Allgemeinen
Preußischen Staats⸗Zeitung Nr. 166.
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Ehin 1 88 ine der Bedingungen er
enstilltand wuͤrde in der That eine der f
santinopel zu verlassen, und d 3 dererganbehen veranlassen, sich uͤber den zweiten Punkt, b2 der Vermittelung, weniger dringend zu zeigen. F fel wuͤrde diese cinzige Concession nicht hinreichen, die Ruͤ 2
Botschafter 8 Konstantinopel zu rechtfertigen; aber nie würde ein plausibler Vorwand seyn, von der fruͤher an 89 Pforte gestellten Forderung, Bevollmaͤchtigte an einen von 2 Griechen besetzten Ort zu senden, abzugehen. Man lünnte un⸗ ter dieser Voraussetzung Je Sene. daß der Ort der 18 handlungen eine der Tuͤrkischen Besitzungen seyn koͤnnte, 4 Hauptstadt des Reichs naͤher laͤge, und die man als —75 klaͤren wuͤrde. Man koͤnnte cbenfalls varzuf vebichted, wmaitcen; bare Beruͤhrungen zwischen den Bevollmäaͤchtigten der eöee — denen der Griechen aufzustellen; und die Allianz wuͤrde alsdat die Ideen und die Wuͤnsche der Letzteren anbringen und geltend 50 9a; diese die Befugniß, zu Rathe Sehögen und gehört
1 werben, die ihnen der Vertrag vom 6. Jul verheißt, genossen⸗ — man könnte selbst, wenn der Kaiser vön Rußland, dessen Maͤ⸗ igung keinem Zweifel unterliegen darf, dazu einwilligen sollte, sig hrommen, daß die Griechische Sache, unter bestandiger Lei — sein Cabinet, in Ucbereinstimmung mit den anderen Fmun andeten Cabinetten, mit den Tuͤrken nur durch Dazwischen Han der Bevollmaäͤchtigten von Frankreich und England verhan⸗ delt wuͤrde. Die Allianz wuͤrde noch fortwaͤhrend zu Poros durch die vereinigten Borschafter repraͤsentirt seyn, waͤhrend Französische und Englische Botschafter mit den Tuͤrken unterhandeln wuͤrden, um ihre Wuͤnsche und ihre Entscheidungen geltend zu machen. Dieses Verfahren wuͤrde gleichwohl nur dann angenommen wer⸗ — wenn die Unmoglichkeit anerkannt werden sollte, den Divan ur Anknuͤpfung einer Conferenz und zur Verstaͤndigung uͤber eine sosärte Frage mit dem Bevollmaͤchtigten eines Siaats zu bewe⸗ gen, gegen den er sich im Kriege befndet.
2. Der entschiedene Charakter des Widerstandes, den die Pforte bis auf diesen Tag der Aeußerung des Worts Am nestie entge⸗ gengesctzt hat, und die Unsicherheit, worin der Zustand der Grie⸗ chen bleibt, so lange dieses Wort von ihr nicht ausgesprochen ist,
Fhnnten viellcicht die Maͤchte besorgen lassen, daß sowohl die Tuͤr⸗ ken bei ihrer Weigerung beharren, als die Griechen durch dieselbe u militairischen Anstrengungen gezwungen werden wuͤrden, deren zusdehnung und Dauer sie vollends zu Grunde richten duͤrften. Sollte diese Erwaͤgung die Conferenz verhindern, das ersie der — „wurt, nämlich an den der Garantie, halten. 8 88 —7n L beiden FSeeeheh eermdipes⸗, 8 4 zu machen, mit si h fuͤhren. Man wuͤrde ihr verkuͤnden, daß, 8, sie auf die erste Erklaͤrung nicht . Eexesesee 1ane dch zeemmiaß saͤhen, die ,—x rtj 8* gen, das sie sich in dem Trac tate vom 6. Julius vorgeschrieben daden: daß ihre Truppen, nach⸗ deem sie sich Morka's bemeistert, auch Attika besetzen werden, und daß dieses Gehiet unter ihre vrovisorische Garantie bis zu deem Augenblick gestellt werden solle, wo eine definitive Un⸗ terhandlung dessen Schicksal angeordnet haben wuͤrde. Bei Voll⸗ 8 ziehung dieses Entwurfs wuͤrde man, so wie bei dem ersten, die AUaeberreichung der neuen Erklaͤrung dazn benuͤtzen, die Tuͤrken an⸗ 83 5 —— mit der Allianz eine Unterhandlung zu erdffnen, die brem Stolze nicht mehr widerstreden duͤrfte, weil es sich nicht ehr davon handeln wuͤrde, mit aufruͤhrerischen Unterthanen, son⸗ mit Souverainen in Bezug auf einen Theil ibres Gebiets G „ der von fremden Truppen im Namen von drei ten bescht ist, und man wuͤrde ihnen ebenfalls alle 'ben angefuͤhrten Concessionen bewilligen, um ihnen diese Unter⸗ Bandlung leichter zu machen. Die Englische Seemacht wuͤrde zur Hefreiung von Atkika mitwirken, so wie sie zu der Befreiung von — mirgewirkt hat, und wenn das Armce⸗Corps des Generals Maison sich, 4 es die m Attika durch die Tuͤ Stande get Raͤumung von Att uͤrken zu ünnten Abracht hatte, aus Griechenland zuruͤckziehen wuͤrde, so Graͤnze, nrces. Jransbsische und Englische Bataillone an der in jeder andern Weinn den, Städten Korin h und Athen, oder die von der Allianr azaufstellung zuruͤckbleiben, um den Tuͤrken mmachen. 3. Soln Lertbene Gee nane um so einleuchtender zu ‚'oder die Maͤchte die ich die Pforte die Amnestie verweigern, hnnnen glauben, so m edene Garantie nicht gewaͤhren zu zem dritten Entwurfe die 322een sich dann gendthigt sehen, zu . rea in den Stand zu seten, stch suh⸗ hmen, das beißt, Mo Halbinsel laͤßt sich ohne den Bezns hst zu vertheidigen. Diese FHalbin 1 9 Besitz ciner militairischen Graͤnze I nicht voͤllig gegen einen Einfall schu K „ die, wie leiche 8 erachten, waͤre, er
blos proviso die definiti⸗ ven des neuen Staates praͤju 85 soglei durch die Londoner Conferenz t n Sie koͤnnte na den Gkundlagen arfols fol xAaren der
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Konstantinopel aus Anlaß der Griechtschen Blokade gangenommen wurden, und sich von dem Golfvon Volo bis zu dem von Arta erstrecken. Es wuͤrde schwer seyn, Attika und Eubda nicht darunter zu begreifen; denn ohne diese beiden Punkte kann sich der Peloponnes nicht vertheidigen. Sollten daher diese noch von den Tuͤrken besetzt seyn, so muͤßte die Conferenz uͤber ihre Austreibung, als eine Folge der in Morea stattgefundenen Ope⸗ rgtion, uͤbereinkommen, die alsdann ebenfalls durch die vereinigten Bemuͤhungen, des Franzosischen Erpeditions⸗Corps und der Eng⸗ lischen Scemacht ausgefuͤhrt werden wuͤrde. Man wuͤrde in die⸗ sem Falle der Pforte erklaͤren, daß man der Expedition nur des⸗ wegen diese Ausdehnung gebe, weil ihre Weigerung, sich den Vorschlͤgen der Allianz zu fügen, sie durchaus nothig gemacht habe, daß aber hier, außer im Falle von Feindseligkeiten von ihrer Seite, die Thaͤtigkeit, welche die drei Hoͤfe in diesem Punkte ihren Waffen geben wuͤrden, aufhoͤrte. Die ihr daruͤber ge⸗ machte Erklaͤrung wuͤrde zugleich eine Gelegenheit und ein Mit⸗ tel darbieten, in Unterhandlung einzutreten. Man wiederholt es: es zeigt sich bei der gegenwaͤrtigen Conjunctur keine andere Auskunft als die, zwischen diesen Alternativen zu wäͤhlen. Die Allianz konntr die Griechen nicht befreien, um sie sogleich wie⸗ der zu verlassen, und sie ohne irgend eine Garantie preis zu geben. Diese Garantie koͤnnen sie nur in ceinem von dem Sul⸗ tan feierlich aunerkannten Waffenstillstande, in der Erklaͤrung, die die Maͤchte machten, daß sie sich als selbst angegriffen er⸗ achten wuͤrden, wenn die Tuͤrken von Neuem versuchen sollten, in die Provinzen einzufallen, aus denen sie sich zuruͤckgezogen haben, oder in der Besitznahme des Gebiets finden, das allein Griechenland militairische Stellungen darbietet, die ihm die Vertheidigung ohne fremden Beistand moͤglich machen können. Frankreich ist bereit, zu demjenigen dieser Planec, der die Ge⸗ nehmigung seiner Verbuͤndeten erhalten wuͤrde, mit demselben Eifer, derselben Aufrichtigkeit, derselben Reinheit der Absichten mitzuwirken, wovon es Beweise gegeben hat, seitdem der Wunsch, dem Ungluͤck ein Ende zu machen das Griechenland heimsucht, es veranlaßt hat, einen thaͤtigen Antheil bei den Angelegenheiten dieses Landes zu nehmen. (Unterz.:) Aberdeen, Fuͤrst von Polignac, Lieven. . B. Verbal⸗Note des Bevollmaͤchtigten Großbri⸗ taniens. Der Bevollmachtigte Sr. Britischen Malestäe⸗ hat erklaͤrt, daß er es fuͤr seine 2ö— Pflicht haͤlt, die Gesin⸗ nungen auszudruͤgken, die das großherzige Betragen des Konigs von Frankreich seiner Regierung einfloͤßt; und er hat der Allianz zu dem vollstandigen Erfolge der wohlwollenden und uncigennuͤz⸗ zigen Bestrebungen Sr. Allerchristlichsten Majestaͤt Glüͤck ge⸗ wuͤnscht. Der Bevollmäaͤchtigte Sr. Britischen Majestat hat dar⸗ auf erklaͤrt, daß seine Regierung den Zustand der Griechischen Frage neuerlich in Erwaͤgung gezogen habe, und sich in der Lage befinde, soßlelch ihre Beistimmung zu den Grundlagen des zwei⸗ ten von dem Botschafter Sr. Allerchristlichsten Majestäͤt ge⸗ machten Vorschlags zu geben: naͤmlich dazu, Moreg provi⸗ sorisch gegen die Einfaͤlle zu garantiken, die die Tuͤrlischen Truppen versuchen koͤnnten, nachdem sich die Macht Sr. Aller⸗ christlichsten Majestaͤt aus diesem Lande zuruͤckgezogen haben wuͤrde.
Der Vortheil dieses Vorschlages besteht darin, daß es in der Gewalt der Maͤchte, die den Vertrag vom 6. Juli 1827 unter⸗ Sie haben
eichnet haben, steht, ihn in Vollziehung E. setzen. b hn blos der Pforte anzukuͤndigen, und nichts dagehen von die⸗ ser Macht zu verlangen. Der Botschafter seiner Britischen Ma⸗ jestat findet aber einen Anstand dabei, daß sich die Opevattonen der Truppen Sr. Allerchristlichsten Majestaͤt uͤber die Graͤnzen von Morea ausdehnen sollten. In der unterm 4. August an die forte durch die zu Korfu versammelten Botschafter erlassenen br. ward dieser Macht erklaͤrt, daß die militairischen Opera⸗ tionen in Morea statt finden wuͤrden. In Ruͤckantwort auf die Mittheilung, durch die man vorschlaͤgt, ihr diese Ausdeh⸗
nung der militairischen Operationen zu erkennen zu geben Fe sie sich mit hinreichendem Grunde daruͤber besch geren⸗
daß sich die Tuͤrkisch⸗Aegyorischen Truppen unter dem Befehle — baale Pascha, und die Tuͤrkischen Truppen der Feekche von Morea, aus diesem Lande in dem Vertrauen zuruͤckgezogen bäͤtten, daß die Operationen der Truppen Sr. Allerchristlichsten Mazestat sich auf Morea beschraͤnken wuͤrden, so wie in dor oben angefuüͤhrten Note gesagt ward. Der Britische Botschafter ba gleichfalls die Instruktion, zu erklaͤren, daß der urspruͤng⸗ iche Zweck des Tractats vom 6ten Juli nicht gewesen ist, die hohen contrahirenden Theile in die Lage zu setzen, Gebiete von der Ottomanischen Pforte zu erobern, in der Absicht, die Aus⸗ dehnung Griechenlands zu vergroͤßern, oder ihm Graͤnzen zu schaffen, sondern Laͤndern, die imn Zustande der Insurrection gegen die Pforte waren, und wo man glaubte, daß die Otto⸗— manische Pforte, ihre eigene Autorität nicht wuͤrde herstellen koͤnnen, den Frieden wieder zu schenken. Die hohen contrahi⸗ renden Theile verpflichteten sich gegenseitig, keinen Theil an den Feindseligkeiten der Friegfaährenden Par⸗