die Kosaken weichen mußten. Der General ließ durch die zweite Brigade der 4ten Uhlanen⸗Division und 4 Stuͤck reitende Artillerie, unter Befehl des General⸗Ma⸗ jors Scheremetieff, unterstuͤtzen, dem es, der Uebermacht des Feindes ungeachtet, nach einem der hartnaͤckigsten Kaͤmpfe endlich gelang, den Feind vom Schlachtfelde zu vertreiben, und nach Aidos zuruͤckzudraͤngen.“
„Die feindliche Infanterie hielt in starken Colonnen die Stadt, und eine jenseits derselben, zwischen den Straßen von Karnabat und Schumla genommene, Stellung besetzt, und schickte sich zu einer kraͤftigen Gegenwehr an. Das wohlgerichtete Feuer unsers Geschuͤtzes, das vortheilhaft auf⸗ gestellt war, die Bewegung des 36sten und 37sten Jaͤger⸗ Regimentes, die von der ganzen Infanterie der 18ten, unter dem Befehl des General⸗Majors Fuͤrsten Gortschakoff ste⸗ henden Division, unterstuͤtzt, von einer Seite auf die Stadt zu, und von der andern auf den rechten Fluͤ⸗ gel des Feindes losmarschirten, um ihn zu umgehen, und endlich die Bewegung der Reiterei, durch welche der Feind Gefahr lief, seinen Ruͤckzug auf Karnabat abge⸗ schnitten zu sehen, begannen Verwirrung in die Tuͤrkischen Colonnen zu bringen, auf welche in diesem Augenblick ein allgemeiner Angriff gerichtet wurde. Die Stadt ward ge⸗ nommen, und der Feind, nach einem hartnaͤckigen dreistuͤndi⸗ gen Gefecht, vollstaͤndig geschlagen, und auf den Straßen von Karnabat und Schumla in die Berge getrieben, wobei er 1000 Mann an Todten und Verwundeten verlor. Eine Menge Todter, welche die Straßen der Stadt und das Ter⸗ rain bedeckte, auf dem unser neues Lager stand, wurden den⸗ selben Tag beerdigt. Wir nahmen dem Feinde unter Anderm 7 Officiere, 220 Gemeine, 3 Kanonen und 4 Fahnen, welche letztere ich die Ehre habe, Ew. Kaiserl. Majestaͤt zu Fuͤßen zu legen. Unser Verlust belaͤuft sich auf 100 Mann.“
„In Aidos fand man bedeutende Vorraͤthe jeder Gat⸗ tung vor, und namentlich 600 Zelte, 448 Faͤsser Pulver, 236 Patronen⸗Kasten, 10 Laffeten, uͤber 3000 Kugeln und ande⸗ res Wurf⸗Geschuͤtz, verschiedenes Befestigungs⸗Geraͤth, große Vorraͤthe an Heu, und ein Magazin, das mit Zwiedack und 3000 fast neuen, fuͤr die regulairen Truppen bestimmten Sol⸗ daten⸗Maͤnteln angefuͤllt war. Zugleich habe ich die Freude, Ew. Maäjestaͤt melden zu koͤnnen, daß wir in Aidos auch un⸗ sere, der 19ten Artillerie⸗Brigade gehoͤrende Kanone, die ihr am 18. (30) September vorigen Jahres in der Schlacht bei Kurtepé vom Feinde abgenommen, aber nicht von ihm benutzt worden war, vorgefunden haben.“
„Am 14ten (26.) besetzten die Kosaken des General⸗Ma⸗ jors Schiroff ohne Widerstand die Stadt Karnabat, wo sie 40, Gefangene machten; am 16ten (28.) traf das Corps des Generals Ruͤdiger dort ein.“
„Eine aus dem 5ten Regiment der Kosaken des Schwar⸗ zen⸗Meers und dem Husaren⸗Regiment Erzherzog Ferdinand be⸗ stehende Abtheilung, besetzte unter den Befehlen des General⸗ Majors Montrésor das kleine Dorf Russo⸗Kastro, wodurch sie bei Karabunar eine starke Stellung bekam, und zu ih⸗ rer Rechten mit dem General Ruͤdiger, und zu ihrer Linken mit den Kosaken des Regimentes Baklanoff, die zur Garni⸗ son von Burgas gehoͤren, und deren Posten auf der Straße von Bargas nach Faki ausgestellt sind, in Verbindung gesetzt sah. Mehrere Trupps Kosaken des General⸗Majors Schi⸗ roff recognosciren die Straßen von Nambol und Slivno, auf denen der Feind entflohen ist.“
„Mit dem groͤßten Schmerz sehe ich mich genoͤthigt, Ew. Kaiserl. Majestaͤt von dem Elende zu unterrichten, das die ungluͤcklichen Bewohner der Gegenden von der Wuth des fliehenden Feindes zu erdulden haben. In Aidos sind alle christlichen Kirchen zerstoͤrt worden, waͤhrend wir die Mo⸗ scheen sorgfaͤltig Die Tuͤrken pluͤnderten alle Ein⸗ wohner, die sich nicht hatten retten koͤnnen, waͤhrend Letztere in uns nur Vertheidiger und Beschuͤtzer finden. In der That sah man auch, aàm Tage nach unserer Ankunft, von allen Seiten die Bewohner der Stadt aus den Waͤldern und von den Bergen mit ihren beladenen Wagen herannahen, um ihre Wohnungen wieder zu beziehen. Wenn es immer moͤglich waͤre, den Feind zu verfolgen, so wuͤrde diesem Elend theilweise vorgebeugt werden⸗koͤnnen; die Umstaͤnde erlauben es aber nicht immer. Karnabat ist gleichfalls ruinirt, und als sich unsere Kosaken näͤherten, kamen ihnen 500 Bewoh⸗ ner entgegen, und empfingen sie wie ihre Retter. Auf je⸗ den Fall aber laͤßt sich die Wiederkehr der noch zerstreuten Einwohner zu ihren Wohnungen hoffen, und daß sie die von ihnen begonnene Aerndte auch selbst beendigen, und uns da⸗ durch hinlaͤnglichen Vorrath fuͤr unsere Winterquartiere ver⸗ schaffen werden.“
„Ein Bericht des General⸗Licutenant Krassoffsky, vom
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14ten (östen) meldet mir, daß die feindlichen Vorposten sich
auf Schumla zuruͤckgezogen, und sich laͤngs dem kleinen Flusse Der General hatte die Absicht, sich diesem Platze mit seinem ganzen Corps zu naͤhern, um
Bulanyk festgesetzt haben. wo moͤglich den Feind dahin zu bringen, daß er denselben verlasse.“
„Den letzten Berichten des General⸗Adjutanten Kisseleff zufolge, waren die bei Schurscha und Widdin stehenden Truppen voͤllig unthaͤtig geblieben. Da der General⸗Adjutant Baron Geismar den Einwohnern der Umgebungen von Rachova er⸗ laubt hatte, in ihre Wohnungen zuruͤckzukehren, so sind da⸗ durch nicht nur diese zum Bleiben veranlaßt worden, son⸗ dern es melden sich sogar fortwaͤhrend Tuͤrken, die in einem
Bulgaren ab, und bitten um Russischen Schutz.“”“ —* 8 ö
St. Petersburg, 11. August. Am 5ten d. M. wurde zur Feier der Einnahme von Hassan⸗Kalé und Erzerum, der Hauptstadt Natoliens, um 2 Uhr Nachmittags in der Ka⸗ thedrale zur Mutter Gottes von Kasan, in Gegenwart Sr. Majestaͤt des Kaisers, Ihrer Majestat der Kaiserin, des ganzen Hofes, der Mitglieder des Reichs⸗Rathes, der Mini⸗ ster, der saͤmmtlichen hier anwesenden Generale und Stahs⸗ und Ober⸗Officiere von der Garde und der Armee, der aus⸗ waͤrtigen Gesandten, aller hoffaͤhigen Personen beiderlei Ge⸗ schlechts und unter dem Zulauk einer zahllosen Menge Volks, Gott dem Herrn ein Dankgebet dargebracht. Waͤhrend das
Te Deum gesungen ward, wurden 101 Kanonenschuͤsse ger-.
loͤst. — Abends war die Stadt erleuchtet.
Der General⸗Lieutenant Krassoffsky hat den Wladimir⸗ Orden 1ster Classe erhalten, und der General⸗Major Berg vom General⸗Staabe, so wie der General⸗Major Schilder von den Garde⸗Sapeurs, und der General⸗Major Kuprianoff, Befehlshaber der 2ten Brigade der 10ten Infanterie⸗Divi⸗ sion, den St. Georgen⸗Orden 3ter Classe.
Se. Kaiserl. Maj. haben den Etatsrath Arnold zum Chef von der 5ten Abtheilung im Commissariats⸗Departement des Kriegs⸗Ministeriums zu ernennen geruht.
Se. Majestaͤt haben unterm 4ten v. M. einen, den
Wirkungskreis eines Collegen des Justiz⸗Ministers bestim⸗ Ugemeinen Organtsation der Mi⸗
menden Zusatz⸗Artikel zur nisterien bestaärigt, wonach die bereits fruͤher festgesetzten Re⸗ geln fuͤr alle Minister⸗Collegen, mit Hinzufuͤgnng mehrerer speciellen Bestimmungen, auch fuͤr den Collegen eines Justiz⸗ Ministers geltend seyn sollen.
Auf den Antrag des Finanz⸗Ministers ist durch ein vom
Reichs⸗Rath abgefaßtes und am 19. Julius Allerhoͤchst brstä⸗
tigtes Gutachten verordnet: Wenn ein Schiffer nach Grund⸗
lage des g. 52. des Zoll⸗Reglements in der Declaration die Zahl der Schiffslasten nach dem Attestat des Orts, wo das Schiff gebauet oder ausgemessen worden, angiebt, so richtet sich das Zollamt nach diesen Artestaten. Hat aber der Schiffer Schiff wie fruͤher ausgemessen und die Lastgelder sollen fuͤr die Zahl von Lasten erhoben werden,
kein Attestat, so soll das
welche sich bei der Ausmessung ergiebt. Seine Majestaͤt der Kaiser haben folgenden Beschluß des Reichs⸗Rathes Allerhoͤchst zu bestaͤtigen geruht: 1) Kauficute,
denen ein Rang oder Orden verliehen wird, die aber nach
Grundlage der Verordnung vom 11. November 1820 dadurch nur die Rechte des persoͤnlichen Adels erhalten, duͤrfen, des Landbaues wegen, solchen Bauern, die von ihren Gutsherr⸗
schaften die Freiheit erhalten haben, aber noch nirgends ein⸗ 2
geschrieben sind, so wie auch freien Ackersleuten erlauben, sich auf ihren Grundstuͤcken niederzulassen. 2) Niederlassungen dieser Art duͤrfen nicht anders als auf gegenseitigen, im Ge⸗
richtshof buͤrgerlicher Sachen (Grashdanskaja Palata), der
eingefuͤhrten Ordnung gemaͤß aktestirten, Abmachungen be⸗ gruͤndet, geschehen. 3) Diese Verabredungen sind auf nicht weniger als 6 Jahre zu treffen, und muͤssen genau die gegen⸗ seitigen Verpflichtungen des die des Ansiedlers zum Gutsbesitzer, festsetzen. 4) Sie sollen, gleich den Contrakten, unverletzlich seyn, und im Fall sie nicht ehalten werden, oder sich daruͤber ein Streit erheben sollte, 5 ist nach den Contrakt⸗Gesetzen zu entscheiden. 5) Ueber dergleichen Ansiedler muß in jedem Gouvernement ein eige⸗
nes Kataster gefuͤhrt werden, in welches sie unter der Be- b
nennung der verpflichteten Anstedler einzutragen sind; was aber die Rekrutenstellung betrifft, so sind sie zu den 500 Thei⸗ len der naͤchsten Krondoͤrfer zu rechnen. 6) Die verpflichte⸗ ten Ansiedler, so wie uͤberhaupt alle Leute freien steuerpflich⸗ tigen Standes, stehen unter den Lokal⸗Cameralhoͤfen, zahlen
Krone aber nur die Kopfsteuer; wenn sie dagegen in
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Umkreise von 50 Werst und weiter wohnen, oder senden
Gutsbesitzers zum Anstedler, wie 8