1829 / 167 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

haͤltnisse zwischen den Tuͤrken und nachdem die in dem geordnet

fen, die sic in

nerhalb dieses Zeitraums dieser Verkauf nicht zu Stande ge⸗ bracht worden seyn, so werden Commissarien die nicht verkauf⸗ ten Guͤter schaͤtzen, und wenn einmal der Betrag der den alten Besitzern, ihren Erben oder denen, die rechtlichen Anspruch dar⸗

auf haben, schuldigen Summe bestimmt ware, so wird die Grie⸗ chische Regierung, in dem Maaße, als die Liquidationen erfolgt sind, den anerkannten Glaͤubigern Schuldscheine auf den Staat ausstellen, die in bestimmten Zeltraͤumen heimzuzahlen sind. Die Verification der Anspruͤche, so wie die Schaͤtzung des Eigenthums, wuͤrden einer gemischten Commission aus Griecchischen und mu⸗ selmännischen Commissarien, in gleicher Zahl von beiden Seiten, anvertraut werden, die beauftragt werden soll, die Reclamationen

9 empfangen und uͤber die Guͤltigkeit der ihr vorgelegten Urkun⸗

en zu entscheiden.

Die Commission wird uͤberdies —— Grundsaͤtze fuür die Faͤlle bestimmen, wo die Anspruͤche

ler Re⸗

elamanten waͤhrend der Revolution verloren gegangen seyn soll

ten, und diese Grundsaͤtze sollen zur Kenntniß der interessirten gebracht werden. Um zwischen den Griechischen und

ttomanischen Commissarien die Schwierigkeiten aufzuldsen, zu de⸗ nen diese Sperationen Anlaß geben koͤnnen, und zugleich ein geeignetes Verfahren zur Abkuͤrzung des Zeitraums dieser Liäͤuldation aufzustellen,

und in jedem Falle eine deftnitive Entscheidung herbeizufuͤhren, soll eine Appellations⸗ und schiedsrichterliche Commission, aus Commissa⸗ rien der drei verbuͤndeten Maͤchte bestehend, eingesetzt werden, die in letzter Instanz uͤber alle Rcklamationen zu entscheiden haben soll, in Betreff deren die Ottomanischen und Griechischen Com⸗ misfarien sich nicht baͤtten verständigen können. Suzerainctaͤt. Griechenland wird unter der Suzerainetät der Pforte diejenige innere Verwaltung genießen, die am gecignetsten ist, ihm die re⸗ ligieuse und Handelsfreihejt, so wie das Eigenthum und die Ruhe, die ihm gesichert werden sollen, zu garantiren. In dieser Absicht wird sich diese Verwaltung, so viel wie möglich, den monarchischen Formen näahern, und soll cinem Chef oder christlichen Prinzen an⸗ vertraut werden, dessen Autoritaͤt nach der Ordnung der Erstgeburt erblich seyn wuͤrde. In keinem Falle darf dieser Chef uuter den Prin⸗ zen der Familten gewaͤblt werden, die in den drei Staaten regieren, welche den Tegetat vom 6. Julius unterzeichncten, und die ceste Wabhl soll im Einverständnisse zwischen diesen drei Hofen und der Pforte ö. gebracht werden. Zur Brzeichnung der Verh e

Peonbarkeit Geiechenkands zu dem Ottomauischen Reiche son die Uebereinkunft getroffen werden, daß außer der Bezah⸗ lung dn. Lhechen ributs jeder Chef Griechenlands, wenn die erbliche Autsritaͤt auf ihn uͤbergeht, die Investitur der

Pforte empfangen, und ihr bei seiner Gelangung zur Staats⸗ alt einen Zuschußtribut von einem Jahre dersges sol. Im Ue der Erloͤschung des regierenden Stammes wird die Pforte

an der Ernennung eines neuen Chefs Theil nehmen, so wie sie an der Wahl des Ersiern Theil genommen habzen wird. Amnestie und Auswanderungsrecht. Die Ottomani⸗ sche Pforte wird eine polle und gaͤnzliche Amnestie proklamiren, damit in der Folge kein Grieche in dem Gebtete ihrer Staa⸗

ten wegen des Antheils, den er an der Insurrection Geiechen⸗

lands genommen haben duͤrfte, deunruhlgt werden kann. Die Griechische Regierung wird ihrerseits innerhalb der Graͤnzen Griechenlands alle in oder Muselmaͤnner, die an entgegengesetzten

i Theil genommen haben, dieselbe Art von Sichecheit en lassen. Die Pforte wird denfeni⸗ gen ihrer Griechischen Unterthanen, die das Tuͤrlische Gehiet zu verlasten wunschen sollten, eine Frist von einem Jahre gestatten, um ihr Eigenthum zu verkaufen und frei aus dem Lande zu zie hen. Die Griechische Regierung wird dieselde Befugniß denzeni⸗ gen Einwohnern Griechenlands gestatten, die es vorziehen sollten, auf das Ottomanische Gebict zurüczulchcen. Die udels⸗Ver⸗ den Griechen sollen fogleich, m otokolle speciftzirten Punkte

sind, genauer bestimmt werden. Die Botschafter Frank⸗ reichs und Großbritaniens sollen beauftragt werden, von der Pforte die Aufrechtbaltung des Waffenstillstandes zu reclamiren, von dem der Rels⸗Efendi in einem Schreiben vom 10. Sept. 1828 an die Reprasentanten der Alianz im Archipel erklart hat, daß er von Seiten der Tuͤrken gegen die Griecchen fuͤetisch desiche. Die drei Hoͤfe werden 72 „indem sie sich auf das Daseyn desselben Waffenstillstandes, auf die Schritte, die sie zur Sicherung der Auf⸗ rechthaltung desselben thun, und auf die Unterhandlungen beru⸗ ie in Konstantinopel in der Absicht erdffnen sollen, das Schicksal Griechenlands zu bestimmen, rellamiren, die Griechen unverzuͤglich die eindfeligkeiten auf allen Punkten einf ellen, und daß die provisorische Regicrung Griechenlands die Griechischen Truppen wieher in die Graͤnzen des von der AMlianz garanticten Gediets urückkehren lasse, das sic ü ritten haben, ohne daß gleichgohl

geser letztere Schritt auf irgend cine Art der Frage wegen der kuͤnf⸗

tigen Begraͤnzung Geicchenlands auf jegend eine Art prajudfztren soll. So wie einmal die oben angefuͤhrten Perfügungen mit der Pforte abgeschlossen sind, so sollen sic, dem II Actikel des Trac⸗ iats vom 6 Julius gemaß, unter die Garautie derjenigen unter⸗ eichnenden Machte gestellt werden, die für nuͤtzkich vder mibglich

alten sollten, diese Verpflichtung einzugehen, die Folgen dieser Hand⸗

lung sollen alsdann der Gegenstaͤnd welrerer Stivularionen zwischen den hoben Mächten, so wir cs der besagre Arrikel angteht, werden. Gleichwohl versteht es sich schon setzt, daß die in Frage stehende Ga⸗ rantie Griechenland gegen; de Unternchmung oder feindsetige Hand⸗ lung von Seiten der Pforte sichern wied Die Botschafter Frankieichs und Geoßocitaniens swerden keine ließen koͤnnen, die sich von den oden angeführten G. len entfernte. Ob⸗

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818 Rußland einwilligt, bei dieser Unterhandlung von keinem Russischen Bevollmäaͤchtigten repräͤsentirt zu werden, so versteht es sich doch, daß dieselbe Unterhandlung durch die Repraͤsentan⸗ ten der Hoͤfe von London und von Paris, im Namen Ruß⸗ lands, wie im Namen Englands und Frankreichs, geführt wer⸗ den wird; daß alle Vorschläge ausdruͤcklich von Seiten der drei contrahirenden Maͤchte des Tractats vom 6ten Juli zu machen sind, und daß keine Forderung, die dahin zielte, Rußland mit⸗ telbar oder unmittelbar von der betreffenden Unterhandlung oder ihren Resultaten ausschließen zu wollen, jemals zugestan⸗ den werden kann. Die Botschafter Frankreichs und Englands werden sich durch alle in ihrer Gewalt stehenden Mittel bestre⸗ den, in moͤglichst kuͤrzetter Zcitfrist den Beitritt der Pforte zu den Vorschlaͤgen, die sie ihr zu machen beauftragt sind, zu cr⸗ halten. Unter allen Verhaͤltnissen werden sie von der Tuͤrki⸗ schen Regicrung schnelle Antworten auf diese Vorschlaͤge sich ausbitten. Die officiellen Berichte, zu denen diese Unterband- lungen Anlaß geben duͤrften, sollen von den beiden Bevollmaͤch⸗ tigten gemeinschaftlich verfaßt und in dreifacher Ausfertigung unterzeichnet werden, wovon eine an jede der contrahirenden Maͤchte uͤbersandt werden wird. Gegenwaͤrtiges Protokoll wird in dem, was die Grundlagen der Unterhandlungen, welche die Bot⸗ schafter mit der Pforte zu eröffnen, und das Verfahren, das sic im Laufe dieser Unterhandlungen zu befolgen haben, betrifft, ihnen statt einer Instruction dienen. Der Bevollmaͤchtigte Sr. Mazestaͤt des Kaisers von Rußland hat formlich erklärt, daß er von seinem Souverain autorisirt sey, darein zu willigen, daß die Botschafter Frankreichs und Englands mit der Tuͤrkischen Regierung im Na⸗ men Sr. Kaiserlichen Majestaͤt unterhandeln, und daß er von die⸗ sem Augenblicke an die besagten Botschafter als mit den noͤthigen Vollmachten versehen betrachtet, um von Seiten Rußlands nach den oben angegebenen Grundlagen und Bedingungen zu unter⸗ handeln. Die Bevollmaͤchtigten Frankreichs und Englands haben angekuͤndigt, daß, in Folge dieser Erklaͤrung, und in der Absicht, den Zweck des Protokolls zu vollziehen, die Reprasen⸗ tanten ihrer H fe bei der Pforte sich, ohne daß es weiterer Fd gei⸗ ten bedurfte, für binlaͤnglich autorisirt halten wuͤrden, sowohl im Ramen des Kaisers von Rußland, als in dem ihrer respectiven Souverains zu unterhandeln, und daß sie den Befehl erbhalten sollten, sich unverzuͤglich nach Konstantinopel üu begeben, um die Unterbaudlungen im Collectiv⸗Ramen der drei Verbuͤndeten, und in den oben in gemeinschaftlichem Einverständniß beüimmten Grundlagen und Bedingungen gemäß, zu erbfnen. (Unter.) Aberdeen. Fuͤrst v. Polignac. Lieven. Eben dieses Blatt euthaͤlt aüch noch das nach⸗ stehende Schreiben von der Servischen Gräaͤnze, 29. Mai. „Fast täglich treffen jetzt Rachrichten vom Kriegs⸗ Schauplatze zu Belgrad ein, und es herrscht bei den . Tüͤrken die groͤßte Thaͤtigkeit. Die Behoͤrden halten auf alle Fremden ein wachsames Auge, und haben den Poli⸗ tikern der Kafseehaͤuser Vorsicht in ihren Aeußerungen empfoh len. Also hoͤrt man dort allein von Siegen der Tuͤrken sprechen, wiewol von Tuüͤrkischer Seite nichts auf officiellem Weze uͤber die Kriegsereignisse bekannt gemacht wird. So soll das Gefecht bei Pravadi am 17.*) Mai zum Vortheil der Tärkischen Waffen ausgefallen seyn, obgleich der Groß Wesir den Kampf aufgad und sich srrüc⸗ og. Man versichert, die Türkische Artillerie, die wirklich n dem vorigen Feldzuge bedeutend ausgebildet worden ist, so wie die regulaire In⸗ fanterie, haͤtten dahei vortreffliche Dienste geleister. Ueber⸗ haupt fangen die Ottomanen jetzt an, die Enropäͤlsche Disci⸗ plin zu wuͤrdigen: in der Affaire bei Pravadt, die in offenem Felde vorfiel, sollen die Truppen eine ungewöͤhnliche Geschicklichkeit und Standhaftigkeit gezeigt haben. Der Groß⸗Westr, der sich nach Schumla zuruͤckgezogen hat, will nun mit 40,000 Mann gegen Silistria marschiren, um diese Festung, welche geblich 16,000 Einwohner und 12,000 Mann Garuison hit, zu entsetzen. Hussein Pascha, der in diesem Augen⸗ lick zu Rustschuk commandirt, hat Befehl, einen Theil sei⸗ uer Truppen mit der Besatzung von Turtukai zu vereinigen, und ehenfalls gegen Silistria zu marschiren, um bei dem An⸗ 2'9 die Flanke des Groß⸗Wesirs zu decken. Daraus scheint ervorzugehen, daß das Belagerungs Corps vor Giurgewo nicht bedeutend sey. Die Russen sollen vor Silrstria 35,900 Mann haden. Es ist natuͤrlich, daß die Tuͤrken Alles auf⸗ bieten werden, um diesen Platz zu behaupten, und es duͤrfte 5 wohl zu einem größern Treffen kommen, das auf den ortgang des Feldzugs viel Einfluß haben kann. Die Cen⸗ greveschen Raketen, welche seit ihrer Erfindung bei allen Ar⸗ meen mit so großem Erfolge in Anwendung gebracht wur⸗ den, sind durch einen Engländer bei den Türken eingefuͤhrt worden, die sich davon besonders in dem coupirten Terrain des Balkan⸗Gebietes großen Nutzen gegen die Rei⸗ terei versprechen. Der Pascha von Belgrad, dem die Bewa⸗

*) Man lese uͤber dieses Gefecht den in Nr. 154 der 8 g untee den S.esan bemn. s. T5 . chen amtlichen Bericht 2