1829 / 163 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

11“

ahres eine Proposition wegen einer neuen Organisation 1. die Kammer zu bringen. Eine Be⸗ schwerde, die er noch uͤber verschiedene Gratificationen fuͤhrte, die man einigen Justiz⸗Beamten, Polizei⸗Commissarien u. s. w. ohne Grund bewilligt habe, gab dem Großsiegel⸗ bewahrer zu der rechtfertigenden Erklaͤrung Anlaß, daß jene Beamten diese Entschaͤdigungen fuͤr Dienstleistungen erhalten haͤtten, zu denen sie von Amtswegen nicht verpflichtet gewe⸗ sen waͤren. Herr Agier, der jetzt das Wort ergriff, meinte, gegen die Ansicht des Herrn Bérenger, daß man IJustiz⸗Aemter nicht allzu jungen Maͤnnern anvertrauen duͤrfe, und vertheidigte besonders die Klasse der Gerichts⸗Auditoren, denen ihre Stellung hinlaͤngliche Zeit und Gelegenheit dar⸗ biete, sich zu tuͤchtigen Richtern zu bilden. Nuͤr wuͤnschte er, daß man ihnen gleichfalls die Unabsetzbarkeit gewaͤhre, indem die haͤufigen Orts⸗Veraͤnderungen, denen sie ausgesetzt seyen, sie verhindere, sich die dem Richter noͤthige . * zueignen. Auch erklärte sich der Redner gegen die zu e h nigen Befoͤrderungen, welche unter den bisherigen * feih Ministern stattgefunden haͤtten, und wodurch vaee. sahlen⸗ ten nur entmuthigt würden. Besonders habe . Vun⸗ nige Emporsteigen zu hohen Aemtern bei jungen, in 5 7 reaux des Ministeriums arbeitenden ebedn die 8 ter nichts als Commis gewesen seyen, statt „, 8 88

lich wuͤnschte Herr Agier, daß man die Justiz⸗Bea 1 Ordens⸗Verleihungen mehr als bisher aufmuntern moͤge; man habe aber oft hochverdiente Maͤnner des Justizfaches uͤber⸗ gangen, waͤhrend Schauspiel⸗Direktoren das Kreuz der Eh⸗ 2 J. on erhalten hätten. Der Vicomte von Laboulaye b 'ebauerte, daß er den allgemeinen Berathungen uͤber das Budget nicht habe beiwohnen koͤnnen, da er gern einige im Laufe derselben ausgesprochene Grundsätze bekaͤmpft haͤtte. Er fand uüͤbrigens in den zu großen Abzuͤgen, welche die Kammer oft bet den Gehältern mache, einen Eingriff in die KRechte der Krone, welcher, wie die Ernennung, so auch die Besoldung der Staats⸗Diener zustehe. Die Auelle der zu ggvroßen Ausgaben liege nicht in der Hoͤhe der Gehaͤlter, son⸗ dern in der Menge der Beamten, und dennoch lasse sich die 828 derselben kaum verringern. „Die Kammer“, so schloß

ker Redner, „hat wohl das Recht, die Staats⸗Ausgaben zu hat es in der Absicht des

ccontrolliren, aber nimmermehr Stifters der TCharte gelegen, der Kammer die Befugniß zu Zahlungen zu verfuͤgen; sie kann haͤchstens bei den nistern Ersparungen in Antrag bringen. (Lebhafte Unter⸗ brechung zur linken Seite.) Wenige aber gut besoldete Aem⸗ eter, dies ist das deste System; in Unserer Mitte sitzt mancher Bäanquier und Advokat, dessen jährliches Einkommen das eines Miinisters uͤbersteigt. Was den von der Commission vorgeschla⸗ genen Abzug von 6000 Fr. von dem Gehalte des General⸗Seere⸗ Fairs betrifft, so stimme ich dafuͤr, wenn der Minister darein woilligt, aber auch füͤr die Beibehaltung des ganzen Gehalts, wenn der Minister solches vorzieht.“ Diese Aeußerung erregte ein un⸗ gemeines Gelaͤchter auf der rechten Seite. Herr Dupin . Aeltere, der letzte Redner, welcher in dieser Sitzung 2uf. trat, sprach zunaͤchst den Wunsch aus, daß dem Grafen v. Mont⸗ losier, der dem Koͤnige und dem Staate se große Dienste ge⸗ leistet habe, das Gehalt, das er früher aus der Kasse des Ministeriums der auswaͤrtigen Angelegenheiten bezogen, wie⸗ der verliehen werden moͤge. Der Redner ging darauf in genaue Eröoͤrterungen uͤber den Staats⸗Rath und die in Be⸗ treff desselben bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ein, und pres besonders gegen die zu große Anzahl der taatsraͤthe uch sey es, meinte er, etwas Ungesetzliches, daß man Naͤth . am Cassationshofe und an den Koöͤnigl. Gerichtshoͤfen u Staatsräͤthen gemacht habe, da ein Gesetz vom 8 . 558 administrative und richterliche Zunctionen als mieein Jahre 8 traͤglich erklaͤre. Der Redner, welcher es gleichfalls als * ees. brauch darstellte, daß man den jungen Gerichts⸗Auditoreee . dn⸗ teren Gerichtshöfe fast ganz uͤberlasse, gab am Schlusse seines Vortrags seine Verwunderung darüber zu erkennen, daß man noch immer keinen ersten Praͤsidenten des Cassationshofes ernannt habe. Der Praͤsident theilte bierauf der Kammer ein Amendement des Herrn Chevrier de Corcelies mit in welchem auf elnen Abzug von 20 t. vom Gehalte des Justiz⸗Ministers, so wie der andern Minister, angetragen wurde, das jedoch keine Unterstuͤtzung fand Der von der Commission vorgeschlagene Abzug von 6000 Fr. von dem Ge⸗ halt des General⸗Secretairs, so wie eine Ersparniß von 14,000 Fr. an den Gehäͤltern der Titular⸗Sta

ats⸗Minister. wurde von der Kammer mit starker StimmanmehrFene er⸗ -

Die Fortsedun der Berathungen uͤber das

udget, und zwar zunächst uͤber den zuf einen Abzug von 100,000 Fr. von den Gehzͤltern der taatsraͤthe, wurde auf den nächsten Montag ausgesetzt,

2

8

NNTNVBVBBBB

ages den Bittschriften ge⸗ Vorgestern nach der Messe

Paris, 7. Juni. bewillig⸗

ten Se. Maj. dem aus Rom zuruͤckgekehrten Cardinal 11nmnmn¹““]“] la Fare, Erzbischof von Sens, eine Privat⸗Audienz. 8 Der Messager des Chambres widerspricht dem Ge⸗ 1 ruͤchte, als ob die Kosten fuͤr das Leichen⸗Begängniß des— Fuͤrsten von Hohenlohe aus der Civil⸗Liste und dem Budget des Kriegs⸗Ministeriums bestritten worden seyen; nur vot.t.... schußweise habe das Kriegs⸗Ministerium diese Kosten bezahlt,

da von den Erben des Verstorbenen keiner in Paris anwe⸗ send sey.

Ein kuͤrzlich hier unter dem Titel: „Der Menschensohn“ erschienenes neues Gedicht der Herren Varthelemy und Mery, welches eine Lobrede auf den Herzog von Reichstadt enthaͤlt,

ist, wie es heißt, von der Polizet in Beschlag genommen worden. 2* Großbritanien und Irland. Parlaments⸗Verhandlungen. In der itzun 8 des Oberhauses vom, 5. 8

8 1 Juni legte Lord Ellenborougd 8 die auf die Ostindische Compagnie Bezug habenden Papiere 8 vor. Marquis von Lansdowne, der bei dieser Gelegen⸗ heit die Bittschrift der Liverpooler Kaufleute zur Freigebung

des Ostindisch⸗Chinesischen Handels vorlegte, empfahl dem Hause eine genaue Kenntnißnehmung der vorgelegten Pa⸗ piere, damit es vollständig von Allem unterrichtet sey, wenn

es zu einem neuen Gesetze schreitet. Vom politischen sowohl,

als commerziellen Standpunkte, sagte er, muͤsse dabei ausgegangen werden, wenn man fuͤr Ostindien ein neues Gouvernement erschaffen wolle. Nicht denke er etwa so ex⸗ centrisch, um vorauszusetzen, daß das Oberhaus jenem Hande alle Wohlthaten einer freien Regierung, wie etwa die Eng⸗ lische, auf einmal werde zu Theil werden lassen; es gebe je⸗ doch Grundsaͤtze und Rechte, wie z. B. eine unpartheiische Verwaltung der Gerechtigkeit, von der zum Theil auch die Civilisation und der moralische Zustand eines Volkes ab⸗ haͤnge, die man ihm unmoͤglich verweigern koͤnne. „Moͤgen daher Ew. Herrlichkeiten“, sagte er schließlich, „keine Zeit ver⸗ lieren, um den Charakter und den Zustand des Indischen Volkes genau kennen zu lernen, auf daß wir in der naͤchsten Session dadurch in den Stand gesetzt werden, uͤber den hoch⸗ wichtigen Gegenstand zu deliberiren.“ Ein Wieder⸗Abdruck der Berichte des in den Jahren 1820 und e Unter⸗ suchung des Ostindischen Handels bestandenen zsschusses wurde sodann auf den Antrag des Marquis verordnet. Graf v. Shaftesbury aberreichte eine Bittschrift des Her⸗ zogs von Cumberland, worin Se. K. H. darum nachsuchen,

bei der Wahl Irlaͤndischer Pairs, in s hrer Eigenschaft als Graf von Armagh, mitstimmen zu duͤrfen. Die Virt chrift wurde dem Ausschusse uͤberwiesen, der uͤber die Vorrechte des Hauses zu wachen hat. Als Lord Calthorp auf die zweite Lesung der Anatomie⸗Bill antrug, erhob sich zunaͤchst der Erzbischof von Canterbury da egen. Er sprach den Wunsch aus, daß die Bill fuͤr jetzt 522 und in der nach⸗ sten Session so verändert wieder vorgebracht werde, daß da⸗ durch keinem menschlichen Koͤrper irgend eine Unwuͤrdigkeit zugefuͤgt und die den Religions⸗Gebräuchen schuldige Ehr⸗. erbietung nicht verletzt werde. Wiewohl nun Lord Cal⸗ thorp die Bill in das beste Licht zu ste Anderm anfuͤhrte, daß die Armen, sie leiden am Meisten darunter, durch die Bill gewinnen wuͤrden, dium der Anatomie und mithin verbreiten wuͤrde nahm er besonders da auch Graf Grey und der Herzog von Wel⸗ lington der Meinung waren, daß dieses der beste Weg seln, um vorlaͤufig der Opposttion, die sich dagegen erhoben und die auch in den Vorurtheilen des gemeinen Volkes viele Un 88 terstuͤtzung faͤnde, auszuweichen. Bis zur naͤchsten Session wuͤrde man wohl gelernt haben, die Sache aus einem rich, tigern Gesichtspunkte zu wuͤrdigen und duͤrfte man dann eines bessern Erfolges gewiß seyn. Graf von Harnwood, der u den Haupt⸗Opponenten der Bill gehoͤrt sagte unter Anderm, daß 2. dem Parlament eben sowenig uͤber die Todten, als über die beben1 den eine solche Macht zustehe, um über sie verfuͤgen zu koͤnnen. Jeder, der nicht etwa seinen Koͤrper durch ein Verbrechen verwirkt, koͤnne auf ein christliches Begrabniß Anspruch max,.“ . chen; kein Recht habe das Parlament, seinen Arm noch

een suchte und unter von denen gesagt werde, vielmehr am Meisten b weil sich dadurch das Se auch die Heilkunde mehr zuletzt doch die Bill zurück,

die Graͤnzen dieses Lebens inausstrecken zu wollen. Als er bei dieser Gelegenheit der bekannten Mordthaten in Edin. * burg gedachte, sprach der Graf seinen Abscheu daruͤber .“ daß man ein folches, einem christlichen Lande zur ewigen Schmach gereichende Verbrechen nicht nachdruͤcklicher verfologt