1829 / 101 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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gerkrieg, schon dann entsetzlich, wenn er⸗ durch Widerstand ge⸗

gen die Regierung verursacht wird, noch viel entsetzticher wird, wenn wir ihn nur herbeifuͤhren könnten, indem wir einen Theil des Volks zur Bekaͤmpfung des andern bewaffnen, den anderen aber aufreizen, den von uns Bewaffneten zu⸗ widerstehen. Ich bin uͤberzeugt, Mylords, es wird mich Niemand vernehmen, dem nicht, wenn ihm solcher Vorschlag in Wirklichkeit gemacht wuͤrde, das Blut gerzune, und der nicht dennoch gestehen muß, daß dies die einzige Huͤlfsauelle bleibt, su welcher wir unsere flucht nehmen muͤssen, wenn der vorjährige Zustand in Irland fort⸗ hauert. Bedenken Sie, Mylords, was fruͤber in Irland geschah, und erwaͤgen Sie danach die Folgen eines Buͤrgerkrieges. Ich bin alt genug, um mich der Rebellion von 1798 zu erinnern. Ich war zwar nicht in Irland angestellt, aber ich muͤßte mich irren, wenn sich das Irlaͤndische Parlament zu jener Zeit nicht mit einer Bittschrift an den Lord⸗Lieutenant gewandt haͤtte, ich glaube sogar, er ging mit dieser Bittschrift zu ihm und fsehete, daß er alle ihm zu Ge⸗ bote stehenden Mittel zur Unterdruͤckung dieser unnatürlichen Re⸗ bellion anwenden moͤchte, indem es ihm seine ungetheilte Unter⸗ res bei der Ausführung der Maaßregel zusagte. Der Lord⸗

ieutenant ergriff diese Maaßregeln, und es gelang ihm, die Re⸗ bellion zu unterdruͤcken. Merken Sie wohl, Mylords, was nun folgte! In der naͤchsten Sitzung schlug die Regierung vor, jenes Parlament aufzuloͤsen, die beiden Koͤnigreiche in eine gesetzgebende Union zu verbinden, in der Absicht, eben diese Maaßregel der Ver⸗ söhnung vorzuschlagen; (Lauter Beifall) und in der That, die erste Maaßregel, die nach der Union dem Parlament vorgeirgt ward, nachdem die Regierung die Rebellion gluͤcklich beendet, war die⸗ selbe, die ich jetzt Ew. Herrlichkeiten in Vorschlag bringe. Da dem also ist, so stage ich, kann irgend ein edler Lord glauben, daß fals solich ein Kampf, den man fuͤr das einzige Mittel zur Abhülse des Uebels, ausgiebt, statt faͤnde daß solch ein Kampf geführt oder gar glücklich beendiget werden foͤnne, ohne daß wir Maapregeln annehmen, mie ich sie jetzt vorschlage! Ich bin uͤber⸗ jeugt, Mpiorde, daß wenn wir die Verschiedenheir⸗ die Meinun⸗ gen perücksichtigen, wie sie in beiden Haͤusern des Parlaments vor⸗ herrscht, wie sie in jeder Familie des Koͤnigreiche, von der huͤchsten Stufe bis zur geringsten, wie sie unter den Protestanten in Irland aͤber diesen Gegenstand bestehet, ich bin gewis, sage ich, Ew. Herr⸗ lichkeiten werden den mäaͤchtigen Unterschied empfinden, der in den

Mitteln statt sindet, die dem Parlament jetzt, im Vergleich mit

denen der damaligen Zeit, zu Gebote stehen. Indem Sie diesen Theil des Gegenstandes in Erwaͤgun ücben btte ich, daß En.

458 1 - g ziehen, bitte ich, Herrlichkeiten Sich erinnern mögen, wie im Jahre 1798 das Ir⸗ laͤndische Haus der Gemeinen, mit Ausnahme don 1 oder 2 Mit⸗ gliedern, die Regierung bei Unterdrüͤckung der Rebellion unter⸗ ützte und daß bei der gedachten Vrtonlesemg 27 protestantische irs und ich glaube nicht weniger als 2000 protestantische Gent⸗ semen von Verm in Irland eine Erklaͤrung unrterzeichneten, nach welcher sie die Aufhebung der karholischen Unfahickeiten als zur Erhaltung der Sicherheit und Ruhe in Irland unerlaͤßlich schil⸗ derten. Hiernach 2 es jedem edlen Lord einleuchten, daß * die Regiekung einen solchen Kampf erneuerte, die Uurtͤnde sehr wesentlich von den fruͤhefen unterschieden seyn wuͤrden Aber ich frage, Mylords, ist es moͤglich, daß Jemand u kann, das Par⸗ lament werde einen solchen Kampf zügeben; fonn man glauben, daß das Parlament, diese Sachverhältnisse vor Augen „tann man glauben, daß dieses Hans, nachdem ihm die des andern die Meinung eines

Haufes über den Gegenstand vorliegt, indem es roͤßten bat,

Fen es 57 Ferhrg 22— und die der agtsmänner, die das Lan eit ahren e& daß, sage ich, dieses Haus sich mit Hinsicht auf blchen Kampf, wie ich . en ehes. der Autgleichung der Frage ten werde? Es ist nicht maͤglich iu glauben, daß dieses Haus so han⸗ deln wuͤrde, oder daß die Reglerung aledann noch, ehne die schwir⸗ rige Lage des Landes zu vermebren, in dem Ausschließungtversat⸗ ren beharren kann (Beifall.) Allrin, Mylords, untersuchen wir, welche Vortheile irgend einer Klasse der Unterchanen, durch die Beibehal⸗ tung der Beschraukungen, im Vergleich in den Vertheilen eutste⸗ den könnten, die die Maaßregel sen, bhülfe jener Uebel mit sich führen muß. Man sagt uns, daß wir bie Grundsatze der Censti⸗ uion von 1688 bewadten müͤßten, (hert, die Grundsäte der Cen⸗ Firution von 1688 sellen wir bewahren! Diese bestehen, segt man Süeutc wen sortmaͤdrenden Ausschluß der Katholiten aus dem Per⸗ hseafht Füh wir muͤßten, um jene dauernde Ausschliesung zu eheeer, zas sene Uehel, erttagen, die ich Ew. Herrlichkeiten eutwickelt habe wüͤnschte, Dicienigen, die uͤher die Grund⸗ söte der Consti vos 1e88 sprechen, moͤchten sich, wie ich cs gethan, die Miche geben und die Parlaments Acten der damali 5* Zeit durchlesen, um zu Ffren. was cs mit jenen Grund⸗ eordnet und 2 insche, daß 8 ö, fcn F datcch e. Fecgehen des Volkes, der Protestantitsmus des Frscacen ers und si derselbe sich nicht mit einer Papistin 4182 2 Fene der Haltiaunge Eb, den Dieienigeu keisten müssen N* auch chon v2.S S abzulegen geudrbigt waren! 822 8 n et sich in der Bäll der Rrchte keine Ertlarung geuen . b- antiation, und der Eid in gaͤnzlich von dem unterschichen, der ei Parlaments Gliedern erforderlich in. Em Herrlichkeiten wer. den bemerken, daß der alte Huldigungs⸗Eid zwar als permanent erklaͤrt wurde, allein er wurde, wenn schon nicht wesentlich, waͤh⸗ rend der Revolutlon durch die Meinung des den Gegenstand geändert. In Ruͤcksicht des Eides

jemals

Mitglieder sey es mir gestattet, zu bemerken, daß die Eide gegen Transsubstantiation und Meß⸗Opfer nicht in den Acten Wilhelms IIIl enthalten sind, sondern daß sic unter Karl II ihren Ursprung erhielten. Unter der Regierung Karl’s II. wurden den Dissidenten und Katholiken, in der Absicht, ste aus dem Parlament auszuschlichen, sehi⸗ Eide auferlegt Zur Zeit der Revolution, als Khnig Wil⸗ elm ins Land kam, hielt er es angemessen, die Grundlagen der Regierung durch Aufnahme der Dissidenten ins Parlament zu er⸗ weitern, und in dieser Absicht ward der afftrmative Theil des Su⸗ prematie⸗Eides, gegen welchen die Dissidenten einen eben 8 gro⸗ ßen Widerwillen haben, als die Katholiken, aufgehoben, un durch diese Anfhebung wurden Dissidenten ins Parlament aufgenommen. Dies, Mylords, ist die Geschichte der Veraͤnderungen, welche un⸗ ter Wilhelm III. mit den unter Karl I1. verordneten Eiden vorge nommen wurde: allein diese Aenderung, welche Dissidenten in den Stand setzte, den Eid zu leisten, erleichterte keinesweges die Auf⸗ nahme der Katholiken ins Parlament, denn der Eid blich in sei⸗ ner veränderten Gestalt den Katholiken eben so verwerflich als Ich glaudbe, annchmen zu duͤrfen, daß die Gefahren, die nerst i der Regierung Karl's II. von der Aufnahme der Katholiken ins Parlament befuͤrchtete, bei der Thronbestcigung Wilhelm's III. füͤr nicht minder groß crachtet wurden Allein, Mykoeds, ich erwähne dieser Veraͤnderungen, um zu zeigen, daß permanente Ausschließung nicht zu den Grundsätzen der Revolution geherte; sendern daß im Gegemtheile der Eid geändert wurde, weil ein Haupt⸗Princip der Revolution darin bestand, eine Aueschließung, so viel als moͤglich, zu beschraͤnken, so weit sie als mit der Sicherheit des Reichs vereinbar betrachtet wurde. (Hort, bört!) Wenn die⸗ jenigen edlen Lords, welche behaupten, die Grundsätze der Consti⸗ tution von 1688, nach welchen Katholiken vom Parlamente ansge⸗ schlossen wurden, muͤßten gleich der Bill der Rechte, die den Pro⸗ testautismus des Regenten bestimmt, als permanent betrachtet werden, mir den Gefallen erzeigen mollten, die Worte der Acte anzuschen, so wuͤrden sie einen Unterschied in den Worten der Klausel gewahr werden, welche die Gesetzgebung als permanent und mesche sie nicht so beabsichtiget. Diese Klauseln besagen, daß der tismus der Krone auf immer bestehen, daß die Freiheiten des Volks auf immer gesichert seyn sollen, und sie enthalten ein Gleiches hin⸗ sichtlich anderer Bestimmungen; allein was die Eide betrifft, so tind sie jwar mit besondern Worten aufaefüͤhrt, allein es st lein Wort darüͤber gesagt, wie lange die diesfallige Bestimmung dauern soll. (Beisall.) Die naͤchste Acte, die nun folgt, Mylords, ist die Acte der Union mit Schortland. Was sagt diese Acte mit 822 auf Eide von Par⸗ laments⸗Mitgliedern? Seagt sie etmwa, doß diese Eide permenent sevn sollen! keinesweges, Mylords. Diese Acte bestimmt, daß die Eide, gleich denen unter Wilhelm und Maria, geleistet werden sollen, und zwar von den Mitgltedern des Parlaments so lange⸗ als dis das „„Parlament anders darin verordnen wird. (Lau⸗ ter Beifall.) Dies sind die Bestimmungen, Mylords, die jetzt von einigen edlen Lords, als vermanente Verfügungen zur Autz⸗ schließung der Katboliken, in allen spaͤteren Zeitraͤumen bezeichnet werdch. Ich erlaube mir, die Aufmerksamkeit der edlen Lords⸗ die dies behaupten, auf eine andere Klausel derselben Acke Wil⸗ beim’s und Maria's zu lenken, welche in eben so bestimmten Worten, als diejenige, welche auf die veseliesass der Kache; liken Bezug hat, et, daß alle Officiere in der Armce n n der Flatte gebalten sern sollen, vor dem Eintrit in ihr Stellen die nämlichen Eide zu leisten (Hört!, Ich mochte den edien und gelchrten Lord (Eidon) fragen, warum wenn die eine Aete vermanent in, die andere es nicht ebenfalls seyn sollte⸗ Wenu aber die lehtere als permanent betrachtet wird, wie kam cs, daß der edle und üen Lord im Jahr 1817 seine Zustim⸗ mung zum Widerruf der lehteren Aete ertheilre? Heͤrth gewiß, der edle und gelehrte Lord wird. melnc e beantworten, und zur Zaetrülbenbele Ew. Herrlichketccng eigen, daß die eine Acte pedmanent sev, die andexe ader nicht, und daß er, wie sch es wirklich glaude, Recht batte, der Widerrufung der Klausel im Jahre 1817 beizustimmen. (Hirt, dortt Die Wahrheit der Sache, Molords, ist die, daß keine der beiden Acten vom Parlament unter der Lönt in Inna als permanent betrachtet wurde. (Hbrt, Wenn ich d mean My seete mit Feat sczen kann, daß die darschiezung der Kanzz, 9 Irr 1688 nicht als permanent angenommen warte, nicht vermoͤge der Schottischen, sondern auch der Irlah. dischen Unions Acte, so frage ich, ob es uns icht 9* t ihrer ganzlichen Widerrufung in ing zu 2 88 das Land von einem Ucbelstande besecit werde, der Beharren bei diesem System

man zuerst unter

wendig entspringen muß? Ich g 5 36 2 Ich gche sogar noch weiter, 0

und frage, oh wir nicht in Betracht 12 Reprasentirung rlande

5 nd, zu untersuchen, selbst wenn jene Acien urzpruͤng rlam die Dauer berechnet 9 waͤren, in wie weit

ent es mit anschen duͤrfe, das Land unter dem papist

Einsluß leidet, den die Priester bei den Vabfen in 52— zu ire

anzuben, ob wir nicht aufarfordert sind, Berfi

diede Bgsehngana dter Nale ns dn eee on

9b und die Befreiung des Landez h dem Er 9,7 ten ich gedacht, zum Rcifoll) dercits angefahrt, welche Nekuns fe e92 8

H em schlietung in Nland, in Bezug auf den Ein dr klatt Geistichkeit, beworvringt; ich werde nunmehr die Aufmerksamkeit Ew. lichkeiten auf dirse Wirkungen 8

lciten, infowein ste sich auf die Kirche von England naͤml