1829 / 100 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

heatte, wies er

nnannt werden) durch Cantonal⸗Wahlen ersetzen wolle.

vernachläͤssigten, den Koͤnig in

Also glaubt man, daß s ht fern. 1 nhnaäuͤrde anvertrauen duͤrfen? Gluͤcklicherweise wissen die Waͤhler aam besten, wer sie genauer kennt und ihnen mehr Gerechtigkeit

116u“

. *

88

8

in einer weitlaͤufigen Auseinandersetzung, worin den unmdglich folgen koöͤnnen, zu deweisen sich bemuͤhte hat 1 darauf hin, wie die Commission selöst sehr wohl gefuͤhlt habe, daß sie durch ihren Vorschlag dem Wahl⸗System, grade den politischen Charakter leihe, den man vermeiden wolle,

und wie sie das Uebel dadurch wieder gut zu machen gesucht habe⸗

daß sie die Bezirks Wahlen (in welcher Weise die „Die le⸗ Hmente der Wahl“, fuͤgte er hinzu, „bleiben aber nichts desto we⸗ niger dieselben: es sind stets politische Waͤhler, besecelt von dem⸗ selben Geiste und nur in geringerer Anzahl versammelt. Ich ern

klaͤre daher, daß, wie geschickt auch der Vorschlag der Commission

vertheidigt worden ist, ich mich von der Guͤltigkeit der Bedenken.

mchrerer unserer ehrenwerthen Collegen nicht uͤberzeugen kann Es handelt sich fuͤr die Waäͤhler, nicht um die RNechtes, sondern um die Anerkennung einer ungegruͤndeten For⸗ dderung, und ich bin daher weit entfernt, die Besorgnisse derer zu kbheilen, die da glauben,

Ausuͤbung cines

daß achtbare Buͤrger es den von ihnen —,8. Deputirten zur Pflicht machen, fuͤr sic ein Vorrecht in Anspruch zu nehmen, das unsere Gesetze ihnen nicht einraͤn⸗ men. Ein solches Vorrecht kaun und darf unter uns nicht beste⸗

hen; es ist mit unserer Verfassung, wie mit unserer ganzen Ge⸗ 2* setzgebung unvertraͤglich. Man⸗ will uns dadurch schrecken, daß

man uns bemerklich macht, wir hemmten, wenn wir die Waͤhler der Ausuͤbung der Befugniß, die Kammer aufzuldsen. Also haͤlt man die Maͤnner, zu de⸗ ren Vertheidigung man auftritt, fuͤr faͤhig, ihrem beleidigten Stolze selbst die Sicherheit des Chrones zum Opfer zu bringen? der König sich nicht ferner ihrer Treue

widerfabren läßt, wir, oder Diejenigen, die uns vorwerfen, daß weir sie beleidigen. Auch ich bin dreimal von meinen Mitbuͤr⸗

gern gewählt worden, und sie wissen, ob ich diesen Beweis ihres Auch ich wuͤrde ihre Rechte

Vertranens jemals vergessen habe. 2 und ihre Ehre mit gleicher Warme, wie jeder Andere⸗ vertyeidi gen, wenn diese Rechte und diese Ehre verletzt werden sohlten; aber ich achte sie zu hoch um zu befürchten, daß sie meine Frei⸗ muͤthigkeit mißdenten werden. Ich habe, als ich die mir anver⸗ traute Deputirtenstelle uͤbernahn, nicht ein Geluͤbde der Knccht⸗

schaft abgelegt, und wuͤrde daher, wenn ich von dieser Redner⸗.

buͤhne hinabstiege, mich meinen Comm ttenten ohne Zagen gegen⸗ üͤverstellen, uͤber eugt, von ihnen als ein Mann e unen zu werden, der seine Schuldigkeit gethen hat. Wir koͤnnen

daher, meine Herren, in die betreffende Aenderung des

Gesetz⸗Entwurfes nicht willigen.“ b

wies hierauf die dem Ministerium 22 öv— ten Vorwuͤrfe zuruͤck, daß Mißtrauen in die Nation und Be⸗ guͤnstigung der privilegirten Klassen allein ihm den von einem Redner sogar als abgeschmackt bezeichneten Gesetz⸗Entwurf ein⸗ gegeben hätten, und schloß demnaächst in folgender Art: „Glaubt man denn erwa, daß csz Commission sein Bewenden baben solle⸗ vielmehr gradezu mit mehr Freimuthigkeit als Klugbeit crtlart⸗ daß dieses System nur ein erster Schritt sey, und dat die Kammer, wenn sie dasselbe annäͤhme, der Krone ein Zugesaändniß mache⸗ Dergleichen Acußerungen gestattet die Pflicht uns wect, zu det, gessen. Man sagt uns, Parthei ersonnen worden sey. wuͤrde ja diese, leicht dankbar angenommen zu vermehren. in der von uns vorgeschlagenen, noch in der von Ihnen amen⸗ dirten Art etwas davon wissen: sie betrachtet es

Wäre dies aber der Fall, so

—qa und Aristokratismus spricht. a

zen bringt; so weit reicht die

nicht.

nen; hoͤflich in der Form, sey man beleidigend in de wesen.

klar abgefaßt?

t öses eine Gewohnbeit, die ich nicht ab werde; Beleidigung in der Gache kann ich nicht

8 haben mit dem Terte des Gesches emn wen m H., welches Loos d

beiden Seiten dieser

verschafft, das ich ni n hat deren

derselben die Einm

erwarten ließe So viel ist 289 daß die —2 an von einer vorgefaßten Meinung gelcitet n An⸗ gengsena nichts als die Kammer und die 2

be Der Koͤnig seinerscits ist von cinem höͤberen

en: er sieht nur auf das Interesse Aller. e Pehllahtt der kandes, Fe besce de seincs Nachdenfens.

men Bereine, dies sind die

dei dem Syüeme der Hat man uns nicht

daß das Gesetz in dem Interesse einer

i erkennende Parrhci dasselde cifrig und imn ben, um ihren Einflut und ihr Ansechen Sie hat es aber zurückgewtesen, und will weder

p s revolutio- nair und anarchisch, waͤhrend die entgegengesetzte Parthei von Sii verwirft es, also

gt es ihr nicht zu; denn man verwirft nicht, was einem Nuz⸗ Vorliebe fuͤr die Opposition

3 (Gelachter.) Man behauptet ferner, das Gesct sey ein Werk des Betruges, ein Gewebe hinterlistiger Combinatio⸗

r c⸗ Worauf diese Klagen sich gruͤnden, begreife 88 müche Ben wollten wir denn wobl bintergeben? Ift der Entwurf nicht Sind die Gruͤnde dazu nicht deutlich von uns

1g⸗; Worden? Die Haflichkeit in den Worten gede ich zu; ubereinge⸗ Gesche vor⸗

e q ind bis zcht von , in mir 448 +% 3 in den Zeiten des Mi 1“ schase en der üch auch wer de. wese he

8.2

s handelt sich hier nicht um eine Befeiedisung angenblicklicher

Forderungen; es handelt sich um Frankreichs vanze Zukunst, u die Anwendung eines in seiner Anwendung nuͤtzlichen, in seine Mißbrauche verderblichen Prinzivs. Dies ist der Gedanke, der be⸗ der gegenwaͤrtigen Diskussion vorwalten muß, und der Ihnen, meine Herren, Ihren Entschluß eingeben wird. Was uns, oͤfe verpängli⸗ chen Minister einer bleibenden Monarchie, betrifft, so ist unsere Pricht, auf die Erdaltung des Bestehenden bedacht zu seyn, und Sic, achten uns hosfentlich hoch genug, um zu glauben, daß wir dieselbe zu erfuüͤllen wissen werden“ . Die ganze Versammlung hatte dieser Rede mit der ge⸗ spanntesten Aufmerksamkeit zugehört. Herr von Martignac empfing, nachdem er auf seinen Platz zuruͤckgekehrt war, die Gluͤckwuͤnsche des Herrn von Vatimesnil, des Bischofs von Beauvais und seiner andern Collegen. General Sebastiani näherte sich der Mintsterbank, und wechselte mit Herrn vo Martignac einige verbindliche Worte; bald hatte sich ein zahlreiche Gruppe um die Minister gebildet, in welcher man die Herren von Laboulaye, Pardessus u. A. bemerkte, und welche gleichfalls dem Minister des Innern ihre Theilnahme zeigten. Ein großer Theil der Versammlung uͤberließ sich ledhaften Privatunterhaltungen. Herr von Sainte⸗ Marie, als naͤchst eingeschriebener Redner, sah sich daher genöthigt, die Reduerbuͤhne, welche er bereits bestiegen hatte, wieder zu verlassen, um die Wiederherstellung der Ruhe ab⸗ zuwarten. Die Sitzung war eine Viertelstunde lang aufge⸗ hoben. Endlich gelang es dem gedachten Redner, vom rech⸗ ten Eentrum, zu Bort⸗ zu kommen. Derselbe stimmte gegen das Gesetz, das ihm ein zu verwickeltes Beamtenwesen ein⸗ zuführen schien; es sey zwar ein Unterschied zwischen der vollziehenden und der berathenden Behoͤrde gemacht, wenn aber beide nicht gleichen Schritt hielten, 98e berathende Behörde das Recht erhalte, die vollziehendin ihrem Wir⸗ ken zu hindern, so staͤnden die Geschaͤfte ganz still; auch waͤ⸗ ren die Minister über ihre eigene Schoöͤpfung erschrocken, und wollten die General⸗Conseils auf andere Weise beschrän⸗ ten. Die Regierung behalte sich das Recht der Aufloͤsung vor, allein diese Maaßregel bleibe selbst in ihrer Anwendung auf Municipal⸗Conseils stets ein Staatsstreich, und wenn man auch unter gewissen Umstaͤnden durch Staats⸗ regieren könne, so sey es doch hoͤchst gefaͤhr⸗ ich; auch durch Staatsstreiche verwalten zu wollen. Der zweite Theil des Gesetzes sey gut, und veraͤndere fast gar nichts an dem Bestehenden, allein der erste sey keine Verbesserung, sondern eine voöͤllige Umäaͤnderung Bestehenden, gewissermaaßen eine neue Charte, und er (der

Redner) gehöte zu den friedlichgesinnten, die es Fea 2

wenn die Regierung selbst von Veränderungen spreche; moͤchte den Ministern gern den Vorwurf ersparen, daß die Rechte der Krone und die Koͤnigliche Autorität geschmaͤ⸗ lert haͤtten; das vorgeschlagene Wahl⸗System verlete aber

die Charte und opfere ein Recht auf, das durchaus der Krone

vorbehalten bleiben misse; schließlich stimmte der Rebner ge⸗ en das Gesetz, welches er als einen Keim zu verberblichen ungen betrachtete. Der Graf von Sesmaissons gleichfalls vom rechten Centrum, war der erste Redner, we cher für das Gesetz in seiner ursprünglachen Abfassung te; er erklärte dabei, daß ihm eine Organisation des rtemental⸗Wesens, welche die will Gewalt der Präösekten beschränke und die Centraltsation aufhebe, noth⸗ wendig scheine. Hierauf ging er in eine nöhere Entwicke⸗ lung des Gesetzes und seiner einzelnen Bestimmungen ein. Der Präsident wollte jetzt die Sitzung schließen, weil eine Menge von Deputirten ihre Sitze verlassen hatte; als er ader auf Verlangen der linken Seite daruͤber abstimmen ließ, beschloß die Kammer die Fortsetzung der Discussion. Also g noch Herr von 84ern9⸗ ena von der rechten Seite die Rednerbuͤhne, um gegen das Gesetz zu sprechen, das von dem Minister mit zu großer Uebereilung entworfen,⸗ und durch die Amendements der Commission noch mehr ente stellt worden sey; er rierh den Ministern, es zuruckzunchmen. Die Sitzung wurde um 6 Uhr aufgehoben.

Paris, J. April. en bewilligten Se. mM⸗s. aus Morea zurüͤckgekehrten eral Higonnet cine Pri vat⸗

Der hat in seiner schaft als Praͤsident der Königl. Gesellschaft zur Verbessernug der 85 97

eine unter die Stras Anstalten von 41 Departements zu ver

theilende U hungs ⸗Summe aus den Fonds jener Ge⸗ 8 “] bat vo die mit der Pr⸗ fung der ihr n Ielr eawabie zu

tragenden verschiedenen