1829 / 89 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ö4““ 1444444* selbst hatte die Stelle, wo man diesen Aquamarin bemerkte, kuͤrzlich entschieden, daß sie auf die einmal abgeurtheilte

ausgeschmuͤckt; er befand sich mitten in großen cristallisirten Auarzen von dunkler Farbe, die ein uͤber ihn aus gelben

eldspath⸗Cristallen gebildetes, und mit kleinen glaͤnzenden Schirlstuͤcken und mit Marienglas uͤbersaͤctes Ge⸗ wölbe zu unterstuͤtzen schienen.

Frankreich.

Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 21. Mäͤrz gab die Vorlesung des Protocolls Hrn. B. Constant Anlaß, die Rednerbuͤhne zu besteigen, um sich daruüͤber zu be⸗ schweren, daß in demselben eines in der Sitzung vom 20sten statt gefundenen Vorfalls keine Erwaͤhnung geschehe; ein Mitglied der Kammer (Hr. v. Brigode) habe einen Zusatz⸗ Artikel zu dem Gesetze uͤber das Tabacks⸗Monopol in Vor⸗ schlag gebracht gehabt; als er jedoch denselben entwickeln wollen, habe ein Theil der Kammer sich diesem Vorhaben

thigt gesehen, die Tribune unverrichteter Sache wieder zu verlassen; ein solches Verfahren laufe aber eben so sehr der Ehre der Kammer als dem Reglement zuwider, und er ver⸗ lange daher, daß man in dem Protocolle ausdruͤcklich bemerke, ein Deputirter, der einen Vorschlag gemacht gehabt, sey durch den von einem Theile der Kammer erregten Tumult an der

ten wolle, es sey verdrießlich, dergleichen Dinge im Proto colle zu erwähnen, so koͤnne er darauf nur antworten, daß man nicht thun solle, was man nicht gesagt haben will;

beklagen, sondern von denen, die ihn veranlassen. Der Praͤsident bemerkte: er selbst sey Schuld daran, daß des gedachten Factums nicht erwaͤhnt worden sey; in dem Protocolle wuͤrden nur die Dehatten und Verathungen der Kammer, keinesweges aber die Neben⸗Vorfälle verzeich⸗ net. Hr. v. Brigode habe lieber die Rednerbuͤhne verlassen, albs ungehöͤrt sprechen wollen; ein solcher Fall ereigne sich ahber leider nur allzu oft, und sey noch kurz —5 Herrn v. Cordoue begegnet; bestehe die Kammer gleichwohl darauf,

daß das, was —8 hinsichtlich des Hrn. v. Brigode zugetra⸗ gen, in dem Protocolle verzeichnet werde, so wolle er dar⸗ üͤber abstimmen lassen; Ubessen muͤsse er ausdruͤcklich bemer⸗ ken, daß wenn man in allen kuͤnftigen aͤhnlichen Fäͤllen eben so verfahren, und von allen Unterbrechungen, allen Neben⸗ Vorfaͤllen, welche durch die Lebhaftigkeit der Debatten her⸗ beigeführt werden, Notiz nehmen wolle, man aus dem 8 tocolle zuletzt nichts als ein Denkmal des Scandals und die Satire der Kammer machen werde. Bei dieser Erklärung des Praͤsidenten beruhigte sich indessen Hr. Bo Constant nicht; er berief sich auf fruͤhere Falle und behauptete im Uebrigen, Hr. v. Brigode habe nur die Rednerbuͤhne mit dem ausdrücklichen Verlangen verlassen, daß man in dem 12 bemerke, nicht daß man ihn nicht habe hoͤren sondern daß man ihn absichtlich seinen Vor⸗ chlag nicht heabe entwickeln lassen wollen; er muüsse daher darauf be⸗ stehen, daß zur rmeidung eines ähnlichen Aergernisses einer so positiven, freiwilligen und vorsaͤtzlichen Verletzung des 8 Reglements der Kammer Erwaäͤhnung geschehe. Der Vi⸗ comte von Laboulaye behauptete, daß der Tumult nicht Hloß von der rechten Seite, sondern von der ganzen Kam⸗ mmer ausgegangen sey. Hr. v. Salverte meinte, dieses sey ganz gleichguͤltig; das Reglement sey deshalb nicht minder verletzt worden. Als endlich üͤber die Frage, ob der Vorfall iin dem Protocolle zu verzeichnen sey, abgestimmt wurde, fand dieselbe nur bei einigen dreißig Mitgliedern der aͤußer⸗ sten linken Seite und des linken Centrums so daß die Proposition des Hrn. B. Constant mit großer Stim

men⸗Mehrheit verworsen wurde. Dieser troͤstete sich indessen

deamit, daß seiner Reclamatton hoffentlich in dem naͤchsten 8 rotocolle Erwaͤhnun . 2 e attete r werde. Der Graf von

B ich 8 setz⸗ t⸗

von öͤrtlichem Interesse ab. —₰99 Dust 8 F.

L-b achttaäͤgigen Urlaub, welcher ihm bewilligt . in der Tagesordnung waren demnaͤchst mehrere

bei der Kammer 3 selben ntotestiren 12 Lemneg⸗

des Hrn. v. Turmel, ner von Metz gegen die Wahl des Mosel⸗Departements; als Grund fuͤh

v. Turmel bei seiner Wahl nur 897 Fr. an derecpen

bezahlt habe, und ersuchen sonach die Kammer densesben aus ihrem Schooße auszustoßen. Der kerstatter Graf von : rkre: es ergebe sich aus einer neuerbings ange Untersuchung, die Hr. v. Turmel selbst 8* laßt habe, daß dieser Deputirte 1015 Fr. an direcken —— aann entrichte; im Uebrigen, so habe die Kammer noch ganz

eltere

zweimal so gewaltsam widersetzt, daß der Redner sich genoͤ⸗

Entwickelung desselben behindert worden; wenn man behaup⸗

der Scandal komme nicht von denen, die sich daruͤber davon unterrichtet gewesen, so wuͤrde ich der Erste gewesen

Sache nicht zuruͤckkommen koͤnne, weshalb die Commission vorschlage, uͤber die gedachte Bittschrift zur Tagesordnung zu schreiten. er Vicomte von Laboulaye erklärte, er muͤsse diese Gelegenheit benutzen, um den Ministern einen ernsten Vorwurf zu machen. „Ich habe,“ sagte er, „hier eine Druckschrift der Bittsteller in Händen, worin dieselben sich Mitglieder des constitutionnellen Ausschusses nen⸗ nen. In dem Köͤnigl. Almanach, den ich aufgeschlagen habe, finde ich einen Ausschuß fuͤr Kuͤnste und Manufacturen, einen berathenden Artillerie⸗Ausschuß, einen Ingenieur⸗Aus⸗ schuß, einen Generalstaabs⸗Ausschuß, einen Kriegs⸗Ausschuß⸗ es giebt ferner, wie ich weiß, Wohlthaͤtigkeits⸗Ausschuͤsse und einen Ausschuß fuͤr den öͤffentlichen Unterricht. Alle diese Ausschuͤsse bestehen kraft Koͤniglicher Verordnungen. Umsenst habe ich mich aber nach einem constitution⸗ nellen Ausschusse umgesehen, und ich ersuche daher den Herrn Minister, die betreffende Verordnung nachträͤglich noch in die Gesetzsammlung einruͤcken zu lassen.“ (Allgemeines Ge⸗ lächter.) Als Hr. v. Laboulaye nach seinem Platze zuruͤckkehrte, uͤbergab er dem Minister des Innern die gedachte Heasssrife Kaum hatte dieser einen Blick hineingeworsen, als er sofort die Rednerbühne bestieg. „Mir ist’, außerte er, „eben so wenig, als Herrn von Laboulaye, eine Verordnung dekannt, kraft deren es in Frankreich irgend einen Ausschuß gäde, der sich unter der Venennung des constitutionnellen das Recht anmaaͤßen duͤrfte, der Kammer Bittschriften einzureichen. Ich erkläre daher, daß ich nicht die mindeste Kenntniß von dem Titel hatte, den die VBittsteller sich beilegen. Waͤre ich

seyu, der das Wort ergriffen haͤtte, um Ihnen zu sagen, wie ich nicht glaube, daß dir Kammer Büutschriften, die ihr in solchem Namen eingereicht werden, beruücksichtigen düͤrfe. Daß Waͤhler zusammentreten, um gegen die Wahl eines Deputir⸗ ten zu protestiren, begreife ich; allein ich wiederhole es, ein constitutionneller Ausschuß ist mir unbekannt, und e⸗ tressende Bittschrift mit einer solchen Unterscheift ver i verlange ich schon aus diesem einzigen Grande, daß man dieselbe durch die Tagesordnung beseitige““ Herr Marchal nahm sichdes Associations⸗Rechtes der Bürger an; wenn, meinte er, dergleichen Buͤndnisse geschlossen worden, so sey es bloß deshalb geschehen, weil die Municipal⸗Conscils stets mit der Regierung gemetnschaftliche Sache gemacht, und ein So⸗- der Unterdruͤckung und des Betruges einzufuͤhren ge⸗ sucht häͤtten; das Associations⸗Recht sey ein legitimes und heiliges Recht; im lien, 12ten und 12ten Jahrhundert haͤt⸗ ten die Buͤrger zu den Waffen gegriffen, um sich den terdruͤckungen zu widersetzen; jetzt verbuͤndeten sie sich lisch, um das Gesetz gegen die Unterdruͤckung in Auspruch zu nehmen; er selbst gehöre zu cinem constitutionnellen Aus⸗, schusse; wenn man den Gesetzen gchorsam bleide, und, statt sich denselden entziehen zu wollen, vielmehr die gewissenhafte Vollstreckung derselben verlange, so dediene man sich nur ci⸗ nes Rechtes, ja man erfuüͤlle eine Pflicht. Der Minister des Innern ergriff hierauf zum zweitenmale das Wort; er behauptete zetzt, er habe sich geirrt; er sey n. Meinung gewesen, daß die ihm überreichte Druckschrift d Petition der Waͤhler selbst sey (Zeichen der Ueberrraschun jetzt habe er sich aber uͤberzeugt, daß diese Druckschrift ein an Hrn. v. Turmel gerichtetes und von mehreren an eblichen Mitgliedern des constitutionnellen Ausschufs 9 eeichnetes Schreiben enthalte; nur in der Voraues m- 2 etition eine aäͤhnliche Unterschrift trage, habe 82½ obigen Sinne geäͤußert. „Im Uebrigen’“ fuͤ 88½ Minister hinzu, „ist es keine unwichtige Frage 4bv59, vorige Red⸗ ner bei dieser Gelegenheit eruir nefernt, t hat. Ich bin weit entfernte den Buͤrgern das Recht streitig machen zu wollen, in demn gesetlich bestimmten Graͤnzen zur Daatheng Aber 88 teressen und zur Verabredung der in dieser Beziehung zu treffenden Maaßregeln zusammen zu treten. Aber hier hört auch ihr Recht auf, ein Rae das nicht sowohl aus dem Buchstaben des Gesetzes, als aus dem Selllschweiges desselben entsoringt. We es sich also von einer gerichtlich n⸗ Klage oder von einer Reclamation an die Kammer handelt, kann von keinem Collertiv⸗ Schritre mehr die Rede schez. Nur —‿ ich bemerken wollen. Wenn daher die 950 dachte Bittschrift von Mitgltedern eines constituttonne len Ausschusfes, d. h. eines solchen herrührt, der in 18 nerlei Weise eine Existenz hat, so bleibe ich het der Ve⸗ hauptung, daß eine solche Petition nicht ei twerden durfte⸗ und daß die Kammer sie eben so wenig Wenn man üdr. die aus dem natuüͤrli Bedürfnisse, sich zu besp Unterdrückung Widerstand zu leisten, herleiten