1829 / 96 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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von denen er erst kuͤrzlich Kenntniß erhalten hätte, dieselben vwuͤrden indessen in der eingegangenen Bittschrift uͤbertrieben. „Ich habe jetzt“, fuͤgte er hinzu, „Kenntniß von der Sache; die Verwaltung wird sie genau untersuchen und sie in weni⸗ ggen Tagen mit den Ruͤcksichten, die einem Erzbischofe ge⸗ buͤhren, zugleich aber auch mit der Festigkeit, die einem Mi⸗ nistter des Koͤnigs ziemt, erledigen.“ Nach dieser mit gro⸗ ßem Beifall aufgenommenen Erklaͤrung verlangte Herr von Formont, daß man uͤber die betreffende Eingabe zur Ta⸗ gesordnung schreite, da der Minister des Innern so eben erklärt habe.. ..„Der Minister des Innern hat nichts er⸗ klaͤrt!“ wurde er unterbrochen. Herr von Formont: „Von welchem Minister habe ich denn gesprochen?“ (Geleäͤchter.) Heerr von Schonen: „Von dem Minister des Innern.“ Herr von Formont: „Ah! da habe ich mich geirrt! ich mmeinte den Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten; (staͤr⸗ keres Gelaͤchter) doch nein! den Minister der geistlichen Angelegenheiten. Von diesem also wollte ich sagen, daß er ceklaͤrt, er habe bereits eine Untersuchung in der Sache vperanlaßt, und man thue sonach am Besten die eingegangene Bittschrift nicht weiter zu beruͤcksichtigen.“ Der Antrag fand keine Unterstuͤtzung und die Eingabe wurde, dem Vor⸗ ssschlage der Commisston gemäß, den Ministern des Innern . und der geistlichen Angelegenheiten uͤberwiesen. Die Bitt⸗ schrift eines gewissen Herrn Saint Hilaire zu Paris, worin dieser verlangt, daß die Bewilligung doppelter Gehaͤlter an eaeine und dieselbe Person gesetzlich verboten werde, sobald die Sunmme 6000 Fr. uͤbersteigt, wurde nach einer weitlaͤuftigen Discusston, an welcher unter Andern auch der Minister des Innern Theil nahm, einerseits dem Minister⸗Rathe uͤber⸗ wiesen, andererseits auf das Nachweis⸗Buͤreau niedergelegt. Die Sitzung wurde um Uhr aufgehoben. Der Praͤsident erinnerte am Schlusse derselben noch, daß die Verathungen üͤber das Departemental⸗Gesetz am naͤchsten Montage (30sten), wo die Kammer zugleich eine neue amtliche Mittheilung (wahrscheinlich den Duell⸗Gesetz⸗Entwurf) zu erwarten habe, beginnen wuͤrden. ees 30. März. Der Herzog von Orleans hat nur vier Tage auf seinem Schlosse Randan in Auvergne zuge⸗ bracht, und ist bereits hier wieder eingetroffen. Einem Pro⸗ vinzial⸗Blatte zufolge sollen Se. Koͤnigl. Hoheit eine Reise * beabsichtigen. . Zolgendes sind die mit der Pruüͤfung der verschiedenen Finanz⸗Gesetze beauftragten r erste es E. aus 18 Mitgliedern bestehen: 1 ommission r den nun 3 von 1827. Der Graf pon vasae n -28 Pina; der Vicomte von Curzay und Herr Amat; 8 Vicomte Renouard de Bussidres und der Baron du T f. Herr von Andigné de Resteau und Herr von 8 der Baron Thénard und der Baron Bignon; Her Vegej und Herr Calmont; der General Mathieu Dun⸗, ssal

Herr Faure; der Graf von la Bourdonnaus ünas und von Riberolles, der Graf von Laborde 8* . de Pompieères. Herr yj

Commission fuͤr die außerordeneln schuͤsse fuͤr 1828. Herr von korgeril, Sern Aene 22 8ꝗ Se., een. nn Bar Lepelletier⸗

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n Duyvergier de Hauranne. 242 ommission fuͤr das Einnahme,⸗ und Aus⸗ gabe Budget für .⸗ Herr von Lardemelle und der Graf von Rambuteau; Herr Pardessus und der Vicomte Du Textre; Herr Mestadier und der Baron von Clarac; err Ravez ö —— Cas. Perier und affitte; 2 an; 8* 8 Perier und Herr Girod; Herr Baachier uns Delessert; Herr von Cormenin und Herr J. bvre. 8 Das Bezirks⸗Wahl⸗Collegium zu Marseille hat, an die Stelle des ageschiebenen Herrn von Strafserechat den con⸗ stitutionnellen Candidaten Hrn. Thomas, einen Advocaten, zum Deputirten gewäͤhlt, nachdem constitutionneller Mitbewerber, Herr Larreguy, sich, uffevie Stimmen nicht zu zersplittern, der Candidatur fretwillig begeben hatte.

8 Großbritanien Uund Irlanb. Parlaments⸗Verhandlungen. Am 25. März er⸗

klärte im Oberhause der Bischof von Winchester, der eine antikatholische Bitrschrift zu überreichen hatte, daß er mit dem Inhalte der Pekition durchaus nicht übereinstimme. Er berichtigte zugleich die Worte, die man einem seiner Col⸗

* dem Bischof von Chester, vielsach in den Mund legt;

daß allerdings einige Unre elmaͤßigkeiten 5 efallen waͤren,

gerichte vertraut sey, schon fruͤher auf deren

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ren mit 10,000 oder 20,000 Pid. Rente.

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keinesweges, sagte er, habe dieser erklaͤrt, daß alle diejenigen Geistlichen, die der katholischen Sache entgegen sind, unzu⸗ gaͤnglich fuͤr die Vernunft und die Lehren der Erfahrung seyen; er habe vielmehr bei Ueberreichung einer Bittschrift gesagt: „Diejenigen, die von der Geistlichkeit denken, sie sey der Vernunft und den Lehren der Erfahrung unzuganglich, duͤrften durch diese Bittschrift von ihrem Irrthume überzeugt werden.“ „Meine eigene Meinung“, fuhr der Bischof fort, „ist das Resultat reiflicher Ueberlegung. Wenn ich nur fuͤr einen Augenblick glauben koͤnnte, es sey irgend ein Grund zu der Besorgniß vorhanden, daß der katholische Glaube sich uͤber England verbreiten duͤrfte, so wuͤrde ich mich der Maaß⸗ regel der Minister auf das Eifrigste widersetzen; ich denke aber, daß zwischen politischer und religioͤser Vereinigung mit den Katholiken ein großer Unterschied sey. Das Haus vertagte sich, nachdem noch der Herzog von Susser und andere Lords mehrere Bittschriften uͤberreicht hatten. 1 Im Unterhause wurde die Bill zur Ermaͤchtigung gewisser Gerichts⸗Beamten, junge Verbrecher summarisch be⸗ strafen zu duͤrfen, zum ersten Male verlesen. Nachdem hier⸗ auf mehrere Petitionen in der katholischen Sache überreicht worden waren, trug Hr. Peel darauf an, . Verbesserung der Verwaltung von Friedensgerichten einbrin:, gen zu duͤrfen. Er sey weit entfernt, sagte er, Denjenigen diese Verwaltung nehmen zu wollen, die jetzt damit beauftragt seyen; denn Niemand koͤnne, so wie er, als Minister⸗Staats⸗Se⸗ cretair des Innern, davon die Ueberzeugung haben, daß die Herren sämmtlich die sich freiwillig auferlegte Pflicht treu erfuͤllen. Der Gegenstand der Bill sey vielmehr, die Ausuͤbung dieser Pflicht zu erleichtern, keinesweges aber, die Rechte und die Macht der Gerichtspersonen zu beschränken. Es seyen jetzt, fuͤgte er hinzu, 23 in verschiedenen Perioden der Englischen Geschichte erlassene und mitunter sehr complicirte Parla. ments⸗Acten, in Bezug auf die Befahigung zu dem Amrte * eines Friedensrichters, in Kraft. Zu großen Vortheilen wuͤrde es aber gereichen, wenn man nach denselben Principien, wie man sie bereits bei den Criminal⸗Gesetzen augewandt, auch hier verfuͤhre, und die verschiedenen gesetzlichen n,g., 4*

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eine Bill fuͤr be

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in eine einzige Aete vereinigte, jedoch dabei auf die im Ver⸗ 58 laufe der Zeit nothwendig gewordenen Verbesserungen Rück.. sicht naͤhme. Der Redner sagte weiterhin, daß er erst als. dann, wenn die Vill gedruckt seyn, und das Haus meher Muße haben werde, eine ausfuͤhrliche Auseinandersetzung all)— ler ihrer Punkte geben wolle. Vorläaͤufig begnuüͤgte er sich, 8 darauf aufmerksam zu machen, daß es gut wäre, die Quote 8 der Einkuͤnfte, welches zu dem Amte eines Friedensrich, ters die Befähigung verleiht, von 100 Pfd. auf 300 Pfd. jährlich zu erhoͤhen; naͤchst diesem soll die Bill den Friedens⸗ richtern eine groͤßere Macht in sofern verleihen, als sie bee fugt seyn sollen, die Zeugen zu persoͤnlicher Erscheinung 288 vor dem Gerichte zu zwingen; dagegen soll aber auch I1 Fen, wie dies jetzt oft nicht der Fall ist, die erpflichtung haben, den Vorgeladenen selbst zu vernehmen.

Die Bill soll ferner solche Anordnungen treffen, daß bestän⸗

dig durch das ganze Land tuecse ehalten werden; auch soll fuͤr alle Fäͤlle eine allgemeine 8— orm der gerichtlichen Ueberfuͤhrung bestimmt werden; bises— her war diese zum Theil der Discretion jedes einzelnen ;. densrichters uͤberlassen. Ferner sollen diese Gerichts⸗Personen 1

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verpflichtet werden, von Zeit zu Zeit einen genauen Vericht uͤber die Strafen und Geldbußen abzustatten, die sie während einer gewissen Periode auferlegt haben; auch sollen die Faͤlle genauer bestimmt werden, in welchen eine Appellation gegen die summartsche Ueberfuͤhrung bei den Friedensgerichten stattet ist; endlich aber sollen auch die Sporteln der Ge⸗ 8

richtsschreiber festgestellt werden. (Beifall.) Der Minister 5 3 fuͤhrte schließzlich als Beweis fuͤr die Wichtigkeit der von uu“ vorgeschlagenen Maaßregel auch das 285 daß Hr. Hobhoufe, der besser als irgend Jemand mit der Verfassung der Friedens,—

n. Verbesserung ausf.. merksam —222 habe. Gegen den Vorschlag des Ministers hatte zunächst Herr Hume einige Einwendungen zu machen. Er meinte die Erhöhung der AQuote von 100 auf 300 mithin der Besitz von Eigenthum sollte wohl nicht haubt schlich, wo nicht einzig und allein, die Befaͤhigung zu 2 Amte eines Friedensrichters verleihen; Kenntuisse und Fö⸗ eüelten sollten vielmehr die rechte Norm dazu geben. er Besit von 300, ja selbst von 30,000 Pfd. jähr⸗.,. scher Einkaͤnfte gewaͤhre eine schlechte Burgschaft fät die gute Verwaltung eines Friedensgerichtes; er kenee,. sagte er, Leute, die eben weiter nichts als viele Lebenesabre aufzuzeigen haben, die sich darum aber doch besser dazu etgne⸗ ten, eine Gerichts Person zu reprasentiren, als so viele Nar⸗

(Gelaͤchter.)

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