⸗ 2 —
Raja 4 ³²) in der Ausübung ihrer buͤrgerlichen Rechte zum
z3gwecke haben; — 8
Die sehr wohlthaͤtige Errichtung besserer Feuer⸗ loͤschungs⸗Anstalten in Folge der Aufhebung des mit den Janitscharen zusammenhaͤngenden Corps der Tulumbad⸗ schi's (Feuerspritzen⸗Bewahrer) und Sakka's (Wassertraͤger). Diese privilegirten Raͤuber und Ruhestoͤrer waren im Besitz des Monopols, das nur zu haͤufig von ihnen selbst angelegte
err loͤschen zu duͤrfen, und benutzten es fleißig, um an den
ewohnern der Hauptstadt, besonders aber an den Raja's, gränzenlose Erpressungen und schmaͤhlige Gewaltthaͤtigkeiten
ruͤben; — 1 8. SDe Zuͤchtigung und hierauf die bessere Organi⸗ sirung der⸗Lasttraͤger (Hamal s). Diese, durch ihre Af⸗ filiation mit den Janitscharen bisher so maͤchtige und der oͤffentlichen Ruhe so c. Corporation, befand sich im alleinigen Besitze der Besugniß, Waaren und andere Gegen⸗ staͤnde nach den Landungspsätzen und Kaufhaͤusern zu trans⸗ portiren. Bei Ausübung dieses fuͤr den Fraͤnkischen Han⸗ delsstand, und fuüͤr alle gewerbetreibenden —9 der Pforte so druͤckenden Monopols, erhoͤheten die Hamals nicht nur willkuͤhrlich das Traͤgerlohn, sondern erlaubten sich auch Mißhandlungen und Erpressungen aller Art. Eng verbunden mit den Janitscharen, den Spritzenleuten und den Obst⸗ und Gemuse⸗Verkäufern (Manaf) — das gefaͤhrlichste Gesindel der Hauptstadt — haben die Hamal's an allen Empoͤrungen der 2 egfteacn Theil genommen, und besonders seit der Griechischen Insurrertion an den wehrlosen Raja's, ja selbst an mehre⸗ den Franken, Schand⸗ und Mord⸗Thaten veruͤbt; — ie Anlegung von Tuch⸗ und Feuergewehr⸗Fabri⸗ ken fuͤr des Bedürfniß der Armee; —
Die Errichtung von Telegraphen in der Naͤhe der Hauptstadt, um die Verbindung mit den Schloͤssern an der Muündung des Schwarzen Meeres u. s. w. zu unter⸗
— 7 8 2 Ankauf eines Englischen Dampfschiffes zum Dienste der 7 auf welchem der Sultan in der neuesten Zeit selbst eine Fahrt unternommen hat, die ihn mehrere Tage von der Hauptstadt entfernt hielt; — ein Unter⸗ eßmen, welches die Verwunderung der Muselmaͤnner um so mehr erregen mußte, da an und fuͤr sich schon die Bewe⸗ gung des Fahrzeuges durch die Kraft des Dampfes fuͤr die Masse des Volkes als eine Zauberkunst erschien. Auch hatte schon seit mehreren hundert Jahren kein Sultan gewagt, 8c dem offenen Meere anzuvertrauen, und selbst jede Ent⸗
* nung von der Hauptstadt war fuͤr Mahmud’s hhesaesze
mit der Gefahr verbunden gewesen, bei d Thore des Serais verschlossen zu . . fuͤr kuüͤnftige
„ —— , einer Plbsns Lute olmetscher, wo die Französische Spr Sifer und nicht ohne Ersolg bäreüsee Shroche mit großem Der Versuch, in den Provinzen die Trennung der administrativen und milttairischen Gewali ’— 22 beide in der Person der Pascha's vereinigt waren, zu 22 ken, den Pascha's aber, welche bisher die Gesammt⸗ einküͤnfte der Provinz gegen eine gewisse Abgabe füͤr thre Reche erhoben, diese Einnahme zu Entziehen und ihnen — ins Besoldung anzurelsen. Ausfͤhrung dieses Untern 9. mens, welches fuͤr den Fiscus sowohl als für das Volk schr ersprießliche Folgen gehabt haben würde, ist, so viel 8 kannt, an dem Widerstande gescheitert, den sie us be⸗
— degz Pascha's erfahren hat; — 1 von Seiten DOie Errichtung von Milttair, Spitzl
Erhbauung weitlaufiger Kaserne vei ern, die 22 Pracht in der Ausfuͤhrung mit che seltene
n’, roß — der Anordnung verbinden, und 1enec 3gecmagtgkei in Lehrstuhles Fär Medicin und Chirurgie ung eines dung der fuͤr den Felddienst bestimmten Regiments Paur Bil⸗ 2* Der hoͤchst merkwuͤrdige, auf den Vorschlag dem Muftt und den Ulema's genehmi 8 Sul,⸗ den studirenden Aerzten fortan die, durch Be⸗ setz ausdruͤcklich tene Zergliederung den des Ge⸗ chen Körper 9) zu gestatten, wodurch enschli⸗
2 den Muselmaͤn paͤche der Kopfsieuer (schiste oder Unterthanen der Pforte, in Gogensa im. radsch) unterworf⸗ d, den Iere. nen Moslim ⸗ oder frei fen sin
von Steuern befreiten 8 54; 2221 bace Ker⸗ eceeen 30) Es is d. 8 181. 212. den untarg 832 o. hade Wisfenschaften sind, Fahre Eldorase e hreiern in die Hande
V r geschickte Europatsche 81) Das Gesch sagt: Die Oefnung eines Leichnams ist nie
29) Raja'’s, nicht Muha
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nern ein neues bisher Zanz unbekanntes Feld aufgeschlossen wird. Sechs Jahre fruͤher (1820) hatte Mahmud bereits diesem so wichtigen Fortschritte auf der Bahn der Aufklä⸗ rung das Thor geoͤffnet, indem er, aus eigener Machtvoll⸗ kommenheit und im Widerspruche mit dem Koran ²*), nicht nur die Herausgabe eines durch Abbildungen des menschli⸗ chen Koͤrpers erlaͤuterten Werkes, uͤber Anatomie und Me⸗ dicin, *⁵²), dessen Verfasser der damalige Historiograph des Reiches, Dschani⸗Zadè, war, genehmigte, sondern sogar mit⸗ telst eines schmeichelhaften Chatti⸗Humajun's *⁴) den Druck desselben auf Kaiserliche Kosten verordnete. —
Ein nicht minder merkwuͤrdiger Sieg uͤber die musel⸗ maͤnnischen Vorurtheile, welche der Aberglauben begruͤndet und die Unwissenheit unterhaͤlt, ist der Entschluß des Sul⸗ mals erlaubt, selbst dann nicht, wenn der Verstorbene die kost⸗ barste aller Perlen, und die nicht sein Eigenthum gewesen waͤre, verschluckt haben sollte. Dieses Verfahren kann nur in dem ein⸗ zigen Falle statt finden, wo das Kind einer, im Zustande der Schwangerschaft verstorbenen Frau ein Lebens⸗Zeichen gaͤbe; dann muß die Operation am Bauche und zwar an der linken Seite ge⸗ macht werden.“ (S. D-'Ohsson Tableaa général de TEmpire Ot- toman. T. II. p 318.
32) Das, der Zeichen⸗ und Bildhauer⸗Kunst so un uͤnstige Gesetz des Propheten, welches den Glaͤubigen jede bildliche Dar⸗ stellung von Menschen oder Thieren ausdruͤcklich untersagt, ohne Zweife in der Absicht, das unwissende Volk gegen den Ruͤckfall in die Abgoͤtterei zu bewahren, hat nicht nur alles Gefuhl fuͤr Malerei und Plastik bei der Mehrzahl der Muselmänner erstickt, E ist auch, unterstuͤtzt durch Aberglauben und Fanatismus,
er Hebel jener barbarischen Verstuͤmme zungen und Zerstorungen geworden, welche zu allen Zeiten von dem gemeinen Tuͤrkischen Kriegsvolke an den Bildern und Statuͤen, deren sie habhaft wer⸗ den konnten, veruͤbt worden sind. Richtsdestoweniger haben aber von jeher ungestrafte, durch die Dauer gleichsam legitimirte Uebertretungen dieses Gesetzes, in Folge verschiedenartiger Ausle⸗ gungen des Buchstaben desselben, statt gefunden. D'Ohsson fuͤhrt in seinem Tableau général de IEmpire Oloman, T. IV. p. 434 — 455 mchrere dieser Auslegungen und Uebertretungen an. Zu den merkwuͤrdigsten Beispielen gehoͤren die, bei den Janitscharen von Alters her eingefuͤhrten Wahrzeichen, welche Ka⸗ meelc, Elephanten, Kraniche und andere Thiere vorstellten Siche die Kupfer zum Etat militaire de TEmpire Olloman par le Comte de Marsigli. La Haye 1732, in Fol) und die im Gerat beßnd⸗ liche Sammlung der Portraits aller Herrscher aus dem Stamme Osmans. Dem oft erwaͤhnten Verfasser aa tableau génäral de IEmpire Qbttoman ist es gelungen, sich Copien dieser Portraits zu verschaffen, welche, in Kupfer gestochen, die Zugabe seiner Ge⸗ schichte des Osmanischen Herrscherhauses bilden sollten, bis jetzt aber sind weder die Kupfer noch die Geschichte erschienen ; dagegen hat John Poung, ein Englaͤnder, unter dem Titel: Series of vortrails of the Emperors of Turkey from thé soundation be the Monarchy to fhe year 1815, größ Fol. 132 S. London, 1819, ein dem damaligen Prinzen ⸗Regenten von England ugecignetes Prachtwerk herausgegeben, welches die vollstäͤn⸗ bige Sammlung der Bildnisse aller Osmanischen Herrscher von Osman I. bis mit Einschluß Mahmud Il. in Mezzo tinto gearbeitet, und mit kurzen biographischen Norizen in Franzoͤsischer und Englischer Sprache begleitet, enthaͤlt. Selim III. hatte sei⸗ nem Geschaftstraͤger in Londen im Jabre 1806 die unter seiner unmittelbaren Aufsicht, angeblich von einem talenwollen jungen Griechen, verferrigten Copien jener Portraits mit dem Auftrage zugesandt, solche durch einen Englischen Kuͤnstler in Kupfer sechen u lassen. Man wandte sich an 2 und die erste Probe, die
ieser mit Osman, dem Gruͤnder der ic, machte, gestel so sehr, daß er die Einladung erhielt, die ganze Reibefolge auszuar⸗ beiten, unter der Verbindlichteit jedoch der hoͤchsten Discrerion und des Abzugs sehr weniger Exemplare. Sclims Tod unterbrach das fleißig degonnene Unternehmen, welches 32 Jahre ruhete, bis Houng solches aus eigenem Antriche wieder fortsehte und de endigte. H0s Werk ward durch Vermittelung des Großbritanni⸗ schen Botschafter;, Sir Robert Liston, dem setigen Sultau vor⸗
— it Kaiserlicher Freigebigkeit belohnt. Zugleich wurde gelegt, und mit Kaise der b woung in Stand gesetzt, die Bildnisse 1 eiden Rachfolger Se⸗ Um's, Mustapha 1v. und Mahmud II, dieser m en Sammlung bhinzuzufüͤgen. (Siche Literaturblatt Nr. 19. es Morgenblattes, Jäahrgang 1819.) Im lettverftossenen Jabre hat Sultan Mahmud durch den dei der Koönigt. Sardintschen Gesandt⸗ schaft in Konstantinopel angestellten, sehr tafentvollen Consulats⸗ Fseven, Heren Gobbi, seinen Sohn Abdul Medschid und eine seiner dlchter in Miniatur vortraitiren lassen.
33) Miroir des corps dans FPanatomie de Thomme 1. B. Fol. 300 Seiten. Der Secrctaire interprcte des Kbnigs von Frank⸗ reich die Orientalischen Sprachen, Herr Biancht, hat eine dußerst interessante Analyse dieses Werks im Jahre 1821 bekannt gemacht. (Siehe onrfantingple et le Bosphofe par Mr. le Comte
7)
Andreossy. Cha- 2 VII. p.
34) Chatti, Humajun, Kaiserliches Handschreiben; hier⸗ unter, eben so wie unter der Benennung Charti Scherzf lebles Handschreiben, verstehen die Tuͤcken Alles, was von der Hand des
Großherrn geschrieben ist, oder doch unmittelbar aus seinem Ca⸗ binette ausgeht.
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