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mtliche Nachrichten
Scheele zu cretair Hennecke zu Raͤthe allergnäͤdigst
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Kronik des T 1.“ Majestaͤt haben dem Criminal⸗Richter
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Seine Koͤnigliche
. 5 Resch zu Heiligenstadt den Charakter als Criminal⸗Rath,
Land⸗ und Stadtgerichts⸗Assessor Herzog
leichen dem 5 2 1 . m Land⸗ und Stadtgerichts⸗Assessor zu Nordhansene, hanfen und dem Ober⸗Landesgerichts⸗Se⸗
Halberstadt, den Charakter als Justiz⸗ zu ertheilen geruhet.
Berlin, Dienstag den 22sften September
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oder nicht?““ Die Gazette huͤtet sich wohl diese Frage so einfach zu stellen, als wir solches hier thun; sie begnuͤgt sich dami zu erklaͤren, daß dergleichen Hypothesen verlaͤumderisch und ein bloßes Hirngespinnst seyen. Als ob man dergleichen noch nie erlebt haͤtte! Ist etwa nicht im Jahre 1815 durch eine Koͤnigl. Verordnung das Wahlfaͤhigkeits⸗Alter abgeschafft, die Zahl der Deputirten vermehrt, die Zusammensetzung der Wahl⸗Collegien veraͤndert worden? Die Verweigerung der Steuern, insofern solche von den rechtmaͤßigen Landes⸗Repraͤ⸗ sentanten nicht bewilligt worden, ist nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht, und wenn daher die Quotidienne er⸗ klaͤrt, daß das Budget eine von der Nation eingegangene Schuld sey, deren Abtragung sie unter keiner Bedingung
n, Der Kaaserlich Oesterreichische Wirk, Angekomman general⸗Consul zu Aͤbeck, Graf von
8. Kurzrock, von Dresden. 8 S. Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland. He
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Frankreich.
Pparis, 14. Sept. Folgendes ist der wesentliche In⸗ halt des von dem Minister des Innern an den Koͤnig er⸗ statteten Berichts, in Folge dessen Se. Majestaͤt die bisher hieselbst bestandenen vier Buchhandlungs⸗Inspektoren abge⸗ schafft haben: „Sire, die Reductionen, melche das Budget meines Departements fuͤr das Jahr 1830 erlitten hat, erhei⸗ schen von meiner Seite jede Ersparniß, die mit dem Besten Die vier hiesigen Inspektoren, wovon ein Jeder ein Gehalt von 5000 Fr. bezieht, haben meine Aufmerksamkeit in An⸗ soruch genommen. Sie wurden durch das Decret vom 5. Februar 1810 eingefuͤhrt, und im Jahre 1814, zur Handha⸗ bung des Gesehes uͤber die Preßfreiheit, bestaͤtigt. Ihre Existenz war eine nothwendige Folge der durch das gedachte Gesetz zur Verhuͤtung des Mißbrauchs angeordneten Maaß⸗ regeln; doch haben sie nie den Charakter eines gerichtlichen —, gehabt; ihre rein administrative Dazwischen⸗ unft konnte vielmehr zur gaͤnzlichen Ausfuͤhrung jenes Gesetzes nur unvollkommen beitragen. —q wo die Gesetzgebung uͤber die Presse durchaus keine vorbeugende Maaßregel anordnet, koͤnnen die Buchhandlungs⸗Inspektoren um so eher abgeschafft wer⸗ den, als alle ihre Befugnisse auch den Polizei⸗Commissarien zustehen, welche eben so gut, und besser noch als jene, die baneeliche Vollziehung der Gesetze und Reglements zu hand⸗ Wün im Stande sind. Ich habe daher die Ehre, Ewr. — den Vorschlag zu machen, die gedachten vier In⸗ heeoeen ebzuschaffen und deren Befugnisse im ganzen Um⸗ 19 888 Reichs den Polizei⸗Commissarien zu uͤbertragen. 2. — gereicht zwar den Inspektoren zum Nach⸗ sion — dienen diese lange genug, um zu einer Pen⸗ Antra — zu seyn, welche ich, wenn Ew. Maj. meinen 8 genehmigen, sofort festsetzen lassen werde.“ zc. Vorgestern wur 8 nister⸗Rath — bei, dem Baron von Haussez ein Mi⸗ Mitternacht dauerte’ velcher von 8 Uhr bends bis um Das Journal du 1— 0 bermals auf den, den zonstitntiondellen Biäüttern. eeenen Prozeß „Die Beschla nah d. M.“ Fußert Passelbe, ist mahme dieser Bläͤtter vom 11ten d. N *, „ist insofern als ein guͤnstiges Ereigniß zu
betra . ie ·—* — um die es sich handelt und welche
verweigern koͤnne, so erscheint durch diese Erklaͤrung allein schon die von den Einwohnern der Bretagne ergriffene Maaßregel als hinlaͤnglich gerechtfertigt.“
Das General⸗Conseil des Departements der Vaucluse gehoͤrt mit zu den wenigen, die in ihrer Adresse an den Koͤ⸗ nig, dem Monarchen zu dem jetzigen Ministerium Gluͤck ge⸗ wuüͤnscht haben. Auch beeilt die Gazette de France sich, diese Adresse zur Kenntniß des Publikums zu bringen. Unter 40 General⸗Conseils sind nur noch 2 dem Beispiel des obgedach⸗ ten Conseils gefolgt.
In Dijon ist, in der Voraussetzung, daß der General Lafayette auf seiner Reise diese Stadt beruͤhren werde, am Uten d. M. von Seiten des dortigen Maires ein aͤhnliches Verbot, in Betreff der Serenaden und sonstigen reuden⸗ Bezeugungen auf offener Straße, als unlaͤngst in Lyon er⸗ lassen worden. 1
Die Gazette de France enthaͤlt uͤber den General Lafayette einen Aufsatz, woraus wir Folgendes herausheben: „Unter den unerklärlichen Erscheinungen, welche der mensch⸗ liche Geist zuweilen darbietet, ist die betruͤbendste vielleicht die Beharrlichkeit eines Greises in Grundsätzen, die eine Fluth von Truͤbsalen aller Art herbeigefuͤhrt, so viele Stroͤme Bluts gekostet, so viel Unheil gestiftet und in ihrer prak⸗ tischen Anwendung immer das Gegentheil von dem bewiesen haben, was sie der Theorie nach versprachen. Die Grund⸗ sätze der Revolution haben eben so viel Despotismus ein⸗
gefuͤhrt, als sie uns Freiheit verhießen, eben so viele Verbre⸗ chen veranlaßt, als man Tugenden von ihnen erwartete, der Welt eben so viel Boͤses gebracht, als sie ihr Gutes safagen sollten. Wenn nun dessenungeachtet ein Mann, der seit vierzig Jahren ein Augenzeuge der Revolution und ihrer fuͤrchterlichen Folgen gewesen ist, und alle ihre Taͤu⸗ schungen kennen gelernt hat, hartnoͤckig darauf besteht, die Sache derselben gegen eine langjährige Erfahrun
und allen Wohlgesinnten zum Trotze, zu vertheidigen, so muß man nothwendig annehmen, daß es einem solchen Manne entweder an der erforderlichen Einsicht fehle, um Ursache und Wirkung gehoͤrig zu combiniren, oder daß er verworfen genug sey, um die Ursache, eben wegen ihrer Wirkung, zu lieben, daß er also die Revolution anpreise, eben weil durch sie so viel Blut und Thränen vergossen worden sind. Dieser Wechselschluß bietet sich dem Geiste sedesmal dar, wenn man 8 den Veteranen der Staats⸗Umwaͤlzungen die Massen des 8 Volks durch seine Grundsaͤtze der Freiheit und Gleichheit 2 aufs Neue aufbieten steht. Um ein solches Problem zu löͤ⸗ sen, koͤnnen wir einer Rede, die der General Lafayette in Lyon gehalten hat (siehe das vorgestr. Blatt d. Staats Zeg.), und worin derselbe seine politischen Ansichten klar und deut⸗ lich zu erkennen aiebt, nicht genug Aufmerksamkeit schenken. Herr v. Lafayette spricht darin von unverjaͤhrbaren Rechten des Volks und von der Nothwendigkeit, der unver⸗
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itungen ern verwirren moͤchten, endlich 8 deutlich gestellt wird. Diese Frage ist fol⸗ von der — die Bürger verbunden, eine Steuer, die entweder zus Kammern gar nicht, oder von einer in gesetzwidriger Form sammengestellten Kammer bewilligt worden ist, zu entrichten,
besserlichen Contre⸗Revolution die Stirn zu bie⸗ ten. Was Herr von Lafayette unter unverjaͤhrbaren Rechten versteht, geht aus seinem Trinkspruch auf die Stadt Lyon hinlaͤnglich hervor. Moͤge, sagte er, die Wuͤrde und