1829 / 135 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Aun

Webestuͤhlen zu zerschneiden, weil mehrere Meister, die Noth

der Arbeiter benutzend, den Lohn herabgesetzt haben. Der durch jene tumultuarische Auftritte verursachte Schaden ist seehr betraͤchtlich. Aber weit mehr Schaden ist zu Manchester geschehen, und die Stellung, welche die Arbeiter jener Stadt unnd Gegend angenommen haben, ist weit gefaͤhrlicher. Dien⸗ stag Nacht naͤmlich brach in jener Stadt der laͤngst gedrohte

Sturm aus, indem die zu Tausenden versammelten Arbeiter

eine Fabrik anzuͤndeten und zu Boden brannten. Das Mi⸗ litair ruͤckte aus, und zerstreute das Volk; aber alle Augen⸗ blicke scheint sich dasselbe seitdem bald hier, bald da zu ver⸗ sammeln, bald um eine Fabrik anzugreifen, bald um in einen Laden zu brechen und sich alles Tragbaren zu bemaͤchtigen; unnd obgleich Polizei und Truppen sehr thaͤtig sind, und seit dem ersten Ausbruch aͤhnliche große Zerstoͤrung verhindert heaben, so haben doch alle Geschaͤfte dort aufgehoͤrt, und Alles sscheint vor der Zukunft bange zu seyn. Man schaͤtzte den, bis gestern Morgen gethanen Schaden auf 20 bis 30,000 Ppßfund Sterling. Ueber 50 Personen sind verhaftet, beson⸗ dders viele Diebe von Profession, deren es zu Manchester weie in allen großen Städten eine Menge giebt, und welche sich solche Stoͤrungen immer zu Nutze machen. 8 London, 9. Mai. Der Herzog von Cumberland stat⸗ tete gestern Sr. Maj. dem Koͤnige einen Besuch im Pallast vpon St. James ab. 1

8 Der Desterreichische Botschafter Fuͤrst Esterhazy und der Naapolitanische Gesandte Graf Ludolf hatten gestern im aus⸗ woaͤrtigen Amte eine Conferenz mit dem Grafen von Aberdeen. Der Morning⸗Chroniele zufolge ging gestern an der Boͤrse das Geruͤcht, daß der Kanzler der Schatzkammer bei dem großen Eifer, der sich in den Unterzeichnungen fuͤr ddie neu zu fundirenden 3 Millionen Schatzkammer⸗Scheine 8 gezeigt habe, noch eine groͤßere Summe zu fundiren gedenke, uüunnd daß er mit den 3 Millionen nur einen Versuch habe mmachen wollen.

Obgleich man die Zwistigkeiten zwischen den Seidenwe⸗ bern und ihren Meistern schon gestern als beigelegt ansehen zu koͤnnen glaubte, so ward diese Hoffnung dennoch getaͤuscht, indem, wie man heute leider erfaͤhrt, noch im Laufe des ge⸗ strigen Tages eine Menge Seide von den Weberstuͤhlen ge⸗ sschnitten, und ein großer Theil der letzteren zertruüͤmmert wurde. Endlich indessen ist die Ruhe wieder hergestellt wor⸗ dsden. Die Arbeitsleute naͤmlich hatten, in Folge einer ge⸗

stern gehaltenen Versammlung, den Ausschuß der Meister wissen lassen, daß die einzige Bedingung, die sie annehmen oͤnnten, die waͤre, daß die Meister sich entschloͤssen, zu dem im Jahre 1824 festgesetzten Arbeitslohn zuruͤckzukehren. Hier⸗ laauf kam der Ausschuß der Meister zusammen, und faßte nach langen Verhandlungen den Beschluß, daß zwar, nach ihrer, auf Erfahrung gestuͤtzten Meinung, der im Jahre 1824 bezahlte Arbeitskohn nicht fuͤr immer bestehen koͤnne, man jedoch, mit Beruͤcksichtigung der gegenwaͤrtigen Lage des Handels, es einer unverzüͤglich zusammen zu berufenden Ge⸗ neral⸗Versammlung der Fabrikanten anempfehlen wolle, den ihnen heute gemachten Vorschlag anzunehmen. Um 6 Uhr Abends kamen die Abgesandten der Arbeitsleute mit den Fa⸗ porikanten zusammen, und Letztere erklärten sich bereit, Ersteren den geforderten Arbeitslohn zu bewilligen. Diese Erklaͤrung erregte allgemeine Freude in Spitalfields. „Es ist ein Gluͤck,“ demerkt hiebei ein Morgenblatt, „daß diese Zwistigkeiten aauf solche Art beigelegt worden sind, weil die von der Re⸗ ggierung zugestandene Verzeihung und eine von derselben aus⸗ gesetzte Belohnung von 200 Pfund fuͤr die Entdeckung der AKnruhstifter wahrscheinlich manche Weber verleitet haben ppourde, gegen ihre Gefaͤhrten auszusagen.“ .

Von der Koͤniglichen Gesellschaft fuͤr Literatur ist eine voon den, 50 Pfd. Sterl. an Werth betragenden Medaillen, welche die Gesellschaft von Sr. Maj. zur freien Verfuͤgung

zuerkannt worden.

Niederlande.

81 Bruͤssel, 10. Mai. Die zweite Kammer der Gene⸗ ralstaaten begann in ihrer Sitzung vom 8ten die Verathun⸗ een uͤber die Proposition der Herren Barthelemy, Donker⸗ Lurtius, van Combrugghe und Schooneveld u. s. w. wegen Hrganisation des Gerichtswesens. Nachdem Herr Barthe⸗ —lemy den von ihm und seinen drei Collegen ausgegangenen

Antrag entwickelt hatte, sprachen noch die Herren van Hey⸗ den tot Reyneistein, Fokkema, Goelens, van Asch, Demoor, van de Poll, Dyckmeester und Luzac uͤber diesen Gegenstand, und zwar nur der Letztere zu Gunsten des Gesetz⸗Entwurfes. In der gestrigen Sitzung wurde der Kammer zunaͤchst ein Gesetz der Regierung gegen die

ecerbhalten hat, dem beruͤhmten Geschichtsschreiber Herrn Roscoe

Beimischung schaͤblicher Ingredienzien in die Nahrungsmit⸗ tel mitgetheilt. Der Entwurf enthaͤlt 7 Artikel und stellt fuͤr die im Uebertretungs⸗Falle betroffenen Baͤcker und Ver⸗ kaͤufer von Getraͤnken 2 bis 3 Jahr Gefaͤngniß, eine Geld⸗ strafe von 2 bis 400 Fl., Bekanntmachung des Ur⸗ theils mittelst Anschlags, und Verurtheilung in die Kosten fest. Der Gesetz⸗Entwurf wird morgen in den Sectionen der Kammer gepruͤft und deshalb die Discussion uͤber das zehnjaͤhrige Budget erst uͤbermorgen begonnen werden. Die Kammer setzte darauf die Debatten uͤber den Gesetz⸗Entwurf der Herren Barthelemy u. s. w. fort.

Die große Freimaurer⸗Loge fuͤr die suͤdlichen Provinzen hielt gestern, unter dem Vorsitze Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Friedrich als Großmeister, eine feierliche Sitzung. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz von Oranien war als Vor⸗ steher seiner Loge zugegen.

Im Laufe des April sind in Leyden 314 Personen (dar⸗ unter 264 Kinder gestorben; dagegen wurden nur 105 gebo⸗ ren. Die Anzahl der Todesfaͤlle uͤbersteigt also die der Ge⸗ burten um 209. Diese außerordentliche Sterblichkeit muß den Roͤtheln zugeschrieben werden, von welchen noch vor Kurzem 3600 Personen in jener Stadt befallen waren. .

Daͤnemark.

Kopenhagen, 9. Mai. Bei der feierlichen Verlo⸗ bungs⸗Deklaration auf dem Christiansburger Schlosse am 4 d. bestand die Koͤnigl. Tafel in dem großen Speisesaale aus 100, und eine Buntereihetafel in cinem andern Speise⸗ gemache aus 50 Couverts. Die verschiedenen Marschalls⸗ tafeln bestanden zusammen aus ungefaͤhr 350 Couverts.

Am Dienstage den 5 d. beehrten 5 MM. der Koͤnig und die Koͤnigin, das neuverlobte hohe Fuͤrstenpaar und die uͤbrigen K. Herrschaften das Schauspielhaus mit ihrer Ge⸗ und wurden beim Eintritte in die K. Loge mit un⸗ eschreiblichem Jubel von der frohen Versammlung empfan⸗ gen. Es wurde das National⸗Schauspiel „Elverhoien,“ vom Doctor Helberg, gegeben. Die Straßen der Residenz, durch welche die hohen Herrschaften nach dem Schauspiele fuhren, waren abermals auf das Geschmackvollste erleuchtet.

Inland. *

Berlin, 15. Mai. Der Koͤnigl. Wirkliche Geheime⸗ Rath, Freiherr Alexander von Humboldt Excellenz, ist am 3ten d. M. in St. Petersburg eingetroffen.

Das heutige Amtsblatt der Koͤnigl. Regierung ju Potsdam und der Stadt Berlin enthaͤlt folgende, an das Koͤnigl. Kammergericht ergangene Verfuͤgung des Herrn Justiz⸗Ministers Excellenz, wegen Untersagung der Abzwei⸗ gung von Danziger Schuld⸗Documenten:

„Die nach Maaßgabe der Allerhoͤchsten Cabinets⸗Ordre vom 24. April 1824 3. (Ges.⸗Samml. Nr. 860) durch die Koͤnigl. Hauptverwaltung der Staatsschulden eingeleitete Verifikation der Schulden des vormaligen Frei⸗ staats und der Commune Danzig aus der Periode von 180 , ist nunmehr beendigt. Die von der Schulden⸗ Regulirungs⸗Commission zu Danzig durch Hinzurechnuͤng der kapitalisirten Zinsen vervollständigten Obligationen und nach einem allgemeinen Formulare ausgefertigten Anerkenntnisse, sind sämmtlich mit dem Verisikationsstempel versehen, auch nach der Stuͤckzahl und Nummer in die Stammregister ein⸗ getragen worden, und koͤnnen demnach, sobald sie getilgt sind, nur in den verzeichneten Posten geloͤscht werden. Letz⸗ tere theilweise zu tilgen und zu loͤschen, ist insbesondere um deshalb unzulaͤssig, weil der mitbetheiligte Magistrat zu Danzig sich ebenfalls im Besitze von Stammregistern befin⸗ det, danach die Tilgung controllirt, und die Einloͤsung inte⸗ graler Schuld⸗Dokumente verlangen darf.

Es wird aber auch zu Abzweigungen abseiten der In⸗ haber keine genuͤgende Veranlassung vorhanden seyn, da, nach der Versicherung der Koͤnigl. Hauptverwaltung der Stgats⸗ schulden, jedes Theilungsbeduͤrfniß mehrerer Eigenthuͤmer eines Danziger Schuld⸗Dokuments, eben so wie bei andern auf den Inhaber lautenden Staatspapieren, durch Veraͤuße⸗ rung oder Austausch an der Boͤrse in verschiedenen Apoints befriedigt werden kann. .

Aus diesen Gruͤnden werden daher, dem Allerhoöchst ge⸗ nehmigten Antrage der Koͤnigl. Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden gemaͤß, Abzweigungen von Danziger Schuld⸗Do⸗ kumenten hiermit untersagt, und das Koͤnigl. Kammergericht wird angewiesen, sich nicht nur selbst danach zu achten, son⸗ dern auch die Untergerichte, so wie die Notarien und Justiz⸗ Commissarien dem gemaͤß zu instruiren. 2

Berlin, den 6. April 1829. Der Justiz⸗Minister. Graf von Danckelman.“