1829 / 170 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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zur Allgemeinen Preußischen Geaats⸗Zeitung Me

8— Inland. Wissenschaftliche Nachrichten. * in, 20. Juni. Gestern gab der hiesige Kaiserlich „Etruskische Ausgrabungen. b vefe. Ueee., v von Alopeus, zu Ehren der Anwe⸗ Ein in Nr. 57. der diesjaͤhrigen Sraats Zeitung 1 4

bon u . r n Staat einge, 1 8 aj. der Kaiserin von Rußland, einen großen ruͤckter gedraͤngter Bericht uͤber die wichtigsten Ergebnisse 18 länzendsten Festen gehoͤrt, welche seit läͤn⸗ neuester Etruskischer Ausgrabungen hat einerseits ice 78 868 Zeit in dieser Residenz statt gefunden haben. Die äu⸗ stige Aufnahme gefunden, andererseits so laute und ernstliche 88 Dekorirung des Hoͤtels, so wie die der Treppe, des Flurs Beschwerden erregt, daß der Verfasser jenes Artikels sich zu und namentlich des uͤberaus schoͤnen Tanz⸗ fortgesetzten Nachrichten uͤber jene, noch keinesweges abge⸗ saales, hatte der Koͤnigl. Dekorations⸗Maler Hr. Gropius uͤber⸗ schlossenen Entdeckungen, vorher aber zur Beseiti ung jener, Der Balkon des Hauses bildete einen Blumenkorb, in der Staats⸗Zeitung selbst aufgenommenen eschwerden *ꝙ die Szulen, welche denselben tragen, so wie das Por⸗ veranlaßt sieht. Herr Hofrath Dorow, der waͤhrend eines . mit Blumen⸗Gewinden und Lampen sehr mehrmonatlichen Aufenthalts zu Rom Mittel und Gelegen⸗ tal verziert. Vor dem Hause verbreiteten mehrere heit zum Erwerb einer vorzuͤglichen Vasen⸗Sammlung fand, 2Prcheggen Flammen weit und breit einen und theils wegen dieses Erwerbs, theils wegen des Einflus⸗ Schein, und erhoͤhten das Magische der naͤchtlichen ses, den derselbe auf den Verfolg der Etruskischen Ausgra⸗ 8 leuchtun Se Maj. der Koͤnig, Ihre Maj. die Kaise⸗ bungen hatte, in einem Bericht uͤber diese Ausgrabun d 88. esammte Königl. Familie, so wie die hier an⸗ gleich mit den Anlaͤssen und den Folgen seiner Ankä e⸗ 88 hohen Herrschaften, geruheten an dem nannt werden mußte, glaubt in dieser Erwaͤhnung sich be 2 Theal zu nehmen. Der Ball begann um 9 Uhr. grobe Irrungen des Berichterstatters beklagen zu duͤrfen, und 8 te dem Souper nahmen Ihro Masestat die Kaiserin und schuͤtzt sich in Nr. 124 der Staats⸗Zeitung hauptsaͤchlich 8— 2 Majestäͤt der Koͤnig mit dem Kronprinzen und den gegen die, seinen rechtlichen Besitz keinesweges beeintraͤchti⸗ . Prinzessinnen KK. HH. an einer besondern Ta⸗ gende Erwaͤhnung der heimlichen Ausgrabungen auf Grunda;. fel latz. Ihro Majestät die Kaiserin beehrten die Gesell⸗ stuͤcken des 1* von Canino, die jeder Roͤmische Zeitge⸗ s6 t bis nach 1 Uhr mit Allerhöͤchst Ihrer Gegenwart; die nosse als die we entliche Veranlassung, sowohl der Dorow⸗ 2 Königliche Familie und die übrigen Hoͤchsten Herrschaften ver⸗ schen Ankaͤufe, als auch der später erfolgten Nachgrabungen weilten dagegen bis 3 Uhr Morgens, wo das Fest ein Ende kennt.

Um nun in der, durch Herrn Dorow's Beschuldigungen hatte. Von dem seit gestern hier begonnenen Woll⸗Markte unvermeidlich gewordenen Rechtfertigung unsers Artikele, L.

laͤßt sich vorlaͤufig nur sagen, daß er in seinen Resultaten nigstens nicht mit laͤstigem Raisonnement die Geduld der Le⸗ wohl eben so ausfallen duͤrfte, wie die ihm vorangegangenen ser zu ermuͤden, halten wir es fuͤr das Zweckmaͤßigste, durch Breslauer und Stettiner Maͤrkte. Es fehlt weder an Kaͤu⸗ vollstaͤndige Mittheilung eines, von Herrn Dorow stellen⸗ fern noch an Wollen. Vornehmlich sind bis jetzt die Mittel⸗ weise und entstellt gegen unseren Arti

b . stellt kel angewandten Acten⸗ Wollen sehr gesucht gewesen, und mitunter auch hoͤher bezahlt stuͤcks einestheils die fruͤhere beilaͤufige Notiz uͤber Anlaß und worden, als im vorigen Jahre. Von den feinen Sorten Hindernisse von Herrn Potows Ankaͤufen zu Krgansen⸗ an⸗

läͤßt sich erwarten, daß sie nicht blos ihren durch sanz Eu⸗ derentheils dem Leser selbst ein genuͤgendes Urtheil uͤber die,

ropa erlangten Ruf, sondern auch zum Theil ihre fruͤheren von 7— Dorow angeregte Sache zu verschaffen. Daß je⸗

Preise behaupten werden. nes Actenstuͤck so gut in des Berichterstatters, als in Hertn

Der der jetzt lebenden Polnischen Dich⸗„Dorow's Haͤnden ist, wird Herrn Dorow nicht befremden

ter Herr Adam Mickewicz befindet sich, auf seiner Durch⸗ da er selbst gegen Unsere Darstellung die Oeffentlichkeit des⸗

reise von Petersburg nach Italten, seit einigen Tagen in selben mit dem Bemerken anruft, besagtes Actenstuͤck, ein

unseren Mauern. Pzͤpstliches Rescript (näͤmlich des Cardinal Camerlengo), sey

b auf Monte Citorio (näͤmlich im dortigen Gerichtshofe) am *

Eingesandt.) 4. Jult 1828 oͤffentlich verlesen worden. Die Bestim⸗ gs.

Wer traͤgt den S 29 welcher durch Sturm mung des Actenstuͤcks, welches die Eutscheidung wegen Lu⸗

oder Hagelschlag an den Fensterscheiben entsteht? cian Buonaparte’s Beschwerden uͤber Herrn Borow's An⸗

Wer anders Eigentbuͤmer des Hauses?—) 8. kaͤufe enthaͤlt, hat Herr Dorow allerdings nicht angefuͤhrt,

wohnt er es nicht se⸗ ,78 sür er dadurch nicht gewinnen. so wenig als die Stellung und Folge der von ihm daraus

E kann . Pennnas des Quar⸗ 2— Bruchstuͤcke, die wir nun, alles Uebrige durch EF „. ¹ 2. erlan g i

Eigenthuͤmer auf seine Kosten das vermiethete vgen⸗ daß der Klammern bezeichnend, in der folgenden genauen Uebersetzung

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:9 kal in einem ihrem urspruͤnglichen Zusammenhan wiedergeben.

Zustande erhäͤlt, welchen der vertragsmäßige Gebrauch des⸗ „In Sench und gesetzwi⸗

elhen voraussetzt. t schreib 1 driger Veruntreuung antiker Gegenstäͤnde auf dem Gebiet 2

n— Allgemeine Landrecht schreibt vor Theil 1. Tit. XXI. von Canino 25 sov. Fr. Zolla, g. 2 89

I b Eusebio Merighi: Auf Einsicht des ein elegten Consenses,

Bei Miethungen ist 8e. Fembeche, im Mangel be⸗ Seiten e A beigebracht ist, zur

1 sonderer Verabredung, schuldig, die Sache waͤhrend der Beschwichtigung (tacktazione) jedes rechtlichen Anspruchs auf I

eoeontractmaͤßigen Zeit in brauchbarem Stande zu erhal⸗ die antiken Gegenstaäͤnde, wovon es sich in vorliegender Bitt⸗

ten, und also auch die —65 Reparaturen, welche schrift handelt, und die zum Theil ohne Erlaubniß des Prin⸗

a) durch den erlaubten Gebrauch, zen auf irgend eine Art in seinem Gebiet ausgegraben seyen 31 v

b) oder durch Zasan auf Ein siche der dargelegten bona sides des Bittstellers, Ac⸗ 1n 8 eantstanden sind, zu ü 1 ehmen. uirenten dieser und anderer Gegenstande, um von den Stra⸗

s kommt daher in jedem einzelnen Falle zuvöͤrderst

5 b . en befreit zu werden, welche der Fiscus gegen ihn geltend auf den Iunhalt des Mieths⸗Contracts an. ö. auf Einsicht, daß fuͤr eine Menge antiker * nächts bestimmt, wodurch die Vorschrift des Gegenstaͤnde, von gleicher Art oder gleichem Werth mit den Allgemeinen Candrechts abgeändert wird, so muß der Werth in Rede stehenden, gar kein Anspruch des Fiskus gegen ihn in dem vermietheten die 7. turm oder 9. bel⸗; statt finden kann, da dieselben von Ausgrabungen herruͤhren, 8— zerbrochenen scheiben auf seine Kosten her elen welche von der neherung erlaubt waren, und da sie per⸗ kauft wurden mit Erlaubniß derselben Regierung ; lauf Ein⸗ Anders 17 sich 72 die Antwort, wenn von Lokalita⸗ 8 daß der Bittsteller selbst um die dessorehurc 9 aupt⸗ ten die Rede ist, nicht vermiethet sind, sondern zu BInqutsiten Michele Marsagni und Glov. Zolla gebeten (coll⸗ einem verpachteten Gute ] Nießbrauch egeben, azver implorato la liberazione degli inquisiti principali) und oder mit dem Wehnungs⸗ in Folge des obenerwaͤhnten erlangten Consenses üund äͤhn⸗ 8 licher 2 beigefuͤgter Bittschriften an Se. Heiligkeit,

dargethan, daß er mit Beistand jener Personen die Entschäͤ⸗ digungs⸗Forderungen des Prinzen beschwichtigt habe und mit

ihnen in vollkommenem Einverständniß (perfeita relasioge he

te ein D itten belastet sind.