versität B
Kronik des Tages.
Des Koͤnigs Majestuͤt haben den bisherigen lichen Professor der Rechte an der vünege ecsor 5 ge⸗ 82e 1 ausgefertigte V
acu u ernennen, und —
n, Allerhoͤchstselbst zu vollziehen Professor Des Königs Mazestaͤt haben den befherigen Profe Bischöflichen Seminar zu Mainz, Dr. Heinrich Klee,
am Bmenelichen Professor in der katholisch⸗theologischen Fa⸗
S Königlichen Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Uni⸗
—5 onn zu ernennen, und das daruͤber ausgefertigte
Patent Allerhöchstselbst zu vollziehen geruhet.
Pa Seine Mazjestät der Koͤnig haben dem Gendarmen
Getschmann von der 6ten Gendarmerie⸗Brigade, das All⸗
gemeine Sheenbeschagz zweiter Klasse zu verleihen geruhet.
Se. Durchlaucht der Herzog Wilhelm von Braun⸗ schweig⸗Hels ist von Sybillenort hier eingetroffen. 1 Bekanntmachun
g.
In der Packkammer des hiesigen Hof⸗Post⸗Amts liegen
folgende als unbestellbar zuruͤckgekommene Packete: 1) an Gustav Schulz in Potsdam, 1 Packet mit Noten, 28 Loth schwer, und 2) an Bliesche und Söͤhne in Liebenau Zittaun, ein acket, H. B. ct S. signict, 3 Pfd. schwer.
* nnbekannten Absender dieser Packete werden aufge⸗ fordert, dieselben gegen Erlean des darauf haftenden Por⸗ to's und Lagergeldes in der Packkammer abzufordern. Ge⸗ schieht dieses nicht, so werden die Packete, nach Anleitung des §. 63 des Tax⸗Regulativs vom 18. Dec. 1824, zum Besten
des Post,Armen Fonds 9 “ in, den 7. 29. u1““ Es General⸗Post⸗Amt. 1
—— An gekommen: Der Saeees⸗ und Commandeur der 6ten Cavallerie Brigade, v0 brstet. von Breslau. Abgereist: Der Kaiserlich 1— Vice⸗Gouverneur von Kurland, von Maydell, nach Ems. 8 8 8
eitungs⸗RNachrichten. Ausland.
oseffe Rußland. . Sn essa, 30. Mal. 8 d. M. bis heute sind hier aus eroberten Haͤfen Regierung Fe bs Zahtzeuge eingelaufen. b Aus Kertsch sind aufs Neue zwei schoͤne Vasen von gebranntem Thon, und eine kleine goldene Halskette, die sich in einem, nahe bei der Stadt belegenen Grabmale befanden, eingesandt worden. Auf der einen Vase sieht man à schoͤn ausgefuͤhrte Figuren in rother Farbe, n auf der einen eite Pyrrhus, der Priam vom Altar, zu dem er sich ge⸗ flüchtet hatte, fortreißt. Die beiden andern Figuren halten
Einige für Ulysses, der Hecuba in die Gefangenschaft schleppt, Andene aber fuͤr Pax, der Kassandra Vater entfuͤhrt.
. 1131“““ Pairs⸗Kammer. In der Sitzung vom 8. Juni wurden die Berathungen uͤber die einzelnen Artikel des Ge⸗ setz⸗ Entwurfes wegen der Organisation der Militair⸗Gerichte geschlossen. Die Kammer wollte am folgenden Tage uͤber den gesammten Entwurf abstimmen, und sich demnaͤchst mit dem Gesetze in Betreff der Umschmelzung der alten Gold⸗ und Silber⸗Muͤnzen beschaͤftigen. Deputirten⸗Kammer. Zu Anfang der Sitzung legte von der Pairs⸗Kammer bereits wurf uͤber den Zweikampf vor.
Sitzung vom 8. Juni. der Großsiegelbewahrer den angenommenen Gesetz⸗Ent⸗
Hierauf wurden die Be⸗
rathungen uͤber das Ausgabe⸗Budgei fortgesetzt. Herr von
Cormenin hielt einen ausfuͤhrlichen Vortrag uͤber den Staats⸗Rath und die Befugnisse desselben in seiner doppel⸗ ten Eigenschaft als Conseil und als Tribunal; er — unter Anderm, daß bei Conflicten zwischen der adm nistrati⸗ ven und der richterlichen Behoͤrde die Entscheidung weder den Kammern noch dem Cassationshofe, sondern lediglich dem Koͤ⸗ nige gebuͤhre; hierauf sprach er von der Verantwortlichkeit der Minister, welche, so lange kein Gesetz daruͤber bestehe, als voͤllig illusorisch zu betrachten sey. „Denn“, fuͤgte er hinzu, „wenn man sich heutiges Tages uͤber Vergehen, welche nicht grade als ein Verrath oder eine Erpressung zu betrachten sind, au den Koͤnig persoͤnlich wendet, so antwortet dieser: Dem Bittsteller soll Recht geschehen durch Denjenigen, den folches angeht. Wendet man sich dagegen an die Deputirten⸗ Kammer, so erwiedert diese, daß das in Rede stehende Ver⸗ gehen nicht in die Kategorie derer gehoͤre, welche der 56ste Artikel der Charte bestimmt habe. Wendet man sich an die Tribunäͤle, so erkläͤren diese, daß sie kein gerichtliches Verfah⸗ ren einleiten koͤnnen, bevor der Staats⸗Rath nicht seine Ein⸗ willigung dazu gegeben habe. Wendet man sich endlich an den Staats⸗Rath, so behauptet dieser, daß er zu der An⸗ klage eines Ministers seine Zustimmung nicht geben koͤnne. Auf diese Erklaͤrung allgemeinen Unvermoͤgens beschraͤnkt sich bis jetzt die Verantwortlichkeit der ineriminirten Minister.“ Der Redner beleuchtete demnaäͤchst die verschiedenen Miß⸗ braͤuche der geistlichen Gewalt, die ebenfalls vor das Forum des Staats⸗Raths gehoͤ en; er theilte dieselben in drei Klas⸗ sen: Mißbraͤuche gegen die Regierung, Mißbraͤuche gegen nie⸗ dere Geistuche, und Mißbraͤuche gegen Pribatleute. Zu die⸗ sen Letzteren zaͤhlte er namentlich auch die Persoͤnlichkeiten, die sich in neuerer Zeit Geistliche von der Kanzel herab gegen einzelne Mitglisder ihrer Gemeinde erlaubt haben. 5 Zweisel,“ aͤußerte er, „ist es zuweilen nothwendig, daß die Priester im Namen der Religion und der Moral
dem Volke seine Laster vorhalten, daß sie, in der heiligen Ausubung ihres Amtes, die Stimme der Wahrheit zu den
Ohren der Koͤnige und der Großen der Erde gelangen lassen;
es ist auch schoͤn, wenn sie, oͤfters noch, von der heiligen Rednerbuͤhne berab, nur Worte des Trostes, der christlichen
Liebe und des Friedens auf die gebeugte Menschheit herab⸗ senden. Die Religion, süe mag strafen oder uͤberzeugen, soll nur zum Heile der Menschen dienen. Directe oder indiregte
Persoͤnlichkeiten geben aber eher Anlaß zum oͤffentlichen Aerger⸗
niß, als daß sie erbauten; sie beleidigen eher, als daß sie besserten.“ Hr. v. Cormenin eroͤrterte hierauf die Frage, ob die Verweigerung der Sacramente und der Beerdigung in geweihtem Boden, als Mißbraͤuche zu betrachten seyen oder nicht, und entschied sich fuͤr die letztere Ansicht, da die Weigerung des betref⸗ senden Geistlichen ihm lediglich von seinem Gewissen einge⸗ geben werde. „Wollte ich“, fuͤgte der Redner hinzu, „der⸗ gleichen Weigerungen nach dem Geiste des Evangeliums be⸗ üurtheilen, so wuͤrde ich in dem Interesse der Religion selbst
ganz anderer Meinung seyn; so aber frage ich nicht weiter,
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