gesetzt und beendigt.
naͤthigte Summe entnommen werden;“ FKeͤtzung und wurde nach einigen Bemerkungen des Finanz⸗ Ministers es einstimmig ver worfen.
beschuldigen; er habe sich nur datüͤber, hoohne irgend eine Berathung angenommen worden sey de⸗ WE 2
Frankreich. Pairs⸗Kammer Sitzung vom 24. April. Die Berathungen uͤber das Militair⸗Straf⸗Gesetzbuch ruͤckten in dieser Sitzung bis zum 43sten Artikel vor. Im Laufe der⸗ selben ließen sich 19 Redner vernehmen, worunter die Mini⸗ ster der Justiz, des Krieges und des Innern. Die Artikel 33 und 10 wurden nochmals an die Commission verwiesen. Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 24. April. Nachdem abermals zweien Deputirten, den Herrn Marche⸗ gay de Lousigny (Vendée) und Dussol (Lot) der verlangte
Vrlaub bewilligt worden war, wurden die Berathungen uͤber *.
den Gesetz⸗Entwurf wegen Dotation der Pairs⸗Kammer fort⸗ Perr von Lacheze schlug folgenden neuen Artikel vor, welcher jetzt der hre geworden ist: „Art. 6. Die Geistlichen, welche hinfuͤhro zu Pairs er⸗ nannt werden, koͤnnen aus dem, durch den vorhergehenden Arti⸗ kel bewilligten Fonds von 120,000 Fr. nur dann eine Penston erhalten, wenn sie erklaͤren, daß sie kein personliches Einkommen von 30,000 Fr, sowohl an eigenem Vermogen, als an Gchaͤltern und Emolumenten,“) als Mitglieder des Klerus haben In der Verordnung, wodurch die Penston bewilligt wird, muß diee ser Erklaͤrung erwaͤhnt werden”
Ais Herr von Lacheze mit diesem Antrage hervortrat,
machte man die Beinerkung, daß die linke Seite und das
linke Centrum ganz besetzt waren, während die rechte Seite
kaum 60 Deputirte zaͤhlte. Der Vicomte Sosthenes von Larochefoucauld unterstuͤtzte das Amendement, verlangte aber, daß von Besoldungen und Emolumenten darin keine
Riede sey. Als der Praͤsident daruͤber abstimmen lassen wollte,
bemerkte Hr. v. Sainte⸗Marie von der äaußersten rechten Seite, daß die Versammlung dazu nicht zahlreich genug sey. Die Secretaire singen daher an, die anwesenden Mitglieder zu zählen. Während dieses Geschäͤftes fanden sich noch meh⸗ rere Deputirte ein, so daß man endlich 218 Mitglieder, näͤm⸗ lich Z mehr zusammenbrachte, als zu einer Abstimmung er⸗ forderlich sind. Der Praͤsident konnte sich indessen nicht ent⸗ Halten, die Kammer darauf aufmerksam zu machen, daß es bereirs halb 3 Uhrt sey. Der Finanz⸗Minister bestieg
jjjetzt noch die Rednerbäͤhne, um sich dem Antrage des Herrn
v. Lacheze namentlich deshalb zu widersetzen, weil die Emo⸗ lumente der Bischoͤfe ihnen bei dem Einkommen der 30,000
Fr. mit in Anrechnung gehracht werden sollten. Hr. v. La⸗ cczze willigte hierauf selbst in die Weglassung des Wortes Emolumenten, worauf sein Amendement zuͤr großen Zu⸗
friedenheit der linken Seite angenommen wurde. Der 10te Artikel des urspruͤnglichen Entwurfes, welcher jetzt der 7te wird, lautete folgendermaaßen: „Die unbeweglichen Guͤtet, welche von der Dotation des Senats und der Senatorerien herruͤhren, sollen vom 1. Jan. 1830 ab zu dem Staats⸗Eigenthume geschlagen werden.” - k. Commission hatte dagegen folgende Abfassung voc⸗ geschlagen: gesch Sri 7. Die aus der Dotation des Senats und der Ser natorerien herruͤhrenden unbeweglichen Guͤter sollen vom 1 n. 1830 ab der Dymainen⸗Verwaltung uͤbergeben, und mit usnahme derer, deren Ertrag gegenwartig mit zu den oͤffentlichen Ausgaben verwendet wird, zum Be⸗ sten des Staates verkauft werden. Die gedachte Verwal⸗ tung soll gleichzeitig eine Berechnung der Activa und Passiva der Dotations Kasse erhalten, und den zu keinem anderen Zwecke bestimmten Kassen⸗Bestand dem Königlichen Schatze ausliefern.” In dieser Abfassung, jedoch mit „IPn. der gesvperrten Worte, auf deren Ausstreichung Herr A. Pé⸗
rier angetragen hatte, wurde der Artikel nach einer unerheblichen
Discussion, woran unter Anderen auch der Finanz⸗Minister in dem Sinne des Hrn. Theil nahm, angenommen. — Ein Zusatz⸗Artikel des Hrn. Viennet folgenden Inhalts: „Die rückstaͤndigen Forderungen derjenigen ehemaligen Senatoren, die keine Pairs sind, sollen auf das Passivum der Dotation des Senats gebracht, und von dem Ertrage der undeweg⸗ lichen Guͤter soll die zur Berichtigung sener Forderungen de⸗ fand keine Unter⸗
1s Hr. Sappey be⸗ nutzte diese Gelegenheit, um sich gegen Herrn Voyer d. Ar⸗ genson, welcher das in der Sitzung vom 21sten angenommene Amendement des Hrn. Sappey als eine Verschleuder ung
bezeichnet hatte, zu rechtfertigen. Herr d'Argenson erwie⸗ ddeete, es sey nicht seine Absicht gewesen, Herrn Sappey zu daß sein Amendement
im Uebrigen lasse er den Gesinnungen seines Colle⸗ een volle Gerechtigkeit widerfahren; er terr Sappey satten stets fuͤr dieselbde Sache, fuͤr die Freitzeit und das
₰ Das Wort Emolumenten wurde später
Departement, ist mit der Vollziehung der gegenwaͤrtigen
daran dachte,
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Interesse des Volkes, gefochten (Unterbrechung zur Rech⸗ ten); im Uebrigen muüͤsse aber Jeder seinem Gewissen fol⸗ gen, und die vornehmste Pflicht eines Deputirten sey, sich vor den Verfuͤhrungen der persoͤnlichen Ruͤcksichten zu huͤten. Der 11 te und 12te Artikel, jetzt der 8te und 9te, wurden ohne irgend eine Discussion angenommen. Sie lau⸗ ten wie folgt: . „Art. 8. Die Rente von 1,330,818 Fr., welche in d großen Buche der oͤffentlichen Schuld fuͤr den Senat eingeschrie⸗ den steht, soll vom 22. Sept. 1829 ab annullirt werden” „Art. 9. Die restirenden 2 Millionen von den 4 Millio⸗ nen, welche durch den 77sten Artikel der Aete vom 14. Rivose des Jahres XI. (4. Januar 1803) fuͤr die Dotation des Senats bestimmt worden sind, werden fortan nicht mehr auf das Staats⸗ Budget gebracht“ 8 Als der Praͤsident hierauf bemerkte, daß man sich jetzt nur noch mit dem 13ten (nunmehr 10ten) und letzten Artikel des Ge⸗ setz⸗Entwurfes zu beschäftigen habe, aͤußerte der Marquis von Cordoue, er habe eine Frage an die Commission zu richten, die er bis jetzt zuruͤckgehalten habe, womit er aber, wie die Kammer gleich merken werde, nicht länger habe zoͤ⸗ gern koͤnnen, nämlich die, welchen Titel das Gesetz fuͤhren solle. Der Faaa. üceeee ae vor, folgenden zu waͤhlen: „Gesetz wegen B ung von Pensionen an Pairs von Frankreich“ oder „Gesetz wegen Dotarion des alten Senats“. Die Kammer entschied sich indessen für kei⸗ nen von beiden, und der See⸗Minister bemerkte, es sey gar nicht noͤthig, daß das Gesetz einen Titel hahe. Der letzte Artikel des Entwurfes wurde hierauf in folgender Abfassung angenommen: „Art 10. Die Ausgaben der Pairs⸗Kammer werden jaͤhr⸗ lich durch das Finanz⸗Gesctz festgestellt“ Als jetzt über den ganzen Gesetz⸗Enrwurf abgestimmt wurde, ging derselbe mit 217 gegen 127, mithin mit einer Majori⸗ taät von 90 Stimmen durch. — Paris, den 26. April. Die Nachricht von der Ernen⸗ nung des —— v. Laval⸗Montmorency zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat sich (wie unsern hiesigen Lesern bereits durch die Nachschrift zum gestrigen Blatte der Staats⸗Zeitung bekannt geworden) bestaͤtigt. Folgendes ist die betreffende Koͤnigl. Verordnung: „Wir Carl von Got⸗ tes Gnaden ꝛc. haben verordnet und verordnen hiermit; Art. 1. Unser Verter, der Herzog von Laval⸗Montmoreney, See Frankreich, Seaate Whes srer und Mitglied Unsers eheimen Rathes, Unser Botschafter bei Sr. Maj. dem Kaiser von Oesterreich, ist zum Minister⸗ Staats⸗Secretate im Departement der auswärtigen Angelegenheiten, an die Stelle des Herrn Grafen von la Ferronnays, dessen Abdan⸗ kung Wir angenommen haben, ernannt. Art. 2. Unser Großstegelbewahrer, Minister⸗Staats⸗Seeretair im Justiz⸗
Verorduung beauftragt.“ — Durch eine zweite Verordnung wird der Graf von la Ferronnayhs zum Staats⸗Minister Uund Mitglied des Geheimen⸗Rathes ernannt. — Beide Ver⸗ ordnungen sind vom 24. d. M. datirt und vom Großsiegel⸗ bewahrer contrasignitt. , 8 Das Journal des Débats enthäͤlt uͤber die Erne nung des Herzogs von Laval⸗Montmorency folgenden Arti⸗ kel: „Das Provisorium des Ministeriums der auswäͤrfigen Angelegenheiten erregte schon lange gerechte Ungeduld. Wenn man die Lage Europas mit scharfem Auge betrachtete und 2 daß die geie. Interessen des Augenblicks auf der auswaͤrtigen Politik beruthen, so betruͤbte man sich über ein Provisorkum, welches das geschaͤftreichste Departe⸗ ment und die groͤßte Verantwortlichkeit in den Händen eines interimtstischen Ministers ließ. Der Herzog von Laval ist nunmehr zum Nachfolger des Grafen von la Ferronnays er⸗ nannt worden. Nach langem Hin⸗ und Herschwanken ist unter allen Namen, welche von öͤffentlichen Geruͤüchten tãg⸗ lich in Umlauf gebracht, und ohne Zweifel auch an dem gruͤnen Tische im Minister Rathe oft ausgesprochen wurden, der 9 des Herzogs gewaͤhlt worden. Das Publikum war sehr uͤberrascht, und noch mehr wird es der Botschafter selbst seyn, wenn ihn diese Nachricht in Wien mitten unter ruhigen Geschäften, denen er tühmlichst vorsteht, trifft. Der Herzog von Laval, ein Mann „von großer Maͤßigung und hoͤchster Bescheidenheit, ist nicht, wie man unbedachtsam behauptet hat, in die In⸗ criguen iegend einer Tongregation oder Cotterie verwichelt; er en den politischen Zustand des Landes und die M ner, welche hier die ersten Rollen spielen, besser, als man st einbildet. Aus diesem Grunde glauben wir, daß er die La in so schwierigen Zeiten und under einem bereits alt gewor⸗ demnen Ministertum zu schwer finden wird. Die Stellung des Letzteren ist sehr verwichelit geworden. Die wechselseitie⸗
— Angriffe beider Seiten der Kammer, die umgünstige