1829 / 99 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Ministerium spreche ich weiter nicht: seine Ehre besteht in dem Ruhme des Fuͤrsten, dem es zum Rathgeber dient.“ MNach dieser Rede, welche auf die Versammlung einen tiefen Eiji8ndruck zu machen schien, bestieg der Graf v. Salaberry, vpon der rechten Seite, die Rednerbuͤhne, um gegen den Entwurf zu sprechen. „Dieser Entwurf,“ aͤußerte er, „ist eine offenbare Verletzung der Charte, er erkennt die Souveraini⸗ 8 tat des Volkes an, er ist, meiner Meinung nach, revolutionair. Die Rathgeber der Krone halten ihn nicht fuͤr einen solchen; mwoohl aber stuͤtzen Diejenigen, die sich fuͤr die Repraͤsentanten der Nation ausgeben, ihre ganze Hoffnung darauf.“ Der Riedner fuͤhrte hier einzelne Stellen aus verschiedenen oͤffent⸗ lichen Blaͤttern an, worin er die geheimen Absichten des leitenden Ausschusses erkennen wollte. Als er mehr⸗ mals von der linken Seite unterbrochen wurde, bemerkte der Praͤsident, die Wuͤrde der Kammer, ja, ihre eigene Ehre er⸗ heische, daß sie allen Meinungen ohne Unterschied Gehoͤr schenke, ohne sie durch Murren zu unterbrechen. „Empfeh⸗ rief hier eine Stimme zur linken Seite, „den Heerren von der Rechten dieselbe Regel, wenn sie unsere Red⸗ öe unterbrechen!“ „Ich habe bereits“, erwiederte der Prä⸗ sident, „die naͤmliche Bemerkung an beide Seiten der Kam⸗ maer gerichtet; Niemand darf unterbrochen werden.“ Herr vpoon Salaberry schilderte hierauf den Gesetz⸗Entwurf als Monarchie und als das geeignetste Mit⸗ rtel, den Grund zur Volks⸗Herrschaft zu legen; um die harte und die Monarchie zu retten, muͤsse man die Koͤnig⸗ liche Autoritat verstaͤrken, nicht sie schwoͤchen, denn die Macht . des Thrones sey die einzige Buͤrgschaft für die Erhaltung der Ruhe des Landes; wenn er und seine Freunde die Revolution überall erblickten, so geschehe es nicht aus blindem Vorur⸗ 2* theile, sondern weil dem wirklich so sey; in den Gesinnungen der leitenden Ausschuͤsse, in der Verbreitung gottloser und 9 aufruͤhrerischer Buͤcher und Gesänge, in den Subserip⸗ etlegen ems Besten der Verurtheilten (Béranger), in den offentlichen Lehrvorträgen des Materialismus, wo die Phi⸗ loossophie und die Geschichte absichtlich entstellt wuͤrden, end⸗ lich in dem vorliegenden Gesetze, wodurch das souveraine Volk an die Stelle des souverainen Koͤnigs gesetzt werden solle, uͤberall blicke die Revolurion hindurch; es leide ge⸗ wiß keinen Zweifel, daß, wenn das Gesetz durchgehe, die „Wahl der Departementsräͤthe sich völlig in den Händen der seitenden Ausschuͤsse befinden wuͤrde, und es sey daher mehr alls jemals an der Zeit, an die Worte des Herrn Lainé zu erinnern: „„die Revolution muß vor der Monarchie, oder diese vor jener zuruͤckweichen.““ „Es gab,“ sagte Hr. v. Salaberry am Schlusse seines Vortrags, „eine politische Krisis, wo die Minister der Meinung waren, daß sie, auf die Gefahr der Mconarchie hin, mit der Revolution gemeinschaftliche Sache machen koͤnnten; indessen gewahrten sie gar bald, daß aus ihren Verbuͤndeten ihre wurden; sie hielten sich uͤberzeugt, daß, falls sie noch ein Zugeständniß mehr mach⸗ een, die Mäanner, die nur blutige Gedanken hegen, nicht nnutr die Macht, sondern sogar ihre Koöpfe verlangen wuüͤr⸗ den,; sie sagten sich daher von ihren vorgeblichen Freunden los, und die Monarchie schien fuͤr immer geretret zu seyn. hr, Rathgeber der Krone, bringt sie nicht aufs Neue in efahr! Bewahret Eure Macht, aber beschützt auch das Königthum! Jeder, der die Charte so will, wie der König sie bewilligt hat, die Charte mit ihren monarchischen Elementen, wird Euch dabei behuͤlflich seyn; aber mit Eurem Gesetz⸗Entwurfe vertretet Ihr wahrlich nicht die Monarchie, Ihr gebt sie vielmehr auf!“ Herr Cunin⸗Gridaine Fon der linken Seite bestritt namentlich die Ansicht, daß der Gesetz⸗Entwurf dem Lande die truͤbste Zukunft verheiße; man müͤsse, um so etwas zu behaupten, weder die Sitten nooch den Geist der jetzigen Zeit kennen; das Volk dränge ssich nicht mehr zur Regierung; von seinen Irrthuüͤmern 2 uͤckgekommen, der verfassungsmaͤßigen Monarchie und sei⸗ treu ergeben, wolle es aber Buürg⸗ seiner Ruhe haben. Die Gesin⸗ Entwurfe vollig⸗ he in dem urspruͤnglichen Geset⸗ lasse er den Adgichten de —. 2 rechtigkeit widerfahren, 28 desselben alle als eine nothwendige Folge . dessen Maͤrgel nur wickelten Lage der Minister; und ver⸗ zwar Dank wissen, daß sie seit 15 *. die sich ihres verfassungswidrigen Linflusses ersten . ral⸗Conseils begeben wollten; wenn indessen 2 die Gene⸗ leistung blos dem Aristokratismus frommen hahs Verzicht, es besser, man bleibe bei der gegenwaͤrrigen Dinge, wo wenigstens die Willkuͤhr und der Mißbrauch kiar

am Tage laͤgen, und sonach immer noch eine Remsdur hof⸗

‚verderblich fuͤr die

Nachdem der Redner noch die verschiedenen Gesetz⸗Entwurfes besonders her⸗ vorgehoben hatte, stimmte er fuͤr die Amendements der Com⸗ mission. Herr Daunon, von der linken Seite, welcher gleichfalls gegen das Gesetz eingeschrieben war, erhob sich ge⸗ gen die Cantonal⸗Wahlen, entschied sich im Uebrigen aber gröͤßtentheils fuͤr die Verbesserungs⸗Vorschlaͤge der Commis⸗ sion. Nach ihm ergriff Herr Gouve de Nuncques, vom linken Centrum, das Wort, um sich etwa in der⸗ selben Art, wie der vorige Redner, zu aͤußern; er gab zu, daß man dem Koͤnigthume die schuͤtzende und leitende Macht, die zu der Erhaltung der oͤffentlichen Ruhe noth⸗ wendig sey, bdewahren muͤsse; gleichzeitig verlangte er aber auch, daß man dem mittleren Eigenthume denselben Schutz angedethen lasse, als dem großen. Nachdem er die von den Gegnern des Gesetzes aufgestellte Behauptung bestritten, daß das Volk durch die Wahl der Departementsraͤthe uͤber die Conseils, durch die Conseils üͤber die Praͤfekte und Mai⸗ res, und durch die Praͤfekte und Maires uͤber die ganze Ver⸗ waltung disponiren, und daß alsdann der erblichen Kammer und dem Könige zu ihrer Vertheidigung nichts mehr uͤbrig bleiben wuͤrde, stimmte er zu Gunsten des Gesetz⸗Entwur⸗ fes mit den Amendements der Commission. Hr. Peton, vom linken Centrum, erklärte, daß er sich aus allen seinen Kraften dem Gesetz⸗Entwurfe in seiner urspruͤnglichen Ge⸗ stalt widersetzen werde, da derselbe den Bebuͤrfnissen des Lan⸗ des zuwiderlaufe, und das Wahlrecht beeintraͤchtige; auch habe die ffentliche Meinung demselben bereits ihr Recht widerfahren lassen. Der Redner lobte hierauf die Verbesserungs⸗Vorschläge der Commission und stimmte fuͤr deren Annahme. In glei⸗ cher Art äͤußerte sich Hr. Thil, von der linken Seite; es sey zu besorgen, meinte er, daß bei der Annahme des ur⸗ spruͤnglichen Gesetz Entwurfes die jetzigen General⸗Conseils, wesche stets bereit wären, den wechselsetrigen Unterricht als aufruͤhrerisch und unmoralisch zu verschreien, und den Jesui⸗ tismus als eine verbesserte Religion darzustellen, noch ferner bestehen wuͤrden; das einzige Mittel, jeder Störung vorzu⸗ beugen, die Verfassung zu besestigen, und allen Beduͤrfnissen zu genügen, sey, daß man den Gesetz⸗Entwurf, wie solcher amendirt worden, annehme. „Es ist auch unmöoͤglich,“ so schloß er, „daß die Minister diese Amendemente, welche alle Interessen mit einander verschmelzen, nicht annehmen sollten; die Eigenliede darf sie dabei nicht adhalten; es heist nicht, eine Riederlage erleiden, wenn man durch eine Verathung eines Bessern belehrt wird und der oͤffentlichen Meinung nachgiebt; es heißt vielmehr, weise handeln und das We⸗ sen der Repraͤsentativ⸗ Regierung richtig verstehen; es heißt, sich des Vertrauens des Monarchen wuͤrdig zeigen.“ Der Marquis von Pina, vom rechten Centrum, fand das Gesetz überftüssig, da die jetzige Organisation der Departements⸗ Conseils ben positiven Interessen genuͤge; die Raͤthe wͤr⸗ den zwar vom Köͤnige gewählt, dies thue aber ihren Einsich⸗ ten und ihren guten Diensten keinen Schaden; als einen Beweis, daß ein politischer Körper nicht nothwendig vom Bolke gewählt zu werden brauche, um die Interessen des Landes würdig zu vertreten, könne man die Pairs Kammer anführen. wuͤrde in dieser wohl behaupten, daß sie nicht so 2.89*g wie die zweite Kammer sey, und das Vertrauen des Fuüͤrsten und des Vaterlandes weniger als diese verdiene? (Stimmen zur Linken: „Diejenigen ten es, welche 76 Pairs auf einmal ernennen lassen.“) Man betrachte es als etwas Naheliegendes, das System der Depu⸗ tirten Wahlen auch auf die Wahlen fuͤr die rtements⸗ Conseils anzuwenden; aber eben gegen das erstere Gesetz sel 5 etz selbst ließen sich mannigfache Ausstellungen machen; diese mit gro⸗ ßen Kosten —r Listen, diese endlosen Vorladungen und Untersuchungen schienen ausschließlich zum Vortheil der Papierhändler und der Procuratoren erfunden zu seyn. (Leb⸗ after Beifall zur Rechten; Stimmen zur Linken:; „Das klingt natv!“) Die Wahlgesetze seyen gegen den ehritchen S tigen sehr streng, waͤhrend sie den Grundbesiher, dessen thum oft dermaaßen mit Hypotheken belastet sey, daß es gar nicht mehr angehöre, nicht bedruͤckten; fer / ner sey es mangelhaft, daß man nur auf das materielle Factum der Besteuerung Ruͤcksicht nehme und so den Un⸗ terschleifen freies Spiel lasse; je mehr man die Wab⸗ len vervielfältige, desto größer würden die Uebelstände; wenn man unter den Zöglingen der Rechts“ und Ar⸗ zenei⸗Schulen Recruten fuͤr die Wahlen suchen wollte, so würden ihre Diplome eine sehr unzuverlaͤssige Gewäͤhr 2 ihre Leidenschaften seyn zumal in der gegenwaͤrtigen ir, wo St. Vincent von Paul, wenn er wieder auser⸗

stände, von vielen Doctoren einen Bruder Jgno⸗ sunem Deöeheres gan emeines Seldcheer)

fen ließen. Maͤngel des urspruͤnglichen

rantiner gehalten we⸗