1829 / 273 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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SKonstantinopel mit Weinen und verschiedenen anderen Waa⸗ ren und eines von Akerman mit Balast. Nach den mit eeinem dieser Fahrzeuge eingelaufenen Nachrichten ist es wahr⸗ scheinlich, daß der Friede mit der Tuͤrkei am 13ten d. M. un⸗ terzeichnet worden. Unsere, aus dem 2ten und 6ten Corps bestehenden Truppen, befanden sich indessen schon in Sarai, und ruͤckten immer weiter vor. Am letzten Sonntage, als am 13ten d. M., ward in dem Lager, nach welchem die Bewohner von Kujalnik und UÜssatowy versetzt worden waren, ein feierliches Te Deum gehalten, um dem Hoͤchsten dafuͤr zu danken, daß er der Pest eein Ziel setzte, welche diese Doͤrfer und deren Bewohuer, von denen 50 gestorben sind und 3 sich in der Gene⸗ sung befinden, heimgesucht hatte. Diese ruͤhrende Feier be⸗ gann mit einer den Umstaͤnden angemessenen Rede des Erz⸗ priesters und Inspectors der hiesigen Kirchen, Paters Glo⸗ batscheff, der auch die Einwohner benannter Boͤrfer einen Eid ablegen ließ, keine ungereinigten Effecten versteckt zu ha⸗ ben. Der General⸗Gouverneur Graf Woronzoff, der Ge⸗ neral der Kavallerie Graf Witt, der General⸗Adjutant Schenschin und der Gouverneur von Odessa, Geheime⸗Rath Bosdanoffsky, wohnten der Feierlichkeit bei. Am 5. Sept. wpurden die Bewohner von Kujalnik und Ussaͤtowy, nachdem sie 18 Tage Quarantaine im Lager gehalten hatten, in ihre welche man zuvor nach der eraͤuchert und von iese Doͤrfer bleiben

Wohnungen zuruͤckgefuͤhrt, b Methode von Guiton Morvaux aus iinnen und außen neu geweißt hatte. no⸗och vierzehn Tage lang abgesperrt.

* Der Gesundheits,Zustand der Stadt, der Moldavanka und der umliegenden Doͤrfer ist zufrieden stellend. In der temporairen Quarantaine⸗Anstalt starben vom 9ten bis zum 15ten d. M. 4 Personen, und eine verdaͤchtige erkrankte. Im Lager der Truppen hat kein Ungluͤcksfall stattgefunden. 8 In diesen Tagen sind die in Silistria zu Gefangenen gemachten zwei Pascha’'s von drei Roßschweifen hier ange⸗ kemmen, näͤmlich Hadschi Achmet Pascha, früher Militair⸗ Befehlshaber von Silistria, mit seiner Gemahlin und seinem

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aus 56 Personen bestehenden Gesfolge, und Sert Mahmut⸗

Pascha, dem mit Ersteren vereint die Verwaltung von Si⸗ listria auvertraut gewesen war, mit seinem Sohne und einem Gefolge von 53 Personen. Beide sind Pascha's von drei Roßschweifen und Hadschi Achmet Pascha war zugleich Se⸗ reaskier von der Donau. 8 Polen.

Warschau, 28. Sept. Ueber die, dem Friedens⸗ schlusse unmittelbar vorhergegangenen Ereignisse erfahren wir laaus zuverlaͤssiger Quelle unter Anderm Folgendes: „Um die Bedenklichkeiten wo moͤglich zu heben, welche die in Adria⸗ nopel mit den Unterhandlungen beauftragten Tuͤrkischen Be⸗ vollmaͤchtigten dem desinitiven Abschlusse des Friedens⸗ Trac⸗ tats in den letzten Tagen entgegen zu setzen schienen, und bei der gegruͤndeten Besorgniß, daß, Graf Diebitsch die von ihm gesetzte peremtorische Frist nicht genau inne gehalten sähe, der sofortige Aufbruch des Hee⸗ res gegen die Hauptstadt die unvermeidliche Folge davon seyn wuüͤrde, entschloß sich der Koͤuigl. Preußische Gesandte bei der hohen Pforte, Herr von Royer, auf ausdruͤckliches Verlangen des Großherrn und auf dringendes Ansuchen der beiden Botschafter von England und Frankreich, sich schleu⸗ nigst nach Rodosto einzuschiffen, um sich von dort zur Besei⸗ tigung jener Bedenklichkeiten in das Hauptquartier des Gra⸗ fen Diebitsch nach Adrianopel zu begeben. Seine Bemuüͤhungen haben wesentlich dazu beigetragen, daß der Friede noch in⸗ nerhalb der, der Warschau, 28. Sept. Unsere hiesigen Blaätter enthalten ein Allerhöͤchstes Decret Sr. Majestaͤt des Kai⸗ sers vom 7. d. M., wonach der hiesige Stadt⸗Magistrat er⸗ maͤchtigt worden ist, Behufs Beendigung des am linken Ufer der Weichsel angelegten großen Bollwerkes, so wie des usbaues des hiesitgen neuen Theaters und anderer Stadt⸗

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bauten, von der Polnischen Bank eine Anleihe von 5 Mil⸗

lionen Poln. Galden, die im Jahre 1846 getilgt seyn soll, aufzunehmen. Es werden daher 5000 Stuͤck Obligationen, jede zu 1000 Fl. mit der gehoͤrigen Anzahl Coupons, ausge⸗ geben werden, und werden diese Obligationen und Coupons von Hand zu Hand gehen koͤnnen.

In Stanislawower Kreise haben vor einigen Tagen Feuersbruͤnste an verschiedenen Orten großen Schaden ange⸗ richtet. Es unterliegt keinem Zweifel, daß das Feuer ange⸗

legt worden ist. Der Partial⸗Odligatio⸗

Cours der Pfande riefe 93 ½. nen von 300 Fl. 310 Fl.

Pforte gesetzten Frist zu Stande gekommen ist.

alls der General

schiedene hier anwesende

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Frankreich.

Paris, 24. Sept. Am naͤchsten Mittwoch (30sten)

wird J. K. H. die Herzogin von Verry sich von hier na und der Koͤnigin von Neapel zusammenzutreffen. Die Prin⸗

zessin reist incognito.

In Betreff der durch mehrere oͤffentliche Blaͤtter gesche⸗ henen Meldung von einem angeblichen Circularschreiben des Großsiegelbewahrers an die General⸗Procuratoren (S. das gestrige Blatt der bemerkt heute der Mo⸗ niteur: „Wenn mehrere Zeitungen wirklich eine solche Be⸗ nhrang aufgestellt haben, wie der Courrier frangais uns olches versichert, so ist dies abermals eine willkuͤhrliche Vor⸗ aussetzung, welche blos in der Absicht gemacht wird, die oͤf⸗ fentliche Meinung zu betruͤgen und irre zu fuͤhren: im Ernste konnten die Zeitungsschreiber unmoͤglich annehmen, daß die Procuratoren sich von dem Justiz⸗Minister zu Spio⸗ nen und Angebern gebrauchen lassen wuͤrden. Eine solche Voraussetzung waͤre eine Beleidigung fuͤr sie.“

Es scheint sich zu bestätigen, daß die Lehrvorträͤge der Prosessoren Villemain, Cousin und Guizot einer besondern Commission zur Pruͤfung uͤberwiesen worden sind. Wenig⸗ stens bemerkt heute die Gazette de France in dieser Be⸗ ziehung: „Der Constitutionnel macht mit dem Journal des Dobats gemeinschaftliche Sache, um die von dem Großmeister der Universitäͤt verfuͤgte Maaßregel anzugreifen, und indem er dem Urtheile der Commission, welcher die Unterssu⸗ chung jener Lehrvortraͤge übertragen worden ist, vorgreift, erklärt er schon jetzt, daß diese Vortraͤge aufgeho⸗ ben werden wuͤrden. Dies heißt uͤber Etwas entscheiden, was vorerst noch Gegenstand einer naͤheren Eröoͤrterung ist, und die Beschwerden jener Blaͤtter sind daher mindestens voreilig.“ Das Journal des Doöbats spricht nur die Besorgniß aus, daß der Baron v. Montbel keine einsichtsvolle und unpartheitsche Richter gewaͤhlt haben moͤchte, um die ge⸗ dachten drei Professoren zu deurtheilen, da derselbe, nach eci⸗ genem Gestaͤndnisse, ein Beguͤnstiger der Jesuiten sey. „Man behauptet“, fuͤgt das gedachte Blatt hinzu, „daß hier keine Persoͤnlichkeit mit im Spiele sey. Wir fragen aber, was sonst? Ihr haßt die drei Pref⸗Heren⸗ weil es gewis⸗ senhafte und talentvolle Maͤnner sind, oder vielmehr, ihr ver⸗ folgt in ihnen das Talent und das Gewissen, wie euch denn uͤberhaupt Gelehrsamkeit und Beredsamkeit ein Dorn im Auge sind. Das einzige Verdrechen der Herren Villemain, Gutzst und Cousin ist, daß sich alle Welt zu ihren Vorlesungen draäͤngt. Aber, sagt man, die Familien⸗Väͤter klagen, daß diese drei Herren das Gemuͤth der Jugend verderben. Wel⸗ che abgeschmackte Verlaͤumdung! Wer anders könnten diese —— seyn, als diejenigen, die so viele Thraͤnen

ber die beiden Verordnungen vom 16. Juni v. J. vergossen haben? Kein aufgeklaͤrter Mann, der seinen Sohn Pa⸗ ris schickt, wird demselben verbieten, Vorlesungen zu hoͤren, wovon der Ruf sich bis in die entferntesten Provinzen ver⸗ breitet hat. Ader, sagt man ferner, die Erziehung muß noth⸗ wendig mit der Staats⸗Religion und den moralischen Prin⸗ cipien, welche die Grundpfeiler der Charte sind, im Ein⸗ klange stehen. Was soll das heißen? so fragt sich Jeder, der den Lehrvortraͤgen der gedachten drei Professoren beige⸗ wohnt und in denselben nicht den mindesten Verstoß gegen die Staats⸗Religion oder die Monarchie noch die Charte er⸗ kannt hat. Ich will es euch sagen. Herr Guizot ist Pre⸗ testant und daher allen unsern Fanatikern verhaßt; seine strenge Unpartheilichkeit, sein durchdringender Verstand be⸗ leidigt sie; eben, weil ihm die Wahrheit uͤber Alles geht, koͤnnen sie ihn nicht leiden, und nur zu gern moͤchten sie ale seine Glaubensgenossen von den Lehrstühlen verdraͤngen. Was ist nun der Schluß des ganzen Manifestes? kein an⸗ derer, als daß man die Verordnungen vom 16. Juni zuruͤck⸗ nehmen, und die Lehrstuͤhle der Geschichte, der Philosephie und der Literatur, die jene drei Professoren so glaͤnzend be⸗ haupten, den Jesuiten einraͤumen moͤchte. Welcher Ver leich waͤre aber wohl zwischen dem Pater Loriquet und errn Billemain? Es kann sich in dem vorliegenden Falle nur darum handeln, ob die Herren Villemain, Cousin und Guizot ihre Pflichten verletzt haben. Diese Frage ist aber längst entschieden, und nur Herr von Montbel konnte auf den Gedanken gerathen, Lehrvorträge, welche von Tausenden pon Zuhoͤrern vernommen und von ganz Frankreich gelesen wer⸗ den, noch einer Pruͤsung von, der Himmel weiß, welchen Censoren zu uͤbergeben.“ 8 8

Der Courrier frangais will aus sicherer Quelle wissen, daß der Füͤrst von g seit einigen een ver⸗ eputirte daruͤber aus