1829 / 213 p. 7 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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858 en 8 2 bei Anifor 9 8 b ann ist am 14. d. M. in seinen Verschanzungen bei Aniforiti enheit, um Sr. Exc. dem Praͤsidenten der pro⸗ B vpon den Tuͤrken lebhaft angegriffen worden, zu deren Unter⸗ Fegkentag Griechenlands die Versicherung e stuͤtzung Omer⸗Pascha (von Negroponte) ein kleines Caval⸗ Achtung zu geben.

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lerie⸗Corps in den Ruͤcken der Position der Griechen deta⸗ Aegina, den 18. Mai 1829. 8—

schirt hatte; letztere vertheidigten sich jedoch sehr tapfer, und . Unterz. E. Dawkins.“

. noͤthigten die Tuͤrken zum Ruͤckzuge, wobei Letztere 250 Mann ver⸗ Antwort der Griechischen Regierung auf obige

loren haben sollen. Vasso (der Montenegriner)steht fortwaͤhrend . 8 Note: 8 in seinen Verschanzungen vor Kastia, am Rande der Ebene von „Die provisorische Regierung Griechenlands hat die Note Athen -). Alle diese Griechischen Corps sind nicht sehr stark; erhalten, mit welcher Herr Dawkins unterm 18. Mai diekx, Vluasso kann 1100 bis 1200, Ypstlanti bei Theben 1200 bis selbe beehrt hat, um ihr auf Befehl seines Hofes das von 18500 und Grißiotti 700 Mann haben. In den Positionen den Bevollmaͤchtigten der Maͤchte, welche den Trackar vom m“ südlichen Ufer des Sperchius moͤgen etwa 2000 Mann 6. Juli 1827 stipulirt haben, unterzeichnete Protokoll vom 89 scch befinden. Die Cavallerie und verschiedene Infanterie⸗ 22. Maͤrz mitzutheilen, und ihre Aufmerksamkeit insbesondere 8.

Corps standen disher noch immer in der Gegend von Le⸗ auf die den Waffenstillstand bestimmende Klausel dieses Proto⸗ 1 en. soll —— nach den EE kolls zu lenken. Der Herr Resident spricht von der Hüfhnad⸗ der einzen in Marsch gesetzt haben. Die Truppen leiden Man⸗ verbuͤndeten Hoͤfe, zu vernehmen, daß die Griechische Regierung, gel an Allem, und haben den ruͤckstaͤndigen Sold von meh⸗ den in der erwaͤhnten Klausel von ihnen ausgesprochenen reren Monaten zu fordern; sie sind daher sehr mißmuthig, Wuͤnschen Folge leistend, die Feindseligkeiten fuͤr suspendirt besonders aufgebracht gegen den Grafen Augustin Capo⸗ erklaͤren und ihre Truppen in das durch den Akt vom 16. No⸗ * distrias, der von seinem Bruder, dem Praͤsidenten, bekannt⸗ vember 1828 unter den Schutz der drei Maͤchte gestellte Ge⸗ lich als dessen bevollmächtigter Stellvertreter nach den Pro⸗ biet zuruͤckrufen werde. Die Griechische Regierung muß vor vinzen des Griechischen Festlandes geschickt worden war, Allem die Gefuͤhle der Dankbarkeit zu erkennen geben, mit und gleich anfangs keine sehr gute Aufnahme, namentlich denen sie zum erstenmal eine officielle Mittheilung von Aecten⸗ von Seiten Ypsilantis, der das Ober⸗Commando in Ost⸗ stuͤcken empfaͤngt, die sich auf die Maaßregeln beziehen, durch GHriechenland fuͤhrt, gefunden hatte. Die Truppen in West⸗ welche die verbuͤndeten Hoͤfe ohne ferneren Aufschub das Griechenland stehen, in Abwesenheit des General Church, menschenfreundliche und christliche Ziel zu erreichen hoffen,

der nach Aegina gezangen ist, unter dem Befehl des Gene⸗ das den Tractat vom 6. Jali herbeigefuͤhrt hat. Diese Mit⸗ 2* Dentzel. Oberst Heidegger scheint nun bestimmt Grie⸗ theilung laͤßt indessen die Griechische Regierung viele Be⸗

bchhenland verlassen zu wollen; ein Franzoͤsischer Oberst, Na⸗ nachrichtigungen vermissen, welche sie bisher noch nicht er⸗ mens Mangin, der mit dem Expeditions⸗Corps nach Morea halten 84. Sie hat nie eine venbeieue Kenntniß der

war, soll das Commando der regulairen Griechi⸗ Note des Reis⸗Efendi vom 10. Septemb. v. J. empfangen, schen Truppen uͤbernehmen. Der Praͤsident ist fortwaͤh, auf welcher die Hoffnung eines Waffenstillstandes zu be⸗ rend in Nauplia, und scheint daselbst den Ausgang der ruhen scheint. Ist dieses Document gleichlautend mit Wahlen der Bevollmäͤchtigten zum bevorstehenden National⸗ dem Texte, der durch Privat⸗Correspondenzen zur Kennt⸗ KCKongresse in Argos abwarten zu wollen. An den mei⸗ niß der Griechischen Regierung gekommen ist, und charakte⸗ sten Orten sind die Wahl⸗HOperationen bereits beendi⸗ risiren nicht andere Bestimmungen die Natur desselben ge⸗ get, und wie es heißt, größtentheils, namentlich im nauer, so kann die Regierung in dem Briefe des Reis⸗ Peloponnes, nach dem Wunsche des Präsidenten aus⸗ Efendt nur eine ausweichende Antwort sehen, durch welche fallen. 2 die Pforte nochmals die Vermittelung, welche ihr durch den Das Journal des Débats theilt nachstehende Aeten⸗ Tractat vom 6. Juli angetragen worden ist, dem Principe 1 . . nach verwirft. Wollte die Griechische Regierung sich auf „Note des Großbritanischen Resibenten Hrn. einen factischen Waffenstillstand, der in der Wirklichkeit 8 awkins an die Griechische Regierung.“ nur eine nach Willkuͤhr veraͤnderliche defensive Stellung ist, „Sr. Excellenz dem Präͤsidenten der provisorischen Regie⸗ stuͤtzen, und auf dieser Basis ihrerseits die Feindseligkeiten rung Griechenlands ꝛc.“ fuͤr aufgehoben erklaͤren, so wuͤrde sie sich außerhalb der

„Der unterzeichnete Resident Seiner Großbritanischen durch den genannten Traetat festgesetzten Principien stellen, 8 estät bei der provisorischen Regierung Griechenlands hat und zugleich eine Verpflichtung uͤbernehmen, die zu er⸗ „voon seinem Hofe den Befehl erhalten, Ew. Excellenz eine fuͤllen nicht in ihrer Macht staͤnde. Sie weiß nicht, wel⸗ 8 Copie des am 22. Marz von den Bevollmaͤchtigten der ver, ches das von der Alltanz garantirte Gebiet ist, indem ihr üuͤndeten Maͤchte unterzeichneten Protokolls mitzutheilen. das von Hrn. Dawkins erwaͤhnte Protokoll vom 16. Novbr. Der Köͤniglich Großbritanische und der Königlich Französi⸗ 1828 niemals bekannt gemacht worden ist. Aber selbst, wenn ssche Botschafter begeben sich gegenwärtig nach Konstantino⸗ ihr auch diese Mittheilung damals gemacht worden ware, so pel, zu dem Zweck, um mit der Ottomanischen Pforte auf den wuürde sie gegen die Rechtlichkeit und Loyalität, welche ihr durch senes 8 festgestellten Grundlagen eine Unter⸗ allein auf das Vertrauen der erhabenen verbuͤndeten Soupe⸗ heaandlung zu und in der Hoffnung, uͤber die Ange⸗ raine Anspruͤche geben koͤnnen, zu verstoßen geglaubt haben, legenheiten 9—9 * ein deftinitives Uebereinkommen wenn sie ihnen nicht den wahrhaften Stand der Dinge vor zu treffen. Der Praͤsident der provisorischen Regie⸗ Augen gelegt und bewiesen haͤtte, daß es weder am Ende des rung Griechenlands wird in diesem Acte mit lebhaf⸗ vorigen Jahres noch jemals in ihrer Macht stehe, die un⸗ ter Freude sehen, daß die drei M beschlossen gluͤckliche Bevöͤlkerung der jenseits des Isthmus von Korinth heaben, von der Ottomanischen Pforte die Beobachtung des gelegenen Provinzen durch einen Act der Autoritaͤt in den

Waffenstillstandes zu verlangen, welchen der Reis⸗Esendi mkreis des Peloponnes und der benachbarten Inseln zu am 10. September 1828 als von der dhan e Peen Provinzen haben mit denen des Pelo⸗ bestehend angekuͤndigt hatte. In Dezug auf diesen Beschluß ponnes und der Inseln in den Tagen der Pruͤfung

zweifelt der Unterzeichnete nicht, daß Ew. Excellenz die ge⸗ und des Ungluͤcks die feierliche Verpflichtung uͤbernom⸗

rechte Hoffnung der verbuͤndeten Höfe, von der Grlechischen men, ihre Sache niemals zu trennen. Diese Ver⸗ baldigst jenen Wuͤnschen entsprechende Maaßregeln pflichtungen sind in Acten niedergelegt, welche die dop⸗ tressen zu sehen, wuüͤrdigen werden, es mag dies nun durch pelte Sanction der National⸗Congresse, und die noch un⸗

Suspendirung der Feindseligkeiten auf allen Punkten, wo verletzlichere der Eidschuͤre erhalten haben. Kann die Griechische

K och fortdauert, oder durch Zuruͤckberufung der Regierung, deren Vollmachten von denselben Aeten herruͤhren,

die durch das Protokoll vom 16. November 1828 dieselben verletzen, indem sie zwischen dem Griechischen Conti⸗

Garantie der drei Maͤchte gestellten Graͤnzen ge⸗ nente und dem Peloponnes eine Scheidungs Linie zieht, waͤh⸗

5,— Diese Maaßregel wird die Loyalitaͤt und die Recht⸗ rend es gerabe die unermeßlichen Opfer des ersteren sind,

ich der Principien, welche diese Regierung leiten, bewoͤh⸗ welchen die Halbinsel mehr als einmal ihre Rettung ver⸗

gerechte Vertrauen zei en, welches sie in die Vorsorge dankte? Und selbst wenn die Regierung sich willkuͤhrlich die⸗

8 Griecheneenen Alüürten füͤr die Le. Interessen und das Gluͤck ses Recht beilegen wollte, haͤtte sie die Mittel, diese Tren⸗

s setzt. Der Unterzeichnete benutzt diese Gele⸗, nung zu bewirken, ohne jene Bevölkerungen, welche kaum in

u.“] ihre Heimath zuruͤckgekehrt sind, und auf dieselbe Ruhe,

deren Morea durch den Schutz und die Wohlthaten

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Der allgemein

-elo, batke die deecche Pehens Griechenlands vom 13. Juni zu⸗ der verbuͤndeten Maͤchte genießt, zu hoffen beginnen,

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ng von Arhen, 3000 Mann stark, neuen Katastroph 1 durch Ueberzeu⸗ usfall 3⸗ phen auszusetzen? Weder 1 3 beiligen v.en aece ö —— gung noch durch Gewalt wuͤrde ihr dies moͤglich seyn. nach der ungase des Griechischen Die jener Provinzen 82* 80 an „der Art. 3. des Tractats vom 6. Juli und die im wundeten, nebst 2 Kanonen, edFgesdann . koll vom 22. Maͤrz enthaltene ecn uͤber die Begraͤnzung