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„Zeitu
Kronik des Tages.
cvonde⸗Lieutenants Se. Masjestat der Koͤnig haben den Seeonde Lieutenants vpon Seee. und Bartsch der lsten —— gade, das Allgemeine Ehvenzeichen 1ster Klasse; dem Unter⸗ officier Waͤchter, dem Bombardier Stroͤdel, den Kano⸗ nieren Bensch und Blum derselben Brigade, das Allge⸗ meine Ehrenzeichen 2ter Klasse zu verleihen geruhet. “ Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Professor dr. Rhesa iin Koͤnigsberg in Pr. zum IAp 2 nsistorii und rovinzial⸗Schul⸗Collegii 8 de des dortigen Const⸗ sige Patenr säe n geruhet.
8 üdigst zu ernennen und das deßsfall
. n Nleshöchsteigenhäͤndtg zu vollziehen
bisherige Ober⸗Lehrer am Gymnasio in Muͤnster,
—. er; ist zum Direktor des Gymnasti in Recklinghausen ernannt worden.
Im Bezirke der Koͤniglichen Regierung: 1 zu Achen ist der Candidat Heilgers zum Pfarrer fuͤr die evangelische Gemeinde zu Inden, Meroͤdgen und Verken befoͤrdert; Zu Koͤln ist der bisherige Kaplan zu Gmuͤnd, Johann Joseph Fuß zum Vikar in Kaster, Kreises Bergheim, und der bisherige Vikar zu Kalterherberge, Arnold Jos. Trebels zum Vitar in Berrendorf, naͤmlichen Kreises, er⸗ nannt worden; zu Erfurt ist dem bisherigen Stadtkaplan und Pro⸗ fessor Nicolaus Huͤhnermund zu Hörter die erledigte katholische Pfarrstelle zu Kleinbartloff im Kreise Worbis, und zu Minden ist die durch den Tod des Prior Ruste⸗ meyer erledigte Pfarrstelle zu Kalenberg dem Geistlichen Spiecker aus Paderborn verliehen worden.
Angekommen: Der Koͤnigl. Greßbritanische General der Infanterie, Nugent, und
der Koͤnigl. Baierische Kaͤmmerer und Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Mini⸗ ster am hiesigen Hoft, Graf von Luxburg, von Dresden.
Der Koͤnigl. Schwedische Kammerherr, außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, von Brandel, von Stockholm.
onnemains, commandirender Gener Her auf seinen Posten zuruͤckkehrt, Messe seine Abschieds⸗Audienz beim Könige.
Heute, als am Geburtstage des Herzogs von Bordeaur, wird ein KinderDiner von 45 Couverts in der Diana⸗Gal⸗ lerie auf dem Schlosse der Tuilerien servirt werden.
Im Justizfache haben neuerdings mehrere Beförderun⸗ gen statt gesunden. Das Tircularschreiben des Großstegelbewahrers an die General⸗Procuratoren ist noch immer der Gegenstand bsgat⸗
al auf Corsika, wel⸗ hatte gestern nach der
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6 No. 278. “ Mittwoch den 7ten Detober 13829. 2* A.
8 1 8 2 ter Angriffe von Seiten der Oppositions Bläͤtter. Die Ga⸗
3 mtli ch 2 N 0 ch r ch ten. zette de France fordert dagegen diese Blätter auf, ganz
einfach und ohne Umschwei auf folgende drei worten: Haben nicht alle dean sa Wiederherstellung der Monarchie, an die General⸗Procnrato⸗ ren aͤhnliche Schreiben erlassen? Liegt es nicht in den Befug⸗ nissen des Großsiegelbewahrers und der Procuratoren, sich von dem Zustande der oͤffentlichen Meinung zu unterrichten, und uͤber die Versuche, die etwa gemacht werden moͤchten, um dieselbe irre zu leiten und Unruhen zu stisten, Erkundt⸗ gungen einzuziehen? Kann eine solche, von dem Chef der Justiz im Angesichte von ganz Frankreich getroffene und oͤffent⸗ lich eingestandene Verfuͤgung, den Burger irgend beunruhigen, und hat dieselbe irgend etwas mit einer geheimen polizeilichen Maaßregel gemein? * Unter der Ueberschrift: „Was ist die hoͤlt der Constitutionnel ecine uderm sagt: „Die Herren von lignac, von Bourmont und von nisterium eingetreten, um der
ger Fragen zu ant⸗ inister, vor und nach der
die Revolution“ ent⸗ Aufsatz, worin er unter la Bourdonnaye, von Po⸗ Montbel sind in das Mi⸗ Revolurion den Krieg zu er⸗ klaͤren; sie ruͤhmen sich, daß sie dieselbe von jeher bekaͤmpft haben, und seit sie Minister sind, beginnen sie die Feindse⸗ ligkeiten mit erneuerter Wuth. Ihre Zeitungen enthalten taͤglich die heftigsten Diatriben gegen die Maͤnner und die Journale, die sie als kevolutionnair bezeichnen; sie verkuͤn⸗ digen unaufhoͤrlich ihren Sieg und die Niederlage ihrer Feinde. Es scheint daher dringend nothwendig, zu untersuchen, was jene Zeitungen unter 8;v eshes und Revolutionnairs eigentlich verstehen, denn nur so ist es moͤglich die Gegen⸗ sübade kennen zu lernen, die das la Bourdonnaye sche Mini⸗ sterium bekaͤmpfen zu muͤssen glaubt. Eine Revolutton, in sofern man dieses Wort auf ein Volk anwendet, ist eine Ver⸗ aͤnderung, die sich in der gesellschaftlichen Ordnung und in der Vertheilung der Gewalten zuträgt. Frankreich erlitt so⸗ nach eine große Revolution, als ein Theil der Macht des Monarchen und seiner Rachgeber in die Volks⸗Versammlun⸗ gen üͤberging, als die gesetzgehende Gewalt in drei Zweige getheilt wurde, als man die Paclamente durch andere Ge⸗ richtshöfe ersetzte und die Privpilegien abschaffte, als Adel und Geistlichkeit keine bevorrechtigte Klassen mehr bildeten, als Neligions⸗ und Meinungs⸗Freiheit begruͤndet und mit ei⸗ nem Worte die ganze Gesetzgebung umgeformt wurde. ₰+ 8 Charte, welche die bei ihrer Bekannkmachung bestehenden Gesetze gebilligt, alle Franzosen fuͤr gleich erklaͤrt, Religionk.,
ist: litz und Meinungs⸗Freiheit anerkannt, die persoͤnliche 11“ e Absereist: Der Fuͤrst Alerander Galitzin nach — . Eigemtham als wmperiegüc de., 88 Der Kaiserl. Oesterreichische außerordentliche Gesandte gesprochen, den Verkauf 2 *£ cht * und bevollmaͤchtigte Minister am Königl. Daͤnischen Hofe, und die verfassungsmaͤßige Feaen 2 . 2 rhalten hat, Graf von Colloredo⸗Walsee, nach Wien. at eben 529 — e. sine — 32 8 tio ch 1 8 2* Zaus dandigg. ns es nach dieser Erklaͤrung, deren Wahrheit B1“ seein vernäuftiger Mensch s; e einleuchtend, — ein Minssterium, welches sich laut fuͤr einen Feind der eitungs⸗ Nachri ch ten. 28 ö erkläͤrt, nach dem Umsturze alles Deszjenigen trach. 8 :⸗ Ausland seet, was die Revolution in sich faßt, mithin nach der Wnre, LEZ serherstellung der alten Reglerung? ist es nicht augenschein⸗ 2 Frankreich. lich, daß die Maͤnner und oͤskentlichen Blaͤtter, welche 8 b 29. Sept. Der General⸗Lieutenant Bicomte Aufrechthaltung der aus der Revolution hervorgegangenen von
und von der Charte geheiligten Gesetze begehren, gerade diejenigen sin dem Namen der Revolution Die Gazette de
und Institutionen 3 die Minister unter anairs den Krieg erkläͤren⸗ — de France erwiedert hierauf Folgendes: „Wirr haben auf diese Fragen des Constitutionnel schon mehr als zwanzig Mal geantwortet. Nein, und abermals nein; die Charte hat nicht die aus der Revolution hetvorgegangenen Institutionen geheiligt, denn haͤtte sie das Princip der
che die Basis der Verfassungen von 93, vom Jahre VIII. de
3
nd, denen
reinen Demokratie, wel
14791, 17
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