1829 / 120 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Mehrheit verworfen, Die rechte Seite protestirte gegen die⸗ sen Beschluß unter dem Vorwande, daß sie den Praͤsidenten nicht recht verstanden habe. Dieser bemerkte indessen, daß er so deutlich und langsam als moͤglich spreche, und daß, wenn man ihn sonach nicht verstehe, die Schuld nicht an ihm, sondern an Denen liege, die nicht aufmerksam gewesen waren. Ein anderes Unter⸗Amendement des Vicomte von Pannat wurde gleichfalls verworfen und der 2te Artikel in der obigen von der Commisston in Vorschlag gebrachten Ab⸗ fassung angenommen. Das Maximum der Pensionen be⸗ trägt sonach hinfuͤhro nicht 12,000, sondern nur 10,000 Fr. Der 3te und Ate Artikel des urspruͤnglichen Entwurfes lauten folgendermaaßen:

„Art. 3. Der Erbe der Pairs⸗Wuͤrde, welcher auf die Uebertragung der Dotation antragen will, hat sich mit seinem Gesuche innerhalb 6 Monaten, vom Tage der Er⸗ ledigung der Pairs⸗Wuͤrde an gerechnet, an die, Pairs⸗ Kammer zu wenden.“

„Art. 4. Der Autrag wird an eine Commission ver⸗ wiesen, welche aus 11 in der General⸗Versammlung der Pairs⸗Kammer durch das Loos gewaͤhlten Pairs besteht. Sie wird dem Finanz⸗Minister mitgetheilt, um seine Be⸗ merkungen und die der Einregistrirungs⸗ und Domainen⸗ Verwaltung daruͤber zu vernehmen. Sobald diese Bemer⸗ kungen eingegangen und alle sonstigen noͤthigen Erkuadi⸗ gungen eingezogen worden sind, entscheidet die Commission, oöb die Uebertragung zulaͤssig, sey. Im Bejahungs⸗Falle wird der Erbe der Pairs⸗Wuͤrde sofort in den Genuß der Dotation gesetzt. Im Verneinungs⸗Falle, oder wenn die

Aebertragung nicht in der festgesetzten 6monatlichen Frist verlangt worden ist, faͤllt dirselbe definitiv dem Staatsgute anheim.“ An die Stelle dieser beiden Artikel hatte die Com⸗ mission den nachstehenden Zten Arrikel in Vorschlag gebracht: 8. „Att. 8 Der Erbe der Pairs⸗Wuürde, welcher auf die Ue⸗ ertragung der Pension antragen will, hat sich dieserhalb bin⸗ een 6 Monaten, vom Tage der Erlcdigung der Pairs⸗Wuͤrde in gerechnet, mit einem Gesuche an die Pairs⸗Kammer zu wen⸗ en; 5 Gesuch wird einer Commission uͤberwiesen, welche us 11 in der General⸗Versammlung der Kammer durch das vos gewaͤhlten Pairs besteht. Die Commission hat zu unter⸗ uchen, ob die Nebertragung der dem neuen Pair zur Bchauptung der Wuͤrde seines Ranges unumgaäͤnglich noͤthig ist. Im Bejahungs⸗Falle wird der Erbe der Patrswuͤrde sofort in den Genuß der Pension gesetzt Im Verneinungs⸗Falle, oder wenn die Uebertragung nicht innerhalb 6 Monaten ver⸗ langt worden, ist die Pension definitiv erloschen“ Herr Viennet verlangte, in dem Interesse der guten Sit/ ten, daß man die Worte: „zur Behauptung der rde sei⸗ nes Ranges“ gänzlich weglasse. Herr Dupin der Aeltere bemerkte sehr richtig, daß der betreffende Satz alsdann einen völligen Unsinn darbieten würde. „Die Absasgung dieses Satzes“, fuͤgte er hinzu, „ist aber uͤberhaupt nicht bloß un⸗ schicklich, sondern läßt auch der Willkuͤhr gewaltigen Spiel⸗ raum. Gesetzt, es meldeten sich bei der 2 Com⸗ mission ein Herzog und ein Baron, von denen ein Jeder 20,000 Fr. Renten hätte und welche die Uebertragung der Dota⸗ tion verlangten; so wuͤrde man diesem vielleicht sagen: 20,000 Fr. Renten sind wahrhaftig fuͤr einen Baron ganz anstäaͤndig. (Lautes Geläͤchter.) Dasselbe Einkommen moͤchte man abet vielleicht fuͤr den Herzog nicht ausreichend finden. Aus die⸗ sem Grunde scheint es mir besser, daß man, dem Vorschlage der Regierung gemaͤß, eine bestimmte Summe festsetze oder, da die Kammer doch einmal die N nur precairen Peu⸗ sionen der Pairs in immerwaͤhrende hat verwandeln wollen, daß man den Artikel Lan lasse, um nur der Sache ein Ende zu machen.“ ( eifall zur Rechten; Zeichen der Verwunderung zur Linken.) Als Herr Dupin nach seinem Platze zuruͤckkehrte, wurde er von mehreren seiner Tollegen von der linken Seite hart angegangen; er antwortete ihnen mir vielem Eifer. Der Baron v. Montbel trat natuͤrlich dem sehten Antrage des Hrn. Dupin, den derselbe offenbar aus Ueberdruß gemacht hatte, sofort bei. Die Herren Sal⸗ verte und Mauguin glaubten, daß man am Besten thäͤte, wenn man auf den Vorschlag der Regierung zuruͤckkäme, wonach der Pair auf die Dotation nur dann sollte Anspruch machen koͤnnen, wenn er keine reine Einnahme von 30,000 Fr. hätte. Der Finanz⸗ Minister meinte, man koͤnnte veaa;, natich rtikel 3. und 4. gänzlich weglassen, und statt deren b. festsetzen, daß der Erbe einer Pairswuͤrde, *ℳ 2₰ auf 2. damit verknuͤpfte Pension 1n. wolle, sich die⸗ serhalb binnen 6 Monaten an oͤuig wenden muͤsse. Auf die Bemerkung eines Deputirten, 8

daß der Red sey und als solcher keine Amendements vorschl,

wiederte dieser, er wisse solches sehr wohl; auch habe er nicht einen foͤrmlichen Vorschlag machen, sondern einen bloßen Wunsch ausdruͤcken wollen. Hr. B. Constant erklaͤrte, daß er auftrete, um den Entwurf der Regierung gegen den Finanz⸗Minister zu vertheidigen. (Gelaͤchter.) Der Vor⸗ schlag des Berichterstatters, aͤußerte er, wonach man sich bloß mit der Ernennung einer Commission von 11 Pairs, ohne das Zuthun des Finanz⸗Ministeriums und der Domainen⸗Ver⸗ waltung begnuͤgen wolle, wuͤrde nur zu Partheilichkeiten fuͤh⸗ ren; es koͤnnte naͤmlich sehr leicht der Fall eintreten, daß die 11 Commissarien selbst pensionirte Barone waͤren, und es wuͤrde diesen daher uͤbel anstehen, wenn sie Anderen das ver⸗ weigern wollten, was sie fuͤr sich selbst erlangt haͤtten. Die Versammlung entschied sich endlich dahin, die gesamm⸗ ten Amendements und Unter⸗Amendements nochmals an die

dem Antrage des Hrn. Dupin gemäß, die obigen.

Commission zu verweisen. Die Sitzung wurde gegen 6 Uhr aufgehoben.

Paris, 24. April. Der Herzog von Orleans hat vorgestern mit seiner Familie das Palais⸗Royal verlassen und das Schloß zu Neuilly bezogen, wo er die schoͤne Jah⸗ reszeit uͤber zubringen wird. Der Moniteur enthält eine Verordnung in Betreff der Abhaspelung, Verpackung, Nummerirung und Feilbie⸗ tung des Baumwollen⸗Garns. Die Verordnung ist vom 8. d. M. datirt und vom Handels⸗Minister contrasignirt. Im Eingange derselben heißt es: „Um die Mittel festzuhalten, im Innern des Reiches das aus Franzoͤsischen Fabriken kom⸗ mende Baumwollen⸗Garn von demsenigen zu unterscheiden, welches vom Auslande eingeschwärzt worden seyn moͤchte, und um die National⸗Industrie einiger Vorsichts⸗Maaßregeln u uͤberheben, welche die Erfahrung als uͤberfluͤssig erwiesen 2 ben wir verordnet und verordnen hiermit u. s. w.“

eer Courrier francais aͤußert uͤber die vorgestrige Sitzung: „Je weiter wir in den diesjaͤhrigen Kammer⸗ Ver⸗ handlungen vorruͤcken, desto mehr verschwinden die Hoffnunz gen auf Ersparnisse. In der Sitzung vom 2“sten wurden auf den Vorschlag des Herrn Sappey die den Pairs bewillig⸗ ten Pensionen von den Gesetzen gegen die Gehalts⸗Anhaͤu⸗ fung ausgenommen, und die Pairs ermaͤchtigt, auf der einen Seite beträͤchtliche Gehaͤlter, und auf der andern Pensionen . zu beziehen.*) Heute hat das Amendement des Hrn. Sap⸗ pey, trotz den Bemerkungen des Herrn Benjamin Constant, eine neue Ausdehnung erhalten, indem die Anhäufung der Gehaͤlter erblich gemacht worden ist. Die Lasten der gegen⸗ wärtigen Generation werden sich also auch auf die folgenden fortpflanzen.“

Der Constitutionnel sagt: „Die Lage des Ministe⸗ riums, der Kammer gegenuüber, wird mit jedem Tage ver⸗ wickeiter. Die rechte Seite dient den Ministern zur Stütze, und doch ist die hesefese; Meinung es, der sie ihre Existenz verdanken. eit drei Wochen haben sie eine große Strecke Weges zuruͤckgelegt; aber sie haben eine falsche Rich⸗ tung genommen, und ihr Sturz ist daher unvermeidlich. Das Ministerium rechtfertigt alle die Besorgnisse, die es erregt hatte; es ist nur noch ein Seitenstuͤck des Villele⸗ schen. Wir wollen sehen, ob es der oͤffentlichen Meinun die sich in den Wahl Collegien kund thut, wird eaüs koͤnnen. Von diesen Collegien wird, zweifeln wir nicht Frankreichs Heil ausgehen.“ ; 8

Der neu ernannte Englische Botschafter bei der hohen Pforte, Herr Gordon, befinber sch seit einigen Tagen hi⸗ und wird sich, wie es heißt, zu ifang der kuͤnftigen Woche uͤber e. 2 eben.

er Advokat Duplan, welcher wegen Bekanntmachun einer bei der Deputirten⸗Kammer eingereichten enecans worin in Ausdruͤcken, welche das Ansehen und die Wuürde des Königs vertetzten, die Wiederherstellung der Pariser Na⸗ tional⸗Garde veriangt wurde, von dem General⸗Procurator zerichtlich belangt worden war, ist vor einigen Tagen von dem hiesigen Zuchtpolizei⸗Gerichte zu dreimonatlicher˖Haft und einer Geldstrafe von 500 Fr. verurtheilt worden.

Die Auotidienne hatte sich gestern gegen zwei An⸗ klagen * dem Zuchtpolizei⸗Gerichte zu rechtfertigen; die erste r eben von jenem Advokaten Duplan her, uͤber dessen ttschrift wegen Wiederherstellung der Pariser Na⸗ tional⸗Garde die Quotidienne einen virulenten Artikel in

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*) Diese Aeußerung erfordert eine Berichtigung in unsereuai .ahan Berichte uͤber die Sfhung der Deputirten⸗Kammer ½ 1 2* pril. Seite 2 Sp. 2. en 7, 8 und 9 v. u. sind namli he Worte: „wodurch der Bewilligun an

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und dieselbe n vorgedeugt en soll⸗ einige Zeil

efer hinter 28enn Bestimmungen, in eine Parentbese 84