1829 / 143 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

dere Redner zu Gunsten der Runkelruͤben⸗Kultur ausgesprochen hatten, wurde die Bittschrift der Fabrikanten zu Pont⸗à⸗Mous⸗ son, dem Antrage der Commission gemaͤß, dem Finanz⸗Minister uͤberwiesen. Herr v. Maubreuil, welcher bekanntlich im Jahre 1827 wegen einer dem Fuͤrsten von Talleyrand zuge⸗ fuͤgten oͤffentlichen Beschimpfung zu zweijaͤhriger Haft ver⸗ urtheilt worden war, und jetzt im Gefaͤngnisse zu Poissy sitzt, trug darauf an, daß man seinen damaligen Prozeß re⸗ vidire, und daß man ihn seiner geschwaͤchten Gesundheit we⸗ gen entweder nach einem Krankenhause oder nach dem Ge⸗ fangenenhause zu Nantes bringe; er verlangte uͤberdies die Alusantwortung mehrerer Papiere, die ihm am 12. October 1827, zwei Tage vor seiner Abfuͤhrung ins Gefaͤngniß, ab⸗

8 genommen worden waren. Der Berichterstatter bemerkte, daß, was die allerdings ungluͤckliche Lage des Herrn von Manubreuil angehe, die Kammer zur Milderung derselben nicht beitragen koͤnne, da sie durch ein richterliches Erkennt⸗ niß herbeigefuͤhrt worden sey; dahingegen sey der Wunsch des Bittstellers, den Ort seiner Haft zu wechseln, bercits er⸗ fuͤllt und er nach dem in der Vorstadt Pois⸗ sonnidre gebracht worden; die Ausantwortung seiner Papiere betreffend, so habe die Behoͤrde zur Zeit der gefaͤnglichen Einziehung des Maubreuil nur einige bei ihm vorgefundene fuͤr den Koͤnig beleidigende Schmaͤhschriften in Beschlag ge⸗ nommen; wie es scheine, sey indessen uͤber diese Beschlagnahme damals kein Protokoll aufgenommen worden, weshalb die Commission darauf antrage, diesen Theil der Petition dem Minister des Innern zu uͤberweisen, im Uebrigen aber dar⸗ uͤber zur Tages⸗Ordnung zu schreiten. Herr Salverte ver⸗ langte auch noch die Ueberweisung an den Großsiegelbewah⸗ rer, da bei der mehrerwaͤhnten Beschlagnahme die in der Criminal⸗Prozeß⸗Ordnung vorgeschriebenen Foͤrmlichkeiten ver⸗ letzt worden, und die Polizei⸗Beamten offenbar willkuͤhrlich 8 Werke gegangen seyen. Der Minister des Innern emerkte, die gedachten Papiere seyen dem Maubreuil erst nach seiner Verurtheilung abgenommen worden, wie solches hinsichtlich aller Effecten geschehe, von denen ein Verurtheilter etwa einen schaͤdlichen Gebrauch machen koͤnnte; es sey dies

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eine polizeiliche Maaßregel, die von jeher beobachtet worden sey; im Uebrigen, so sey allerdings ein Protocoll daruüͤber aufgenommen worden, und dasselbe werde sich ohne Zwei⸗ fel noch vorfinden. Herr Salverte begnüuͤgte sich bei dieser Erklaͤrung nicht; es sey, meinte er, eine ge⸗ setzlich nicht begruͤndete, sondern durchaus willkuͤhrliche Maaßregel, den Verurtheilten die bei ihnen vorgefundenen Papiere abzunehmen; man muͤsse wohl bedenken, daß nicht immer blos Missethaͤter, sondern zuweilen auch mancher ehr⸗ liche Mann die Strenge der Gesetze erfahre. Hr. B. 2— stant stimmte diesen Ansichten bei. Als es indessen 8 er die Petition des Herrn v. Maubreuil zur Abstimmung am, wurde dieselbe blos dem Minister des Innern, nicht dem Großsiegelbewahrer, uͤberwiesen. Die Eingabe eines Ba⸗ rons von Mayer zu Paris, welcher verlangte, daß der Civil⸗ stands⸗Beamte hinfuͤhro den Leuten von der arbeitenden Klasse den von ihnen nachgesuchten Heiraths⸗Consens nur dann ertheile, wenn sie sich uͤber den Besitz einer Rente von 600 bis 800 Fr. ausweisen, wurde durch die Tages⸗Ordnung beseitigt. Mehrere Einwohner von la Chaͤtre (Depart. des Indre) gaben ihre Meinung uͤber ein gutes Communal⸗ Gesetz ab. Die Commission stimmte fuͤr die Ueberweisung an den Minister des Innern und die Niederlegung auf das Nachweis⸗Buͤreau. Hr. Duvergier de Hauranne forderte bei dieser Gelegenheit den Vicomte v. Martignac auf, der Kam⸗ mer die beruhigende Versicherung zu geben, daß das Commu⸗ nal⸗ und Departemental⸗Gesetz wenigstens im naͤchsten Jahre wieder werde vorgelegt werden. Der Minister erwiederte: „Ich bin weit entfernt, mich dem Antkage dersetzen; Alles, was dazu beitragen kann, ein 2 8 r diesen wichtigen Gegenstand zu verbreiten, gben 8. der Re⸗ gierung dankbar angenommen werden. J 8 ereits in einer fruͤheren Sitzung Anlaß genommen ⸗. n Gang, wel⸗ chen die Regierung bei der Entwerfung der Ihnen vorgelegten Gesetze genommen hat, so wie die Reihefolge der, von dem Willen derselben voͤllig unabhaͤngigen Begebenheiten, wodurch sie zur Zuruͤcknahme jener Gesetze bewogen wurde, auseinanderzusetzen. Ich glaube nicht, daß in dieser Zuruͤcknahme fuͤr Frankreich⸗ irgend ein Grund zur Betruͤbniß liege. Gesetze von solcher Wichtigkeit koͤmmgen nur dabei gewinnen, wenn sie reiflich erwogen werden. Es ist besser, daß man lange auf sie warte und sie gut erhalte, als daß man sie mit Uebereilung vor⸗ schlage und annehme, und nur etwas Fehlerhaftes und Un⸗ vollstaͤndiges erziele. Ich kann in dieser Beziehung durchaus keine foͤrmliche Verpflichtung gegen die Kammer uͤbernehmen; ich bin dazu weder berechtigt, noch ermaͤchtigt. Meiner An⸗

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3EoE14““ sicht nach bedarf aber die Gesetzgebung uͤber den beregten Gegenstand der Verbesserung. Ich naͤhre die Hoffnung, daß den Kammern in dieser Beziehung solche Vorschlaͤge werden gemacht werden, welche die Rechte des Thrones und die Be⸗ duͤrfnisse Aller mit einander verschmelzen.“ (Lebhafter Bei⸗ fall.) Der obige Antrag der Commission wurde hierauf an⸗ genommen. Ein Einwohner des Departements des Gers stellte Betrachtungen uͤber die zu dem Tragen der Waffen erforderlichen Erlaubnißscheine an. Herr v. Sainte⸗Ma⸗ rie bemerkte, die Gesetzgebung uͤber diesen Gegenstand sey hoͤchst contradictorisch; einerseits gestatte man den Gutsbe⸗ sitzern, auf ihrem Grund und Boden zu jagen und die schaͤd⸗ lichen Thiere zu vertilgen, und andrerseits muͤßten sie doch das Recht sich des Feuergewehrs zu bedienen, bezahlen, als ob man einen Eber oder ein Feldhuhn mit Faustschlägen er⸗ legen koͤnnte. (Großes Gelaͤchter.) Mancher andere Eigen⸗ thuͤmer dagegen, der nicht einen Fuß breit Grundeigenthum habe, erhalte einen Erlaubnißschein und mache sich zum Wilddiebe; da die Taxe uͤberhaupt nur 300,000 Fr. eintrage, so sey es besser, man hebe sie ganz auf. Die gedachte Ein⸗ gabe wurde dem Finanz⸗Minister zugestellt. Eine Vor⸗ stellung der Thieraͤrzte des Dep. des Tarn, worin diese darauf antragen, daß die Ausfuͤhrung ihres Gewerbes hinfuͤhro nur denjenigen gestattet werde, die eine Bestallung als Thieraͤrzte erhalten haͤtten, gab Hrn. Carl Dupin zu der Bemerkung Anlaß, daß der Gegenstand in sofern von großer Wichtigkeit sey, als die Thieraͤrzte uͤber die Gesundheit von Thieren zu wachen haͤtten, die ein Capital von mehr als 3000 Millio⸗ nen Franken darstellten. Dieser Behauptung wollte die Ver⸗ sammlung keinen rechten Glauben schenken. Der Baron von Puymaurin stimmte dem vorigen Redner in sofern bei, als es allerdings gut sey, die Thierarznei⸗Schulen zu verbessern; man muͤsse aber auch nicht in das entgegengesetzte Extrem verfallen und die Thierärzte zu gelehrt machen; es gebe deren, die viel unterrichteter seyen als mancher Men⸗ schenarzt, so daß der Landmann oftmals unwissenden Empi⸗ rikern in die Hände falle, welche ihn unter die Erde braͤch⸗ ten, waͤhrend sein Vieh von besser unterrichteten Thieraͤrzten geheilt wuͤrde. Die gedachte Vorstellung wurde an den Mi⸗ nister des Innern verwiesen. Großes Geleaͤchter erregte es, daß zufaͤllig nach der Vorstellung der Thieraͤrzte des Tarn die Eingabe eines Arztes in Sorsze zum Vortragekam, worin auch dieser verlangte, daß hinfuͤhro die Arzneikunde nur von Docto⸗ ren der Mediein ausgeuüͤbt werde. Hr. Gellibert, selbst ein Arzt, war der Meinung, daß die Doctoren der Medicin und Chirurgie allein lange nicht hinreichen wuͤrden, um saͤmmt⸗ liche Kranke zu behandeln. Von allen Personen, die sich begenwaͤrtig mit der Heilkunde beschaͤftigten, und wovon schun 1 dritte Theil wirkliche Doctoren waͤren, komme Peräras hoͤchstens 1 auf 2000 Seelen, wogegen nach sollte. Der Pen der Bevoͤlkerung 1 auf 1200 kommen . aron v. Puymaurin bemerkte, daß, so gebe, weiche 82 Provinzen noch medieinische Geschworne blindlings Seaee e ent⸗ fuͤr die Gesundheits⸗Beamten

n, Frankreich nicht sowohl von Aerzten

siczn Miadten bevöster seyn wuͤrde. „Mir ist“, fuͤgte 8 oulollse um zu Ohren gekommen, das sich kuͤrzlich

zugetragen hat. Ein Gesundheits⸗Beamter Recept vercher üe als es aber zum Apotheker 4 Heebe, wunderte dieser sich nicht wenig, als er Pillen armabeazedeholz verordnet fand; da dieses Mittel in die cese noch nicht aufgenommen ist, so blieb das Re⸗ sichtigt obrscheinlich zum Besten des Kranken, unberuͤck⸗ Seit der Revolution, meinte Herr von Puy⸗ entsetzlich habe jenes Heer bestallter Ignoranten auf eine billta iche Weise uͤberhand genommen, und man sollte daher e in den Schulen zu Paris, Sträßburg oder Mont⸗ 5 das schoͤne Recht erlangen, seinen Naͤchsten in eine 8 Welt zu schicken. Die beregte Eingabe wurde durch 9 Tages⸗Ordnung beseitigt. Am Schlusse der Sitzung am noch die Bittschrift eines Herrn Riboulleau in Paris zur Sprache, worin dieser die Abschaffung der im Jahre 1803 eingefuͤhrten Erhoͤhung der Thor⸗Accise verlangte, und welche nach einer unerheblichen Discussion dem Finanz⸗Mi⸗ nister uͤberwiesen wurde. Die Versammlung ging um 6 Uhr anseinander. Kurz vorher wurde noch dem Grafen Arthuüͤr von la Bourdonnaye, Deputirten des Morbihan, ein Urlaub bewilligt. Paris, 17. Mai. Die Herzogin von Berry beehrte am 14ten die Deutsche Oper im Theater Favart mit Ihrer enwart. Die Vorstellung soll uͤber 8000 Fr. eingetragen aben. . Der Moniteur enthaͤlt in 6 Spalten einen ausführ⸗

lichen Bericht des Ministers des Innern an den Koͤnig uͤber

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