1829 / 191 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

noch nie hat diese dazu gedient, chen. Selbst in den

zeug seyn. Man hat wohl Wache, aber noch keine berdies frage ich aber noch diejenigen,

schon

ten, wenn nicht eine ELandmacht unterstuͤtzte.

ben, der nur auf Rechnung des vorigen weil er unvorhergesehen war,

mes der Franzoͤsischen Flagge gebuͤhrt.“ dieser Rede wurde zuvöͤrderst Hrn. Etienne, nem wichtigen Prozesse vor den Assisen zu

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sum Zeugen berufen worden ist,

des Hrn. Labbey de Pompieères verworfen. geschah in Betreff einer von Hrn. Viennet

1 8 Schiffs⸗Bauholz.

uͤber

Wort, um sich namentlich nes gewissen Duclos,

ulassen.

hatte, der um jene Zeit in der That Toulon entsprungen war.

nalement uͤberdies mit dem des Sautel

nach dem Bagno von Dkeeiggentliche Grund, weshalb Duclos keeeines entlaufenen Galeeren⸗Sklaven

und daß er hoffentlich bald naͤhere

„Es ist dies nicht das erstemal, meine H

digungen gegen die Minister Wahrheit auf den Grund. gekommen ist. ohne Zweifel den unerklaͤrlichen mit man den Tod eines von der Franzoͤsischen

nur eines politischen liefert worden ist.

Verurtheilung, seine Hinrichtung,

Uebereilung, schließen wollte, ein bloßes Hirngespinnst, was man erzaͤhlte, eine Fabel. Schutz des Koͤnigs von

likanische Gebiet gefolgt, und der

Bagno's unverkuͤrzt bewilligt, gaben (678,000 Fr.) aber, um 40,000 Fr. ermaäͤßigt.

ausfuͤhrlichen Vortrag uͤber 6ten Section 7 Millionen verlangt werden.

mont trat zur Vertheidigung der Colonisten au dessen ein voluminoͤses sammlung einen solchen der Discussion begehrt wurde, darauf genoͤthigt sah, die Tribune zu verlassen. langte der Vicomte v. Tracy Schluß, allein auch er mußte bald zuruͤckkehren, da die Versammlung ihm deste Aufmerksamkeit schenkte. Colonieen wurde hierauf

angenommen, zu dem Budget

Freiheiten ist von der Marine nie etwas zu befuͤrchten; ein Volk zu unterjo⸗ Haͤnden eines Tyrannen wuͤrden Flotten zu diesem Behufe nur ein ohnmaͤchtiges Werk⸗ eine Praäͤtorianer⸗Flotte gesehen. die sich fuͤr Griechen⸗ lands Schicksal interessiren, was sie irgend zu thun vermoͤch⸗ Marine vorhanden waͤre, die unsere

Ohne eine Marine wuͤrden wir uns nicht jenes denkwuͤrdigen Sieges bei Navarin zu ruͤhmen ha⸗ 8 1 Ministeriums koͤmmt, und anderwaͤrts blos des⸗ reignisses erhal⸗ aͤrndteten Ruh⸗ Nach Beendigung welcher in ei⸗ Saint⸗Mihiel der verlangte Urlqub bewil⸗ ligt, und demnaäͤchst der oben erwaͤhnte Reductions⸗

halb den Beinamen eines widerwaͤrtigen E ten hat, weil der groͤßere Theil des dabei einge

Ein Gleiches in Antrag ge⸗ brachten Ersparniß von 150,000 Fr. auf die Kosten fuͤr das Ueber das Kapitel der Bagno’s und uöu“u * der Galeeren ergriff der Minister des Innern das

die Angelegenheit ei⸗ der vor einiger Zelt durch eine 8 Personen⸗Verwechselung auf die Galeeren gebracht wuͤrde, aus⸗ 8 Aus den Erklaͤrungen des Ministers geht so viel hervor, daß der Duelos bei den verschiedenen Verhoͤr nen er unterworfen wurde, sich viermal einen andern Namen und zuletzt freiwillig den eines gewissen Sautel beigelegt aus dem Bagno von Das letzte Verhoͤrs⸗Protokoll heatte Duclos eigenhaͤndig auf jeder Seite mit dem Namen

Sautel unterzeichnet; er wurde daher natuͤrlich, da das Sig⸗ uͤbereinstimmte, nach

dem Bagno von Toulon gebracht, und hier erwies es sich eist ebsrehün⸗, daß er in seinem letztee Verhoͤce gelogen ho 2

da bald darauf der wirkliche Sautel gefangen, und Toulon zuruͤckgefuͤhrt wurde. sich selbst den Namen beigelegt, Zeit noch nicht ermittelt werden koͤnnen. Der merkte inzwischen, daß man der Wahrheit auf der Spur sey, Aufschluͤsse uͤber das ge⸗ dachte Individuum werde geben koͤnnen. Nach einer kleinen Pause fuhr Herr von Martignag in folgender Art fort: erren, daß man all zurasch urtheilt, und vergißt, daß man selböst in den Beschu warten sollte, bis man d Niemand wird Eifer vergessen haben, wo⸗ Fremdlings angekuͤndigt hat, der Regierung seiner eigenen, die ihn als einen Dieb und Straßenraͤuber reclamirt hatte, waͤhrend derselbe Vergehens schuldig seyn sollte, ausge⸗ Seine Ankunft in seinem Lande, seine Alles wurde mit solcher Bestimmtheit und so ausfuͤhrlich erzaͤhlt, daß wir selbst einen Augenblick daran geglaubt haben mögen; und doch war diese woraus man auf die Natur des Verbrechens doch war Alles, Galotti ist nicht todt; der Frankreich ist ihm auf das Neapo⸗ Irrthum, wenn ein solcher bestanden, wird sonach von keinen weitern Folgen seyn.“ Nach dieser Auseinandersetzung wurde das Kapitel wegen der das Kapitel fuͤr diverse Aus⸗ auf den Antrag der C Hr. Salverte hielt die Colonieen, fuͤr Hr. v. For⸗ uf; als er in⸗ Manuscript aufrollte, bekam die Ver⸗ Schreck, daß einstimmig der Schluß und der Redner sich bald

noch das Wort gegen den wieder auf seinen Platz d nicht die min⸗ dem Umfange Das Kapitel wegen der und man des Finanz⸗Ministeriums

Der Baron v. Brigode klagte uͤber tenzahl. Es waͤren sehr viele Stellen bei dem Finanz⸗Mi⸗ nisterium, meinte er, die fuͤglich eingehen koͤnnten; bei der Central⸗Verwaltung allein gebe es 800 Commis, und bei der Direktion der indirecten Steuern ließen sich namentlich we⸗ sentliche Einschraͤnkungen machen. Herr Gravier hielt die Herabsetzung des Zinsfußes der 5 procentigen Rente fuͤr das geeigneteste Mittel, Ersparnisse herbeizufuͤhren, und glaubte daher, daß man nicht zeitig genu diese Maaßregel in An⸗ wendung bringen koͤnne. Der Graf von Rambuteau stellte weitlaͤuftige Betrachtungen uͤber die fliegende Schuld und uͤber die Steuer⸗Erhebung an; die General⸗Direktionen hielt er fuͤr voͤllig uͤberfluͤssig, und glaubte er, daß sie nur dazu dienten, den Gang des Ministeriums zu hemmen. Nachdem noch Herr Fleury, vom Dept. der Orne, die Mi⸗ nister an die im vorigen Jahre verheißenen Ersparnisse erin⸗ nert hatte, wurde die allgemeine Discussion geschlossen und die Eroͤffnung der Berathungen uͤber die einzelnen Artikel des Budgets des Finanz⸗Ministeriums auf den naͤchsten Montag verlegt, da man sich am folgenden Tage (Sonn⸗ abend) wie gewoͤhnlich mit den bei der Kammer eingegan⸗ genen Bittschriften beschaͤftigen wollte. „Paris, 5. Juli. Vorgestern hatte der Vicomte von Chaͤteaubriand eine Audienz beim Koͤnige. 3 Das Journal du Commerce aͤußert: „Das Mini⸗ sterium scheint noch nicht daruͤber einig zu seyn, ob es die Kammer schließen oder blos prorogiren soll. Diese Frage wird in den Salons der Gedanke einer Prorogation findet Widerstand. Die Sitzung prorogiren, hieße (man bedenke solches wohl) der Revolution ein neues Zugestaͤndniß machen, und die Legislatur fuͤr per⸗ manent erklaͤren. Außerdem wuͤrden die 2 inister dadurch die Befugniß verlieren, die legislativen brechen und die Aunahme solcher Gesetz⸗Entwuͤrfe zu verhin⸗ dern, die der Kammer nur vorgelegt worden sind, um dem Wunsche der oͤssentlichen Meinung fuͤr den Augenblick nach⸗ zugeben. Im Falle der Prorogation koͤnnen beide Kammern das Budget verwerfen, ohne eine Hemmung der Staats⸗ Geschaͤfte befuͤrchten zu huͤrfen. Deshalb wird es den Mi⸗ nistern so schwer zu entscheiden, oh die Kammer geschlossen oder prorogirt, d. h. ob der Buchstabe der Charte vollzogen

Praͤtorianer⸗ Ue⸗

orschlag

2 de⸗

Der

werden soll. Die Sitte, die Sitzung zu schließen, hat

hat zur. sich, nach fruͤheren Beispielen, 428 baalaSn⸗ 1. c Minister be⸗ Sanction, eingeschlichen. Einem andern gleichfalls auf fru⸗ hern Beispielen beruhenden zebrauche gemaͤß, macht der

Schluß der Sitzung alle unbeendigt gebliebenen Arbeiten der Kam ungültig. Die nicht angenommenen Gesetze, so wie die nicht vorgetragenen Bittschriften werden so betrachtet, als seyen sie gar nicht eingegeben worden. Dieses Verfahren ließ sich so lange ac seger⸗ als die Deputirten⸗Kammer jaͤhrlich durch ein Fuͤnftheil neuer Mitglieder ersetzt wurde; diese konnten die in ihrer Abwesenheit begonnenen Arbeiten nicht fortsetzen, da sie von den Gegenst ünden nicht gehoͤrig unterrichtet waren; seitdem aber das System einer steben⸗ jährigen pollstaͤndigen Erneuerung der Wahl⸗Kammer einge⸗ treten ist, sind diese Gruͤnde nicht mehr vorhanden, und die fruͤhern Beispiele koͤnnen nicht mehr als Regel dienen. Die Sitzung mag daher prorogirt oder geschlossen werden, so kann dies auf den Fortgang der Geschäfte keinen Einfluß haben und eben so wenig verhindern, daß diese in der nichsten Sitzung an demselben Punkte wieder aufgenommen werden wo man sie in Seee gelasfen 6. 8 Folgendes ist der Inhalt des Rundschreibens

der Großstegelbewahrer Hr. Bourdeau . Oten 18 2 an saͤmmtliche General⸗Procuratoren erlassen hat, „M. H. Als die Preßfreiheit durch das 2 vom 18. Juli 182.8 eingefuͤhrt wurde, empfahl mein Vorginger Ihnen, mit wei⸗ ser Festigkeit diejenigen Schriftsteller zu verfolgen, welche etwa versuchen moͤchten, eine Waffe, die nur dazu dienen soll, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu vertheidtgen, gegen dieselbe zu kehren. Diese Wachsamkeit ist heutiges Tages naͤthiger als je. Die oͤffentlichen Blaͤtter greifen mit einer unerhöͤr⸗ ten Heftigkeit die bestehenden Steuern an, und fordern da⸗ durch ohne Ruͤckhalt zum Ungehorsam gegen die Gesetze auf. Gottlose und aufruͤhrerische Broschuͤren . Achtungswuüͤrdigste, und wenn auch diese strafbaren Ver⸗ suche bisher gluͤcklicher Weise ohnmaͤchtig gewesen sind, so koͤnnten sie, wenn man sie nicht unterdruͤckte, doch zuletzt ge⸗ faäͤhrlich werden. Ich fordere Sie daher auf, meine erren, die periodischen und nicht periodischen Schriften, we che in zfange Ihres Ressorts erscheinen, mit der sorgfaͤltig⸗

sten Aufmerksamkeit zu bewachen, und alle diejenigen, worin ging Sie ein von den Gesetzen bezeichnetes Vergehen erkennen, üͤber. den Gerichten zu uͤberweisen. Ich wiederhole es, wir 8 .

ommission, einen sehr die in der

Zwar ver⸗

ie allzu große Beam⸗

Minister ernstlich debattirt und der

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beschimpfen das