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Im Bejahungsfalle tritt der Erbe der Pairswuͤrde sofort in 8 den Genuß der Pension. Im Verneinungsfalle, oder wenn ddie Uebertragung nicht in der gesetzlichen Frns verlangt wor⸗ den ist, wird die Pension zum Vortheile des Staates einge⸗ zogen. — Der Berichterstatter erklaͤrte, daß nachdem die Tommission diese Bestimmungen des Gesetzes reiflich erwo⸗ gen habe, sie im Allgemeinen der Meinung gewesen sey, daß das Bestehende aufrecht erhalten und daß sonach die Pairs lihre gegenwaͤrtigen Pensionen fortbeziehen muͤßten; was da⸗ gegen das System der Vererbung betreffe, so habe die Com⸗ mmission sich fuͤr dasselbe nicht entscheiden koͤnnen; doch sey eme Meinungs⸗Verschiedenheit daruͤber eingetreten, ob diese Vererbung uͤberhaupt wegfallen muͤsse, oder ob sie in gewis⸗ sen Fällen statt finden duͤrfe; die Majoritaͤt der Commission habe sich dahin ausgesprochen, daß die Pension eines Pairs Hauf dessen ersten Erben uͤbergehen solle, wenn derselbe ohne ddiese Pension die Wuͤrde seines Ranges nicht behaupten koͤnne. „ Ich bin daher,“ fuhr der Redner fort, „beauftragt worden, Ihnen, m. H., die Uebertragung der Pension auf den ersten ₰ Erben in gerader Linie, und unter gewissen Bedingungen, ahn⸗ liich denen, die bereits in dem urspruͤnglichen Gesetz⸗Ent⸗ wurfe enthalten waren, in Vorschlag zu bringen, und zugleich darauf anzutragen, daß die Penstonen selbst von 12,000 auf 10,000 Fr. herabgesetzt werden. Um die Folgen einer solchen — Maaßregel gehoͤrig wuͤrdigen zu koͤnnen, muß ich Sie noch vesonders darauf aufmerksam machen, daß es sich hier nur von einer Uebertragung im ersten Grade der Verwandtschaft handelt. Von einer großen Anzahl von Pairs laͤßt sich aber
8 annehmen, daß sie keine maͤnnliche Nachkommenschaft hinter⸗
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lͤassen werden; Andere befinden sich wieder durch ihr Privat⸗ üͤnstigen Lage, daß sie jene Uebertra⸗ gung nicht verlangen koͤnnen. Hierans geht hinläͤnglich her⸗ vor, wie beschraͤnkt die Ausgabe seyn wird. Wenn Sie so⸗
naach, m. H., die Ansichten theilen, welche im Schooße Ih⸗ rer Commission die Oberhand behalten haben, so werden Sie
Feees anch mit uns der Meinung seyn, daß es besser sey,
Vermoͤgen in einer so
82* die bewilligten Dotationen auf die Pensions⸗Liste, statt in ddeas große Buch der oͤffentlichen Schuld, einzutragen.“ Nachdem der Redner der Versammlung diese und 2r. einige andere minder erhebliche Aenderungen in dem urspruͤnglichen Geset. Entwurfe (worauf wir im Laufe der Berathungen zuruͦ
mendirten Gesetz⸗Entwurf selbst, welcher jetzt als ein voͤl⸗ ig neuer zu betrachten ist, vor; er besteht nur noch aus 10 Artikeln, statt daß er urspruͤnglich deren 13 hatte. Die Berathungen daruͤber werden am 20sten d. M. beginnen. — Dem Grafen von St. Georges folgte Herr Thénard auf die Rednerbuͤhne, und stattete den Commissions⸗Bericht uͤber den Gesetz⸗Entwurf ab, wonach die alten Goldstuͤcke von 48, 24 und 12 Livres, und die alten Silbermuͤnzen von 6 Livres, 3 Livres, 24 Sous, 12 Sous und 6 Sous allmählig umge⸗ schmolzen werden sollen. Der Berichterstatter stimmte fuͤr die Annahme des Entwurfes nicht bloß in dem Inter esse des Publikums, das sich bereits an den Decimalfuß ge⸗ woͤhnt habe, und uͤberdies bei den Laubthalern 10 bis 20 Centimen verliere, sondern auch in dem des Schatzes, da diese Thaler aus den Zeiten Ludwigs XV. und XVI. ein Tausendtheil an Gold enthielten, der sich mittelst chemi⸗ scher Prozesse ausziehen lassen wuͤrde. Am Schlusse seines ortrages stellte Hr. Thénard auch noch einige Betrachtun⸗ gen uͤber die Nothwendigkeit einer Umschmelzung der Kupfer⸗ muͤnzen an. Die Versammlung entschied hierauf, daß die Discussion uͤber diesen Gegenstand nach Beendigung der Be⸗ rathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Dotation der aers⸗Kammer ihren Anfang nehmen, und daß am naͤchsten ein Bericht uͤber die bei der Kammer eingegan⸗ genen Bittschriften, namentlich uͤber die der Weinbauer (da erade der Gesetz⸗Entwurf wegen der Getränk⸗Steuer vor⸗ iegt) abgestattet werden solle. Am Schlusse der Sitzung wurde noch der Post⸗Gesetz⸗Entwurf, woruͤber in der vorher⸗ ehenden Sitzung eine vergebliche Abstimmung stattgefunden
atte, mit 261 gegen 47 Stimmen angenommen. Paris, 17. April. Vorgestern fruͤh gegen 8 Uhr be⸗ 958 der Koͤnig sich in Begleitung des Dauphins, der Dau⸗ hine und der Herzogin von Verry nach der Kirche von St. Germain 'Auxerrois, um seine Ostern zu halten. An der Pforte der Kirche wurden Se. Majestut von dem Pfar⸗ rer an der Spitze der Geistlichkeit, so wie von dem Maire des Aten Bezirks und seinen Adjungten empfangen und un⸗ ter einem Thronhimmel in Prozession nach dem Chore ge⸗ fuͤhrt, wo fuͤr Hoͤchstdieselben ein Berstuhl aufgestellt wor⸗
den war. Der Bischof von Hermopolis las die Messe und zur Un ertheilte Sr. Maj. und J. J. K. K. H. H. das Abendmahl. e
Nach beendigter Feierli
ommen werden) angekuüͤndigt hatte, trug derselbe den also⸗
f. Allerhoͤchsten Herr⸗] tat ergeben, daß das Parlament sehr wohl daran thun wuͤrd
des Oberhauses vom 15. April Anglesea an, daß er nach den Öster⸗Ferien die erste Ge⸗
1 schaften mit demselben Ceremoniel bis zur Kirchthuͤre zuruͤck geleitet und langten um 9½ Uhr wieder in den Tuilerien an. Um 10 Uhr praͤsidirten Se. Maj. im Minister⸗Raͤthe. Mittelst Verordnung vom 15ten d. M. ist der Abbb6 Herienutt⸗ General⸗Vikar zu Besangon, zum Bischof 1 von Autun, an die Stelle des verstorbenen Herrn v. Vichoh; der Abbé von Auzers, General⸗Vikar zu Amiens, zum Bi⸗ schof von Nevers, an die Stelle des verstorbenen Herrn Missaux; der Abbé Carron, General⸗Vikar zu. Nevers, zum Bischof von le Mans, an die Stelle des in Ruhestand ver- setzten Herrn von la Myre⸗Mory; und der Abbé Michel, General⸗Vikar zu Fréjus, zum Bischof von Fréjus, an die Stelle des zum Erzbischof von Aiyx befoͤrderten Herrn von Richery, ernannt worden. 21 Der Courrier francais tadelt den von dem Baron
von
Mounier in der obigen Sitzung der Pairs⸗Kammer gemach⸗ * ten Vorschlag und behauptet, daß derselbe dem 53sten Artikel der Charte schnurstracks zuwider laufe, da aus diesem klar hervorgehe, daß die Bittschriften an eine oder die andere Kam-⸗ mer, dem Urtheile der gesammten Kammer, nicht aber dem ei⸗ nes einzelnen Mitgliedes derselben unterworsen werden sollen; es lasse sich laͤugnen, daß mitunter unerhebliche und abgeschmackte Bittschriften bei den Kammern eingereich 5 wuͤrden; indessen muͤsse man bedenken, daß es den b tungs⸗Behoͤrden und den Gerichtshoͤfen in dieser Beziehung nicht besser gehe. „Wir stehen im Begriffe,“ so schließt das gedachte Blatt, „uͤber ein Gesetz zu berathschlagen, wodurch die Na. 82 tion genoͤthigt werden soll, einer großen Anzahl von Pairs Pensionen zu zahlen, die man sogar erblich machen will. E. demselben Augenblicke also, wo eine hohe Wuͤrde im Staate, mit welcher die Charte auch nicht im Entferntesten den Begriff einer Vergeltung verknuͤpft hat, remunerirt werden soll, denkt man daran, Diejenigen, die mit dieser Wuͤrde bekleidet sind, der ihnen obliegenden Pflichten zu entbinden. Der Moment ist in der gut gewählt!“ . Briefe aus Port au⸗Prince vom 7ten v. M. daß die auf der Hoͤhe von Haiti stationirte Koͤnigl. Corvette „Sylphide“, in Folge eines heftigen Sturms, Jänzlich zu Grunde gegangen ist. Gluͤcklicher Weise hat die Mannschaft sich retten koͤnnen; auch sind saͤmmtliche am Bord ver —2
gewesene amtliche Papiere geborgen worden. Der Minister des feaen hat den Abgebrannten de Bazars Boufflers aus oͤffentlichen Fonds eine Unterstuͤtzung von 10,000 Fr., und den Abgebrannten des am 11ten v M. durch eine Feuersbrunst verheerten Fleckens Sissonn (Aisne) eine Unterstuͤtzung von 20,900 Fr. zugehen lassen. Man hat hier die Bemerkung kemact, daß in den letztverflossenen Monate, vom 15. Maärz bis zum 15. April die Sterblichkeit unter den Frauen groͤßer als unter den Maͤnnern gewesen ist. 2.
Großbritanien und Irland.
arlaments⸗Verhandlungen. In der Sitzung igte der Marquis von
legenheit wahrnehmen werde, um sich uͤber seine Amtsfuͤh⸗ rung in Irland auszusprechen, und zwar, damit jede daruͤber stattsindende falsche Ansicht und Mißdeutung beseitigt werde; er werde indessen die Sache rein volletsch behandeln, und alles Persoͤnliche zu vermeiden suchen. — Der Lord⸗Kanz⸗ ler küͤndigte an, daß er, ebenfalls nach den Ferien, eine Bill in Bezug auf den Geschaͤftsgang des Kanzlei⸗Gerichts⸗ n . Sylh⸗ 5 werde. — Auf den Antrag des rafen v. Shaftesbury ver ½ — R. Zeen. y vertagte sich das Oberhaus bis — Im Unterhause brachte der If eine Bill ein, 884 & 2 ercsens Ih sich der beruͤchtigte Burke und seine Genossen Ae 89 55 naͤmlich dem Morde durch Erstickung, vir be⸗ eferin eugen; sie wurde zum ersten Male verlesen, halten. — Hr mung, am 4. Mai die zweite Lesung zu er⸗ 82 Verbefse Peel machte hierauf den Antrag, eine „Bill saabr 8 Cünas des Polizeiwesens in der Haupt.. 9 eren Umgebungen“ einbringen zu dürfen. GHer Sr Antrag in einer ausführlichen Rede, Er benutze, s ause mit großem Beisalle auf en wurde. gbülchen 8 bäte er, die erste Gelegenheit, nach der jett das P —F großen Maaßregel, welche bis arlament beschäftigt habe, darbiete, um dem Hause Mehre cht minder interessanten Gegenstand vorzulegen. re, zu verschiedenen Zeiten bereits ernannte Comits⸗ tersuchung des Polizeiwesens und der in der Hau att findenden Verbrechen, haben immer das Resu