1829 / 243 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

8

staͤt und uͤberreicht ihm das S ser nimmt dasselbe, giebt es dem Vice⸗Kanzler, der es auf einen dafuͤr bestimmten Tisch niederlegt, und darauf im Na⸗ men Sr. Kaiserl. Majestaͤt auf die Rede des Botschafters antwortet. Ein Dolmetscher liest dann die Persische Ueber⸗ setzung dieser Antwort vor. Se. Maj. der Kaiser begeben Sich demnaͤchst mit dem Botschafter in ein angraͤnzendes Gemach, in welches der Dollmetscher zugelassen wird. Waͤhrend die⸗ ser Zeit begiebt sich J. Maj. die Kaiserin unter Vortritt des Hofes durch den Saal der Chevalier⸗Garde in den klei⸗ nen Thron⸗Saal, wo die Grenadiere des Pallastes von der

Thuͤre bis zum Throne im Spalier aufgestellt sind. Nach⸗ dem der Gesandte vom Kaiser die Erlaubniß erhalten, Ihm die Personen seines Gefolges vorzustellen, werden selbige vom Groß⸗Ceremonienmeister in das Gemach gefuͤhrt, wo Seine Majestaͤt sich befindet.

Wenn der Gesandte die Privat⸗Audienz bei Sr. Maj. dem Kaiser, mit demselben Gefolge, das ihn in den St. Geor⸗ gen⸗Saal begleitete, verlaͤßt, so begiebt er sich in das Zimmer der Chevalier⸗Garde. Dort bleibt er so lange, bis ihn der Ober⸗ Kammerherr, nachdem er ihn angemeldet, einladet, in den Saal zu treten, wo sich Ihre Maäjestaͤt die Kaiserin vor der letzten Stufe des Thrones befindet; der ganze Hof ist dort aufgestellt, die Damen zur Rechten, und die Herren zur Lin⸗ ken Ihrer Majestaͤt.

Der Botschafter macht seine erste Verbeugung beim Eintritt, die zweite in der Mitte des Saales, wo sein Gefolge stehen bleibt, und die dritte in einiger Entfernung vom Throne. Darauf haͤlt er in Persischer Sprache eine Rede, deren Rus⸗ sische Uebersetzung ein Dolmetscher vorliest. Der Vice⸗Kanz⸗ jer antwortet im Namen J. M. der Kaiserin und der Doi⸗ metscher liest diese Antwort in einer Persischen Uebersetzung vor, worauf der Botschafter Ihrer Maj. die Personen sei⸗ nes Gefolges vorstellt. Nach Beendigung der Audienz macht der Botschafter, indem er sich zuruͤckzieht, die uͤblichen Ver⸗ beugungen, und kehrt in den Concert⸗Saal zuruͤck, wohin ihn dasselbe Gefolge und in derselben Ordnung, wie fruͤher, begleitet. See er dort ausgeruht hat, wird er von den naͤmlichen Personen des Hofes an den Ort gefuͤhrt, wo sie ihn empfangen hatten, und kehrt mit seinem Gefolge nach dem Taurischen Pallaste zuruͤck.

1“ Frankreich. Paris, 25. Aug. Se. Majestaͤt ertheilten gestern dem Staats⸗Minister, Herrn von Vatismenil, eine Privat⸗Audienz.

Der Moniteur enthaͤlt drei, vom Minister des In⸗ nern contrasignirte Koͤnigliche Verordnungen; durch die erste, vom 23. Aug. datirte, wird der bisherige Praͤfekt des De⸗ partements der Ille und Vilaine, Vicomte von Curzay, an die Stelle des zum Marine⸗Minister erhobenen Baron von Haussez zum Praͤfekten des Gironde⸗Departements ernannt; von den beiden anderen, vom 24. Aug. datirten Verordnun⸗ gen, versetzt die eine den bisherigen Praͤfekten des Departe⸗ ments des Ober⸗Rheins, Jordan, in das Departement der Ille und Vilaine, und ernennt die zweite den Requetenmei⸗ ster, Baron Locard, zum Praͤfekten des durch jene Versetzung erledigten Departements des Ober⸗Rheins.

er Minister des oͤffentlichen Unterrichts und der geist⸗ empfing gestern die Mitglieder der Uni⸗ versitaͤt.

Der Municipal⸗Rath der Stadt Caen (Departement des Calvados) hat in seiner Sitzung vom 20sten d. M. die von einem dortigen Journale gegebene Nachricht von gewal⸗ tigen Erschuͤtterungen und Aufregungen, welche in dieser Stadt durch die Nachricht von der Ministerial⸗Veraͤnderung veran⸗ laßt worden waͤren, fuͤr ungegruͤndet erklaͤrt. Der Moni⸗ teur theilt einen Auszug aus dem Sitzungs⸗Protocolle mit, in welchem der Municipal⸗Rath im Namen der Stadt sein ehrfurchtsvolles Vertrauen in die Koͤnigl. Weisheit und seine Ergebenheit gegen jede Verwaltung betheuert, welche die Rechte e. * und die Charte in gleichem Maaße vertheidigen

erde.

Der erste Praͤsident des Koͤnigl. Gerichtshofes in Li⸗ moges, Baron Gaujal, der sich bekanntlich weigerte, seine Stelle an Hrn. Bourdeau abzutreten und als Rath in den hiesi⸗ gen Cassationshof einzutreten, protestirt in einem Schreiben an den Courrrier frangais dagegen, daß diese Weigerung eine Folge veraͤnderter Gesinnungen sey; er habe vielmehr noch vor ei⸗ nigen Monaten dem Großsiegelbewahrer erklaͤrt, daß er seine Praͤsidentenstelle behalten wolle.

Die Times hatte sich vor Kurzem in einem (in Num, mer 236 der Staats⸗Zeitung auszuͤglich mitgetheilten) Artikel uͤber die wahrscheinlichen Plaͤne und Maaßregeln des neuen Franzoͤsischen Ministeriums geaͤußert. Das Journal

—2 1* 8

. .“ BB

chreiben des Schah; der Kai⸗ es D 6 b ats enthaͤlt nunmehr uͤber jenen Aufsatz des

Englischen nen wir folgende Hauptstellen hervorheben. seeischer

Blattes ausfuͤhrliche Betrachtungen, aus de⸗ „Unser uͤber⸗ Moniteur, die Times, faͤhrt fort, die Plaͤne des neuen Ministeriums zu entwickeln. Man will uns durch⸗ aus gluͤcklich machen, und England, diese gute und treue Freundin, die fuͤr unsern Ruhm und unsere Wohl⸗ fahrt mehr besorgt ist, als wir selbst, und tausendmal besser, als wir, weiß, was den Wuͤnschen und Sitten Frankreichs gemäß ist, giebt sich die Muͤhe, unsere revo⸗ lutionairen Gesetze umzugestalten. Das Alles ist freilich nur erst wahrscheinlich, wie der vertraute Freund unsers Mini⸗ steriums selbst sagt, aber wenn es sehr wahrscheinlich, ja mehr als wahrscheinlich ist, daß sieben bis acht Maͤnner bei uns wirklich solche Plaäne haben, so ist es wenig wahrschein⸗ lich, daß die Kammer sich zur Ausfuͤhrung derselben herge⸗ ben werde. Die Haupt⸗Artikel dieser neuen, uns mit dem letzten Packetboote zugekommenen Charte sind erstens die Ver⸗ minderung des Baht ähigkeits⸗Alters zum Deputirten von 40 auf 30 Jahre. Dabei wird jedoch die Bedingung gemacht, daß jedes Departements⸗Wahl⸗Collegium das Recht erhalten soll, zwei Deputirten mehr zu erwaͤhlen. Auf diese Weise wuͤrden die Royalisten ihren Einfluß wieder gewinnen, ohne daß man zu und Bestechungen seine Zuflucht zu nehmen brauchte. a nun im Jahre 1824 die sogenannten Royalisten die Majoritaͤt hatten, so ergiedt sich, daß diese unerschrockenen Vertheidiger der Religion und der alten Sitten sich der Verfälschung und Bestechung schuldig gemacht haben, denn sonst wuͤrden sie nicht die Sieger ge⸗ wesen seyn. Was meinen die Deputirten des Herrn von Villéle dazu? Doch wie dem auch seyn mag, Ihr sogenann⸗ ten Royalisten, versteht es wohl! es giebt fuͤr Euch nur zwei Mittel, Euren Einfluß wieder zu gewinnen, naͤmlich entwe⸗ der die Wahlen durch Unterschleif und Erkaufen der Stim⸗ men zu verfaͤlschen, wie Ihr es nach dem Gestaͤndnisse Eures eige. nen Freundes bereits gethan habt, oder die Wahlen in den großen Departements⸗Wahl⸗Collegien zu concentriren. Die Masse des Volks ist Euch abgeneigt; jene Bauern, jene Kleinhaͤnd⸗ ler und Advokaten, welche die kleinen Wahl⸗ Collegien an-⸗ fuͤllen, wuͤrden Euch ihre Stimmen versagen. Hier bietet sich aber eine kleine Schwierigkeit dar. Die Royalisten ha- ben naͤmlich ihren Einfluß verloren, denn wozu wuͤrde man ihnen sonst Rathschläͤge geben, wie sie ihn wieder gewinnen sollen. Wenn sie nun ihren Einfluß verloren haben, so wird ¹ die jetzige Kammer gewiß nicht sich selbst mit eigenen Händen berauben, um ihre Gegner zu bereichern. Dieser Knoten ist unaufloͤslich, so lange nicht durch eine Ordonnanz das ge⸗ schieht, was nach der ausdruͤcklichen Bestimmung der Charte nur durch ein Gesetz geschehen kann. Was bedeuten also diese pomphaften Protestationen gegen Staatsstreiche? Es erregt Unwillen, die Kammer und Diejenigen, von welchen sie gewaͤhlt ist, auf diese Weise verlaͤumden zu hoͤren, als wenn aus den großen Wahl⸗Collegien royalistische Deputirte hervorgingen, und das uͤbrige Frankreich sich dem Geiste des Aufruhrs und des Schwindels ergeben haͤtte. Die wahren Royͤalisten, die Freunde des Koͤnigs und der Charte, sind überall, die Royalisten nach Eurer Art werden bald nir⸗ gends mehr seyn. Eure Berechnung wuͤrde Euch kaum drei oder vier Jahre laͤnger am Leben erhalten, aber die Ausfuͤh rung derselben waͤre eine schwere und unverdiente Beleidi- gung der Gefuͤhle Frankreichs. Der erste Schritt, welchen nun diese royalistische Kammer thun wuͤrde, waͤre ein Gesetz gegen die ihr so verhaßte Theilung des Grund⸗Eigenthums, welche auch den juͤngstgebornen Mitgliedern der Familie Brod und eine Art von Wohlstand verleiht. Unsern Nach⸗ baren liegt es ganz besonders am Herzen, auch bei uns ein Volk von Bettlern zu schaffen, dem aͤhnlich, welches ihre Insel belastet, und sie zum Vortheile Frankreichs in fort⸗ währender Unruhe erhaͤlt. Mit welcher Beredsamkeit schil⸗ dern sie die traurige Lage eines Landes, das fast eben so viel Grundbesitzer als Einwohner zaͤhlt! Die Demokratie und der Despotismus, das ist die Alternative, die sie uns stellen, wenn wir nicht aufs Schleunigste unser Erbrecht ändern. Wenn man, sagen sie, die Vertheilungen eines Grundstuͤcks durch ein halbes Jahrhundert verfolgen wollte, so wuͤrden zuletzt die Bruͤder nur noch einen Baum oder ein Gebuͤsch unter einander zu theilen haben. Bei dieser Berechnung vergißt man freilich den Ertrag der Arbeit und des Gewerb⸗ fleißes, die Anhaͤufung des Vermoͤgens durch Heirathen und Familien⸗Buündnisse, in Anschlag zu bringen; man vergißt, daß der Reichthum stets wieder den Reichthum sucht, und daß zwei halbe Erbschaften eine ganze machen. Doch man kann nicht an Alles denken. Das Wunderbarste dabei ist, daß diese große Neuerung ohne das Erstgeburts⸗Recht .

7