1829 / 284 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

stattet hat. Herr Belanger trat am 9. Januar 1825, in Begleitung des Gouverneurs von Pondichery, Vicomte Des⸗ bassahns, seine Reise von Paris durch Deutschland, Polen, deas suͤdliche Rußland, Georgien und die Persischen Provin⸗ . unter Russischer Botmäßigkeit an. Von hier aus drang heer in das eigentliche Persien ein, durchforschte von Norden nach Suͤden den westlichen Theil desselben, schiffte sich in Abuschaͤr ein, legte auf kurze Zeit in Mascat an, landete demnäͤchst in Bombay, besuchte die Insel Elephanta, hielt siich drei Monate lang an der Kuͤste von Malabar auf, ging sodann uͤber das westliche Gattamgebirge, durchstrich das Reeiich Mysore in Vorder⸗Indien, und langte zu Ende des Mo⸗ Maͤrz 1826 nach einer vierzehnmonatlichen Reise in Pondichery an. Der Bericht des Baron Cuvier lautet seehr gunstig, und man glaubt allgemein, daß in Folge dessen die Regierung den Dr. Bélanger in den Stand setzen werde, seine Reise durch den Druck bekannt zu machen. Der See⸗Präaͤfekt von Toulon hat unterm 28sten v. M. sdeas nachstehende Schreiben an den Marine⸗Commissair zu Marseille erlassen: „Der Befehlshaber der Blokade vor Al⸗

sscchaft im Begriffe stehen, aus dem Hafen auszulaufen. Da es moͤglich waͤre, daß sie der Wachsamkeit unserer Kreuzer

entgingen, so benachrichtigen Sie davon die Marseiller Han,⸗ dels⸗Kammer, damit diese die Kauffahrteifahrer auffordere,

sich ja von den Geleitsschiffen nicht zu entfernen.“ Der vorige Minister des öffentlichen Unterrichts, Herr

LTcod des Marquis von Lagoy erledigten Deputirten⸗Stelle

von Vatimesnil, ist einer der Candidaten zu der durch den G Bezirks Arles im Dept. der Rhoöne⸗Muͤndungen.

ddes

8 Am 23sten v. M. ist die einzige Tochter des verstorbenen Groß⸗ Marschalls des Pallastes und Herzogs von Friaul

8 Duroe, auf dem Schlosse Clemery (Departement der 2——. der Bluüͤthe ihrer Jahre (sie war im Jahre 1812 geboren

und nach einem nur dreitaͤgigen Krankenlager in den Armen ihrer trostlosen Mutter mit Tode abgegangen.

Eine Commission von zwoͤlf Mitgliedern, zur einen Heäelfte von dem Erzbischofe, zur andern von dem Präfekten ernannt, beschaͤftigt sich gegenwaͤrtig hieselbst mit der Ent⸗ mwmwerfung eines neuen Leichen⸗Reglements.

82 Gestern Mittag fanden hieselbst auf dem Marsfelde die Wettrennen um die beiden Koͤniglichen Preile von resp. 5000 nd 6000 Fr. statt. Den ersten gewann die Vesta, eine 5jah⸗ rige, dem Baron Labastide zugehöͤrige Stute, welche die Bahn Se (2052 Toisen oder den zweimaligen Umkreis des Marsfel⸗ ddes) im ersten Laufe in 5 Min. 1 ½ Secunden, im zweiten kLaufe in 5 Min. 10 Secunden zuruüͤcklegte. Der zweite Preis wswurde dem Lionel, einem 4jährigen, dem Lord Seymour zu⸗ gehsorigen Pferde zu Theil, welches den ersten Lauf in 5 Min. 13 Secunden, und den zweiten in 5 Min. 14 ⅔˖ Secunden deendigte.

8 Grohßbritanien und Irland.

8 London, 3. Oct. Folgende Maaßregeln, und nichts we⸗ niger, verlangt das Morning⸗Jeurnal von einem neuen Mijnisterium nach seinem Sinne: „Die Einberufung der Zweig⸗ Banken; die Wieder ⸗Ausgabe von Ein⸗Pfund⸗Noten, und

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8 erforderlichen Falls die Suspension der Zahlungen in klin⸗ 8 gendem Gelde; ferner die Beschraͤnkung der aus dem Nie⸗ derlags⸗System hervorgehenden Verguͤnstigung auf Britische Schiffe; das Verbot Franzoͤsischer Manufactur⸗Waaren; eine 2* Steuer von 6 Pence auf das Pfund Amerikanischer Baum⸗ woolle; das Verbot der Einfuhr von auslaͤndischer Wolle: eeine unabänderliche Steuer von 20 auf das Quarter

aausländischen Getreides; das Verbot ausländischer Eisen⸗, Zinn⸗ und Kupfer⸗Erze; das Verbot aller Fran zͤsischen Pro⸗ däucte, die nicht auf Britischen Schiffen einge ührt werden;

ein ähnliches Verbot in Bezug auf Russische Producte, und sobald die zehnjährigen Tractaten abgelaufen sind auch in Bezug auf die Producte, die aus den Staaten an der Ostsee kommen; die Ermäͤßigung des Zolls von Portugiesi⸗ schen Weinen, und ein Handels⸗Tractat mit Portugal, wo⸗ , Britischen Manufactur⸗Waaren vor anderen ein Vorcheil von 20 pEt. gesichert wird; die . 82

des Ministertiums in 89 Ceiontal 5 indien; die Aufheb Gesctzgebun durch den Küsen., en,“ Zolls auf Steinkohlen,

teuer von 10 pCt. a werden; dagegen eine 2 der Malz⸗ 1. Fene von Staats dagegen eine Steuer von 5 8 Grundbesit; die Zuruͤcknahme der kathollschem er

gier benachrichtigt mich, daß zwei Raubschiffe dieser Regent⸗ n 3 das Recht, die Umstehenden zum Beistand aufzufordern, die

Bill; die Wiedereinsetzung der Irläͤndischen Freisassen in ihrefruͤheren Rechte, und die Wieder Eefabenac

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die Zuruͤckberufung und Aufloͤsung der Armee in Irland, wogegen so viele Tausende, als noͤthig befunden werden duͤrf⸗ ten, von der Englischen Neomanry dorthin beordert werden sollen. Dies (sagt das R. Zeeaeh sind die Mittel zur Abhuͤlfe, die wir in Vorschlag bringen, und die wir hoffent⸗ lich auch einmal in Ausfuͤhrung gebracht sehen werden.“ Der zweite Theil der hlesigen Polizei⸗Instructionen (von dessen erstem Theil wir gestern den wesentlichen Inhalt gegeben haben) enthält unter Anderm Folgendes uͤber die Befugnisse der Constabeln: „Ein Constabel hat das Recht, Jeden zu verhaften der sich eines Vergehens schuldig oder verdaͤchtig gemacht hat, und in Versolqung desselben oder zur Beilegung eines Streites, so wie zur Nachsuchung gestohlener Sachen das Innere eines Hauses zu betreten, wobei ihm indessen, wenn er nur auf bloßen, von ihm selbst ausgehen⸗ den Verdacht handelt, die aͤußerste Vorsicht anempfohlen ist. In dringenden Faͤllen, und wenn die unvorzügliche Verhaf⸗ tung eines Verbrechers nothwendig wird, darf er mit Ge⸗ walt die Thuͤren eines Hauses erbrechen, in welches er sich gefluͤchtet haben moͤchte. Findet ein Constabel sich allein nicht im Stande eine Verhaftung zu vollziehen, so hat er

auch verpflichtet sind, solchen zu leisten. Wenn Leute im Begriff sind, persoͤnliche Mißhandlungen gegen einander aus⸗ zuüben, so darf er sie verhaften; wenn sie sich aber nur zan⸗

ken und schimpfen, so hat er sich nur auf Ermahnungen zum

Frieden zu deschränken. Nach der Verhaftung hat der Cen⸗ stabel seinen Gefangenen guͤtig und menschenfreundlich zu behandeln, und ihn so bald als moͤglich vor die Obrigkeit zu bringen. So viel thunlich, muß er suchen sich vor einer beabsichtigten Verhaftung einen schriftlichen Befehl dazu von der Obrigkeit zu verschaffen. Alle Persoaen beiderlei Ge⸗ schlechts, die sich auf den Straßen umhertreiden und sich ge⸗ gen Sitte und Anstand vergehen, Bettler, Wahrsager, Gluͤcks⸗ spieler, hat er das Recht zu verhaften, und vor den Friedens⸗ Richter zu fuͤhren. Er hat darauf zu sehen, daß kein Laden oder Haus wo Kaffee, Thee oder Branntwein verkauft wird, länger als bis 11 Uhr Nachts offen bleiht, und von Mari Verkündigungs⸗Tag an bis Michaclis fruͤher als um 4 Uhr, Uund von Michaelts bis wieder Martä Verkündigungs⸗Tag, fruͤher als um 6 Uhr eröffnet werde. Er darf alle Personen verhaften die sich lärmender Justrumente beim Verkauf oder Vertheilen irg. pd eines Gegenstandes bedienen, so wie solche Personen, die durch Einfahren und Einreiten von Pferden, Schlachten von Bich, oder auf andere Weise dem in den Straßen besudlichen Publikum zur Last fallen und ihm Ge⸗ fahr bringen. Wenn fallenem Schnee oder eingetretenem Frost nicht sogleich (Sonn⸗ tags ausgenommen) den vor seinem Hause befindlichen

stieg reintgt, hat er davon der Behoͤrde Anzeige zu machen.“

In Dublin ist es, den letzten Nachrichten zufolge, sehr ruhig, und hofft man, daß das Beispiel dieser Hauptstadt, die sonst nur immer Scenen der Untuhe und der bürgerlichen Uneinigkeit darbot, auch auf das uüͤbrige Land einen günstigen Eindruck machen werde.

Das 47ste Infanterie Regiment, ungeführ 300 Mann stark, unter dem Besehl des Obersten Allington, ist vor acht Tagen aus Ostindien nach England zuruͤckgekommen, und begiebt sich setzt nach der Insel Wight. In Jadien war jenes Regiment 25 Jahre Lang starionirt. Von 300 Mann, die vor 15 Jahren von England abgingen, um das⸗ selbe zu ergaͤnzen, sind nur 3 zuruͤckgekehrt: der Abdjatant nämtich und 2 Gemeinen; dagegen besinden sich nicht weni⸗

er als 30 Frauen bei dem Regimente, die ihre Ehemaͤnner

erlebt haben. Ein großer 6 2 besteht aus vSeallaca Sträslingen, die, nachdem sie ihre Stralzeit in Ban Dsemens⸗Land adgebuͤßt hatten, zu Sydney sich anwerben ließen. Es geschieht dies sehr oft, weil es solchen Ströflingen gewöhnlich an Mitteln sehlt, nach England zuruück zu kehren, und die Erfahrung hat be⸗ wiesen, das auf diese Weise oft recht taugliche Soldaten dem Staate gewonnen werden.

Von einem kleinen Wegk: „Katechismus üher die Kron⸗ Gesehe“, sind kürzlich, wie die Times berichtet, über 2000 Exemplare in Manchester verkauft worden. Ein Auszug die⸗ ses Buches wurde sogar in 4000 Exemplaren verkauft, und scheint dies ein Beweis zu seyn, daß sich setzt die Fabrik⸗ Arbeiter in Manchester ungewöhnlich viel um die Kron⸗

Gesetze bekuüͤmmern.

Nied lande. Drussel, 7. Gen., e. Peasestar der Kövig sind hente

nach dem Haag abgereist. Eben dahin gehen suceessiv E & Ministerten ab. Ües Lxs. 8 8 2. *

Theil der Soldaten desselben

er sieht, daß ein Hausbesitzer nach ge⸗