1829 / 98 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Berlin,

Mittwoch den 8ten

April

1329.

Amtliche Nachrichten.

KFronik des Tages. bnh-,S , as

Se. Majestät der Koͤnig haben den Adel des

Landesgerichts⸗Vice Praͤfdenten 6. n Friedrich Schil⸗ Breslau anzuerkennen geruhet.

K ve. Berziagn Majestät haben die Landraths⸗Stelle des

reifeuhagenschen Kreises, im Regierungs⸗Bezirk Stettin, Major von Steinaecker Allergnädigst zu uͤbertragen geruhet. 4 1 Seine Mazestaͤt der König haben den bisherigen Vice⸗ Consuk Werner in Hävre zum Consul daselbst zu ernennen et. geena. Majestät der König haben dem Füsilier 2 vom 7ten Infanterie⸗Regiment, Ater Klasse zu verleihen geruhet.

Zeiß, das Allgemeine Ehrenzeichen

Der bisherige Kammergerichts⸗Referendarius Steinle ist zum Justiz⸗Commissarius fuͤr die West Priegnitz, mit An⸗ weisung seines Wohnorts in Havelberg, bestellt worden.

Angekommen: Der Kaiserl. Ru 1 tenant Feodorow, als Courier von N8 n

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eitungs⸗Nachrichten. Ausla n d.

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* Petersburg, 28. Un ses r,tr.:

3422 enthäͤlt segaesn März. Un dn Hande 6⸗ „Zu den vielhbewegten Industrie⸗

Europa seit dem Anfange 28—.Frage⸗n, womit sich choͤrt auch die uͤber den Ränkelruden Zaceders beschaͤftigt, setzt mit der Ueberzeugunz üͤber den J 8 Daß man bis Zweiges noch nicht ins Reine eses Industrie⸗ keine gute Vorbedeutung. Auch bei uns d8e schon an sich Zucker Fabriken angelegt worden.“ inige Rüͤben⸗ „Wenn man als Wahrheiten annehmen win besser sey, eine Sache theurer zu Hause zu machen. es andern Nationen wohlfeiler einzutauschen das 384 s von Lehre von der Unentbehrlichkeit der Tausch, Arriten b der nichts se, sondern man ohne zu kaufen 5 b verkaufen könne daß es recht und bellig eichlich

sumenten zum Vortheil 2* Art von inlände 89 Con⸗ tion zu besteuern; so

Zuckers g. 2 . Räes bewonnen.

„Wenn es aber Axiome sind daß es vernünftig ist, von anderen Landern das, wezu weniger gecignet sind, gegen das, wo uns die Umstaͤnde nstigen, einzutauschen,

*— daß die Tauschmittel die Basis des Handels sind, und selbst solche Waaren, die der Ausländer gar nicht oder nur schlecht hat, r von uns gekauft werden, wenn wir ihm gar nichts abnehmen wollen, daß der Consument dil⸗ liger Weise zum Vortheil des cinheimischen Prodncegten nur dann besteuert werden kann, wenn es die Staats⸗Einnahme fordert, welche zur Nutrizion des Staatskörpers nun einmal unentbehrlich ist, oder wenn es darauf ankoͤmnnt, allgemeine Industrie⸗Zweige einzufuͤhren und groß zu ziehen, die, wohl⸗ bemerkt, in der Folge füͤr sich selbst bestehen koͤnnen, als da berr ees und staͤdtische Gewerbe verschiedener Art; dann

stellt sich die 32 1. Erfah

„In diesem Sinne deuten ahrungen und Resul⸗

u n des Streites dahin, daß die Fabrikaron diescs Zuckers

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nur in sofern bestehen kann, als sie die Zoll⸗Abgabe gewi Diese betraͤgt zum Beispiel bei uns selten eet. Die Nation zollt also dem Ruͤben⸗Fabrikanten zum Wenig⸗ sten 33 pCt. Da nun aber das verminderte Staats⸗Einkom⸗ men durch etwas Anderes ersetzt werden muß, so sind vom Consumenten auf irgend eine Art noch 33 pCt. zu erhehen. Er wird also zum Vortheil einer erzwungenen Fabrikation mit 66 pCt. besteuert.“ „Die Hauptfrage uͤber den Nutzen des Ruͤben⸗Zuckers besteht also darin, ob er eine innere Accise von 33 pCt. er⸗ tragen koͤnne; und dies wird jeder genaue Kalcul widerlegen Der Consument und viele Producenten haͤtten aber ein vol⸗ les Recht, die Einfuͤhrung einer solchen Accise zu fordern.“ „Nun ist noch zu entscheiden, ob dieser Industrie⸗ weig nicht so hochwichtig ist, um es zu rechtfertigen, die Nation mit 66 pCt. zu besteuern. Dies wird wohl nicht zu be⸗ weisen seyn, da Ruͤben⸗Zuckereien immer nur vereinzelte Un⸗ ternehmungen bleiben muͤssen, zur Verstaͤrkung der Zahl der staͤdtischen Consumenten und der allgemeinen Betrichsamkeit 8198 2322 8* veegen⸗ wenn die Sache weit getrie⸗ en werden sollte, dem Absatz unsere ici Produkte schaden wuͤrde.“ tz unserer rohen und fabricirten „Es bleidt also zweifelsohne vortheilhafter, den Roh⸗ Zucker auf der ersten Stufe seiner Fabrikation 8889 gegen unsern Hanf und Flachs, unsere Segeltuͤcher, die so stark nach den Zuckerlaͤndern gehen, unsere Metalle und viele

andere Gegenstaͤnde, wo uns die Natur beguͤnstigt, einzutau⸗

schen, als bei uns zu Hause den schlechtern Ruͤben⸗Zucker zu erzwingen.“

„Es schien uns nuͤtzlich, diesen Gegenstand dem Urtheil des Publikums näaͤher zu legen, nicht etwa, um der Fabrika⸗ tion des Ruͤben⸗Zuckers entgegen zu arbeiten denn sie wird von selbst stehen, oder hoͤchst wahrscheinlich fallen sondern um Denen, die etwa ihre Kapitale darin anlegen wollen, die Kehrseite der Sache ins Licht zu stellen.“

Frankreich.

Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 30 sten März, an welcher auch die aus Griechenland zuruͤckgekehr⸗ ten e Higonnet und T. Sebastiani wieder Theil nah⸗ men, eroͤffnete der Finanz⸗Minister mit der Vorlegung 5 Q8 ken, sen

ritten, wonach die Goldstuͤcke von 48, 24 un 2 Livres, so wie die Silbermünzen von 6 Livres, 3 Livres, 24 Sous, 12 Sous und 6 Sous Tournois innerhalb fuͤnf Jahren, vom 1. Juli d. J. ee Lund durch Muünzen na em gegenwaͤrtigen Decime ersepe verden salen. fe 8 t roßen Theil der Kosten durch die betraͤchtliche 2 Gosoes 8 decken, das sich noch in den alten Silber⸗ münzen befinde. Die Gesammt⸗Summe des solchergestalt innerhalb fuͤnf Jahren umzuproͤgenden Geldes beträͤgt nahe an 600 Millionen Fr. Vom 1. Juli 1834 ab sollen die ob⸗ gedachten Muͤnzsorten von den Koͤniglichen Muͤnzen nur noch nach ihrem innern Gold⸗ oder Silbe r Silberwerthe angenom⸗ men werden. Einem vierten Gesetz⸗Entwurfe ufol oll die Post⸗Verwaltungs⸗Behoͤrde vom 1. April allen den Gemeinden, wo es kein Post⸗¹ pril 1830 ab in destens einen Tag uͤber d in Post⸗Buͤreau giebt, min⸗ Privat Soerespondenz, ale der Ae sowohl die Dienst⸗ und schriften und sonstigen D eg . Feitungen. Z ie. Post zusteht, durch ruckschriften, deren Befoͤrderung der 39 Socs dedene hußboten gegen eine Porto⸗Erhöhung vom Vertl 1 esorgen lassen. Nachdem der Druck und die Hetlung dieser vier Gesetz⸗Entwuͤrfe angeordnet worden⸗ gannen die Berathungen üͤber das Gesetz wegen der Be⸗ zirks, und Departements⸗Conseils. Fuͤnf Redner itehen sich an diesem Tage uͤber den Gegenstand vernehmen, F. v. Formont von der rechten Seite gegen den Entwurf.

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