1829 / 281 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Project des Herrn Calmon hat uͤbrigens bereits die Geneh⸗ migung des Repraͤsentanten⸗Hauses empfangen und soll nun auch dem Senate vorgelegt werden. b

Aus Bermuda besitzen wir Nachrichten bis zum 20. Aug. Die Frage, ob der schwarzen und farbigen Bevoͤlke⸗ rung jener Insel Unterricht ertheilt werden soll, hat die hef⸗ tigsten Discussionen dort Prche Die lauteste scheint eben sowohl als die zahlreichste Parthei gegen die Maaßregel ge⸗ sinnt zu seyn.

Nachrichten aus Madras, vom 3. Mai zufolge, war der Ober⸗Statthalter von Ostindien, Lord Wm. Bentinck, am 2. April in der besten Gesundheit wieder zu Calcutta ein⸗ getroffen, nachdem er Penang, Malacca, Singapore, Mer⸗ gui, Tavoy, Amherst, Mulmein und Akjab besucht hatte. Man befuͤrchtete einen schlechten Ausfall der Indigo⸗Aerndte. Die Franzoͤstsche Kriegs⸗Corvette „Zelée“ war um die Mitte Aprils zu Pondichery eingelaufen, wohin sie den neuen Statthalter, Flotten⸗Capitain de Melay, brachte.

Oberst Tod hat eine sehr lesenswerthe Geschichte von Radsputana (dem Lande der Rasbutten in Hindostan) her⸗ ausgegeben. Der Verfasser ist lange unter diesem F wesen, und hat sich große Verdienste um dessen Civil⸗ und Militair⸗Organisation erworben, so daß die erste Frage eines Rasbutten, so oft er ö sieht, lautet: „Wißt

r nichts v bersten To⸗ 3 Jh Die 2en CErbnnsc. Regierung hat Aufforderungen erlassen, sich unter guͤnstigen Bedingungen in der neuen To⸗ lonie Ferdinandina de Jugua, an der Suͤdkuͤste Cuba's, an⸗ zusiedeln. Der Cavallerie⸗Oberst, Ritter von Clouet, Stif⸗ ter dieser Colonie, ist zum Gouverneur derselben ernannt, welcher Posten auch auf seinen Sohn uͤbergeht. n mehreren hiesigen Blaͤttern las man vor einiger Zeit sehr ausfuͤhrliche Beschreibungen von Neu⸗Suͤd⸗Wales, die das gluͤckliche Klima dieses Erdstrichs nicht genug zu er⸗ heben wissen. So erzaͤhlte ein Reisender unter nderm, daß er waͤhrend einer Winter⸗Nacht in Paramatta ein Gefaͤß mit Milch unter einem Baume in seinem Garten habe ste⸗ hen lassen. Am andern Morgen habe er die Milch in die schoͤnste Eis⸗Crome verwandelt gefunden, zu gleicher Zeit aber auch von dem Baume darüͤber die herrlichsten reifen Apfel⸗ sinen gepfluͤckt, und dazu gegessen. Sehr oft sind im Win⸗ ter die Birnen und andere Sommer⸗Fruͤchte zum zweiten Male gewachsen, und lieferten eine neue Lese. Merkwuͤrdig die bedeutende Zunahme der Bevoͤlkerung, so wie daß be⸗ onders, und zwar nicht blos bei den Menschen, sondern guch bei allen Hausthieren, das weibliche Geschlecht fast drei Mal so viel durch Geburten zunimmt, als das maͤnnliche.

In der gestern, zum Besten des Covent⸗Garden⸗Theaters, statt gefundenen Vorstellung von Mozarts Figaro, in Engli⸗ scher Sprache, sang Mad. Malibran⸗Garcia die Parthie der Susanne, und hat sie sich an diesem Abende zum Erstenmale vor unserm Publikum in seiner Landes, .

B andes⸗Sprache vernehmen assen. Ihre Leistung wurde um so beifalliger aufgenommen, als sie einen schoͤnen wohlthaͤtigen Zweck hatte.

Zwei Wettschwimmer find kuͤrzlich eine Strecke von 100 (Engl.) Meilen in der Themse in nicht vollen 14 Stunden geschwommen. Die Wette war nicht unbedeutend, die sie mit Anderen dadurch gewonnen haben.

4 Niederlande.

Bruͤssel, 4. Oct. Die Gazette des Pays⸗Bas enthäͤlt eine Köͤnigl. Verordnung vom 2. Oct. in nachstehen⸗ den zwei Artikeln: „Art. 1. Um die in Unseren Verord⸗ nungen vom 20. Junt enthaltenen Bestimmungen, so weit das Bedürfniß es verlangt, zu vervollständigen und zu mo⸗ n erklären Wir, daß die Bischoͤfe, weiche ihr bischöf⸗ deselben baschäfeireffsene sich der Organisation tikel der —— unen, wie dieselbe durch den 2ten Ar⸗ Bulle vom 18 vom 18. Juni 1827, und durch die Art. 2. Wir dis püember desselden Jahres bestimmt ist. ihre vorläufigen außerdem die jungen Leute, welche sich vor dem 1. Febenar zam Auslande gemacht haben, und lichen Seminarien melven 0,zur Aufnahme in die bischof⸗ Unserer Verordnung vom 2 von den Bestimmungen denen glei 8 ust 1824, indem Wir sie

en gleichstellen, welche mit Un gung im Auslande studirt haben. er vorgängigen Genehmt⸗

Das Geruͤcht, daß einer der h be⸗ deutenden Diebstahl im allaste 822 en . von Oranien begangen haben, in Flandern ’r riffen worden

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8 L11u.2““

Deutschland. „1 Koburg, 1. Oct. Heute,

des Morgens gegen 5 Uhr,

starb nach einem langen Krankenlager die Durchlauchtigste Fuͤrstin und Frau, Frau Karoline Ulrike Amalie, Prinzessin

von Sachsen⸗Koburg⸗Gotha, Decanissin des Stifts zu Ganw-

dersheim, Vatersschwester unsers Durchlauchtigsten Herzogs. Hoͤchstdieselbe hatte am 19. October 1753 das den der Kei. 8 erblickt, und wuͤrde also in wenig Tagen ihr 76stes Lebens⸗, jahr erreicht haben. 8 Zur Bezeigung der allgemeinen Trauer ist die Einstel⸗

lung aller Instrumental⸗Musik und das gewöhnliche Trauer⸗ 8

gelaͤute auf acht Tage angeordnet worden. Der Hof legt sechs Wochen hindurch, in vierzehntaͤgigen Abstufungen, Trauerkleidung an. Die Beisetzung 3 wird naͤchsten Sonntag, den 4ten d. M., Morgens 7 Uhr statt finden. 8 Schwerin, 5. Oct. Se. Koͤnigl. Hoheit haben einen allgemeinen Landtag auf den 10. Nov. d. J. in der Stadt Sternberg anzusetzen beschlossen. Die den Landständen zu machenden Propositionen betreffen: J. Die ordinaire Landes⸗ Contribution. II. Die Beduͤrfnisse der allgemeinen Landes⸗ Receptur⸗Commission: III. Die endliche feste Bestimmung der Heimath und des Heimathsrechts, mit Ruͤcksicht auf die Mittel zur Verminderung der Armuth. IV. Die Verbesse⸗ rung und Einfuͤhrung der Stadt, und Stadt⸗Pfand⸗Buͤcher. V. Das revidirte Rekrutirungs⸗Reglement. 8 Mannheim, 2. Oct. Den 7ten d. M. begeht die

hiesige Buͤhne das denkwuͤrdige Fest ihres funfzigjaͤhrigen un⸗ 8 unterbrochenen Bestehens. Zur Feier des Tages wird Schillers

Wallenstein aufgefuͤhrt.

Nachrichten aus Griechenland.

„Der Courrier de Smyrne giebt Folgendes als die Beschluͤsse, welche die Griechische National⸗Versammlung vor ihrem Auseinandergehen angenommen habe: „Nachdem die vierte National⸗Versammlung die Beweggruͤnde, welche die 58ste Regierungs⸗Acte vom 10. Januar 1828 veranlaßt haben, reiflich und gruͤndlich erwogen; nachdem sie uͤber den von der Regierung am 23sten v. M. gehaltenen Vortrag, so wie uͤber alle auf die provisorische Organisation des Staats

in ihrem gegenwartigen Bestehen bezuüͤgliche Verordnungen *

berathen hat; in der Ueberzeugung, daß es unter den

schwierigen Umstaͤnden, welche den Staat im Januar 1828 ihn anders als mittelst eines provisorischen Systems zu regieren; in Betrachtung ende

umlagerten, unmoͤglich war,

lich, daß es bei der momentan kritischen Lage, in welcher sich die Nation noch befindet, und in dem Augenblicke, wo das

Ende ihrer langen Leiden und großen Opfer heranzunahen

scheint, nicht anders moglich ist, das Ziel der Laufbahn, d. h. die Aufstellung von auf festen Grundlagen beruhenden Fun⸗ damental⸗Gesetzen, zu erreichen, als durch die Fortsetzung dieses den Umstaͤnden angemessenen decretirt die vierte National⸗Versammlung: 1) Die am 18. Januar 1828 in Aegina bekannt gemachte Acte der Re⸗ gierungs⸗Commission wird bestaͤtigt, insbesondere in dem, was die nachfolgende Bestimmung betrifft. am 20. Januar 1828 publicirten 1sten Artikel der die gegen⸗ waͤrtige provisorische 3 Commission ihre Arbeiten einstellte, so wird dieselbe durch eine andere, ebenfalls aus 27 Mitgliedern bestehende, unter dem Namen „Senat“ ersetzt. 3) 21 Mitglie⸗ der des Senats sollen durch den Praͤsidenten Griechen⸗ lands aus einer Liste von 63 durch die Versammlung vorge⸗

schlagenen Canditaten gewählt werden. Die Ernennung der 8 8

andern sechs Mitglieder ist dem Präsidenten anheimgestellt.

4) Die im Falle des Ablebens oder der Abdankung geu zu 5

erwaͤhlenden Mitglieder des Senais sollen von dem Praͤsi⸗ denten obigem Artikel gemäͤß gewählt werden. nat wird bei allen nicht rein ministeriellen Ernennungen mit⸗ stimmen und zu dem Ende die Regierung ihm die geschehe⸗ nen Ernennungen vor ihrer Bekanntmachung mittheilen. Diese Ernennungen haben üͤbrigens Gesetzeskraft. 6) Falls der Senat mit der Regterung uͤber die von dieser geschehenen Ernennung getheilter Meinung seyn sollte, so bleibt dieselbe demungeachtet güͤltig, muß aber vor die National⸗Versamm⸗ lung gebracht werden. 7) Ein Anderes Verordnungen die Rede ist, die auf National⸗Besitzungen oder auf die Territorial⸗Grenzen des Staats Bezug haben. Ueber diese Gegenstaͤnde kann jedoch nur nach erfolgter Einrichtung des Senats ein Decxet erlassen werden. 8) Das Justizwesen soll einstweilen nach dem gegenwaäͤrtig bestehen⸗ den System beibehalten werden, mit en der von der Erfahrung an die Hand gegebenen Die

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Veraͤnderungen.

der Fuͤrstlichen Leiche 1

provisorischen Systems 1

2) Da nach dem 1 Regierung constitutrenden Acte die

6) Der Se,

ist es, wenn von