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rxrung organisirt werden. Beamte absetzbar seyn
1 Regierung wird jedoch zu geeigneter Zeit dafuͤr Sorge tra⸗ gen⸗ daß die Richter Unabsetzbarkeit erhalten und daß der ffentliche Dienst der Gerichtshoͤfe organisirt werde. 9) Alle
anderen Zweige der innern
in den vorstehenden Artikeln nichts festgesetzt ist, bleiben vor der Hand in ihrem gegenwaͤrtigen Zustande, mit den der Erfahrung gemäͤßen Veraͤnderungen. 10) Der Praͤsident Ministerien und den Senat in der
hat die Vollmacht, seine eise zu organisiren, wel
um den Zeitpunkt, wo die Nation unter festen und verfas⸗ sungsmaͤßigen Gesetzen stehen wird, zu beschleunigen. 11) Die Regierung nimmt bei der Revision der Verordnungen und bei dem ersten Entwurfe der Gesetze und des Codex den Rath des Senats zur Huͤlfe. 12) Die Regierung wird ihre HOperationen nach den Grundlagen, welche in der unten ste⸗ heenden, in Artikel abgetheilten Schrift aufgestellt sind, fort⸗ setzen und unmittelbar nach Beendigung derselben die Na⸗
tional⸗Versammlung aufs
jedoch, was Gott verhuͤten wolle, der Praͤsident vor der Zu⸗ sammenberufung dieser Versammlung sterben sollte, so wird
sie sogleich auf Befehl ei
rufen, welche der Praͤsident selbst fuͤr diesen Fall niedersetzen wird, indem er derselben durch einen schriftlichen, von ihm unterzeichneten und untersiegelten Act seine Vollmachten ab⸗ tritt. Dieser Act soll in die Haͤnde des Staats⸗Kanzlers niedergelegt werden. 14. Die Versammlung druͤckt den Wunsch aus, daß bder Praͤsident, in Form eines Testaments,
der Regierungs⸗Commissio
ihm fuͤr die Wiedergeburt des Vaterlandes entworfenen
Plaͤne hinterlasse. Grundlagen, nach we Revision der constitu
rus, Asträn und Troͤzene, so wie bei der Vorberei⸗
tung des Grundgesetz
dern festen Gesetze verfahren soll.
Art. 1. Die Regierung soll sich bei der Reviston der Verordnungen nach den durch die Versammlungen von Epi⸗ daurus, Asträͤa und Troͤzene genehmigten Grundsatzen rich⸗ ten. Art. 2. Die Maaßregeln und Behoͤrden für die Natu⸗
ralisation der eingebornen
durch eine Verordnung festgestellt werden. Art. 3. Die er⸗ forderlichen Eigenschaften der Buͤrger, um das Wahlrecht zu
haben, so wie die Weise, sollen, werden positiv und Art. 4. Ein in zwei C
der gesetzgebenden so wie bei der vollziehenden Gewalt con⸗ eurriren. Die Organisation der beiden Conseils, der Antheil, dden jedes derselben im Verein mit der vollziehenden Gewalt bei der Bildung der Gesetze nehmen soll, sollen auf ange⸗ messene Weise bestimmt werden. Art. 5. Das Gerichtswe⸗ sen soll definitiv mit Beruͤcksichtigung der bisherigen Erfah⸗ Der oͤffentliche Gerichtsdienst, dessen sollen, wird auf gleiche Weise organi⸗ sirt werden. Art. 6. Die gesetzgebende Gewalt wird nach
dem Geiste, welcher die Ac mit allen Veraͤnderungen,
tion in Folge der auf die
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8 der sich ergieht, daß die Chinesischen Frauen manchmal Versammlungen halten, um sich romanhafte Geschichten und Sagen zu erzählen, und daß sie bei diesen Zusammenkuͤnften gewoͤhnlich den Plan fassen, sich gemeinschaftlich dem Tode
lats bezuͤglichen Conpentionen teen, geordnet werden.“
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Seit einiger Zeit hatten sich die Selbstmorde in Kan⸗ ton sehr vermehrt, und Selt tmoͤrder in Frauen.
Geisteskrankheit Einhalt zu thun, traf der Richter Yau
kraͤftige Maaßregeln, und
zu weihen. „Einige“, so heißt es in der Proclamation Yau's, „schleichen heimlich in unbewohnte Gemäaͤcher, um sich zu haͤngen, andere stuͤrzen sich in den Strom, und geben ihren Leib den Fischen preis; noch andere ergreifen ein Mes⸗ ser oder nehmen Yu (Gift). Nach den von mir angestellten Untersuchungen habe sch gefunden, daß die Beweggruͤnde zu 5 iRerzweifelten Entschlüssen höͤchst unerhedlich sind.
st es ein geringfuͤg
eines Sperlings vergleichbar ist, bald aber geschieht es aus
Verzweiflung üͤber A
rmuth. 8 4 um durch ihre Maͤnner 2 Manche Frauen toͤdten sich,
ihrem Schwiegeryater oder chen. Andere endlich suche schuldbefleckten Gewissen.“
Regierung des Staats, uͤber welche
che ihm am angemessensten scheint,
Neue zusammenrufen. 13) Wenn
ner Regierungs⸗Commission einbe⸗
in das umständliche Detail der von lchen die Regierung bei der tionnellen Acte von Epidau⸗
es des Staates und der an⸗
riechen und der Auslaͤnder sollen
auf welche sie dieses Recht üben uͤbereinstimmend festgesetzt werden. onseils getheilter Senat wird bei
te von Tröͤzene dietirt hat, und welche die Deputirten der Na⸗ Vollziehung des Londoner Trac⸗
fü angemessen finden moͤch⸗
hin a.
zwar bestand die Mehrzahl der Um dieser stets zunehmenden
erließ eine lange Proclamation,
iger Aerger, der dem Unwillen
t mehr gezwungen zu werden,
ihrer Schwiegermutter zu gehor⸗
n im Tode Rettung vor einem
dann auf moralische Betrachtungen ein, um die rauen vom
Selbstmorde abzubringen; er fordert sie hauptsaͤchlich auf,
sich nicht in Haufen von 10 bis 20 zu versammeln, um sich
5 einander zu befestigen, und zusammen in den Fluß zu rzen.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. †
New⸗York, 31. Aug. Im Columbian Telescop * liest man Folgendes: „Wenn Herr Clay ein Mann von aus⸗ befeichneten Eigenschaften ist, und ungewoͤhnliches Redner⸗ 87 talent besitzt, so findet man andererseits auch Zuͤge in seine 8 Charakter, die ihn zum Gegenstande des Argwohns und 8 Mißtrauens der ganzen Amerikanischen Nation und des Wi⸗ derwillens des fuͤdlichen Theiles der Vereinigten Staater machen. Sein Ehrgeg namentlich kennt keine Schranken. Bereits fuͤhlte er die 1 der Nation, die sich, als er seinem fruͤheren Amte entsagen mußte, deutlich genug zu seinem Nachtheil aussprach, un 2 haͤtte sich demnach der einzigen souperainen Macht in unser. rem Freistaat, naͤmlich der Macht des Volkes ngcerwer⸗, sen muͤssen. Seitdem aber hat er bei vielen Gelegen.. heiten in seinen Reden der oͤffentlichen Meinung geradezu den Krieg erklärt, und sich in mehreren Staaten, namentlich in Kentucky, die groͤßte Muͤhe gegeben, alle Materialien 8 einem bevorstehenden Kampfe Um den Praͤsidentenstuhl vorzubew. reiten. Vor dem Jahre 1824 haͤtte man bei Herrn Clay's Eigenschaften ein solches Bestreben nur einen lobenswerthen Ehrgeiz nennen koͤnnen. Spaͤtere Ereignisse aber, und na. 1 mentlich die heftigen und beleidigenden Ausfäͤlle, die er an⸗ gewendet, und der Partheigeist, den er 89 hat, um das Vertrauen in der jetzigen Regierung zu schwaͤchen, haben es nur zu deutlich gezeigt, von welcher unedlen Ehrsucht er be⸗ seelt wird. Häͤlt er etwa die Verabschiedung einiger Beamten, von denen es noch nicht einmal ausgemacht ist, oh sie unschuldig litten, fuͤr hinlaͤnglich, das Vertrauen zum 5 Prastdenten zu erschüͤttern? Hat er auch nur irgend eine * große Verwaltungs Maaßregel gefunden, die er in seinen N“ und oöͤffentlichen Reden mit Grund zum Gegenstand seines Tadels hätte machen koͤnnen? Glaubt er vielleicht, daß die Amerikanische Nation ihren Praͤsidenten im voraus ver⸗ dammen werde? Das waͤre ein eitler und thoͤrigter Wahn!“
Seit Einfuͤhrung der Constitution in den Vereinigten
Staaten 1789, haben wir 7 Präͤsidenten, 10 Staatssecretaire, 8 9 Schatzsecretatre, 19 Kriegssecretatre, 10 Secretaire der
Marine, 7 General⸗Postmeister und 11 General⸗Anwalde 2 b
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gehabt. Von diesen 73 ausgezeichneten oͤffentlichen Beam-’ ten starben, so viel bekannt ist, nur zwei waͤhrend ihrer Amtsverwaltung und diese zwei waren beide Vice⸗Praͤsitzen: ten. Da es nicht w rscheinlich ist, daß die benannten Aemter vor dem 50ten Jahr angetreten wurden, so duͤrften diese Angaben einen Beweis liefern, daß man in den Ver⸗ einigten Staaten ein eben so hohes Alter erreicht, als es in irgend einem andern Theile der Welt der Fall ist.
„Wenn Jemand“, heißt es im Nashville Banner, „seine Meinung und seine Ansicht öͤffentlich bekannt macht, so sind das Zeichen eines erlaubten Angriffs. Spott ist eine erlaubte Waffe, wenn er sich auf die Sache bezieht. Persoͤn⸗ liche Anspielungen aber duͤrfen durchaus nicht gelitten werden. Behauptet Jemand etwas Falsches, es sey in Politik, Ver, fassung oder Religion, so steht es Jedem frei, es zu widerle⸗ sen. Man stoße den Verfasser mit Gruͤnden nieder — durch⸗ ohre ihn mit einem Syllogismus — zerreiße den Schleier, der seine thoͤrichten Behauptungen verbirgt — greife ihn in Prosa und in Versen, mit oder ohne Reime an. Alles das darf eine freie Presse nicht verwehren; es sind die erlaubten Huͤlfsmittel eines „„Wortkrieges““ Persoͤnliche Anspie⸗ lungen aber und persoͤnliche Beleidigungen sind auf keine Weise zu vertheidigen. Sie bewuͤrken nichte Gutes, sondern thun in 10 Fallen neunmal, der Sache, die sie unterstuͤtzen sollen, den groͤßten Schaden. Die Wahrheit gewinnt nichts durch sie und sie vernichten nur den wohlthaͤtigen Eindruck, der ohnedem das Resultat einer freien und sich in gehoͤrige Schranken haltenden Discussion seyn wuͤrde.“
In einer der letzten Versammlungen der Ackerbau⸗ Ge⸗ Hefgese in der Provinz Hamilton in Ohio wurden schoͤne ster von Seide und Stuͤcke feiner weißer Leinewand, ein⸗ beimischen Ursprungs, vorgezeigt, so wie sehr schön gearbeitete Glaswaaren. Unter den Verhandlungen zeichneten sich be⸗ sonders die uͤber die Zubereitung von Hanf, üͤber die Ge⸗ winnung des Weins, und uüͤber die Wollen⸗Kultur aus. Die Berichte aus New⸗Orleans uͤber den dortigen Ge⸗ sundheitszustand lauten sehr widersprechend. Einige Brief
fe
Der Chinesische Richter geht
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Beilag