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Schwankungen der Erde, weshalb man hofft, d 8 „ offt, daß das jene Gegenden betroffene Ungluͤck seine Endseheft erreicht habe. — Im Correo literario y mercantil vom 1sten d. M. liest man jedoch von einer verabscheuungswuͤrdigen Hinterlist, ddeeren sich schlechtgesinnte Menschen in den Koͤnigreichen Mur⸗ cia und Valencia, und zwar an den vom Erdbeben zertruͤm⸗ merten Orten, bedienen, um den Ungluͤcklichen daselbst auch nooch die wenige Habe, welche Ebs hin und wieder noch uͤbrig geblieben ist, zu rauben. ie Raͤuber naͤmlich umge⸗ ben die hoͤlzernen Baracken, welche den meisten Men⸗ schen in jenen Districten jetzt zur Wohnung dienen, mit einem starken und langen Tau, und vermittelst der beiden Enden desselben, welche mehrere Räͤuber zugleich und mit al⸗ ler Kraft anziehen, erschuͤttern sie die Baracken. Die Un⸗ lüͤcklichen, welche im ersten Schlaf begriffen sind, halten das chwanken ihrer hoͤlzernen Wohnung fuͤr ein Erdbeben, fluͤch⸗ en sich, und somit haben die Räͤuber alle noͤthige Zeit, ihr orhaben auszufuͤhren. — Nach Inhalt der in der Hofzei⸗ ung enthaltenen Verzeichnisse der gesammelten Beitraͤge zum esten der durch die Erdbeben in Mureia und Velencia un⸗ luͤcklich gewordenen Familien haben unter Anserm die im Pallast angestellten Personen zehntausend Piaster dazu bei⸗ getragen, auch in Bordeaux hat der Spanische Consul unter den dasigen Spaniern eine Collecte veranstaltet, wozu ein Kaufmann 1000 Piaster beigetragen hat. — Die Gemahlin des Franzoͤsischen Botschafters, Vicomtesse von St. Priest, ist auf ihrer Reise in Andalusiten uͤberall mit großer Aus⸗ zeichnung empfangen worden, so z. B. stand bei deren An⸗ kunft in Cadix die Garnison unter den Waffen, Glockenge⸗ laͤut und Artillerie⸗Salven begruͤßten jene Dame, und Abends war das Theater erleuchtet. — Die Nachrichten fuͤr die Wein⸗ und Oliven⸗Aerndte lauten aus Velez⸗Malaga sehr guͤnstig, Mandeln
duͤrften jedoch dieses Jahr nur sehr sparsam geaͤrndtet werden. — — Madrid, 7. Mai. Der Zustand Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin hat sich verschlimmert, so daß man nicht ohne Besorgnisse ist. Mehrere hiesige Aerzte sind deshalb nach
Aranjuez berufen worden. 1 88 .
Portugal.
—— —— Lissabon, 2. Mai. J 1 WW—— Z. Fllan Eschienen⸗ 5— d s Zeen een den groͤßten Theik seiner Macht nimmt, und ihn dem IJustiz⸗Minister unterwirft.
8 Eine aus 5 Mitgliedern bestehende Commission ist, wie man versichert, ernannt worden, um einen neuen Finanzplan auszuarbeiten. *
Die Brasilianische Fregatte „Izabela““ hat den Dr. Magalhaes von Rio mitgebracht. W1
Der Marquis von Palmella, welcher seine Familie nach
aris gebracht hatte, wurde in London zuruͤckerwartet. Als
s Nachfelger nennt man den Grafen Funchal, gegen⸗ waͤrtig in Rom. 1
L.nra soll sehr stark befestigt seyn. General Moura commandirt daselbst interimistisch bis zur Ankunft des, wie man sagt, zum dortigen Gouverneur bestimmten Grafen
Villaflor.
8 Inland. Berlin, 22. Mai. Nach den uͤber die Behandlung des Waaren⸗Ein⸗ und Ausgangs zur See, unter dem 5. April 1821 ertheilten Bestimmungen und den darauf gegruͤndeten Special⸗ Regulativen fuͤr die Ostsee⸗Haͤfen, waren die aus fremden Haͤfen ankommenden Schiffer bisher verpflichtet, uͤber den auf ihren Schiffen befindlichen Mund⸗Vorrath, wenn solcher in Ge⸗ enständen besteht, die mit einer Verbrauchs⸗Steuer belegt snd, Declarationen abzugeben, und bei ihrem nachherigen
Auslaufen entweder eine gleiche Masse dieser Gegenstande
1 b ufuͤhren, oder von dem daran Fehlenden di wieder mit auszufuͤhren, Mit Röücscche f dn⸗ 2
erbrauch⸗Steuer zu entrichten. inigen . Staaten bestehende steuerliche Behandlung des MundVorraths der Seeschiffer, sind diese Bestimmun; gen mittelst einer, unter dem 7ten d. M. an die betreffenden Preruase „Steuer⸗Direktoren ergangenen Verfuͤgung modi⸗ cirt worden. Es verbleibt demnach zwar bei der vorschrifts⸗ mäßigen Declaration des Mund⸗Vorraths, jedoch werden bei dessen Revision die darunter begriffenen gewoͤhnlichen Verzehrungs⸗Gegenstaände, als Brod, Fleisch, Mehl Gräͤtze Graupen, Huͤlsenfruͤchte und dergleichen Victualien, wenn deren Menge nicht augenscheinlich uüber den Bedarf der S8 mit Ruͤcksicht auf deren Anzahl und auf die Dauer des Aufenthalts im Hasen hinausgeht, vom Haupt⸗Amte freigeschrieben, von der Declaration abgesetzt und außer weiterer Controlle gelassen. Bei anderen Arten des. Mund⸗Vorraths, als z. B. Rum und anderen geistigen
namentlich der Preußischen Schiffer nach gleichen Grund⸗
Getraͤnken, Bier, Porter, Taback, Kaffee, Zucker, Theeu. s. w. ist zu unterscheiden, ob dergleichen Gegenstaͤnde in der Regel nur zum Bedarf des Capitains und Steuermanns, als Ka⸗ jüten⸗Gut, oder als Proviant fuͤr die Schiffsmannschaft üͤberhaupt zu betrachten sind. Mit Ruͤcksicht hierauf, auf die Anzahl und Nationalitaͤt der Mannschaft, die wahr⸗ scheinliche Dauer des Aufenthalts des Schiffs im Hafen, soll der mit Umsicht zu beurtheilende Mehr⸗ und Minderbe⸗ darf von diesem oder jenem Artikel dem Schiffer Abgaben⸗ frei verabfolgt und von der Declaration freigeschrieben wer⸗ den. Die hieruͤber Beispielsweise aufgefuͤhrten Saͤtze bewei⸗ sen die Liberalitaͤt der getroffenen Bestimmung, indem da⸗ nach, den Umstaͤnden nach, der Mannschaft pro Kopf ö. 3 lichem Schiffsbier 4 Quart, Brandtwein ½ Auart, Zucker 4 Loth, — 1 Loth, Thee ½ Loth, Taback 4 Loth zum Ver⸗ brauche uͤberlassen werden koͤnnen.
Was von den oben angefuͤhrten Gegenstaͤnden uͤber den muthmaßlichen Bedarf waͤhrend des Aufenthalts im Hafen an Bord ist, wird bis zur Wieder⸗Ausfuhr unter amtlichen Beschluß genommen, doch kann bei Verlaͤngerung des Auf⸗ enthalts oder wenn sonst der freigegebene Proviant nicht ausreicht, und kein Verdacht von Unrichtigkeiten obwaltet, aus den verschlossenen Vorraͤthen noch ein angemessener Zu⸗ schuß Abgabenfrei verabfolgt werden. 1b
Das Unterbringen des Proviants vom Bord des Schif⸗ fes, mit Ausnahme der nach den Kochhaͤusern im Hafen ge⸗ henden Lebensmittel, wird als Defrandation bestraft.
Die in Rede stehenden Erleichterungen werden den Schiffern aller derjenigen fremden Sraaten zu Theil, welche auch in ihren Haͤfen den Mund⸗Vorrath der fremden und
saͤtzen behandeln. 8ue — Die Besorgniß, daß die Aufloͤsung des Koͤnigsstädtischen Theater⸗Actien⸗Vereins, wo nicht mit ganzlicher Schließung des Theaters, doch mit einer Aufloͤsung der jetzigen Schau⸗ spieler Gesellschaft verbunden seyn moͤchte, ist mindestens vor der Hand beseitigt. Bei den von der Direktion statutenmaͤßig etroffenen Einleitungen zur Realisirung der Aufloͤsung des Perien Vereins hat der Inhaber der Koͤnigl. Concession, der Particulier Friedrich Cerf, an welchen dieselbe nunmehr zu⸗ * rüͤckfaͤllt, nicht nur erklaͤrt, das Vorkaufs⸗Recht geltend ma⸗ Theater⸗ 1 sich auch anheischig —2 — —2— nate und bis zur wirklichen Ausuͤbung seines Vor 3 die etwanigen Ausfaͤlle so weit aus eigenen Mitteln zu decken, als es zur Bezahlung der Gage und Tageskosten nothwendig ist. 2 Man darf hiernach hoffen, daß bis zu einer neuen Or ganisation dieses Theaters das zum großen Theile sehr be⸗ liebte Personal desselben erhalten werden wird. 8 Das unlaͤugbare Interesse des Publikums fuür das Kö⸗ ügsstädtische Theater laͤßt erwarten, daß ein neuer Unter⸗ e durch die Theilnahme seiner Mitbuͤrger unterstuͤtzt, m Stande seyn werde, eine Kunst⸗Anstalt aufrecht zu erx ** welche, wenn ihr gaͤnzlicher Verfall nicht zu vermei⸗ E sehr bald in Berlin schmerzlich —
3 Sechste Bekanntmachung. .
Bei der Haupt⸗Banco⸗Kasse sind wiederum an Beitraͤgen I. für die durch Ueberschwemmung verungluͤckten Gegenden in West⸗ und stpreußen eingegangen, vom 17. bis 20. Mai: Für saͤmmtliche verungluͤckte Gegenden:
a2) Durch den Baron von Linsingen, von Ihrer Koͤnigl. Hoheit der Frau Herzogin von Cumberland 300 Rthlr. Cour.
b) Durch den Oberst und Chef des General⸗ stabes II. Armee⸗Corps, Grafen v. d. Groͤben: von den Officieren, Unter⸗Officieren und Soldaten des 9ten Inf. Regts. (gen. Colbergsches) durch eine Collecte eingekommen 25 Rthlr. Gold und 135 Rthlr. Cour.
c) Durch den Major Grafen von Huͤlsen: von Frau H. D. Und von Frau L. 10 Rthlr. Gold und 3 Rehlr. Cour., von Frau Oberstin und Fraͤulein Emilie v. Bose aus Sachsen 10 Rthlr., und aus Elisens Sparbuͤchse 1 Rthlr.
d) Durch den Wirkl. Geheimen Kriegs⸗Rath Pomowitz: en 7 fuͤr F. S. 5 Rthlr. 15 Sgr., und vom Maler S.
thlr.;
2) von dem Lazareth⸗Inspektor Wichmann zu Koblenz die gesammelten Beitraͤge zusammen von 18 Rchlr. 27 Sgr.;
3) von dem Garn. Perwast. Ober⸗Insp. Schmidt 3. Köͤln 5 Rthtr. Gold und 5 Rthlr. 20 Sgr. Cour. ;I 1.
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