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diger Vater von meiner Kindheit an gegeben hat, und der Eid der Treue, den ich meinem Kaiser vor dem Altar des Allwissenden geschworen habe, staͤrken mich zu diesem meinen Schritte. Morgen, wenn ich die letzte Pflicht des Christen werde erfuͤllt haben, betrete ich meine neue Wohnung. — Allguͤtige Vorsicht, laͤutere und erleuchte meinen Geist zum Wöhl der leidenden Menschheit! Dmitrji Sokolow.
Festung Hirsowa, den 19. Jan. 1829.
Odessa, 8. April. Am letzten Sonntage ward die hie⸗ sige Gefängniß⸗Kirche im Beiseyn des General Gouverneurs und seiner Gemahlin, des Civil⸗Gouverneurs und einer gro⸗ ßen Zahl hiesiger Bewohner feierlich eingeweiht.
Seit dem 4ten d. M. sind hier 3 Schiffe von Varna und 1 Schiff von Sisopolis mit Ballast eingelaufen.
Am Aten d. M. langte im hiesigen Hafen, von Varna aus, der Harem Jussuf⸗Pascha’'s an. Er besteht mit Inbe⸗ griff der Dienstboten beiderlei Geschlechts aus 15 Personen.
Am Sonntag Nachmittag gab ein Herr Knote dem
ublikum das Schauspiel eines Schnelllaufes; er legte einen — von 14 Wersten in 44 Minuten zuruͤck, obgleich er 49 dazu bestimmt hatte, und schien nicht angegriffen zu seyn.
Frankreich.
Pairs⸗Kammer. Sihung vom 18. April. Der ste Artikel des Militair⸗Strafgesetzbuches, welcher in der letzten Sitzung aufs Neue an die Commission verwiesen wor⸗ den war, wurde nach einer interessanten Discussion, an wel⸗ cher der Berichterstatter Graf von Ambrugear, der Her⸗ Fog von Dalmatien, der Graf von Pontécoulaut
und die Minister des Krieges und des oͤffentlichen
Unterrichts Theil nahmen, angenommen. Ein Amendement, das der Graf von Rougé bei dem 2ten Artikel in Antrag gebracht hatte, gab Anlaß zu einer nochmaligen Ueberweisung dieses Artikels an die Commission. Die Artikel 3 und 4 waren bereits in der vorigen Sitzung angenommen worden. Der öte Artikel fuͤhrte eine Discussion herbei, in deren Laufe sich die Herzoͤge Decazes und von Broglie, so wie zwei Koͤnigl. Commissarien, die Herren Jacquinot de Pam⸗ pelune und v. Salvandy, vernehmen ließen. Nachdem auch dieser Artikel nochmals der Commission zugestellt worden, wurde die Fortsetzung der Berathung auf den 20sten verlegt. Aeußerlich vernimmt man uͤber diese Sitzung Folgendes: Der General von Ambrugeac soll im Namen der Com⸗ mission darauf angetragen haben, die Eisenstrafe mit der Kugel bei Verbrechen beizubehalten, der Marschall Soult dagegen bei seinem Vorschlage, diese Strafe gänzlich abzu⸗ schaffen, beharrt haben, und dabei von dem Grafen von P ie2u 98⸗ unterstuͤtzt worden seyn. Nach einigen emerkungen des Grafen von Caux und des Herrn von Vatimesnil wurde indessen der gedachte Vorschlag ver⸗ worfen, und der 1ste Artikel in der von dem Berichterstatter in Antrag gebrachten Art angenommen. Das oben erwaͤhnte Amendement des Grafen von Rougé, welches eine abermalige Ueberweisung des 2ten Artikels an die Commission veran⸗ laßte, besteht darin, daß fuͤr die Officiere statt der Kugel⸗ Strafe die Festungs⸗Strafe verlangt wird. Der 5te Artikel, welcher von der Zwangs⸗Arbeit und der Reclusion, so wie von den Folgen dieser Strafen in staatsbuͤrgerlicher Hinsicht han⸗ delt, gab dem Herzog Decazes Gelegenheit, seine Verwun⸗ derung daruͤber zu aͤußern, daß, nachdem die Regierung be⸗ reits den Pranger und das Brandmarken aus dem ili⸗ tair⸗Straf⸗Gesetzbuche entfernt habe, sie auf so schoͤnem Wege chen geblieben sey, und den im peinlichen Coder festgesetzten ürgerlichen Tod — eine Strafe, die mit den Sitten und mir den Grundsäͤtzen einer gesunden Moral voͤllig im Wi⸗ derspruch stehe — beibehalten wolle. Der Herjos v. Broglie soll den Ansichten des eben erwaͤhnten Redners eigetreten seyn, die beiden Königl. Commissarien sich denselben aber sn widersetzt haben, daß das Militair Ge⸗ lehnten —— der von dem gemeinen Rechte ent⸗ afen jedweder Neu⸗ uü weil es sonst leicht das Amsehans habe enthalten muͤssen, als ob man ein — — üͤhren wolle. Rac einer zächst — der Militairs ein⸗ eede des Herzogs Decazes wurde — — 5te Artikel nochmals der ommission — ee n Deputirten⸗Kammer. In 8 - b der Sitzung vom 18. April wurde uͤber verschiedene bei der Kam + gangene Bittschriften Bericht abgestattet. Die micheaengen darunter, 72 an der Zahl, ruͤhrten von etwa 60. 8.sglen bauern und Weinhaͤndlern aus allen Provinzen her — ter allein 19,000 aus dem Departement der Gironde. Ze⸗
Daunant, welcher diesen Gegenstand zum Vortrag .525
druͤckte sich im Wesentl rt aus: „Die Bittsteller messen den niedrigen Preis der Weine und den Mangel an Absatz derselben, einer allzu hohen Besteuerung dieses Artikels bei, und verlangen daher eine Herabsetzung der Abgaben; einige von ihnen klagen auch uͤüber die Ab⸗ nahme der Ausfuhr. Die Commission hat saͤmmtliche Peti⸗ tionen, die sich leider alle nur zu ähnlich sehen, in einen Bericht zusammen gefaßt; sie sind fast aus allen Provinzen des Reiches eingegangen, und alle enthalten dieselben Klagen. Seit einigen Jahren schon, sagen die Bittsteller, ist der Wein⸗ und Brandtweinhandel in steter Abnahme begriffen, waͤhrend die Wein⸗Erndte in gleichem Maaße zugenommen hat. Der Preis des Weines ist zwar nicht uͤberall derselbe, doch läßt sich im Allgemeinen annehmen, daß er so ziemlich auf allen Punkten des Reiches in gleichem Maaße gesunken ist. Es giebt Weine, wovon das Hectoliter (85 Berliner Quart) kaum Franken (etwa 32 Silbergroschen) kostet, und we⸗ nige, mit Ausnahme einiger vorzuͤglichen Gegenden, wo fuͤr das Hectoliter mehr wie 9 bis 10 Fr. gezahlt wird. Einigen Bitt⸗ schriften ist eine detaillirte Uebersicht der Pflanzungs⸗, Kultur⸗, Fabrikations⸗ und Erhaltungs⸗Kosten beigefuͤgt; und wenn gleich man annehmen kann, daß in diesen Gemaͤlden die Farben mit⸗ unter zu stark aufgetragen sind, so laͤßt sich doch nicht in Abrede stellen, daß an manchen Orten die Kosten des Wein⸗ baues gar nicht mehr, an anderen nur schwach, und selbst in den gesegnetesten Gegenden nur so gedeckt werden, daß der Gewinn fuͤr die Subsistenz des Pftanzers nur mit Muͤhe ausreicht. Namentlich werden, nach Ausweis mehrerer der uns vorliegenden Bittschriften, schon seit einigen Jahren fast alle Weinberge im westlichen und mittaͤgigen Frankreich nur mit Schaden bebaut. Den Weinbauern im Östen und im Centrum geht es im Allgemeinen nicht besser, doch giebt es einige Departements, namentlich das der Saoône und Loire, wo der Weinstock noch 1 ⅞ pCt. vom Kapitale abwirft. Aber auch dieser schwache Gewinn wird zu einem Verluste, sohald die Aerndten keinen Absatz finden. Als einen Beweis dieser Behauptung fuͤhren die Weinbauer des Gironde⸗Departe⸗ ments den Ertrag eines der Pairs⸗Kammer zugehoͤrigen und mit Wein bebauten Grundstuͤcks an, das, auf 120,000 Fr. abgeschaͤtzt, einen jährlichen Verlust von 7067 Fr. darbietet, wobei der Verlust der Zinsen vom Kapitale noch nicht ein⸗ mal mitgerechnet ist. Gleichwie die Weinpreise abnehmen, sinkt aber auch der Werth des Eigenthums. Viele a. berge finden gar keine Kaͤufer mehr, weshalb auch an ma
chen Orten schon der Weinstock ausgerottet wird. Am mei⸗ sten leidet hier ohne Zweifel das große Eigenthum, da die Bewirthschaftung desselben verhaͤltnißmaͤßig bedentendere Kosten nach sich zieht, als die des kleinen, das der Landmann selbst bebaut; und dies ist um so beklagenswerther, als der große Eigenthuͤmer allein der Kultur, der Fabrikation und der Erhaltung des Weines diejenige Sorgfalt widmen kann, die zur Veredelun desselben —, ist. Mehrere der eingegangenen Bittschris⸗ ten sind von bloßen Winzern unterzeichnet, welche, ihrer Versicherung nach, im Begriffe stehen, an dem Nothwendig⸗ sten Mangel zu leiden. — Was nun die Ursachen dieses Uebelstandes betrifft, so laäͤugnen die Bittsteller zwar nicht, daß die Kultur des Weinstocks seit dem Jahre 1789 bedeu⸗ tend zugenommen hat; doch behaupten sie, diese Zunahme sey nicht von der Art, daß es unm glich sey, den Ertrag zu consumiren. In der That waren bis zum Jahre 1780 1,200,000 Hectaren Landes mit dem Weinstock bepflanzt und in der vorjaͤhrigen Sitzung hat Herr Carl Dupin rechnet, daß seit jener Zeit bis zum Jahre 1821 der Wein⸗ bau nur um 7pCt, zugenommen hat, wäͤhrend die Bevoͤlke⸗ rung um 9 pCt. gewachsen ist.“ Nachdem der Berichterstat⸗ ter dasjenige angefuͤhrt hatte, was die Bittsteller auf den ——— erwiedern, daß die letzten drei Erndten zu ergiebig e — — und zu schlecht in der Qualitoͤt ausgefallen seyen, Untersuchte derselbe die verschiedenen auf den Weinen lastenden Abgaben. Diese Abgaben, mit Einschluß derer von dem Aepfel⸗ und Birnen⸗Wein, die indessen nur sehr uner⸗ heblich sind, bringen dem Schatze jährlich etwa 100 Millio⸗ nen Franken ein, wovon ein Fuͤnftheil durch die Erhebungs⸗ kosten absorbirt wird. Hierzu koͤmmt noch die Thor⸗Ac⸗ cise. Da nämlich die Staͤdte, nach dem Beispiele der — dafuͤr halten, daß Wein und Brandtwein die steuerbarsten Gegenstande sind, so haben sie die Abgabe von diesen Artikeln zu ihrem Haupt⸗Einkommen gemacht, so daß die Accise, wenn gleich in der Regel geringer als die Ab⸗ gabe fuͤr die Regierung, dieser doch oftmals gleich koͤmmt,
sa sie zuweilen, dem Gesetze zum Trotze, —5 * So hat or
z. B. Lille jedes Hectoliker Wein mit einer Aceclse von 14 Fr. b ad dadurch den Genuß dieses Geträͤnm⸗ kes zum Vort nes andern, das in dieser Stadt selbst
— E.“. . 11“ 111“