“ 4 Art ist, wie sie der Koͤnjg von Engla
* L.
1 w nd anne men kann⸗ nig von Preußen uͤbt uͤber die katholische Kirche in seinen Staa⸗ ten eine Gewalt aus, nach Maaßgabe verschiedener mit dem Papste abgeschlossener Concordate. In Schlesten uͤbt er diese Macht ver⸗ moͤge eines durch das Haus Zesterreich abgeschlossenen Concordats; in seinen Besitzungen am linken Rheinufer nach einem v naparte, und am rechten Rheinufer nach einem von dem gen Landesfuͤrsten mit dem Papste geschlo setzt aber jedes Concordat einige Gewalt
1“”
29). Der Kö⸗
ssenen Concordate. des Papstes in den Län⸗
dern voraus, die ein solches mit ihm eingegangen sind,
is ein Punkt, in dem wir uns niemals fuͤgen koͤnnen, weil weder der Papst noch irgend Jemand in diesem Lande Macht haben darf. Es war unsere Pflicht, Se. Majestät vor jedem Anerkenntniß sol⸗ cher Macht zu bewahren, und ihn ven allen solchen Uebereinkuͤnf⸗ ten entsernt zu halten. (Hoͤrt!) Es ist sonach klar, daß die in Rede stehende Art von Sicherheiten nicht ohne ein Zugestaͤndniß erlangt werden koͤnnte, wonach der Papst eine Gewalt in England besaäße und zu deren Ausuͤbung berechtiget nen die Existenz einer solchen Macht. (H einen Schritt zur Erlangung jener Art von Sicherheiten zu thun, ohne in den bezeichneten Uebelstand zu Krone koͤnnte sich nicht einmal die Ernennung welche in der katholischen Kirche Bischoͤfe genannt werden, ver⸗ scefen⸗ ohne dadurch dem Papst das Recht der Einmischung in ie innern Angelegenheiten des Landes zuzugeben.
die Macht, katholische Bischofe zu ernen⸗ nen, erlangt, so wuͤrde Se. Maiestaͤt auch dafuͤr haben sorgen fe, ein Bisthum
auch, der Koͤnig haͤtte
muͤssen, ihnen, -58 ihrer Einsetzung
zu verschaffen, (Ge
eines Briefwech
anstalten Solche
olg, daß nicht nur die Absicht
indurch
* Redaetion giebt diese von Weh⸗ ton der velgandigkeit daß darin, ftrthuͤmlich, Concordat
218
Rom bestehend, angeführt
23. März des gedachten Jahres
des Staats, unbeschadet
*) F. .enee des Grafen von Emon
in Bezug auf die Toncesston
schter) und sie mit ein sihre Jurisdiction ausuͤben könnten, zu versehen. deß wohl wissen, in welchem Theile von Se Mazestaͤt einen Fleck entdecken sollten, Bischof verpflanzen könnten. Se Majestaͤt haben beschworen: „den Bischbͤfen und der Geistlichk rer Obhut anvertrauten Kirchen, alle d b erhalten zu wollen, die ihnen nach dem Gesetz 9 Majestaͤt konnen danach, ohne Verletzung Ihres ersonen nicht Fuͤrsorge treffen, und die Kirche Vorkehrungen mehr verlieren als gewinnen. Es wu eine andere Sicherheit von einigen edlen Lords gewüng darin bestehen sollte, daß man von der Corresvondenz zwischen den Katholiken in unserem Lande und dem Röͤmischen Stuhle ge⸗ üͤhrt wird, Kenntniß naͤhme und solche beaufsichtigt. iesen Punkt anlangt, so fuͤhle ich eine große Abnei die Regicrung in dergleichen Angelegenheiten zu verwickeln. D. Correspondenz betrifft lediglich geisttiche Ungelegenbeiten, und eine jede Einmischung von Seiten der Autoritaͤten dieses Landes wuͤrde eben so schw 8 als unangenehm seyn Gesch els bestehe in der Ercommunita duums, so wuͤrde die Regierung sich nicht darin mischen obne einzugestehen, daß der Pavst mit dem Staats⸗Secretair Macht hahe, gewisse . und Einrichrungen in diesem Lande zu ver⸗ „Sicherheiten wuͤrden unmittelbar auf den Bruch des Krönungs⸗Eides hinauslanfen, und der protestantischen Con⸗ stitution und der bestehenden Kirche mehr ste von irgend einem Vergehen der Katholiken in ihrem Brief⸗ wechsel mit dem Papste zu erwarten sind Mpylords, wird unter dem Schutz der Gesetze sichen, und diese Ge⸗ setze werden, gleich allen uͤbrigen, als heilig und unverletzlich de⸗ traͤchtet werden Sollte indessen diese Gerechtsame werden, sollte das Benehmen derjenigen, tuhle von Rom in Verbindung stehen, ein Einschr. jerung nothwendig machen, so wuͤrde eben die etzt Ew Herrlichkeiten vorliegt, die Regterung Sr. den Stand setzen, dazwischen zu treten, und das mit 9 Z hlbs erreicht, sondern allen en Gemüͤthern die vollständigste Genugthuung werden Theil der Bill soll die Niederlassung der Jesutten in d Lande regeln. Wenn Em. Herrlichkeit auf die Acte von 1791 uruͤck blicken, so werden Sie ohne Zweifel bemerken, daß es zu jener Zeit gewissen Personen, so gut wie jetzt, möglich war, Ge⸗ ete zu geden, durch welche andere mit Wagen und Pferden 8 men konnten.**) Mein edler Freund wird mir ver⸗ zeihen, wenn ich sage, daß aller Sorgfalt ungeachtet, mi jene Acke abgefaßt war, es dennoch einer großen Anzabl 3
Stelle der Rede des Herzogs bemerkt aber dabci,
*
es Concor
wegen; b * zwischen — ht ein cinzig dat besteht zwischeh der Lcce Monarchie ber. irgend einer ihrer Provinzen und Rom. Offenkundig ist die Bulle: „De animarum vom 16 Jult 1821, welche
Inbalte, mit einer Perabredung zusamma
als Bisch
8 1 Betreß der Erzbisthuͤmer und Bisthuüͤmer der 2. 1 etroffen, und von Sr. Mafestäͤt 2 28 8* st Dem wesentlichen Inhalt dieser Bulle 23 Augnst 182t die Königliche Sanction ertheilt Majestäͤts⸗Rechte, und diesen Rechten, wie guch Unterthanen cvangelischer Religion, und der evangellschen b
waͤre; wir aber vernei⸗ oͤrt!) Es war unmoͤglich,
erathen; der Personen,
Gesetzt aber
t einer Dibcese, worin sie Ich mochte in⸗ England oder Irland wohin Sie den neueu
eit dieser Reiche, und den ih⸗ ie Rechte und Privilegien cbuͤhren à Se Eides, fuͤr jene wuͤrde bei solchen rde aber noch wünscht, die
der Gegenstand
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heil bereiten, als
Dieser Briefwechsel,
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ihrem wesen die unter inricht der che des
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“
ten gelang, sich von Zeit zu Zeit in Irland festzusetzen. Dem Uebel, welches daraus entstand, wird die gegenwaͤrtige Maaß⸗ regel abhelfen. Sie wird einer ferneren Ausbreitung der Jesui⸗ ten zuvorkommen, und ohne irgend einen Einzelnen zu schaden, jene Riederlassungen nach und nach heschraͤnken. Mylords, Riemand kann mehr von der Nothwendigkeit, daß dieser Theil der Bill in Ausfuͤhrung gebracht werde, uͤberzeugt seyn, als ich. Geschaͤhe es nicht, so wuͤrde England sowohl wie Irland in kurzer Zeit mit Jesuiten uͤberschwemmt seyn, die aus anderen Theilen Europa’, in, mit Britischem Interesse nicht sehr ver⸗ träglichen Absichten, herüber kommen wuͤrden. Man hat mich gefragt, weshalb ich glaube, daß die Maaßregel die Uebel, auf welche sie bverechnet ist, auch wirklich beseitigen werde. Der edle Lord hat ein Recht, mir diese Frage vorzulegen, wenn ich die Bill empfehle, und ich antworte darauf, daß ich an ihrem gu⸗ ten Erfolg nicht zweisle, nicht bloß nach den Erfahrungen, welche alle uͤbrigen Staaten Europa's gemacht haben, sondern nach den Beispielen, die uns die Geschichte unserer eigenen Volker in fruͤ⸗ deren Zeiten darbietet. In einer Sitzung nach der anderen wurde damale die Aufmerksamkeit des Parlaments auf den gesellschaftlichen ustalnd von Schottland geleitet. Wenn ich nicht irre, so sehte as Verhältniß der Bischöflichen und anderer Dissidenten in Schott⸗ sand die Regierung damals in nicht viel geringere Verlegenheit, als es mit den Katholiken in neuerer Zeit der Fall ist. Ueber Gegenstand buͤrgerlicher Unfaͤhigkeiten waltete eine eben so große Meinungs⸗Verschiedenheit, es sanden eben so viel Beschwerden statt, und die Besorgnisse vieler Freunde der gesetzlich bestehen⸗ den Kirche war von dem, was man heute uͤber die Emancipatien befurchtet, wenig verschieden. Ich behaupte nichts mehr, als was ich beweisen kann, wenn ich sag?, daß der Zustand der Gesellschaft in Schetrland vor dem Zeitpunkt, wo den Bischöͤflichen und Dissi⸗ denten die buͤrgerlichen Rechte gewährt wurden, demjenigen sehr ähnlich war, der spaͤterhin in Irland eingetreten, und wenn mir Ew. Herrlichkeiten erlauben, so will ich Ihnen eine Bittschrift vor⸗ lesen, die mir heute zugekommen ist, ünd die sich von der Zeit herschreibt, wo man sene Co⸗ nen zu gemwaͤhren im Begriff stand. Die darin gefuͤhrte Sprache werden Ex. Herrlichkei⸗ ten von der Art finden, daß es fast den in hat, als ob sie den kürzlich auf unsere Tische gelegten Bittschriften zum Muster gedient habe. Mit Hinsicht auf dieses Factum boffe ich, daß, wenn die Bill, welche ich eingehracht, in ein Gesetz verwandelt seyn wird, uͤble Folgen, wie sie Einige erwarten, niemals daraus entsoringen, und daß wir eben so wenig üͤder das, was fuͤr Irland geschehen, Klagen und Reue vernehmen werden, als wir über die vor laͤnger als einem Jahrhundert er⸗ folgte Ausdehnung der buͤrgerlichen Gerechtsame dergleichen nicht zu hoͤren gehabt haben. (Der Herzog las hierauf die er⸗ mäͤdnie Perition vor, wodet derselhe an verschiedenen Stellen, welche einigen kuͤrzlich gehorten sehr ühnlich waren, durch lau⸗ ten Beifall und Gelachter unterbrochen wurde.) „Run,“ fuhr der Herzog fort, „ich hoffe, daß, da die Prophezeiungen jener Bittffeller in dem Falle mit Schottland unerfuͤllt geblieden, die Voraussehun⸗ gen, die üͤder Irland gewagt worden, ein gleiches Schicksal hahen werden. Aber ich erwarte auch aus anderen Gruͤnden, daß die Prböten Wohlthaten aus der Maaßregel hervorgehen c. Die Protestanten werden mehr gesicherr 82 wenn die Karbe 2 ken aufpören, ein abgesondertes Interesse SPreon zu ar⸗ (Hirt) Die Ration wird sich des Vortheils cinct eigenen 2 binets erfeeuen, und die beiden Hauser des Parlaments wer 2. see üͤder eine große Maaßregel der Staats⸗Polttil lüaßer in Zwiesvalt zu seyn. Das Haus wird, i hoffe cs, die von de Krone empfohlenen Concessionen, gleich den in Schottland gewaͤhr⸗ ten, betrachten. Ihr Erfolg, ich bin cs üderzeugt, wird der naͤmliche seyn; sollte ich mich indessen in meinen Hoffnungen tauschen, 90 werde ich keinen Anstand nehmen, das Haus um cine nochmalige ung sciner Arbeiten zu ditten, und dies soll mit cben so gro Bertrauen geschehen, als womit ich gegenwaͤrtig die Bill Ew. errlichkeiten zur Annahme empfehle. Mylords, nachdem ich nun IFdrer Veurtheilung die Grunde vorgelegt, aus denen ich glande⸗ daß Irland sich in einem Zustande besindet, der es schwierig, 14 vensach nach. 828 8 ☛ι‿ daselbst forthestehe, wenn sermalige Uebel ird, n ich 8 Aufmerksamkeit auf den Ce r Agen nench, 1. — auf die Spaltungen, die dacin vorgcherrscht, und auf den Bos⸗ wand — denn so muß ich ihn nennen — gelenkt habe, unter sef. chem man sich dieser Maaßregel entgegen sette, nachdem jch die Ratur der Mittel zur Abhülfe erklär, die ich Ibnen, als vergot⸗
verant wortlicher Diener der Kronc 74 empfehlen mußte, so will 8 Er daß St
Herrlichkeiten nicht ferner deldüigen, sondern nur * 1, - “ der dedenscastäosen a⸗ helscht“ Hens⸗ 13 gen, welche dessen hohe Wichtigkeit — In der (gestern erwaͤhnten) Sitzung des Oberh üb⸗ ses vem 3. Aptil sagte der de fcen von York, 2 besn. die katholische Concessions Bill in sehr gemäößigten „. druͤcken vernehmen ließ, daß ihm die Sicherheiten npt⸗ s f füͤr die Kirche von Irland nicht genuͤgend schlenent denn für die Englische Kirche, das gebe er zu, wütde Maaßregel mit keiner Gefahr verhunden seyn. In P auf erstere werde sedoch in der Bill durchgus nichtt dana n, was elnem Eenftkete zwischen der Kerche, welche du
8. Bellage