1829 / 246 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

woeͤsser aus ihren 25 getrieben. Einige Doͤrfer haben be⸗ trraͤchtlich durch Ueberschwemmung gelitten; im noͤrdlichen Brabant giebt es Ortschaften, die seit dem 13. Juli unter Waäasser stehen; mehrere Daͤmme sind durchgebrochen, und mman fuͤrchtet sehr fuͤr andere, deren Durchbruch großen Scha⸗ dden veranlassen koͤnnte.“ . Amsterdam, 29. August. Die allmaͤhlig wieder hoͤher eeiingetroffenen Course von Paris haben die Preise von Staats⸗ Papieren an hiesiger Boͤrse wieder emporgebracht, bis gestern eine entgegengesetzte Ursache, naͤmlich niedrigere Notirungen vpon Paris und London, wieder ein geringes Weichen der Preise hervorbrachte. Alt⸗Spanische Obligationen bei Hope u. Comp. werden seit den juͤngsten acht Tagen stark ausge⸗ boten, und sind deshalb von 29 auf 26 pCt. zuruͤckgegan⸗ gen. Oesterreichische Effecten blieben gestern begehrt. 8 Am gestrigen Getreidemarkt war nach Weizen hauptsaͤch⸗ lich von Polnischen Sorten lebhaftere Frage von Verbrau⸗ lchern und Spekulanten, und es fand, wegen angenehmeren Engli⸗ schen Berichten, zu hoͤherem Preise wieder bedeutender Um⸗ satz statt. Auch Roggen fand zu den vorigen Coursen bei ansehnlichen Parthieen geneigte Abnehmer. Gerste war we⸗ gen geringen Vorraths gut anzubringen. Hafer ging mit leiner Preiserhoͤhung von 4 à 5 Fl. leicht ab. Buchweizen, besonders leichte Waare, war begehrt, schwere Sorten blieben oohne Handel. Man zahlte fuͤr 130 pf̃ünd. weißbunten Pol⸗ nischen Weizen 390 Fl., 126 pfuͤnd. bunten, 350 Fl., 126. 127 pfßᷓnd. bunten Koͤnigsberger 350. 354 Fl., Alles im Ver⸗ sschluß im Verbrauch fuͤr 128. 129 pfünd. weißbunten 400. 1405 Fl., 128 pfuͤnd. bunten 390 Fl., 124. 126 pfuͤnd. gerin⸗ gen dito 336.345 Fl., 126. 127 pfß̃nd. bunten Koͤnigsberger 3878.380.382 Fl., 126 pfünd. rothbunten 350 Fl., 130 pfund. Rostocker 355 Fl., 120 pfñᷓnd. Luͤbecker 300 Fl., 119. 120 pfüñnd. Preußischer Roggen galt 173.175 Fl., 120 pfᷓnd. Peters⸗ burger 162 Fl., 106 sänd. Holsteinsche Gerste 150 Fl., 105⸗ pfuͤnd. Memel 138 Fl., fuͤr 78. 84 pfünd. feinen Friesischen ese 112. 130 Fl., 80 pfnd. dicken 115 Fl., 111. 113 pfünd. Holsteinschen Buchweizen 116.120 Fl.⸗ graue Erbsen 150 Fl., Ruͤboͤl wurde bei dem vorigen Markt wieder * Fl. hoͤher be⸗ zahlt, pr. ord. 59 Fk., pr. Oetober 58 Fl., pr. Nov. und

Decemb. 58 à 59 Fl., pr. Mai 55 ¾ Danemark. 1.““ Kopenhagen, 29. August. Eine kleine Russische Es⸗ cadre, von Archangel nach Kronstadt bestimmt, wird, dem Vernehmen nach, in diesen Tagen den Sund passiren, ohne haauf der hiesigen Rhede anzulegen. Ein dazu gehoͤriges Schiff segelte am Sonnabend hier vorbei. 8 8 Am 26sten ist die hier in der Rinne gelegene Kaiserl. Russische Barke suͤdwaͤrts abgesegelt. 8 Der hiesige Verein zur Sammlung von Beitraͤgen fuͤr die Milherung des Nothstandes in Griechenland hat seine Aufloͤsung angezeigt und wird dieser Tage vollstaͤndige Re⸗ chenschaft ablegen. Herr Eynard hat den Wohlthaͤtern Grie⸗ ceenlands in Daͤnemark die Abschrift eines von dem Praͤst⸗ denten an ihn gerichteten Briefes mitgetheilt, worin Letzterer den Wunsch ausspricht, zur Erziehung der neuen Generation ferner Huͤlfe zu finden, und es zugleich andeutet, daß sich dies durch Einschuͤsse in die Griechische National, Bank am zweckmaͤßigsten und ohne Kapitalverlust bewerkstelligen lasse.

Deutschland.

Stuttgart, 28. August. Das heutige Regierungs⸗ Blatt enthaͤlt eine Bekanntmachung des Kriegsministeriums, betreffend die in dem Departement des Kriegswesens einge⸗ rtretenen, organischen Veraͤnderungen, folgenden wesentlichen Inhalts: Das bisher unter einem besonderen Praͤsidenten fuͤr die Gegenstaͤnde der Militair⸗Oeconomie bestandene Kriegs⸗ raths⸗Collegium ist aufgehoben. Die Leitung der gesammten Militair⸗Oeconomie ressortirt in Zukunft ohne Zwischenbe⸗ ooͤrde unmittelbar vom Kriegs⸗Minister. Zu Bearbeitung der verschiedenen Geschaͤftszweige ist dem die eceerforderliche Anzahl von Ministerial⸗Raͤthen (Ober⸗Kriegs⸗ reaͤthen) und Ministerial⸗Assessoren (Kriegsraͤthen) beigegeben, aaus deren Mitte er seinen S nach eigenem Ermessen waͤhlt. Naͤchst denselben werden der 7228* der Artillerie, oder ein anderer hoͤherer Officier, ferner der General⸗Stabsarzt, der Ober⸗Thierarzt und der Baurath in Segenstaͤnden ihres Faches zur Berathun eogen und zu ecechnischen Referenten bestellt. Die Gesch fte selbst sind,

nach Maaßgabe der Gegenstaͤnde, theils buͤreaukratisch durch den Kriegs⸗Minister allein, oder durch Zuziehung des ordent⸗ lichen Referenten, theils collegialisch zu 4

der Erledigung bestimmt der Minister.

behandeln. Die Form ie Fälle uͤbrigens,

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den muß, sind besonders festgesetzt. Fuͤr die collegialische Berathung finden unter dem Vorsitze des Ministers regel⸗ maͤßige Sitzungen statt. Die Beschluͤsse werden nach der Stimmen⸗Mehrheit gefaßt. nicht gebunden, hat aber, falls er der Mehrheit der Stim⸗ men nicht beitritt, die Gruͤnde seiner abweichenden Entschei⸗ dung Seiner Koͤnigl. Majestaͤt vorzulegen.

Unter den unmittelbaren Befehlen des Kriegs⸗Ministers besteht als Ministerial⸗Section eine besondere Kriegskassen⸗ Verwaltung, die einen Ministerial⸗Rath zum Vorstande hat, und im Namen und bestaͤndigen Auftrage des Kriegs⸗Mini⸗ sters diejenigen Communicationen besorgt, die derselbe seiner Stellung nach nicht selbst besorgen kann, ferner die Liefe⸗ rungs⸗Accorde trifft, und andere dergleichen Verhandlungen vornimmt.

Der Wirkungs⸗Kreis des Ober⸗Recrutirungs⸗Rathes, als einer, von den beiden Ministerien des Innern und des Kriegs⸗ wesens ressortirenden Collegial⸗Stelle, bleibt unveraͤndert, so wie er in dem Recrutirungs⸗Gesetz vom 10. Febr. 1828 be⸗ stimmt ist. Die bisher bestandene Assentirungs⸗Commission ist aufgehoben.

Nachrichten aus Griechenland. An die vierte National⸗Versammlung der Grie⸗

chen der Praͤsident von Griechenland. (Fortsetzung.)

Indem wir das Panhellenion errichteten, wuͤnschten

wir die Einsichten und Kenntnisse zu benutzen, welche die Behoͤrden, denen die Nation oft ihr Interesse an⸗ vertraut hatte, wie ein Unterpfand bewahren mußten. Wir wuͤnschten zugleich Europa zu zeigen, daß Grie⸗ chenland Ordnung wolle, und daß es der Regierung, um der Nation in diesem Verlangen beizustehen, zukomme, sich zuerst selbst willkuͤhrlicher Gewalt zu enthalten. Die Re⸗ gierung mußte vor Allem sich mit der Armee, der Marine und den Finanzen beschaͤftigen. Die provisorische Organisa⸗ tion der Armee durch Errichtung von Regimentern (Chi⸗ liarchieen), die Verordnung, die den Seedienst regulirt, so wie die Verordnungen zur Niedersetzung der Commissionen der National⸗Bank und der Finanzen, dann der General⸗Inten⸗ danz, waren die voreinleitenden Entwickelungen der innern Organisation. Nach der Bekanntmachung dieser Einrich⸗ tungen erhielt der National⸗Schatz Kapitalien, und die Na⸗ tional⸗Bank lieh ihm die Summe von 2,034,660 Tuͤrkischen Piastern. Der Archipel ward von der Piraterie gereinigt, we⸗ gen welcher dem ehrenvollen Namen der Griechischen Ma⸗ rine ein ungerechter Vorwurf angehaͤngt wurde. Bei Troͤ⸗ zen und Megara versammelt, reihten sich die tapfern Krie⸗ ger wieder in Reih und Glied, die fruͤher durch Elend und Unordnung auf den Weg der Verzweiflung geschleudert wor⸗ den waren. Eine Abtheilung unter Admiral Miaulis ver⸗ buͤrgte die Sicherheit der Schiffahrt im Archipel, und brachte unsern ungluͤcklichen Bruͤdern, den Chioten, allen Trost, den wir ihnen geben konnten. Eine zweite Abtheilung, unter dem Vice⸗Admtral Sachturi ward zu der Blokade beordert, welche die Admirale der verbuͤndeten Maͤchte uns noͤthigten, anzuordnen. Kaum waren diese Maaßregeln im Gange, kaund hatten wir angefangen, stufenweise die wiederher⸗ stellende Thaͤtigkeit einer geordneten Regierung in allen Pro⸗ vinzen des Staates zu entwickeln, als eine neue Geißel uns betraf, und Alles auf eine bedenkliche Weise wieder ver⸗ wirrte. Aus dem Lager Ibrahim,Pascha’s kam die Pest über uns; sie verbreitete sich nach den Inseln von Spezzia und Hydra, nach Poros und andern Provinzen von Morea. Die Nation ging auch durch diese neue Pruͤfung mit dem edlen Muthe und der bewundernswuͤrdigen Hinge⸗ bung, die sie auszeichnen, und kämpfte auch diese neue Ge⸗ fahr nieder. Obwohl die Sanitaͤts⸗Cordons unuͤbersteigliche Schwierigkeiten darboten, so ward dessen ungeachtet die in⸗ nere Organisation der Provinzen geregelt. Die Demogeron⸗ tien, die außerordentlichen Commissaire, und die provisorischen Gouverneurs wurden eingefuͤhrt; desgleichen auch Sanitäts⸗ Anstalten, Hafen⸗Commando’s, Stadtpolizeien errichtet, und die Zollstaͤtten geordnet.

Zur selben Epoche, und im Augenblicke, da unsere Geld⸗ einkuͤnfte erschoͤpft waren, sendete die goͤttliche Vorsehun uns Troͤstungen. Ihre Majestaͤten der Koͤnig von bhanee reich und der Kaiser von Rußland geruhten, uns baare Geld⸗ Subsidien zu gewähren. Die von Frankreich ward von ei⸗ nem diplomatischen Agenten begleitet, der bei der Griechischen Regierung residiren sollte. Was wir also hofften, als wir am Rettuüngsaltar der verbuͤndeten Fuͤrsten die Bitten Grie⸗ chenlands darbrachten, dies begann so in Erfuͤllung zu gehen.

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Der Minister ist jedoch hieran

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