1829 / 244 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

auf dem Kriegs⸗Schauplatz, oder auf betraͤchtliche Veraͤnde⸗ rung der Course auf der Boͤrse zu Wien, da die Couriere und Estaffetten saͤmmtlich aus Oesterreich zu kommen schie⸗ nen, und nach Frankfurt und den Niederlanden gingen. Wuͤrzburg, 28. Aug. Gestern um 5 ½ Uhr Abends sind Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Kronprinz, Prinz Otto und Luitpold, von Bruͤckenau dahier angekommen, und haben die⸗ fen Morgen um 6 ¼¾ Uhr Ihre Reise nach Muͤnchen fortgesetzt. G Frankfurt, 28. August. Ihre Durchl. die verwitt⸗ wete Frau Herzogin von Sachsen⸗GBotha und Altenburg sind

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heeute nebst Suite hier eingetroffen und im Gasthaus zum Roͤmischen Kaiser abgestiegen. 8. Frankfurt a. M., 29. August. Goͤthe's Eintritt ins Ziste Jahr wurde gestern hier in vielen Pripat⸗Zirkeln, vor⸗ nehmlich aber in groͤßerem Verein an zwei Orten festlich be⸗ gangen. Etwa 100 Personen versammelten sich um 4 Uhr zu einem Gastmahle auf dem Forsthause. Paganini war eingeladen; errnahm frohen Theil an der allgemeinen Freude, uund fand die Frankfurter recht suͤdlich aufgeregt. Mehrere ggeeistreiche Toasts wurden ausgebracht, Goͤthesche Tafellieder gesungen, und 81 Boͤllerschuͤsse unterbrochen abgefeuert. Abends brannte man ein Feuerwerk ab, wobei 81 Raketen stiegen. Der andere Verein bestand aus Mitgliedern des Liederkranzes; er beging den feierlichen Tag im Saale des Weidenhofs. Sang und Klang begleitete wie natuͤrlich aauch hier die Genuͤsse des Mahls. —* Freiburg, 25. August. Die Kirche des vormaligen Klosters Thennenbach, ein edles Werk der Baukunst des zwoͤlften Jahrhunderts, gegruͤndet unter dem Schirm eines Zweiges der Ahnen unseres durchlauchtigsten Fuͤrsten⸗Hauses, der Markgrafen von Hochberg, soll auf hoͤchsten Befehl hie⸗ her versetzt, und als Tempel der evangelisch⸗protestantischen Gemeinde in der Zaͤhringer aufbluͤhenden Stadt fortbestehen. Die Ausfuͤhruͤng dieser großen Idee hat bereits begon⸗ nen, und die Grundsteinlegung zu der Kirche, welche auf des Kirchen⸗Gemeinde⸗Raths unterthaͤnigste Bitte en Namen Ludwigs⸗Kirche traͤgt, ist heute, an dem Namens⸗

tage Sr. Koͤnigl. Hoheit des feierlich vollzogen bee,

Darmstadt, 28. Aug. Sonnta 1 ten sich einige Familien 8n8. Frankfurt 89 .n 8 en um sich ein laͤndliches Vergnuͤgen zu bereiten. Sie waͤhlten sich zum Ruhepunkt ein kleines, mit Pappeln und Kastanienbaͤumen umgebenes Landhaͤuschen, und betraten den darin erbauten Salon. Kaum hatten sie sich zu Tische ge⸗ setzt, da wankte plöͤtzlich der mit steinernen Platten belegte Fußboden, die Balken, die ihn trugen, brachen aus ihren Fugen, und die ganze Gesellschaft sank mit Tischen und Stuͤhlen und Baͤnken unter; und da Niemand wußte, wie es unter dem Salon beschaffen war, so schrie auch Alles bunt durcheinan⸗ der um Huͤlfe. Gleich beim Einbrechen des Fußbodens hatte

ein Maͤdchen Geistesgegenwart genug, durch ein offenes Fen⸗ ster zu springen. Alle Andere aber sanken mit unter. Einige waren zufaͤllig auf Tischen und Baͤnken stehen geblieben, noch Andere lagen unter denselben, und namentlich waren einige Kinder so sehr von Truͤmmern bedeckt, daß man nur an ihrem Geschrei merken konnte, wo sie lagen. Ohne Zweifel wuͤrden diese hart beschaͤdigt worden seyn, wenn sie nicht zufaͤllig un⸗ ter Stuͤhle und Baͤnke waͤren zu liegen gekommen, welche sie gegen das Gewicht der Balken schuͤtzten. Und nun be⸗ merkte man erst, daß es ein Keller von etwa 9 bis 10 Fuß Tiefe sey, in den die Gesellschaft gestuͤrzt war; und da man scc auf dieser Seite wieder einigermaaßen vom ersten Schrek⸗ en erholt hatte, so half man sich gegenseitig unter den Truͤm⸗ mern hervor; die jungen Leute kletterten an den Balken em⸗ por, und zogen mit vieler Muͤhe Frauen, Maͤdchen und Kin⸗ der heraus. Der Schrecken war groß, aber zum Gluͤck ist Niemand beschädigt worden; und fast Alle sind nur mit blauen Maͤlern, leichten Quetschungen und zerrissenen Klei⸗ dern davon gekommen. Bei genauerer Untersuchung fand es sich, daß die Balken des Fußbodens nicht nach architectoni⸗ schen Gesetzen gelegt waren.

Leipzig, 31. Aug. Dem Geruͤchte, daß ein hiesiges Handlungshaus im Begriff sey, eine 4pCtige Russische An⸗ leihe zu negociiren, wird von demselben auf das Bestimm⸗ teste widersprochen. w

Bremen, 30. Aug. Die hiesige Zeitung theilt eine amtliche Bekanntmachung mit, worin gesagt wird, daß die im Buchhandel erschienene Schrift: „Geschichte der beruͤchtigten Bremer Giftmischerin Margareta Gesina Gottfriede“ nicht blos zum groͤßten Theile Unwahrheiten enthalte, sondern daß auch kein einziges der erheblichsten Verbrechen, deren die Inquisttin beschuͤldigt werde, darin so geschildert wird, wie es den Acten gemaͤß ist.“ 8

Schweiz. 8 Aus der Ssgei 26. August. In der am 17ten d. M. gehaltenen letzten Sitzung der Tagsatzung wurden die revidirten Verfassungen der Staͤnde Appenzell Innerrhoden und Unterwalden Ob dem Wald, die schon fruͤher den Mit⸗ stäͤnden durch Kreisschreiben mitgetheilt worden, nun⸗ mehr, da nichts sich in denselben vorfindet, was den Bundes⸗ verhaͤltnissen zuwider waͤre, in das eidgenoͤssische Archiv nie⸗ dergelegt und unter Gewaͤhrleistung der Eidgenossenschaft ge⸗ stellt. Der Gesandte von St. Gallen einzig nur behielt sich im Betreff der ertheilten Gewaͤhrleistung das Referendum vor. Diesen Anlaß benutzend, eroͤffnete der Gesandte von Tessin den in seinem großen Rath durch Herr Alt⸗Landam⸗ mann Maggi versuchten Angriff auf die Verfassung; der Vortrag war in Sinn und Geist dem Proclama seiner Re⸗ gierung entsprechend, und von dem Praäͤsidenten der Tag⸗ satzung wurde der Festigkeit und Klugheit der Regierung des Cantons Tessin Beifall gezollt, so wie dann auch warnende Bemerkungen uͤber den obwaltenden Hang zu Veränderun⸗ gen der Verfassungen und uͤber gefaͤhrliche Triebfedern beige⸗ fuͤgt, deren man sich hin und wieder, um das Volk zu bear⸗ beiten, bediene. Die Gesandtschaft von Luzern uͤberreichte hierauf zwei am 6. Juni vom großen Rath dieses Standes erlassene Gesetze, worin einige wesentliche Verfassungs⸗ Aenderungen enthalten sind; sie ersuchte die hohe Tagsatzung, solche einstweilen ins eidgenoͤssische Archiv deponiren zu lassen, hbis im Laufe des Jahres die vollstaͤndige neue Verfassung des Standes Luzern saͤmmtlichen Staͤnden mitgetheilt und kommendes Jahr der Tagsatzung zur Gewaͤhrleistung koͤnne vorgelegt werden. Im Sturme der Zeit, bemerkte der Ge⸗ sandte von Luzern noch weiterhin, sey von seinem Stande ein Princip, dem heutzutage jeder civilisirte Staat huldigt, die Trennung der Gewalten naͤmlich, unberuͤcksichtigt geblie⸗ ben. Aus dieser Unterlassung seyen Nachtheile erwachsen und Vernachlaͤssigung mehrerer Verwaltungs⸗Zweige hervorgegan⸗ gen; darum sey dann auch die vorgenommene eeegehe; Aenderung keinesweges eine Frucht der Neuerungs⸗Sucht, sondern das ruhige Ergebniß innerer Ueberzeugung, womit der Stand Luzern lediglich in die Reihe der uͤbrigen Staͤnde getreten sey. Mehrere Gesandtschaften außerten uͤber die getroffenen Abänderungen, und insbesondere uͤber die Art und Weise, wie dieselben zu Stande gekommen, ihr Vergnuͤgen; hinwieder ward aber auch aufmerksam gemacht, wie nothwen⸗ dig es sey, die vorgeschlagenen Verfassungs⸗Aenderungen sorg⸗ faältigst zu wuͤrdigen, ehe ihnen Folge gegeben werde, und der Gesandte von 8 hielt dafuͤr, die Gewaͤhrleistung der Eidgenossenschaft sey mit der Niederlegung ins eidgenoͤssische Archiv untrennbar verbunden. Eilf Stände stimmten hier⸗ auf zur Aufnahme der zwei Luzernschen Gesetze ins Archiv; die eilf uͤbrigen blieben beim Referendum stehen; diese letzte⸗ ren sind Zuͤrich, Uri, Unterwalden, St. Gallen, Tessin, Wallis, Neuenburg, Waadt, Basel, Freiburg und Glarus. Der durch eine besondere Conferenz berathene Entwurf zu einem Concordat wegen Erleichterung des Transits der Waa⸗ ren von Rorschach nach Verriere, welcher, mit einigen Modi⸗ ficationen von acht Staͤnden, eine vorlaͤufige Zustimmung erhal⸗ ten hat, soll, so wie der zweite von mehreren Staͤnden auch vorläufig genehmigte Entwurf, den Waaren⸗Transit von Ba⸗ sel nach Italien betreffend, durch den Vorort an die Staͤnde fuͤr deren weitere Erklärungen mitgetheilt werden. Se. Excellenz der Praͤsident der Tagsatzung erklaͤrte hierauf die Sitzungen fuͤr beendigt. Seine Schlußrede warf summari⸗ sche Ruͤckblicke auf das Verhandelte, und bezeichnete, als ern⸗ stes Merkmal der Zeit, ein von feindseligen Personen ausge⸗ hendes Bestreben, die Schweitz als eine politisch getrennte unzusammenhaͤngende Masse darzustellen, und die daherige Nothwendigkeit kraͤftiger Maaßnahmen hiergegen und eines treuen Zusammenhaltens.

Der große Rath des Cantons Freiburg war auf den 10. August zu einer außerordentlichen Sitzung durch Kreis⸗ schreiben einberufen worden. Eine revidirte Verordnung uͤber das Tanzen erhielt die Zustimmung von 52 und 62 Votanten gegen 33 und 17; damit ist die alte sogenannte Tanzkilbe, die drei Tage dauert, wieder v Ein Vertrag zwi⸗ schen Waadt und Freiburg, zu Erleichterung des ge enseiti⸗ Pr Verkehrs und Minderung von Zoll⸗Abgaben, erhielt die Genehmigung und soll mit kommendem Späͤtjahr in Voll ziehung treten. 8 1

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