muͤsse
8— beschaͤftigen.
Dirrektoren endigen
— 3 stenert; daß aber auch eine Masse von Civil⸗ und
Devpartemental⸗Ausgaben verlangt,
Ich habe zugleich das Gluͤck, die in den Gefechten vom
30. Mai (11. Juni) und 31. Mai (12. Juni) eroberten 16 Fahnen zu Ew. Majestaͤt Fuͤßen zu legen. (gez.) Der General⸗Adjutant Graf Diebitsch. Frankreich. . Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 18. Juni, worin die Leö uͤber das Budget des Mi⸗
nisteriums des Innern fortgesetzt wurden, erhielt noch dadurch ein besonderes Interesse, daß der General Tiburtius
Scebastiani die Frage wegen der unlaͤngst stattgefundenen Aus⸗
lieferung der beiden Neapolitanischen Fluͤchtlinge Russi und Galotti zur Sprache brachte. — Zuerst wurde 1 Million Fr. zur Unterstuͤtzung fuͤr die ausgewanderten Colonisten von St. Domingo, St. Pierre, Miquelon und Canada bewil⸗ ligt. An Beisteuer fuͤr die Koͤniglichen Theater, mit Ein⸗ schlus der Lzg; und Deklamations⸗Schule, werden 1,300,000 Fr. verlangt. er Baron Möchin war der Meinung, daß das Théatre⸗frangais nur wegen seines Einflusses auf die Sit⸗ ten eine besondere Theilnahme von Seiten der Regierung verdiene. Ehemals sey das Franzoͤsische Lustspiel eine Art vpon hoher Schule gewesen, wo die jungen Leute ihre Erzie⸗ hung vollendet, ihre Sprache ausgebildet, und sich das gute Betragen angeeignet haͤtten, dessen man bei dem Eintritte in die Welt bedüͤrfe; heutiges Tages dagegen befinde die Franzoͤsische Komoͤdie sich in einem Zustande der Entartung, wozu die Censur den Grundstein gelegt habe. Nichtsdesto⸗ weniger verlange man fuͤr dieselbe eine jaͤhrliche Beisteuer von 157,000 Fr. Von zwei Dingen aber eins: entweder das Théatre⸗frangais noch immer wie fruͤher „die Schaubuͤhne des Tartuͤffe“ seyn, und dann verdiene es jene Beisteuer, oder es bleibe dabei, sich auf die niedrige Stufe der Theater des Boulevard's zu stellen, und dann moͤge es auf seine Kosten und Gefahr fortbestehen. Hr. Duvergier de Hauranne glaubte, daß, wenn die Theater einer Zubuße beduͤrften, entweder die Stadt oder die Civil⸗ Liste sie ihnen verabreichen muͤßte. Was uͤbrigens die auf⸗ zufuͤhrenden Stuͤcke betreffe, so sey ihm jede Gattung recht, nur nicht die langweilige; man moͤchte nun Klassisches oder Romantisches geben, wenn es nur etwas Gutes sey. Hr. Viennet stimmte fuͤr die unverkuͤrzte Bewilligung der ver⸗ langten Summe. Er entwarf zugleich ein klägliches Bild von dem jetzigen Zustande des Buͤhnenwesens. „Das Volk,“ aͤußerte er, „will wie der Einzelne seine Spiele, und das Theater ist die edelste Erholung der civilisirten Natio⸗ nen. Frankreich verdankt ihm einen Theil seines Ruh⸗ mes; um so schmerzlicher muß es sich ergriffen fuͤhlen bei dem Anblicke des gegenwaͤrtigen Versalles seiner Schau⸗ buͤhne. Meine Absicht ist nicht, mich in eine Eroͤrterung der verschiedenen dramatischen Systeme einzulassen; ich will mich nur mit den Theatern selbst, namentlich in den 22 Das Publikum zieht sich von denselben zuruͤck; die Schauspielsaͤle sind veroͤdet, und alle Bemuͤhungen der roͤßtentheils mit einem Bankerotte; die bedraͤngte Lage der Schauspieler ist auf's Hoͤchste gestiegen, und kaum zehn Staͤdte im ganzen Reiche haben sich des Ge⸗ nusses zu erfreuen, auf ihren Theatern, die Meisterwerke der Franzoͤsischen Buͤhne aufgefuͤhrt zu sehen. Unter solchen Um⸗ staͤnden wuͤrde es die dramatische Kunst vollends zu Grunde richten heißen, wenn man die 3 oder 4 Koͤnigl. Theater der Haupt⸗ stadt durch die Entziehung des ihnen bisher gewaͤhrten Schutzes eingehen lassen wollte. Dieser Schutz fuͤhrt, ich weiß es, seine Mißbraͤuche mit sich, worunter ich obenan die Freilo⸗ gen rechne; daß der Koͤnig und die Koͤnigliche Familie eines solchen Privilegiums genießen, ist nicht mehr als bi da die Civil⸗Liste zu der Erhaltung jener Theater reich *X r⸗ Behoͤrden Freiplaͤtze haben, laͤßt sich in keiner Art rechtferti⸗ gen.“ Der Redner hielt dafuͤr, daß es nachtheilig fuͤr die Knunst seyn wuͤrde, wenn man den verschiedenen Pariser Theatern gestatten wollte, alle Gattungen von Stuͤcken auf⸗ zufuͤhren; die unausbleibliche Folge davon, meinte er, wuͤrde seyn, daß man es in keiner Feselben mehr zu einem Grade der Vollendung bringen, sondern daß vielmehr alle unter die Mittelmäßigkeit hinabsinken wuͤrden. — Nach einigen
Bemerkungen der Herren Salverte, Méchin, v. Tracy
und von Laboulaye wurde die obgedachte Summe der 1, 300,000 Fr. fuͤr die Köͤnigl. Theater — bewilligt. — In der neunten Section werden 11,644,691 Fr. fuͤr die worunter 2,052,000 Fr. Hier ergriff der General ich üͤber die Eingangs as Publikum,“ so be⸗
an Besoldungen fuͤr die Präsekte. Tib. Sebastiani das Wort, um erwähnte Angelegenheit zu aͤußern. „
gannu er, „ist kaͤrzlich von einem Ereignisse unterrichtet wor⸗
A 11u] ““ “ 8 den, daß sich in dem von mir revpraͤsentirten Departem
eher verlassen, als
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ent (Corsica) zugetragen hat, und worauf 8 die Aufmerksam⸗ keit dieser Kammer zu lenken mich verpflichtet fuͤhle. Ich entferne mich dabei von dem Gegenstande unserer Discussion nicht, da der Praͤfekt von Corsica mit in die Sache ver⸗ wickelt ist. Einige Neapolitaner und Roͤmer hatten sich aus politischen Gruͤnden nach Corsica gefluͤchtet, wo sie seit eini⸗ gen Jahren wohnten und ein vorwurfsfreies Leben fuͤhr⸗ ten. Es scheint, daß die Neapolitanische Regierung die Auslieferung derselben schon lange begehrte. Der Graf Por⸗ talis hat zuletzt dem Gesuche gewillfahrt, und dem Praͤfekten von Corsica den Befehl zugehen lassen, zwei jener Fluͤchtlinge, wovon der Eine fruͤher Neapolitanischer Officier war, zu verhaften und an den Befehlshaber eines in dem Hafen von Bastia gelegenen Neapolitanischen Fahrzeuges auszuliefern. Der Präfekt mußte gehorchen, und die Auslieferung fand statt. Meine Landsleute waren indeß uͤber diese Verletzung der Rechte der Gastfreiheit dergestalt entruͤstet, daß die Ge⸗ fangenen zur Nachtzeit an Vord des Neapolitanischen Schif⸗ fes gebracht werden mußten. Man hat behanptet, daß die Auslieferung nur deshalb bewilligt worden sey, weil die Fluͤchtlinge andere als politische Vergehen begangen hätten. Wenn das Ministerium einen Augenblick dieser Meinung gewe⸗ sen ist, so beweist die Zuruͤcknahme des Auslieferungs⸗Befehls hin⸗ laͤnglich, daß dasselbe nach reiflicherer Ueberlegung anderes Sinnes geworden ist. Unsere Gesetzgebung beschuͤtzt auf Franzoͤsischem Grund und Boden nicht nur unsere Mitbuͤr⸗ ger, sondern auch den Auslaͤnder, der denselben betritt. Die Wuͤrde der Krone und Frankreichs ist sonach durch die ge⸗ dachte Auslieferung verletzt; die Regierung muß fuͤhlen, daß eine Genugthuung unumgaͤnglich noͤthig geworden ist, und daß die Erhaltung des Lebens und der Ehre zweier Maͤnner, die so leichtsinnig 85 teopfert worden sind, die einzige ist, welche die Nationa Ezte zufrieden stellen kann.“ — Kaum hatte Hr. Sebastiani seine Rede beendigt, als auch der Mi⸗ nister des Innern die Tribune bestieg, um uͤber die an⸗ geregte Angelegenheit folgende Aufschluͤsse zu geben. Zuerst, ußerte er, muͤsse er sich daruͤber beschweren, daß man die Regierung in dieser Sache des Leichtsinns beschuldige; die allgemeinen Grundseaͤtze uͤber die Auslieferung seyen bekannt; wo es sich von solchen Verbrechern handle, welche die Gesetzgebung aller Laͤnder bestrafe, da bestehe zwischen den verschiedenen Europaͤischen Staaten, entweder foͤrmlich oder doch stillschwei⸗ gend, die solidarische Verbindlichkeit der Auslieferung. Anders verhalte es sich hingegen bei politischen Vergehen, wo Frank⸗ reich aus leicht zu begreifenden Gruͤnden die Extradition stets verweigert habe. Was die beiden Fluͤchtlinge Russi und Ga⸗ lotti betreffe, so seyen sie schon fruͤher von der Neapolitani⸗ 2ö—— der diesseitigen als Mitglieder einer Bande von Straßen⸗Raͤubern, welche von Salerno entflohen, bezeich⸗ net worden; nichtsdestoweniger habe man die Auslieferung verweigert und vorerst gesetzliche Beweise von der Richtigkeit jener Beschuldigung verlangt; unterm 24. Febr. habe der Nea⸗ politonische Botschafter dergleichen Beweismittel beigebracht, weshalb die Franzoͤsische Regierung geglaubt, daß sie sich der Auslieferung nicht ferner widersetzen dürfe, und diese sonach unterm 26. Maͤrz verfuͤgt habe. „Dem jafol e“*, fuhr der Minister fort, „wurde Galotti am 26. April nach Bastia gebracht; am 4. Mai reichte er aber eine Bittschrift ein, worin er unter Verpfaͤndung seines Wortes und allen ein⸗ gereichten amtlichen Actenstuͤcken zuwider erklaͤrte, daß er sich nur eines politischen Vergehens schuldig gemacht habe. So⸗ gleich erließ die Regierung den Befehl, die Auslieferung noch auszusetzen. Allein es war zu spaͤt. Diese hatte mittler⸗ weile am 30. Mai statt gefunden. Der vorige Redner hat ganz Recht, wenn er behauptet, daß den Praͤfekten von Corsica kein Vorwurf treffen koͤnne; dieser hat in der That blos die bestimmten Befehle ee Vorgesetzten vollzogen, und ich kann ihn deshalb nur loben; die Verantwortlichkeit trifft uns allein. Wie haͤtten wir eine Auslieferung ver⸗ weigern koͤnnen, die uns so ganz gerechtfertigt schien? Wir haben jetzt die diesseitige Gesandtschaft in Neapel aufgefor⸗ dert, sofort bei der dortigen Regierung eine Reclamation einzulegen, und aus Besorgniß, daß unser Schreiben zu spaͤt eintreffen moͤchte, haben wir einen außerordentlichen Courier damit abgefertigt. Es ist der Neapolitanischen Regierung erklärt worden, daß sie in der Sache nicht weiter gehen koͤnne, ohne das Völkerrecht zu verletzen, und daß sie den Galotti zuruͤckliefern muͤsse, wenn er wirklich nur aus poli⸗ tischen Gruͤnden verfolgt werde.“ Herr B. Constant war mit dieser Erklärung nicht zufrieden. Als die rechte Seite ihn hindern wollte, sich uͤber den Gegenstand noch ferner zu aͤußern, erklaͤrte er, er wuͤrde in keinem Falle die Tribune bis er Alles gesagt, was er zu sagen