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zval (Mayenne) den ministeriellen v 8 qöbreraes (Maire von Meslay) zum Deputirten gewaͤhlt. Von den letzten vier Wahlen sind sonach zwei zu Gunsten des und zwei zu Gunsten f u Parthei ausgefallen. g. ö Oesterreichische Botschafter, Graf von Apponp, giebt heute, als am Namenstage seines Souverains, ein großes diplomatisches Diner. ula Zu Ehren des Herzogs von Clarence, welcher un ugst mit seiner Gemahlin zum Besuch seines Schwagers in Dieppe eingetroffen ist, wird der dortige Magistrat am 5ten d. M. einen großen Ball geben. olgendes sind im Auszuge die Betrachtungen, we che das Journal des Débats als Antwort auf den (gestern mitgetheilten) Artikel des Moniteurs anstellt: „Wenn 5 den gelehrten Aufsatz des Moniteurs zusammenfaßt, so 9 det man darin in vielen Worten folgende vier Heupehucne; 1) Daß die Mißbilligung der Wahl der Mintster 8” 88 griff auf die Freiheit des Monarchen, den Indeszeff ane⸗ Volksfreiheiten, sey; 2) Daß es die Deputirten Kammer . 4 5 is enn man die Moͤglichkeit zur Empöͤrung aufreizen heißt, we Daß di der Vermeigerung des Budgers aufstellt; 3) Daß die Fran⸗ zösische Regierung keine Regierung der Majoritaͤt sey; 4) Daß das Ministerium die personificirte Billigkeit sey, da es in seinen Augen weder eine rechte noch eine linke Seite, we⸗ der ein linkes noch ein rechtes Centrum gebe. Wir wollen nun jede dieser Behauptungen in naͤhere n. jehen. Allerbings ist die Freiheit, oder besser gesagt, die verfassungs⸗ mäßige Gewalt des Königs ein unveraußerliches Recht; aber die Ausuͤbung dieses Rechts wird nothwendiger Weise durch Ruͤcksichten der Gerechtigkeit und der Zeitverhaͤltnisse be⸗ stimmt. Selbst in der asten Monarchie, wo Alles vom Ko⸗ nige ausging, muthete man ihm nicht die Freiheit, Alles zu thun, zu; man sagte, er sey Grundgesetzen unter⸗ worfen, Gott ähnlich, wie man sich ausdruͤckte, der stets dem gehorche, was er einmal gewollt habe. Unter der durch die Charte neu wiederhergestellten Monarchie druͤk⸗ ken wir uns zwar weniger pomphaft aus, aber der Sinn bleibt derselbe. Der König, voͤllig frei in der Ausuͤbung seiner Vorrechte, gehorcht nämlich, um uns eines Ausdruckes des Moniteurs zu bedienen, der Vernunft der Dinge. Odgleich er nach Gutdünken seine Minister ernennt, so hat er doch nicht die moralische Freiheit, sie aus der Minorilaͤt zu wählen, es sey denn, öe. die Gewißheit, daß diese Minoritaͤt in einer neuen Kammer zur Maoritaͤt wuͤrde. tzen wir z. B. den Fall, die Krone hatte während einer Sitzung der letzten siebenjaͤhrigen Kammer Herrn von Vil⸗ lele entlassen und ihre neuen Rathgeber aus dem linken Eentrum nehmen wollen, welches damals kaum dreißig Stimmen zäͤhlte, so hätte sie dieß, wir wagen es zu behaupten, nicht thun können, ohne zugleich die Kammer aufzulbsen; denn die Krone ist bei aller ihrer Macht nicht im Stande, zu machen, daß ein Widerspruch kein Widerspruch sey. Unsere Geschichte liefert seit 15 Jahren den Beweis hierzu. Im Jahr 1816 wollte der Koͤnig Minister beibehal⸗ ten, welche der Majorität der Kammer mißfielen; er löͤste daher die Kammer auf. Im Jahr 1819 wollte der Koͤnig einen undeliebten Minister behalten; da aber eine Aufloͤsung der Kammer gefährlich und unrhunlich schien, so fiel derselbe. Zu Anfang des Jahres 1822 hatte der Koͤnig die Adresse, worin einige Anzriffe gegen das Richelieusche Ministerium vorkamen, förmlich gemißbilligt; dieses Ministerium wagte aber nicht, zur Auflsung der Kammer zu rathen, in welche die Krone wahrscheinlich auch nicht gewilligt haͤtte, und es mußte daher abtreten. Will man nun sagen, daß in allen diesen Fällen die Freiheit des Monarchen verletzt worden sey? Nein, sie unterwarf sich dem Gesetze, das sie selbst gegeben hatte, dem Gesetze des Repraͤsentativ⸗Systems, welchem zu⸗ ige ein Ministerium und eine Kammer, die einander feind⸗ selig sind, nicht neben einander bestehen koͤnnen, noch weni⸗ ger aber ein Ministerium, das dem Lande und der Kammer gleich sehr verhaßt ist. Aber, sagt der Moniteur, die Kam⸗ mer kann nicht bis zur Verwerfung des Budgets gehen; dieses würde ein Aufruf zur Empöͤtung seyn. Die Antwort bierauf ist einfach. Jedes Gesetz bedarf einer Destaͤtigung, jeder Vertras einer Bürgschaft. Die Bestätigung, die Buͤrg⸗ schaft der Charte aber beruhen in dem Rechte, das Budget zu verweigern. Was wuͤrde in der That die Befugniß, das Budget zu bewilligen, heißen, wenn sie nicht zugleich die andere Befugniß in sich schlosse, das Budget zu vermindern, zu ver⸗ gen, zu verweigern? Wenn es nicht im Belieben der Regierung steht, so sährt der Moniteur fert, die Verfassung umzustoßen, so kann es noch viel weniger der Presse und den Kammern freistehen, die Regierung zu vernichten. Hier kommt es in⸗
dessen vorerst
uͤber der Moniteur sich auslaͤßt; er erwiedert hierauf, wir
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auf die Definition der Ausdruͤcke an. Wenn Ihr unter dem Worte Regierung den Koͤnig, die Dyna⸗ stie, die beiden Kammern Feaffcht⸗ so koͤnnen diese allerdings eben so wenig als die Verfassung selbst umgestoßen werden. Versteht Ihr aber unter Regierung das Ministerium, wie duͤrst Ihr solches mit der Verfassung in gleiche Linie stel⸗ len? Es ist erlaubt und wird erlaubt seyn, zwanzig Mini⸗ sterien zu stuͤrzen, wogegen es Hochverrath waͤre, die Charte anzutasten. Wenn man das Recht der Verweigerung des Budgets leugnet, so kann man auch das Princip der Majo⸗ ritaͤt nicht gelten lassen, und dies ist der dritte Punkt, wor⸗
duͤrften keine Regierung der Maäjoritaͤt haben, Frankreich sey eine freie Monarchie, wo das Volk sich gewissermaaßen in der Person des Koͤnigs concentrirt habe. Was soll aber alles dieses metaphysische Geschwätz heißen? Darf der Kö⸗ nig von Frankreich, legitim durch seine Geburt und die Charte, wie Napoleon sagen: „„Es darf in Frankreich keine Opposition geben; denn ich bin das Volk, und mir wi⸗ dersprechen, heißt sich an dem Volke vergreifen.““ Nein; das Koͤnigthum hat, indem es die Kammern schuf, das Princip der Majoritaͤt selbst anerkannt. Was wuͤrde . eine Dis⸗ cussion fruchten, wenn die Majoritaͤt nicht die Oberhand be⸗ hielte? Aber, entgegnet man, in Frankreich ist die Krone an sich maͤchtiger als in England, sie handelt mehr, und fin⸗ det weniger aristokratischen Widerstand. Hieraus laͤßt sich aber nichts anderes schließen, als daß, wenn in Frankreich, trotz dieses Uebergewichtes der Krone, eine den Ministern feindliche Majoritaͤt besteht, diese nur um so imposanter ist, und um so mehr gehoͤrt zu werden verdient. Es klingt schoͤn, wenn der Moniteur sich in aller Breite uͤber die Nachtheile des Partheigeistes ergeht. Ist die jetzige Verwaltung nicht das augenscheinlichste Erzeugniß einer Parthei, einer Facrca⸗⸗“ tion? Es kommt uns wie Spott vor, wenn man von der Un⸗ partheilichkeit des Ministeriums spricht, und uns dasselbe als die personisicirte Billigkeit anpreisen will. Das Ministerium kann nicht gerecht seyn, denn es geht nur mit gewaltthaͤtigen Maͤnnern um; es kann sich daher auch nur durch diejenigen Mittel erhalten, durch welche es ans Ruͤder gekommen ist. Haͤtte es blos der Maͤßigung bedurft, warum opferte man denn Herrn v. Martignac gegen Herrn v. Labourdonnahe auf? Alle die versoͤhnenden Raisonnements des Moniteurs vermöoͤgen nichts gegen diese einzige Wahrheit.“ 8* Die Handels⸗Kammer macht jetzt durch den Moniteur— bekannt, daß sie im Namen des Pariser Handelsstandes der Regierung das Boͤrsen⸗Lokal fuͤr die naͤchste Session der De-. vekefeh Kürtwei angeboten gehabt habe, jedoch bald darauf von dem Minister des Innern benachrichtigt worden sey, daß die Regierung sich zum Aufbau eines neuen provisori⸗ schen Saales, der mit den Neben⸗Gemaͤchern des jetzigen zu⸗ sammenhinge, entschlossen habe. „Der Minister des Innern“, fuͤgt die Handels⸗Kammer hinzu, „hat uns zu erkennen ge⸗ geben, daß, wenn dieser Plan das Anerbieten des Pariser Handelsstandes uͤberfluͤssig mache, er diesem letztern doch nicht minder dankbar dafuͤr verbunden sey. Die Bereitwilligkeit der Kaufmannschaft, auf ihre eigene Bequemlichkeit zu vere; zichten, um die Einberufung der Deputirten⸗Kammer zu er. leichtern, wird Ktets als ein ehrenvoller Beweis ihrer Anhaͤnge,. lichkeit an die Verfassung dienen, die allein die Wohlfahrt des Handelsstandes und das Gluͤck unsers Vaterlandes dauernd zu sichern vermag.“ 8¶ Die Gazette de Frapce hatte gestern aus Gray (im Departement der Obern⸗Saône) gemeldet, man habe, in der Voraussetzung, daß der Herzog von Choiseul auf seiner Ruͤck⸗ — reise nach Paris jene Stadt beruͤhren wuͤrde, daselbst ihm u Ehren bereits ein großes Mittagsmahl veranstaltet ge-. habt⸗ als man plötzlich erfahren, daß der 1 einen an-⸗ dern Weg genommen habe. Die Gazette hatte hinzugefuͤgt, * Herr von Choiscul sey wahrscheinlich deshalb dem Diner ausgewichen, weil ein Gyps⸗Fabrikant der Unternehmer des Festes gewesen sey, ein Advocat den Herzog habe bewill⸗ kommen sollen, und ein dicker Mehlhaͤndler seine Woh⸗ nung zu dem Mahle hergegeben gehabt habe. — Der Herzog von Chotseul erklart dagegen heute in den oͤffentlichen Blättern sene Mittheilung der Gazette fuͤr eben so beleidi⸗ gend fuͤr die Stadt Gray, als verläumderisch fuͤr ihn selbst, und macht 88882⸗ das Schreiben bekannt, das er von sei ner Besitzung Ray (bei Gray) aus, durch seinen Schwager, Herrn v. Marmier, an die Unternehmer des Festes hat 32 .
langen lassen, und worin er den Bewohnern von Gray den ihm zugedachten Beweis der Achtung und des Wohl⸗ wollens seinen tiefgefuͤhlten Dank darbringt, zugleich aber b;, dauert, daß Mangel an Zeit ihm nicht gestatte, sich in ihre Wuͤnsche zu fuͤgen. Das für das Diner bestimmte Geld lst.