1 8 Conzert geben.
Paganini wollte Sonnabend den 4ten d. M. sein letz⸗
Frankreich.
Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 27. Juni war den bei der Kammer eingegangenen Bittschriften gewidmet. Zuvoͤrderst wurden die am vergangenen Sonn⸗ abend abgebrochenen Berathungen uͤber die Reclamationen gegen das Rekrutirungs⸗Gesetz wieder aufgenommen. Die Commission hatte auf die Ueberweisung der betreffenden Pe⸗ titionen an den Kriegs⸗Minister angetragen. Hr. v For⸗ mon unterstuͤtzte diesen Antrag. Der Kriegs⸗Minister be⸗ merkte: der Gegenstand sey bereits im Staats⸗Rathe ver⸗ handelt worden; auch die Ministerien des Innern und des Krieges haͤtten Ausschuͤsse zur Untersuchung desselben ernannt; einstimmig habe man aber erkannt, daß, wenn das Rekruti⸗ rungs⸗Wesen eine Aenderung erleiden solle, solches nur mittelst eines Gesetzes geschehen koͤnne. Nichtsdestoweni⸗ ger widersetzte sich der Minister nicht der vorgeschlagenen Ueberweisung. Der Praͤfekt des Seine⸗Departements, Graf von Chabrol, hob die Nachtheile heraus, die aus dem gegenwaͤrtigen Rekrutirungs⸗Gesetze, wonach die Mannschaft nach der Volkszahl ausgehoben
Bevoͤlkerung, mehr als an irgend einem andern Orte, aus Einwohnern der Provinz und Auslaͤndern besteht; die Mi⸗ nister haͤtten auch, aͤußerte der Redner, nachdem die staͤdti⸗ sche Behoͤrde dieserhalb Beschwerde eingelegt, die Ungerech⸗ tigkeit der gegenwaärtigen Aushebungs⸗Methode in Bezug auf die Hauptstadt erkannt, und man sey daher bereits mit der Zusammentragung der erforderlichen Nottzen zur Einfuͤhrung eines andern Modus beschäftigt. Der Graf von Laborde bemerkte, es sey zu diesem Behufe vor allen Dingen erfor⸗ derlich, in Paris eine neue Volkszählung zu veranlassen, da die vom Jahre 1827 hoͤchst unzuverlässig sey. Nach eini⸗ gen Bemerkungen des Ministers des Innern wurden die betreffenden Bittschriften sowohl ihm als dem Kriegs⸗
Minister uͤberwiesen. — Die Eingabe des Marqnis von
junge 8821 8 8 ’1 wird, ” die Hauptstadt insofern entspringen, als hier die
seyn
Sainte⸗Croix, welcher verlangte, daß das sogenannte schwarze Gesetzbuch vom Jahre 1685, worin den Neger⸗ klaven mancherlei Vortheile zugesichert werden, puͤnkrlich
S
ur Ausfuͤhrung komme, gab dem See⸗Minister Anlaß, die Rednerbühne zu besteigen; er erklaͤrte, daß die Regierung sich das Wohl der Schwarzen bestens angelegen seyn lasse, und in dem Interesse der Menschlichkeit Alles thue, was sich mit der Sicherheit der Colonisten nur irgend vereinbaren lasse. Als der Minister auf den Sklaven⸗Handel zu sprechen
kam, und namentlich behauptete, daß die Colonisten selbst
diesem schimpflichen Gewerbe Einhalt
zu thun sich bemuͤhten,
hielt Herr von Laborde ein Papier in die Höhe, mit dem Bemerken, daß dasselbe die Liste von 7 Schiffen enthalte, die
„
innerhalb zweier Monate den Colonisten von Martinique al⸗ lein 2000 Neger zugefuͤhrt häͤtten.
„Ich will nicht in Ab:
rede stellen“t, erwiederte Herr Hyde de Nehville, „daß
bei allen unseren Bemuͤhungen, der Sklaven⸗Handel doch noch immer getrieben wird. Der Grund liegt hauptsaͤchlich darin, daß wir nicht genug leichte Fahrzeuge haben, um dem Unwesen zu steuern. Ich werde daher auch, wenn mein Budget zur Berathung kömmt, darauf antragen, daß man mich in den Stand setze, die Zahl jener Fahrzenge zu vermehren.“ „Aha!“, rief hier eine Stimme zur linken Seite, „ein blo⸗
ßer Vorwand um Geld zu erlangen!“ Hr. Salverte nahm
sich mit vieler Waͤrme der Neger⸗Sklaven in den Colomnteen an; er fragte unter Auderm auch, was man mit den Schwar⸗ zen anfange, die am Bord der confiscirten Sklaven Schiffe gefunden werden. Der See⸗Minister erwiederte, daß man sie nach Guyana fuͤhre, wo man ihnen die Freiheit gebe, sie an Arbeit gewoͤhne, und ihnen, sobald sie im Stande waären, fuͤr ihre Existenz selbst zu sorgen, ein Stuͤck Land anweise. Der Graf von Laborde behauptere, daß der Sklaven⸗Handel auf Martinique ganz offen getrieben würde. Die Bittschrift des Sainte⸗Croix wurde zuletzt dem SeeMi⸗ nister uüͤberwiesen. — Ueber die Eingabe mehrerer Waͤhter einer Gemeinhe des Departements der beiden Seyres, welche eine wilkührliche Lasotang des dortigen Unter Pri⸗ fekten zur Kenntniß der;
das Wort. „Man kann es sich nicht verhehlen“, Autzerte er, „daß sich in unsern Departements noch zuweilen der Einfluß der vorigen Verwaltung hemerklich macht; hier⸗ aus entsteht ein gewisser Argwohn, welcher der Erhaltung des allgemeinen Friedens schadet. Nicht mit Unrecht klagt man auch, daß die Regierung sich nicht stark genug zeige; da der Argwohn hierin seinen Grund mit haben mag, so ist es die Pflicht jedes Ehrenmannes, die Mittel anzugeben, die
ammer brachten, ergriff Hr. Agier
ihm dazu geeignet scheinen, das Vertrauen gaͤnzlich herzustellen. Hiezu ist vor allen Dingen noͤthig, daß man der Willkuͤhr steuere. Weiß das Volk, daß die ihm vorgesetzte Behoͤrde unpartheiisch und faͤhig ist, so hat es keine Ur⸗ sache zu klagen; denn die Unpartheilichkeit erweckt Vertrauen und die Fähigkeit verschafft Achtung, beide aber bilden die wahre Kraft einer Regierung. Um jedwede Besorg⸗ niß zu verscheuchen, muͤssen die Tribunäle gegen alle Mißbraͤuche, — von welcher Farbe auch die Zeitungen n moͤgen, die sie aufdecken — mit groͤßter Strenge verfahren; sie muͤssen der oͤffentlichen Meinung Genugthuung verschaffen, und waͤhrend sie solchergestalt ihrer Pflicht nach⸗ kommen, muß die Regierung festen Schrittes auf der Bahn, die sie sich vorgezeichnet hat, fortschreiten.“”“ Die gedachte Bittschrift wurde hierauf dem Minister des Innern zuge⸗ stellt. — Ein gewisser Durand klagte, daß der Medaillen⸗ Muͤnze, blos mi Koͤniglicher Verordnung, ein Privilegium zur Auspraͤgung von Denkmuͤnzen bewilligt worden sey, und verlangte, daß diese Fabrikation voͤllig frei gegeben werde. Die Bittschrift wurde den Ministern des Innern und der Finanzen uͤberwiesen. Die uͤbrigen Petitionen, woruͤber an diesem Tage berichtet wurde, waren von keinem erheblichen Interesse. — .
Paris, 29. Juni. Am 26. Abends empfing der Ko⸗ nig aus den Haͤnden des Praͤsidenten der Deputirten⸗Kam⸗ mer den Gesetz⸗Entwurf uͤber die Geld⸗Zuschuͤsse fuͤr das Justiz⸗Ministerium pro 1828., wie solcher von der gedachten Kammer in der Sitzung vom 23. d. M. (naͤmlich mit Ver⸗ werfung der 179,865 Fr. fuͤr die im Hotel des Justiz⸗Ministe⸗ riums statt gehabten Bauten) angenommen worden ist.
Der Kaiserl. Oesterreichische Botschafter, Graf von Ap⸗ pony, ist nach den Baͤdern von Dieppe gereist.
Der Messager des Chambres berichtet aus Tan⸗ ger vom 8. Junt*): „Der Krieg zwischen Oesterreich und dem Kaiser von Marocco ist wieder ausgebrochen. Die Oesterreicher haben die Feindseligkeiten begonnen; aber ihr erstes Unternehmen ist ihnen mißlungen. Als der Oesterrei chische Geschaͤftstraͤger, Herr Pfluͤgl, sah, daß er den Kal ser von Marocco zu einem annehmbaren Friedens⸗Vergleich nicht bewegen koͤnne, beschloß er, die an der Mundung de Flusses Larache vor Anker liegenden feindlichen zerstoͤren. Am 2ten d. M. landete er daher mit dem Com⸗ mandeur des Geschwaders, Baron von Bandiera; ohne be⸗ merkt zu werden, unternahm er eine Recognoscirung, ung beschloß, am folgenden Tage anzugreifen. Man brachte d Geschuͤtz auf die Boͤte der Flottille, und segelte den Strom Fast⸗ waͤhrend eine Abtheilung von 135 Mann auf der
andzunge landete und die Batterie auf der Spitze derselben umging. Die Oesterreichische Brigg beguünstigte die Opera⸗ tion, indem sie in den Fluß einlief und ein lebhaftes Feuer auf die, die Stadt vertheidigende Batterie rich⸗ tete. Nachdem aber die Mauren sich von ihrem ersten Schrecken erholt hatten, griffen sie die Oesterreicher mit großer Erbitterung an; diese leisteten zwar muthigen Widerstand; da aber die Anzahl der Feinde mit jedem Au⸗ genblicke wuchs, so suchten die von der Afrtikanischen Rei⸗ terei dedraͤngten Oesterreicher nach den Boten zu entslichen. Zum Ungluͤck ging das Meer sehr hoch und die Böte konn⸗ ten deshalb nicht ans Ufer stoßen; die von den Arabern verfolgten Truppen mußten sich also ins Meer werfen, wo Meh⸗ rere ertranken, Andere niedergehauen wurden; Einige erreich⸗ ten, mit Wunden hedeckt, schwimmend die Kähne. Die
Absicht der Oesterpelcher war, die beiden Marvcranlschen
Briggs zu verbrenneghh und es gelang ihnen auch, eine der⸗ selben anzuzuͤnden, aber die Mauren kamen noch zu rechter Zeit, um das Feuer zu loͤschen. Zwei und zwanzig Koͤpfe don Oesterreichern sind an den Kaiser nach Fetz gesandt wor⸗ den. Das Oesterreichische Geschwader, an deren Vord sich eine Menge Verwundeter befinden, hat sich nach Gibraltar
gewendet.“
Aus Toulon schreibt man unterm 22. Juni: „„Gestern Nachmittag um 4 Uhr landete der Marschall Maison auf dem Quai unseres Hafens; er war von dem General⸗Major Durrieu, so wie von dem Obersten Fabvier, einigen Absu⸗ tanten und mehreren Philhellenen begleitet; achtzehn Kanzb⸗ nenschuͤsse begruͤßten ihn. Gestern ging das Geruͤcht, Oberst Fabvier werde bald zum General⸗Mazor ernaunt werden und den Befehl uͤber die in Morea zuruͤckgebliebene Mannschaft erhalten. Marschall Maison giebt heute den Officieren der
*) Im pölligen Widerspruche mit diesem Berichte steht das, unter Madrid aufgefuhrte, aus dem „Diario mercautil de Cadi entlehnte Schreiben des Kaiserl Oesterreichischen Agenteng in Al⸗ gesiras an den Kaiserl Oesterreichischen General⸗Consul in Cadir.
wieder
ahrzeuge zu