1829 / 148 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

wenn sie, wie hier, von der Menschlichkeit geboten wuͤrde, worsen.

2 E In der Sitzung vom 20. Mal legte der Kriegs⸗Mintster das von der Pairs⸗ Kammer bereits angenommene Militair⸗Straf⸗Gesetzbuch vor. Nachdem er die Gruͤnde zu demselben entwickelt, und der Koͤnigl. Commissair, Staatsrath von Salvandy, den Entwurf in der Art, wie solcher von der erblichen Kammer amendirt worden, vorgetragen hatte, wurden die Berathun⸗ gen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der desinitiven Feststel⸗ sung des Budgets von 1827 wieder aufgenommen. Der Baron v. Schonen entwickelte seinen (gestern erwaͤhnten) Zusatz⸗Artikel, des Inhalts, daß der von dem decanhsee sährlich zu erstattende Bericht kuͤnftig gedruckt und unter die

Mitglieder der Kammern vertheilt werden sollte. Hr. Mercier

Lab de Pompieres unterstuͤtzten den Antrag. Pe. Feraa- weh ger ging ausfuͤhrlicher in die Sache

5 ie solcher im J. 1807

ein. Der Rechnungshof, iußerte er, wie solcher im J. organisirt —„ begehe aus einem Ersten Pr üennen, 2ö.2 sidenten, 16 Rechnungsräͤthen und 80 Referendarien, we 8. 2 teren die Rechnungen zu revidiren haͤtten, und deren 8 8* kungen in dieser Hinsicht jährlich unter dem Vorsitzr Ersten Präsidenten von einem besondern Ausschusse gepri. 3 und von diesem in einen Immediat⸗Bericht nnenailaß 8. würden; dieser Bericht nun sey es, den die Fuwee 87 ig verlange, und die Regierung aus guten 42681 verweigere, da die utirten von einem Actenstuͤcke, welches nur dazu diene, die Regierung uͤber die Amtsfuͤhrung dieses oder jenes Rechnungspflichtigen zu unterrichten, keine Kenntniß zu neh⸗ men brauchten. Seldst wenn eine solche Mittheilung nuͤtz⸗ lich wäre, fuͤgte der Redner hinzu, wuͤrde sie immer noch in sofern gefährlich ae. als die Berichterstatter sich alsdann nicht mehr mit solcher Offenheit aussprechen wuͤrden, als 3 solches bisher gethan; die Minister hätten längst gefuͤhlt, daß das Rechnungswesen eine Luͤcke in Bezug auf die Kam⸗

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mern darbiete, da biese in der That nicht alle die Garantien in Haͤnden haͤtten, deren sie eigentlich beduͤrften, um uͤber die Rechnungsabschluͤsse mit vöͤlliger Sachkenntniß zu urtheilen; einndessen thaten sie (die Minister), Alles was in ihren Kräͤf⸗ ten stände, um diesem Mangel abzuhelfen. Der obige Antrag des Hrn. v. Schonen wurde hierauf mit starker Stimmen⸗Mehrheit verworfen und es kam jetzt die Reihe an das Amendement des B Enouf, welcher verlangte daß der Justiz⸗Minister den Direktot der Königl. Druckerei da⸗ fuͤr gerichtlich helange, daß er im Jahre 1827 Schmäaͤhschrif⸗ ten ohne den Namen des Druckers und Schrifestellers habe drucken lassen. „Den besten Beweis,“ außerte Hr. Enouf, „daß es keine ministerielle Verantwortlichkeit giebt, hat uns die gestrige Sitzung dieser Kammer geliefert, wo wir gesehen haben, daß ein Minister (Hr. v. Villele), un⸗ geachtet sich derselbe notorisch einer hoͤchst strafbaren Handlung schuldig gemacht hatte, doch nicht von der Kammer belangt werden konnte. Mein Amendement soll

wenigstens dazu dienen, das gestern von uns gegebene standalb se Deippee der Ungestraftheit einigermaaßen wieder

gut zu machen, und ich beharke daher dabei.“ Diese Aeuße⸗ rung erregte einen großen Tumuült 1 5. 5 . Der Graf von la rbeie in der Versammlung

mape rief: ein Skandal se es, die Beschluͤsse der Kammer vor der Lenane setn 8

greifen. Andere Stimmen von derselde n den Praͤsidenten auf, den Redner zur 8 8 8155 shrend Hr. v. Corcelkes Feässen aufmunterte, seine hrase b wiederholen. Der Praͤsident suchte die Gemuͤ⸗ 89 in beschwichtigen, und als ihm solches nicht gleich ge⸗ ang, bußerre er: „Ich muß bei dieser Gelegenheit im 8 2

vanhe ebemerken, wie ich nicht wohl begreifen kann, daß

Mtglieder der Kammer zuweilen mich fuͤr das, was

½ der Rebnerbähne herab gesagt wird, verantwortlich v 8 en. Der Praͤsident ist nicht der Widersprecher sei⸗ es, se 88;; der Censor ihrer Grundsätze. Wäͤre er

. eigene hoͤren Sie hier nie eine andere Meinung als seine dein, sondern ein ümt ist, weder zn bicligen noch zu ta⸗

8 verschafsen. 8 inungs⸗Aeußerungen gleiche Freiheit sander, wei⸗ och gieht cs allgemeine Lehren des Wohl⸗ eder Redner mus eb andee 88 9— 82

M. zichung sein eigener Richter res behauptet, Dehe eg cliche 5 diesem Au⸗

enblicke die Tribune zin Jo ersuche denselben, seienent, die Kammer beleidigt hobe⸗

anden habe, zu⸗ wiederholen 8 49

1g.acennr en. 29 hen een wrat⸗ digen; es sey leicht moͤglich, daß 8 8. zn 12 ber Bitterkeit geäußert habe, dei seiner F ve⸗ ͤͤ-*

kanntschaft mit der Rednerbuͤhne muͤsse man ihm solches aber zu gut halten. Nachdem er fuͤr sein Amendement eine andere Abfassung in Vorschlag ebracht hatte, ergriff r. Agier das Wort, um zuphrbers die Tages zuvor von Hrn. 8. Constant aufgestellte Behauptung, da⸗ sich im ahre 1827 nur funfzehn e der Verfassung und der Volksfreiheiten in der Kammer efunden haͤtten, zu wi⸗ derlegen; waͤre dies wirklich der Fall gewesen, meinte er, so wuͤrde es um Freiheit und Verfassung schon laͤngst geschehen seyn. „Ich hoffe,”“ fügte er hinzu, „Hr. B. Constant wird mir fuͤr diese Berichtigung Dank wissen, da sie einerseits seinem Verdienste nichts nimmt, andererseits aber mehreren achtbaren Mitgliedern dieser Kammer einen Theil des Ruh⸗ mes zuerkennt, den sie sich in dem Kampfe fuͤr die Verthei⸗ digung der Volksfreiheiten erworben haben.“ Die mehr er⸗ waͤhnten Schmäaͤhschriften betreffend, war Herr Agier der Meinung, daß das Land durch die neuen Wahlen bereits den Stab uͤber sie gebrochen habe, und daß es sich mithin nicht der Muͤhe lohnen wuͤrde, daß die Kammer um eines solchen elenden Gegenstandes willen ihre Befugnisse üͤberschreite, wel⸗ ches offenbar der Fall seyn wuͤrde, wenn sie den Vorschlag des Hrn. Enouf annähme. Hr. B. Constant gab seine Verwunderung uͤber die Emp udlichkeit eines Theiles der Kammer bei der obigen Aeuterung des Hrn. Enouf zu er⸗ kennen, da dieser doch nichts weiter gesagt habe, als was gewisse andere Deputirte zu andern 82 sowohl gegen die bestehenden Gesetze, als gegen einen à heil der Kammer selbst geaͤußert haͤtten. Noch nie habe sich die linke Seite so weit vergessen, daß sie, (wie der Graf von la Bourdonnaye im Jahre 1824) ihren Gegnern geradezu gesagt habe: „Frankreich will nichts mehr von Euch wissen!“ Hr. v. Briqueville rief, indem er sich an die rechte Seite wandte: „Jetzt ist die Reihe an Euch! von Euch will Niemand mehr etwas wissen! Hr. B. Constant fuhr nach dieser Unterbrechung fort: „Hr. Agier spricht von der großen Anzahl von Deputirten, woraus die ehren⸗ volle Opposition in den Jahren 1826 und 1827 bestanden habe; ich weiß nicht, ob ich von dieser Rednerbuͤhne herab gesagt, daß diese Opposition nur. 15 Mitgalteher gezählt habe, aber das weiß ich, daß die Zahl der Opponenten in jener Zeit mit jedem Tage zünahm: wir haben vielleicht kein an⸗ deres Verdienst gehabt, als daß wir die Ersten waren, die auf das verderbliche System des damaligen Ministeriums aufmerksam machten. Spaͤterhin schlossen sich uns mehrere achtbare Mitglieder eines andern Theiles der Kammer an, worunter der vorige Redner die erste Stelle einnahm. Jedem von uns gebührt daher das Anerkenntniß, daß er zu dem Umsturze der beklagenswerthen Verwaltung beigetragen habe.“ Diese Aeußerung erregte einige Besorgnisse auf der rechten Seite, e weil man eine Aussoöhnung bei⸗ der Partheien befuͤrchtet. Nachdem Herr B. Constant zu Gunsten des Amendements des Herrn Encuf gestimmt ene noch der S2EAIIS sich üuüͤber den Gegenstan vernehmen. „Das gedachte Amendement⸗, Außerte er unter Andern, „beschraͤnkt sich auf eine einfache Untersuchung we⸗ gen Uebertretung des Gesetzes vom Jahre 1814, wonach nichts ohne den Namen des Druckers und Herausgebers gedruckt werden soll. Ja, m. H., eine solche Uebertretung hat statt gefünden; (Lebhafte Sensation) ich beklage es eben so sehr wie Sie, daß sie statt gefunden, und daß die Koͤnigl. Deucke⸗ rei selbst das Beispiel dazu gegeben zarz es betruͤbt mich tief, daß eine solche Verletzung des Gesetzes von der Behoͤrde selbst ausgegangen ist; aber es bleibt. deshalb nicht minder wahr, daß die Kammer in dieser Sache die Inttiative nicht ergreifen darf, da dem oͤffentlichen Ministerium allein das⸗ Recht zustehen wuͤrde, ex olfcio ein gerichtliches Verfahren dieserhalb einzuleiten. fe bn fluͤher in der Sache ihre Pflicht thun sollen, ohne sch weiter an die Winke des Justiz⸗Ministers zu kehren Ich meinerseits erklaͤre wenigstens, daß, wenn ich noch d

Ehre hätte, General⸗Procurator zu seyn, und als da.

Ueberzeugung, daß wegen irgend eines Vergehens ein .ut 5ö2 sey, ich auf einen Gegenbefehl, und kaäme

er von dem Chef der Justiz selbst, nicht achte meinem innern Gefuͤhle Af. wuͤrde.“ Herrn e wurde hierauf verworfen. Als zuletzt uͤber de ganzen Gesetz⸗Entwurf abgestimmt wurde, ging derselbe mi 228 gegen 7) Stimmen durch. Bei kuͤndigte der Praͤsident noch der Versammlung füͤr den näͤch⸗ sten Tag eine Mittheilung der Regierung (das neue Zoll,

Gesetz) an. G 2 Vorgestern hielten Se. Masß. in *

Paris, 22. Mai. St. Cloud einen mehrstuͤndigen Minister⸗Rath. Dem Geruͤchte, daß die Kammern diesmal nicht geschlos⸗

sen, sondern prorogirt werden wuͤrden, giebt die Bötlegung

Dieses also und die Köͤnigl. Gerichts.

Aufhebung der Sitzung *