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Berlin,
No. 121.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
b 8 Königs Majestaͤt haben dem Justiz⸗Commissarius und eeS Conrad Emkes in Wesel, den Charakter als Justiz⸗Commisstons⸗Rath Allergnaͤdigst ertheilt.
kommen: Der Attaché bei der Kaiserl. Oester⸗ 61902, Gesandtschaft am hiesigen Hofe, Graf von imses 1 Kaiserl. Russtsche Co⸗ r, von arschau. Der Kaiserl. Rus — 8 eee s vat. sh.*
eitungs⸗Rachrichten. 251 5 69 IKus ha uh. “ 1 Frankreich. — pairz’ Kammer. Sitzung vom 20. April. Im anufe der Berathungen uͤber das Militatr, Strafgesetzbuch kKAcechen sich an diesem Tage abermals 19 Redner, worunter 5 der Großsiegelbewahrer und der Kriegs⸗Minister, veruehmen. Die Artikel 12. 23. 24. und 25., welche fruͤher und Ta⸗ ges zuvor nochmals an die Commission verwiesen worden
☛
waren, so wie die Artikel 28. 29. und 30. wurden angenommen. Deputirten⸗Kammer. In der Sihung vom 2. wurde die Discusston uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Dotation der Pairs, Kammer fortgesetzt. Der Graf von Saint⸗Georges berichtete zuvördenst uͤber die Tages zuvor der Commission aufs Neue üüͤberwiesenen verschiedenen Amen⸗ dements zu dem Iten Arrikel. Er erklärte, daß die Commission — sowohl das des Herrn Dupin als das der Herren Salverte * Uund Manguin verworfen habe; ersteres, weil die unbedingte 8 Uebertragung der Pension nicht statt finden duͤrfe; letzteres, K seyn moͤchte, jedesmal genau zu er⸗ E 2 ermög h ☛ 8 Fenden Pairs ein joͤhrliches Einkommen Fensson hewer⸗ re oder nicht. Ueber 230,000 Fr. ge⸗ wͤhre oder nicht 1 haupt, u⸗ hinzu h ite die Commission es nicht fuͤr gerathen, eine Sut — ls Graͤnze festzusetzen, uͤber welche hinans die ersedigte ver 8 G 32 nicht werden duͤrfe, da einerselts eine solche 89 sich ndes
ͤ die Pairs leicht bewegen koͤnnte
Vermögen zu schaffen und ihr Brund, Lig hegeütendes
.2 dessen Erhaltung und usdehnung es doch vor Ans ithum, auf u vernachlässigen; andererseits es aber auch ehen nhankomme, seoyn moͤchte, wenn ein sunger Pair seine neue vühe schicklich anträͤte, daß er gleichsam seine Bilanz einreichte n damit diesen Gruͤnden, schioß der Berichterstatter, . us allen 82 statt des fruͤhern (gestern mitgetheilten) Iten Meauftrage, Commisston, den nachstehenden in Vorschlag zu öri ikels der „Art 3. Der Eerbe der Paicswuͤrde, welcher di
gang der Pension fuͤr sich in Anspruch nehmen will,
ieserhalb, binnen .⸗ hat sich dirswürke an vn. . Monaten, vom Erledigung der
an, mit cinem schriftlichem ce des er der Pension dedüͤrfe “), an gen geh ver. enhe negh⸗ ammer u wenden. Auf diescs Gesuch miet hen . üdem — in den Genuß der Penston geseheee Nachd er Praͤsident den Standpunkt der DBerachung festgestelt hatte, trat Herr Dalvert. egen das ehen er⸗ waͤhnte Amendement der ’ eben
1 „der Cemmission auf, da die er erklärt habe, daß die Uebertragung büver Penston
Rorhsalle gate siden solle, und es daher der Garantieen be⸗
* 4 dürfe, damit diese Bedingung nicht g⸗ treten werde. Der
—29 Die gesverrten Worte sind, woi durch ein anderweitiges Amendement des Henen d1e, ehn een,
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Sonnabend den
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2ten Mai Vicomte von Conny. glaubte, daß die Erkläͤrung des Pairs, 2 daß er der Pension beduͤrfe, eine
hinreichende Buͤr schaft sey; er verwarf daher jedwede Erkundigung in daer L,a.
üͤberzeugt, daß die Pairs in ihrer hohen Stellung stets das Bei⸗ spiel der Uneigennutzigkeit geben wuͤrden. Herr Thil erklaͤrte, daß er sich dem Amendement der Commission insofern an⸗ schließe, als dieses den Vorschlag enthalte, sich mit der Versicherung des Pairs, daß er der Pension benoͤthigt sey, zu⸗ begnuͤgen; nur aber glaube er, daß diese Versicherung sich auf eine be⸗ stimmte Einnahme beziehen muͤsse, da es Leute gebe, die mit 200,000 Fr. jaͤhrlich nicht ausreichten und die sich sonach gar kein Gewissen daraus machen wuͤrden, zu erklaͤren, daß sie der Pension beduͤrften; laute dagegen die Versicherung auf eine bestimmte Summe, so lasse sich nicht annehmen, daß ir⸗ gend ein Pair jemals eine falsche Angabe machen werde; er schlage daher vor, jene Summe auf 30,000 Fr. festzusetzen. Herr von Berbis stimmte dem Iten Artikel, wie solcher zuerst von der Commission in Antrag gebracht worden, bei. Der Marquis von Cordoue dagegen erklaͤrte sich fuͤr die neue Abfassung. Nach vielem Hin, und Herreden wurde endlich der Zte Artikel in der obigen Art, jedoch mit dem Unter⸗Amendement des Herrn Thit⸗ angenommen, so daß es jetzt nicht mehr darin heißt: der Pair habe sich an den Praͤsidenten der Kammer mit einem Gesuche zu wenden, worin er versichere, „daß er der Pension beduͤrfe;“ sondern, „daß sein Przvat. Permbgen kein reines Einkommen von 30,000 Fr. gewaͤhre.“ . Dieser Zte Artikel vertritt die Stelle des Zten und iten des Entwurfes der Regierung. Der 5te Artikel dieses Ent⸗ wurfes, welcher jetzt der 4te geworden, wurde unveraͤndert angenommen; er lautet wie folgt:
„Art. 4. Die betreffende Königliche Verordnung wird in die Geseh⸗Sammlung eingeruͤckt“
Der 6te Artikel des urspruͤnglichen Entwurfes ist bereits in den isten mitbegriffen. Der 7te Artlkel, welcher jetzt der öte wird, lautet folgendermaaßen:
„„Eine Summe von 120,000 Fr. in 5p Ctigen Renten soll gleichfalls in das große Buch der oͤffentlichen Schuld, mit Zinsen⸗Genuß vom. 22. Sept. 1829, eingetragen und zu denjenigen Pensionen verwandt werden, welche der Kö⸗ nig geistlichen Pairs bewilligt hat oder noch bewilligen wird. Die Verordnungen zur Einsetzung in den Genuß dieser Penstonen sollen durch die Gesetz⸗Sammlung be⸗ kannt gemacht werden.“
Die Commission hatte dagegen auf folgende Abfas⸗ sung angetragen: 2*
Art. 5. (Tter des Entwurfes der Regterung.) Es soll ein vermanenter Fonds, welcher jedoch die Summe von 120,990 Fr. jährlich nicht uͤbersteigen IAn den Penstonen verwandt wer⸗
en wir. . noch bewillig 8 — 9
Genuß dieser Penstonen sollen ie Gesetz⸗Sammlung be⸗ kannt gemacht werden“ 4
Herr Dupin der Aeltere verlangte die gänzliche Weg,. lassung dieses Artikels; es sey das erste Mal, daß man 6hR, einem Gesetze von geistlichen Pairs esoreche, wan IIunm dadurch gleichsam eine Bischofsbank, von der in der Charte keine Rede sey; ehemals habe es geistliche Pairs gegeben, welche, weil sie Lehnsherren gewesen, in den General⸗Staaa« — ten und im Parlamente Sitz und Stimme gchabt haͤtten. Heute gebe es dergleichen Herren nicht mehr. Wollte sich
noch Jemand diesen Titel beilegen, so wuͤrde man ihn mit Recht fragen: Herr, von wem und wovon? Das Her⸗:⸗ renrecht uͤber die Personen habe aufgehoͤrt, und es gebe en -
.
*) Die gesperrten Worte haben spaͤterhin cine unwesentliche . Aenderung erlitten. 5