1829 / 119 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

heilige Schuld waͤren, auch bloß auf den Inhaber lauteten, waͤhrend jene lediglich aus freiem Willen gegeben wuͤrden üunnd mehr oder weniger erblich seyn sollten. Der Redner „verlangte daher, daß der 6te Artikel des urspruͤnglichen Ent⸗ S wurfes, welcher von den Senatoren handelt, zum lsten ge⸗ macht werde. Hiergegen opponirte sich der Finanz⸗Mi⸗ nister, da die ganze Abfassung des Gesetzes dadurch verän⸗

ddert und die Berathung der Kammer verwickelt werden wouͤrde.

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Er hielt hierauf einen langen Vortrag zur Verthei⸗ digung des Gesetz⸗Entwurfes, wie derselbe von der Regie⸗ rung vorgelegt worden ist, indem er erklaͤrte, daß die Kam⸗ mer keinen ihrer wuͤrdigeren und dem allgemeinen Besten 8 entsprechenderen Beschiuß fassen koͤnnte, als wenn sie diesen Entwurf in seiner Gestalt annaͤhme. Herr v. Ricard schloß sich dem Antrage der Commission an, da es nach ihrem Systeme uͤberhaupt bloß lebenslaͤngliche⸗ und keeeAeine uͤbertragbare Pensionen geben solle. Hr. Mauguin stimmte dagegen Hrn. Dupin bei, indem es sich in Betreff der Pairs noch erst um die Frage handle, ob sie ein Recht auf eine Pension haͤtten, oder nicht, waͤhrend dieser Zweifel hiinnsichtlich der ehemaligen Senatoren nicht obwalte. Nach⸗ * dem der Minister des Innern sich 78 Commission ausgesprochen hatte, bestieg

Dupin anzuschließen. Wenn man, meinte er, die Pensionen

dadurch erzwingen wollte, daß man diese unter den Mantel der

denen der ehemaligen Senatoren zu vermengen, da diese e Aehetans ”eze

den Antrag der r. B. Constant die Rednerbuͤhne, um sich dem obigen Vorschlage des Hrn.

der Pairs und der Senatoren in einen Artikel zusammen fassen wollte, so wuͤrde es das Ansehen haben, als ob man die Zustimmung der Kammer zu der Pensionirung der Pairs

ehemaligen Senatoren naͤhme; erst habe man anzuerkennen,

was man bezahlen muͤsse, und dann was man bezahlen

wolle. Hr. Bavoux stimmte gleichfalls fuͤr die Theilun

Hr. v. EHehe behauptete unter he ne 188 voͤllig im Irrthume sey, wenn man die Pensionen der ehe⸗ maligen Senatoren fuͤr eine Schuld halte; der Staat sey 8 dazu in keiner Art verpflichtet gewesen und die Senatoren „verdankten dieselben lediglich der Gnade des Köͤnigs. Das gbbige Amendement des Hrn. Dupin wurde hierauf verwor⸗ fen. Ein zweites Amendement des Hrn. Bavoux gab Hrn. v. Cormenin Anlaß, sich sehr ausfuͤhrlich uüͤber den Vor⸗ schlag der Regierung, die Pensionen in das große Buch der öffentlichen Schuld einzutragen, auszulassen. Er hielt die fruͤheren Bestimmungen, worauf die Dotation der Pairs⸗

shurf bestaͤtigt werden sollen, fuͤr gesetzwidrig, und sonach fuͤr 8 null und nichtig. Eben so tadelte er es, daß die Pensionen der Pairs, nachdem dieselben im vorigen Jahre auf 1,706,000 Fr. festgesetzt worden, seitdem ganz willkuͤhrlich wieder um

-ste Artikel weder aus gesetzlichen, noch aus finanziellen, noch aus politischen Gruͤnden rechtfertigen lasse. „Ich verwerfe diesen Artikel“, so schloß er, „weil die Charte der Pairs⸗ wouͤrde keinen Sold zuerkennt und eine Pension nichts als

78,000 Fr. erhoͤht worden seyen, und glaubte, daß sich der

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ein salcher Sold, nur unter anderem Namen, seyn wuͤrde;

weil die Vererbung der Dotationen darin festgesetzt wird; weeil diese Dotationen um 78,000 Fr. erhöht werden, und 1 weil durch den gedachten Artikel das gefährliche Princip der AMebertragung der Pensionen, so wie das nicht minder gefaͤhr⸗

liche der Vererbung der Pairswürde auf Nehenlinien, wo⸗

durch der Glanz derselben verdunkelt wird, festgestellt wer⸗ den soll.“ Als Hr. v. Cormenin nach Beendigun Reede nach seinem Platze zuruͤckkehrte, empfing er die Gluͤckwuͤnsche dder Herren Etienne, Sebastiant, Laffitte, Dupin d. Aeltern und anderer seiner Freunde. Sofort bestieg der Minister des Innern zum zweiten Male die Tribune. „Die Rede, die Sie so ehen gehört haben“, aͤußerte er mit bewegter Stimme, „bedarf nothwendig einer Antwort von unserer Seite. Ich werde mich dabei der Ruhe und Mäßigung be⸗ sleizigen. Ueberflüssig wäre es, die 15 Jahre seit der Wie⸗ derherstellung des echemaßegen Thrones gegen die seltsamen Beschuldigungen zu vertheidigen, die man dagegen vor⸗ gebracht hat. Nie wird man in Frankreich glauben, daß es 2 nur moͤglich gewesen, diese 15 Jahre als eine Epoche der Ungerechtigkeit, des Verraths und der Unredlichkeit zu be⸗ 8* zeichnen. (Beifall zur Rechten. Stimme zur Linken: „Von dem Allen ist gar keine Rede gewesen.“ ch habe sehr deeutlich gehoͤrt, daß man von der angeh rletzung hei⸗ liger Verpflichtungen gesprochen hat, und ich erkläre daher, * daß, auch ohne mein Zuthun, der Staats⸗Crebit, die Wohl⸗ 8* fahrt des Landes und das Vertrauen, dessen die . sowohl im In⸗ als im Auslande genießt, jene Beschuld 1 gungen genuͤgend widerlegen. In meinen Augen bedürfen

ö31.“

egierungs⸗Jahre Ludwigs XVIII, und Karls X. keiner

8 ganz zu vergessen, daß sie eben dadurch, daß Kammer sich gruͤndet und die durch den vorliegenden Ent⸗

rechten Seite. serr Dupin: „Aber das Ministerium! Von dem Ministerium allein sollten Sie reden.“ Herr Etienne: „Ist dies die Maͤßigung, die Sie versprachen?“ 2₰ Demargay: „Das ist eine seltsame Maͤßigung!“) ie, meine Herren, ist es keine Maͤßigung, von dieser Rednerbuͤhne herab im Angesichte von ganz Frankreich zu erklaren, daß die Regierungen Ludwigs XVIII. und Karls X. von dem Verdachte der Ungerechtigkeit nicht erst gereinigt zu werden brauchten?“ (Herr Dupin: „Das i abscheulich, Sie verschanzen sich hinter den Namen des Köͤ⸗ nigs!“ Herr Mauguin: „Das ist verfassungswidrig, das Villeélesche Ministerium ging kaum weiter als Sie!“) Nach⸗ dem der Praͤsident die Kuh⸗ wieder hergestellt hatte, erin⸗ nerte der Minister, daß die Charte dem Koͤnige das Recht einraͤume, nach Gefallen Pairs auf Lebenszeit zu ernennen, oder erbliche Pairs⸗Wuͤrden zu stiften; Niemand habe daher ein Recht, daruͤber Klage zu fuͤhren, daß der a cse einer ihm zustehenden Besugniß bediene. „Ich fuͤhle wie Sie, meine Herren“, fuͤgte er hinzu, „wie unangenehm eine solche Discussion ist; aber ich habe es fuͤr meine flicht ge⸗ halten, ungerechte Beschuldigungen zuruͤckzuweisen. 88 werde diese Pflicht bei jeder Gelegenheit mit gleichem Mu⸗ the erfuͤllen, was auch die Folgen davon seyn moͤgen.“ Bei diesen Worten wurde der Minister von einem —— Beifalle, der zum Theil von der, den Damen vorbehaltenen Tribune erscholl, , . Nachdem Hr. von Martig⸗ nac noch einen fluͤchtigen Blick auf den gegenwaͤrtigen Zu⸗ stand der Gesetzgebung uͤber die Dotation der Pairs⸗ Kammer geworfen hatte, trat Herr Mauguin zur Widerlegung desselben auf, wobei er zugleich erklärte, daß er seinerseits von der Maͤßigung, die der Mi⸗ nister versprochen, aber so wenig beobachtet habe, nicht ab⸗ weichen werde; er koͤnne gar nicht begreifen, was den Un⸗ willen des Herrn von Martignac in solchem Maaße habe reizen koͤnnen, daß derselbe gradezu erklaͤrt, die Rede des Herrn von Cormenin greife die vorige und die jetzige Re⸗ gierung an; nur allzu oft werde seit der Eroͤffnung der dies⸗ sährigen Sitzung der Name des Monarchen gemißbraucht und die Masestät des Thrones dadurch entheiligt; die Mi⸗ nister moͤchten ja nicht hoffen, der Verantwortlichkeit, die auf ihnen laste, dadurch zu entschluͤpfen, daß sie sich hinter einen verehrungswuͤrdigen Namen verschanztenz sie schienen sie diesen Na⸗ men bestaͤndig zu ihrem Schilde waͤhlten, ihre ganze Schwäͤche verriethen; waͤre dem nicht so, so wuͤrden sie bloß aus sich selbst und von ihren eigenen Handlungen reden; der Mi⸗ nister des Innern habe noch im vorigen Jahre die Beru⸗ fung auf den Koͤnig als verfassungswidrig dezeichnet; man muͤsse sich daher billig wundern, daß er jetzt selbst einen sol⸗ chen Verstoß begehe. Herr Dupin der Aeltere gab ebenfalls sein Erstaunen daruüͤber zu erkennen, daß der Minister des

Innern sich —— am unrechten Orte zum Vertheidiger eines

Thrones aufgeworfen habe, der von Niemandem ange⸗ griffen worden sey; er seinerseits habe in der Rede des Herrn von Cormenin,

5 welcher er nichts als die Grundsätze eines unabhäͤngigen Re

ten und die Gesinnungen eines von jenen wenigen Staats⸗ dienern erkannt, die sich das Land schon lange wunsche, ohne sie erhalten zu koͤnnens auch er und seine Freunde seyen von derselben Liebe füͤr die Dynastie beseelt, als die Minister, und es sey eine Beleidigung, daran zu zweifeln. „Wir echren,“ so schloß der Redner, „was geehrt werden muß; aber deshalb moͤgen die Minister ja nicht glauben, daß sie unserem Tadel entgehen. Um keinen Preis mäöchten wir einer Kammer angehöͤren, wo es einem Minister ge⸗ stattet waͤre, uns willkuͤhrlich zu verlaͤumden. Die Mini⸗ ster sollen sich nicht bruͤsten koͤnnen, daß ste royalistischer sind als wir; aber was wir dagegen ihnen wuͤnschen, ist, daß sie eben so constitutionnell gesinnt, eben solche Freunde der

gesetzlichen Ordnung seyn moͤgen, als wir. Alles, was un⸗;

verworfen, und auf. bertrauen unserer Mit⸗ Nachdem noch Hr. B. Constant sich uͤber das Amendement des Hrn. Bavoux gezußert hatte, wurde dasselbe mit großer Stimmenmehrheit verworfen. anderes Amendement des Hrn. Sappey dagegen, wodurch der Bewilligung zweier Pensionen an eine und dieselbe Person vorgebeugt werden soll, und welches also lautet: „Die in dem Artitel 27 des Gesches, vom 27 —4y üinden auf diese temvorairen Pen⸗ en keine Anwendung;“ fand Unterstuͤtzung, 1 als Zusat Paane 8.28 dem obigen Art. 1 der Commission, mit biesem Artitkel selb angenommen.

erecht ist, wird von uns unbebingt solche Weise denken wir uns das 8 buͤrger zu erwerben.“

Frankreich. (Rauschender Beifall 3

März 1817

Ein