1829 / 107 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

einer Abschrift des Protocolls ersah ich, daß dies der Grund ben, daß der Lord⸗Kanzler gewöoͤhnlich nur ein Instru⸗ gerwesen sey, auf welchen das Kriegsgericht sein Urtheil gefällt ment des Premier⸗Ministersz sey und jedem Wink dessel⸗ habe und weiß ich auch, daß es die hoͤchste Bestaͤtigung er⸗ ben Folge leiste; wenn jedoch der edle und gelehrte Lord

8 Wenn —22 noch hier waäͤre (der Lord hatte sich naͤmlich, da er 3

8 ielt, als es Sr. Maj. hier vorgelegt wurde. (Hoͤrt! b außer diesem noch ein anderer Fall der Art irgendwo vorge⸗ einen nfall vom Ziyperlein bekam, kurz vorher aus dem kbommen seyn soll, so kann ich darauf bloß sagen, daß mir Hause entsernt), so wuͤrde er ihm unbezweifelt sagen koͤnnen, nichts davon bekannt sey.“ Als Lord Farnham darauf daß der Lord⸗Kanzler, welche Wuͤrde jener edle und gelehrte fragte, ob der Marquis von Hastings, waͤhrend er Gouver⸗ Lord 25 Jahre lang bekleidet habe, dem Premier⸗Minister neur von Malta war, den Gebrauch nicht abgeschafft, der eden so oft hinderlich sey, als er ihn unterstütze. (Hoͤrt; den protestantischen Kriegern die peinliche Pflicht auferlege, und Gelächter.) Der Erzbischof von Canterbury un⸗ eine katholische Ceremonie zu unterstuͤtzen, antwortete der terstuͤtzte das Amendement des Lord Kenyon und zwar haupt⸗ Heerzog von Wellington, daß der erwaͤhnte Gebrauch seit⸗ sächlich aus dem Grunde, weil ein katholischer Colonial⸗Mi⸗ dem eine Abänderung erlitten habe. Als darauf zur Be⸗ nister dem Interesse der protestantischen Kirche in den Co⸗ aathung uͤber die einzelnen Paragraphen üͤbersegangen wurde, lonieen sehr vielen Schaden zufuͤgen koͤnne. Graf Bathurst 8 8 machte Lord Kenyon zu der Klausel, we cche den katholi⸗ widerlegte dies dadurch, daß auch der Colonial⸗Minister, so⸗ sschen Parlaments⸗Mitgliedern den Eid vorschreibt, das bald er ein Kat olik sey, dem Koͤnige keinen auf die prote⸗ Amendement, daß ein Pair, der katholischer Priester ist, stantische Kirche Bezug habenden Rath ertheilen duͤrfe. Der kein Recht haben soll, im Oberhause zu sitzen. Er fuͤhrte als Bischof von London war jedoch der Meinung, daß nicht Frund an, daß der Eid, welchen ein katholischer Bischof bei bloß der Colonial⸗Minister, sondern auch der Präͤsident der Antritt seiner Wuͤrde in lateinischer Sprache zu leisten habe, Handels⸗Kammer kein Katholik seyn duͤrfe; denn von diesen mmit dem in der Bill vorgeschriebenen Eide in directem Wi⸗ beiden Staats⸗Aemtern hinge das Wohl der protestantischen derspruche sey. Graf von Roßlyn widersetzte sich dem aus Kirche in der oͤstlichen und westlichen Hemisphaͤre ab. Er zweien Gruͤnden; erstlich, weil der bisherige Straf⸗Coder wuͤrde sogar die Bestimmung dahin ausdehnen, daß alle Co⸗ gegen die Katholiken diese niemals direct von irgend einer lonial⸗Gouverneurs Protestanten seyn muͤssen; denn die 88

Stelle ausgeschlossen habe, es sey immer nur⸗ durch eine in den Colonieen befände sich noch in ihrer Kindheit, Seiten⸗Bestimmung (durch den vorgeschriebenen Eid) gesche. beduͤrfe der kraͤftigen Unterstützung von Seiten der Behoͤr⸗ hen; zweitens aber, wenn der Eid der katholischen Bischoͤfe den. Auf die weiteren Entgegnungen verschiedener Lords wirklich dem in der Bill vorgeschriebenen widersprechend sey, nahm Lord Kenyon sein Amendement einstweilen zuruͤck, so wuͤrde ja ohnedies ein rechtlicher, gewissenhafter Mann mit dem Vorbehalt, es bei Abstattung des Verichts uͤber eide zusammen nicht leisten. Nach einigen erwiedern, die Bill wieder vorzubringen. Ueber den Paragraphen, den Bemerkungen des Lord Kenyon wurde die Klausel, welcher den katholischen Bischöfen verbietet, diejenigen Titel, ohne das Amendement desselben, verlesen. Graf von die in der protestantischen Kirche gebrauchlich sind, anzunch⸗ Verulam schlug eine neue Klausel vor, wonach dem Këd⸗ men, erhoben sich viele Debatten. Einige Lords behaupteten, nige nicht fleistegen soll, einen neuen katholischen Pair zu es sey läͤcherlich, dies auch fuͤr eine Sicherheit ausgeben zu ernennen, wenn nicht drei andere ”ö Pairieen erlo⸗ wollen; Andere machten den Einwand, wie man z. B. den schen sins. Diesem widersprach jedoch auch Lord Redes, katholischen Bischof von Dublin oder Kildare zwingen dale; der Herzog von Wellington aber machte die Furcht wolle, einen Titel, den ihm seine Glaubensgenossen schon läͤcherlich, die auf der seltsamen ppothese begruͤndet sey, daß seit langer Zeit geben, nun mit einem Male abzulegen. irgend ein Koͤnig von England das O zus mit katholt, Nach einigen erwiedernden Bemerkungen des Herzogs von schen Pairs uͤberschwemmen koͤnne. Die Klausel, sagte er, Wellington wurde indessen auch dieser Paragraph, so wie üͤbrigens auch aus constitutionnellem Grunde zu verwer⸗ viele andere, ohne Abanderung angenommen. Als fen, weil sie den Koͤniglichen Praͤrogativen Eintrag thue. Paragraph in Bezug auf die Jesuiten vorkam, sagte G . * Graf von Verulam sah sich darauf veranlaßt, sein Amen, v. Malmesbury, daß er nicht im Stande sey, sich einen ab ddeement zuruͤck zu nehmen. Lord Farnham trug darauf ten Begriff von einem Jesuiten zu machen; er bitte daher

an, daß, in Gemaͤßheit der Schottischen Unions⸗Acte, kein edlen und gelehrten Lord auf dem Wollsack, daß er so aatholischer, repraͤsentirender Pair fuͤr Schottland zugelassen seyn möge, ihm ein wenig Unterricht darin zu ertheil werden soll, oder vielmehr, daß, in Bezug auf die Schotti⸗ denn er sey in verschiedenen Ländern gewesen, habe schen Pairs, der fruͤhere Eid in Kraft bleibe. Er fuͤhrte als nirgends bemerkt, daß die 1* an einem besond FKrund an, daß in Schottland die katholischen Pairs, nicht ms zu erkennen seyen. Lord Tenterden amendt so wie in England, durch den vorgeschriebenen Eid, sondern da Verbannung nicht als Strafe angesetzt seyn 1 urch ein eigenes Statut bisher ausgeschlossen waren. Graf denn was man unter Verbannung verstehe, das sey mit von Roseberry bestritt das Amendement, und wiederholte Grundsäͤtzen des Englischen Rechts nicht vereinbar. die schon fruͤher vom Lord⸗Kanzler vorgebrachten Gruͤnde da⸗ diese rung des rechtsgelehrten Lord Tenterden fuͤr, daß die vorliegende Bill keine Verletzung der otti- der Lord⸗Kanzler seine Verwunderung zu erkennen; schen Untons⸗Acte seyv. Er fuͤhrte ferner an, daß außer den wies nach, daß sowohl unter der Regicrung Elisabe 40 Schottischen Mitgliedern des Unterhaufes, die (unter 45) als erst vor 7 Jahren durch eine Parlamenis⸗ Acte, fuͤr die Vill gestimmt auch im Oberhaufe von 16 Schot⸗ Verbannung aus dem Lande als etwas Gesetzliches au eischen Pairs 12 dafuͤr waren. Von denzenigen Lords, die sprochen wurde. Dem Grafen Malmesbury antwortete außer der Schottischen Pairie auch die Britische desitzen, Lord⸗Kanzler, daß, um einen Jesutten vor Gericht zu stimmten 30 fuͤr die Maaßregel und nur 5 dagegen; von füͤhren, man in Irland nur das Zeugniß der lach enjenigen Lords aber, die zwar keine Schottische Palrie, aber Bischöfe zu fordern brauche, denn diese muüͤßten von sedem hedeutende Guͤter in Schottland besien, stimmten 19 da⸗ Ordensg stlichen, der sich in ihrer Diszese befinde, Ke fͤr und nicht ein einziger dagegen. Alles dies sey also ein niß haben. Lord Holland freute sich, daß eine so Beweis, daß die Bewohner Schottlands die Bill nicht als Gerichts⸗Autorität, wie Lord Tenterden, die Verbauk Ainen Eingriff in die Unions⸗Acte ansehen. Nachdem noch ebenfalls fuͤr etwas Ungesetzliches erkläre; er habe selbst/ sagtt mehrere Lords ihre Bemerkungen darüͤber abgegeben hatten, er, ein aühnliches Amen t machen wollen, sey aber ven wurde das Amendement in Frage gestellt, und ohne Abstim⸗ anderen Freunden davon zuruͤckgehalten worden. Lord T*02 mung verworfen. Lord Kenyon wollte 23 den Aemtern, terden bestritt auch die Widerlegung des Lord⸗Kanzlers, 102 von welchen die Katholiken ausgeschlossen , auch noch er sagte, die Verbannung sey noch nicht ein ein iges Mal da eg . se brigen Minister⸗Stellen binzugefuͤgt wissen. Lord liche Ausuͤbung gehracht worden; —2, Lord H011868 be Ä1 aber erwiederte, die Aemter, wesche man als Aus⸗ bemerkte, in Schottland es ein Gesetz, das einen 8 Se.e cne⸗ seyen nicht ans politischen thäter nach England une. (Gelächier.) Die 8188s tur mach, . den ces snarden, söndern weil sie, ihrer Na. wurde darauf ohne das Amendement des Lord Tenter sggh nehmen, namentlich 8 Suprematie der Kroue Theil angenommen; eden so wurden dann auch alle uͤsriamn. Wenn der edle Lord g*—ℳ dem der ragraphen der Bill genehmigt. Da kein Amendemen rigens daruͤder aͤngstlich 8 worden war, so wurde, auf dle Bemer tuns ½ ich

Fall. daß ein Katholik Premier, Minister werden

ill sogle er (Lord Holland) 8 michte, so Wellington, der Berlcht üher die Vill sogleich on, ar Geset cigeni E. Lerd Kenpon ernenerte aber seine swei frahe in ort sey aus dem Franzöoͤsischen entlehnt .,5g Das dahin verschobenen Amendements; sie wuͤrden E-— des keinen einheimischen. Rechts, Titel. Söute 2 zrage gestellt und förmlich verworfen. 228 L. 2 86 f cinflußreichste n zufällig ein Katheltt seyn, so SSe ..S8, e 8. ag. vertagte scc er, der Bill gemoͤß, alles Kirchen⸗Patronat über, um 11: Uhr Nachts.

lassen muͤssen. Der edle Lord (Kenyon) scheine zu glau⸗ I g