1829 / 170 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Schwaͤche; es gleicht dem Todeskampfe der Geister der Fin⸗ sterniß, welche von dem ewigen Quelle des Lichtes und der Wahrheit in den Abgrund hinabgestoßen werden. Also, meine Herren, ich faßte wieder Muth, und zwar um so mehr, als ich neben jener unmerklichen Minoritaͤt eine maͤchtige Maje ritaät erblickte, die, der Verfassung treu ergeben, nichts als die Vollziehung der Gesetze begehrt; die, uünter der Last der Steuern fast erliegend, sie dennoch bereitwillig zahlt; die, den Thron als die Buͤrgschaft ihrer Freiheit liebend, sich uͤber⸗ zeugt haͤlt, daß wenn die Umgebungen desselben sie unter⸗ druͤcken, der Monarch selbst doch keinen anderen Wunsch hegt, als sie unter seinen Schutz zu nehmen. Ueberall mit einem Worte, wo ich hinblickte, fand ich nur gerechten Grund, der Zukunft mit Vertrauen entgegen zu sehen. Es lohnt daher wohl der Muͤhe, zu untersuchen, auf welche Weise eine Nation, die uns noch kuͤrzlich in so duͤstern Far⸗ ben geschildert wurde, regiert wird; denn, um die reichste und glücklichste der Welt zu denh, wie sie bereits die aufgeklär⸗ teste ist, bedarf sie blos einer ihrer wuͤrdigen Verwaltung. Was in der That koͤnnte nicht Frankreich nach außen hin seyn, wenn seine Regierung sich an die Spitze der verfassungs⸗ mäßigen Staaten stellte, wenn es seinen Verbuͤndeten Mäͤßi⸗ ung und Gerechtigkeit empfoöhle, wenn es die wahnsinnige Pelne mit dem Stempel der Verwerfung bezeichnete, wenn es seine Politik von der einer egoistischen Regterung trennte, welche die Ungluͤcklichen, die sich ihrem Schutze an⸗ vertrauten, Preis giebt, ihre Versprechungen dricht, und zuletzt vielleicht noch damit endigt, daß sie ein unschuldiges Opfer dem strafbarsten der Usurpatoren ausliesert. rankreich nicht in seinem Innern seyn, wenn das inisterium sich einer strengen Sparsamkeit befleißigte, wenn es nur solche Beamten anstellte, die der Charte treu ergeben sind, wenn es der arbeitenden Klasse den benoͤthigten Unterricht sicherte, wenn es Kuͤnste und Wissenschaften in leichem Maaße aufmunterte, wenn es seinen wohlthuenden infiuß nur dadurch geltend machte, daß es das Interesse Aller wahrnaäͤhme und beschuͤtzte.“ Der Redner untersuchte hierauf die gegenwartige Verwaltung, sowohl in moralischer als in pecuniatrer Von dem Personale behaup⸗ tete er, daß es groͤßtentheils noch aus Anhaͤngern des vori⸗ gen Ministeriums bestehe. Er lobte den Schutz, den man dem nicht katholischen Kultus angedeihen lasse; doch tadelte er es, daß in der Schweiz, ungeachtet der mit diesem Lande betehenden Tractaten, die Franzoͤsischen . unter⸗ druͤckt wuͤrden. Er ruͤhmte die Abschaffung der Cen⸗ sur; doch bezeichnete er ein Factum, woraus hervorgeht, daß dieselbe noch im Jahre 1827 in Straßburg geuͤbt wurde, und verlangte daruͤber nähere Auskunft vom Mini⸗ ster des Innern. Er eiferte gegen die Unterstuͤtzungen, welche den Schriftstellern aus den Fonds der geheimen Polizei gewaͤhrt werden, und gab den Wunsch zu erkennen, baß man die Namen Derer, die dergl. erhiekten, bekannt machen moͤchte. „Ich werde alsdann sehen,“ faste er hinzu, „was ich der Polizei für ihre Literatur bewilligen kann.“ Großes Geläaͤchter.) Eine Summe von 77, 8, . welche r die Fußgestelle verschiedener Standbilder igt wird, gab Hrn. Constant zu folgenden Bemerkungen Anlaß: „Hein⸗ rich IV., welcher die Ligue bezwang; Ludwig XVI., dessen Guͤte und Ungluͤck nicht genug zu beklagen sind; Ludwig XVIII., dem Urheber der Charte, so wie auch dessen Nachfolgern, in sofern sie dieselbe aufrecht erhalten und besestigen, werde ich teine Statue verweigern. Aber Ludwig XI., der Freund Tristaus und Oliviers le⸗Daim, Ludwig XIII, der Richelieus, so wie andere Souveraine, deren schwache und ausschweifende Regierung jeden Ehrenmann betruͤben muß, verdienen eine solche Huldigung nicht. Monumente sind Be⸗ weise der National⸗Erkenntlichkeit; sie sollen in den Herzen der Fuͤrsten eine edle Nacheiferung wecken. Lassen Sie uns daher nicht allzu verschwenderisch damit umgehen. Ich bewillige ein Dratthei der verlangten Summe zu der Statne fuͤr Ludwig XVI., die beiden andern Drittheile ver⸗ weigere ich.“ Auch wir! riefen hier einige Stimmen zur lin⸗ ken Seite. Der Redner schloß mit einer gruͤndlichen Dis⸗ cussion üͤber die gegenwaͤrtige gesetzwidrige Zusammenstellung der Municipal⸗Conseils, der Departements und Bezirke. Nach Hrn. B. Constant ergriff der Minister des Innern das Wort, namentlich um den letzten Theil der Rede dessel⸗ ben, so wie eine fruͤhere Rede des n von Tracy, der ihn des Widerspruches in sofern beschu digt hatte, als er (der als gesetzwidrig bezeichnet, eine spaͤtere ähmllche Aeußerung aus seinem (Tracy ) Munde aber als undarsichtig und zur Anarchie fuͤhrend dargestellt hätte, zu widersegen. adenr 4 dings, melnte er, habe er bei der Vorlegnng des Commmu⸗

Was koͤnnte.

nal⸗ Gesetzes die Zusammenstellung der mehrerwähnten Conseils als unvollstaäͤndig und unregelmäßig geschildert, doch sey es ihm nie in den Sinn gekommen, zu be⸗ haupten, daß der Koͤnig das Recht nicht habe, die Mit⸗ glieder derselben zu ernennen, vielmehr habe er stets erklärt, daß der Monarch dieses Recht besitze, und daß die Ernen⸗ nung unmoͤglich auf andere Weise geschehen koͤnne. Der Mi⸗ nister ließ sich hierauf in eine naͤhere Untersuchung der ge⸗ genwaͤrtigen Gesetze uͤber die Zusammenstellung der Departe⸗ ments⸗ Und Bezirks⸗Conseils ein, und schloß mit der Be⸗ merkung, daß, in sofern man die gesellschaftliche Ordnung nicht gefaͤhrden wolle, man in dieser Bezichung das Beste⸗ hende so lange aufrecht halten muͤsse, bis daß in Folge eines neuen Commungl⸗Gesetzes, dessen Vorlegung er versprochen habe, in dieser Beziehung etwa eine andere Ordnung der Dinge einerkten möͤchte. Der Vicomte von Tracy trat zur Widerlegung des Ministers des Innern auf. „Ich bin, so begann er, „der Kammer Erlaͤuterungen üͤber denjenigen Theil meines Vortrags schuldig, aus welchem der Minister unheilvolle Fol⸗ gen gezogen hat, und hoffe darzuthun, daß meine Ansicht kei⸗ nesweges so unrichtig ist, daß es nicht verstattet seyn sollte, sie von dieser Tribune herab auszusprechen und zu vertheidi⸗ gen; auch werde ich beweisen, daß die Folgerungen des Mi⸗ nisters falsch sind. Die Organtsation der Bezirks⸗Collegien hat ihren .5 dem Gesetze vom Pluviose des Jahres VIII, das durch den Senars⸗Beschluß vom Jahre X. modtficirt wurde. Diese Abaͤnderung war, wie allgemein anerkannt ist, ungesetzlich. Der Minister selbst hat mir Recht gegeben, indem er cin⸗ raͤumt, daß die Wahl⸗Collegien keine gesetzliche Existenz haͤt⸗ ten. Wie können also die von ungesetzlichen Collegien getrof⸗ fenen Wahlen gesetlich seyn? Ich glaube bewiesen zu . daß die Ernennung der Departements⸗Räͤthe eines Gesetzes entbehrt, und wo das Gesetz abwesend ist, da ist entweder Ungesetzlichkeit, oder ich verstehe meine Muttersprache nicht mehr. Dies fuͤhrt mich auf den mir gemachten Vorwurf⸗ daß meine Meinung zur Anarchie fuͤhre; ein großes Wort, das man wohl erwaͤgen muß, ehe man es anwendet. Auf diese Weise kann man jede auch noch so richtige Ansicht, z. B. Vorschlaͤge 8 Ersparungen, durch den Einwand widerlegen, daß sie die Ruhe der Gesellschaft störe.“ Hr. von For⸗ mont machte einen heftigen Ausfall gegen die liberale Par⸗ 89. in b. 122 Seite wiederholt unter⸗ n wurde; rigens ruͤhrte er igen lichen. Gegerstand den Berhaben. üe. 8.,Pre⸗ de . me meinte, die von den General⸗Conseils potir⸗ ten Auflagen seyen ungesetzlich, weil die ersteren selhst etwas der gesetzlichen Ordnung Widersprechendes wären. Diesem Uebel muüͤsse sobald wie möglich abgeholfen werden; Frank⸗ reich koͤnne nicht laͤnger in diesem Zustande blelben u. s. w. Hier⸗ auf wurde die allgemeine Verathung geschlossen und die Dis⸗ cussion uͤber die einzelnen Artikel und zwar zunldchst uͤber die erste Seetion begonnen, in welcher fur die Central⸗Verwal⸗ tung die Summe von 1,151,000 Fr. auszesetzt wird, auf welche die Commisston einen Abzug von 50,000 Fr. vor⸗ schlegen hatre. Herr Syrieys de Mayprinhac bekaͤmpfte diese Reönetion, weil er sich durch eine Vergleichung der Ausgaden dieses Departements in mehreren Jahren über⸗ zeugt habe, daß fernere Ersparungen nicht mehr möglich seyen. Auch der Baron war gegen die von der Com. misston in Vorschlag gebrachten Künage Der Baron Mereter verlangte eine Ersparntß von 614,000 Fr. und be⸗ trachtete die Stellen der drei Verwaltungs⸗Direktoren i Mimisterium des Innern als überstuͤsstg. Auch forderte er den Minister auf, zu erklaͤren, ob es wahr sey, daß der Be fehlshaber der National⸗Garde aus den Kassen des Minniste riums des Innern noch ein Gehalt ader eine Entschädigun beziche? In diesem Falle waͤre dem Lande von dieser schoͤnen Institurion gerade nur das Lästige uͤbrig geblieben. Hier auf sprach der Minister des Innern gegen die von de Lommission in Antrag gehrachten Ersparulsse und machte bemerklich, daß sein Mintsterkum eine ausgedehnte lebhaft Correspondenz unterhalten müsse, und daß er mit dem Dienst eifer und der Geschicklichkeit der Bramten, von deren häͤltern man diese Abzuͤge machen wolle, sehr zuseleden sehs⸗ er habe es daher fuͤr seine Pflicht gehalten, zu 8 B aufzutreren, odgleich bisher die Bekämpfung der von Leommisston vorgeschlagenen Reductionen von ger Erfolge gewesen sey. Auf die vom vorigen Redner in treff des Befehlshabers her National⸗Garde gestellte Frage der Minister eine ausweschende Antwoxt. Die Kammer darauf die erste Sectton mit der Reduetton von 50,000 Fr. mit starker Stimmen⸗Mehrheit an. Die zweite Section, worln fuͤr die nicht katholischen Vlauben belentnacfe 720,000 Fr. m, wr n thung angenom es .“ g ang *

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