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* Im Haag ist ein menes Journal unter dem Titel: „Ne⸗
derlandsche gedagten“ erschienen. 1
Der Catholique und der Courrier de la Meuse aͤußern ihre Freude uͤber die Koönigl. Verordnung vom 2. Oetober, wodurch die Bischöfe zur Organisation der geistlichen Semi⸗ narien aukorisirt werden.
Die Gazette des Pays⸗Bas enthäͤlt als Erwiede⸗ rung auf einen Artikel des in Luͤttich erscheinenden Politique einen Aufsatz, worin die Befugnis der Provinzialstände zur Intervention bei dem Koͤnige und bei den Generalstaaten nur auf die Angelegenheiten der Provinz und der Administrir⸗ ten beschränkt wird. Eine Theilnahme der Provinzalstaͤnde an den allaemeinen Angelegenheiten des Staates, laufe sowoh dem Buchstaben als dem Sinne des Grundgesetzes zuwider.
Danemark. aiun
Schreiben aus Kopenhagen, vom 6. Oct. Seit lan⸗ gerer Zeit erinnert sich die Hauptstadt Daͤnemarks —2 15 stes, welches dem gestrigen, dem feierlichen efäͤhr ⸗ nigl. Herrschaften, zur Seite zu stellen . a⸗ * g gen 1 Uhr traf der Zug dier ein; zwei Hero selt 88* Abtheulung der Garde zu Pferde eröffneten ℳ eine andere Adtheilung machte den Beschluß. Die K nigl. Herr⸗ schaften fuhren in 5 sechsspaͤnnigen Gallawagen; 8 zweispaͤn⸗ nige Wagen fuhren voran, hinterher noch 6, alle in Koͤntgl. Livree, vor den Wagen der Generalstab zu Pferde. Eine Salve von den Wällen verkuͤndete die Ankunft des Zuges. In den Straßen, die bei eben nicht guͤnstigem Wetter den⸗ noch mit ungeheuern Menschenmassen besaͤet waren, paradir⸗ ten die Truppen und die Buͤrger⸗Bewassnung. Alles war festlich geschmuͤckt, und die zum Theil theuer gemietheten Fen⸗ ster mit Zuschauern bedeckt. Ungefähr um 1 ½ Uhr erreichte der Zug das für J. J. K. K. H. H. den Prinzen Ferdinand und die Prinzessin Karoline glänzend und geschmackvoll ein⸗ Palagis in der breiten Straße. Allenthalben wurde ei dem lebhaften Gedraͤnge die strengste Ordnung und Ruhe beobachter. Abends war die ganze Stadt auf das Pracht⸗ vollste erleuchtet.
Deutschland.
Muͤnchen, 6. Oct. Unter den hoͤchsten Herrschaften, welche vorgestern im Koͤnigl. Pavillon auf der Theresien⸗Wiese das Pferderennen ꝛc. desichtigten, befanden sich auch 3. J. K. K. H. H. der Großherzeg und die Großherzogin von Meck⸗ lenburg⸗Strelitz. Höchstdieselben wurden Mictags von Sr. Maj. dem Könige zur Tafel gezogen, und wohnten Abends mit J. J. ; r Vorstellung des Freischuͤtz im roßen nigl. Hoftheater bei.
3 82 rektion des Wuͤrtembergischen Kredit⸗Vereins macht bekannt, daß, da der Umfang, welchen die Geschaͤfte der Anstalt im Königreich Baiern gewonnen haben, eine Abtheilung derselben wünschenswerth macht, das Wechselhaus Joh. Lorenz Schaͤtzter in Augsburg, dessen thaͤtiger Theil⸗ nahme sich die Anstalt schon seit ihrem Beginnen erfreut, sich in dieser Absicht zum Behuf einer noch engern Geschaͤfts⸗ Verbindung bereit erklärt har, eine Commandite in Muͤnchen zu crrichten, und die sämmtlichen Kassengeschaͤfte des Vereins in Balern (vom 15. Nov. d. J. an) zu übernehmen. Die übrigen Geschäfte des Vereins in Baiern, namentlich in Bezug auf Anmeldung, Pruͤfung und ver. der An⸗ lchen, und auf Verhandlungen mit den Koͤnigl. Baierischen Behürden, wird Herr C. Spittler in Muͤnchen als Stell⸗ vertreter des Wuͤrtembergischen Kredit⸗Vereins wie bisher besorgen.
Gestern ist der Theil der Arkaden des Hofgartens, dessen Wände auf Kosten Sr. Majestät des Königs mit Fresko⸗Ge⸗ mäaͤlden aus der Baverischen Geschichte geschmuͤckt worden sind, der oöͤffentlichen Beschauung eroͤffnet worden. Die jun⸗ gen Künstler, welche an diesem vaterländischen Kunstwerk selr Ende des Jahres 1826 arbeiteten, sind groͤßtentheils
üler des berühmten Cornelius. Kasset, 7. Oerober, Am Aten d. M. Mittags haben Se. Koͤnigl. Hoheft der Kurfürst in dem Schlosse Bellevue dahter
dem Heren v Unwin Addingten, Köͤnigl. Großbrita⸗ nischen devollmoͤchtigren nssae ge⸗ Kurfuͤrstlich Hessischen Hofe, eine seierliche Audienz ertheilt, in welcher derselbe das von Sr. Königl. Gt rritantschen Masestät fuͤr ihn erlas⸗ sene Zuruüͤckberufungs⸗Schrethen Sr. Köͤntgl. Hoheit zu uͤber⸗ reichen und hiernächst die Ehre hatte, zu der am selbigen Tage im Schlesse zu Wilhelmshshe stattgehabten großen Ta⸗
fel gezogen zu werden. 888 9. Oct. Heute, gegen 5 Uhr Nachmittags, sind Se. K. H. der Großherjog von Oldendurg in erwuͤnsch⸗
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Mit Bezug auf die von Sr. Hochfuͤrstl. Durchl., Herrn Herzoge zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Augusten⸗ burg herausgegebene Schrift: „Ueber Pferderennen, als vor⸗ zuͤgliches Mirtel zur Verbesserung der Pferdezucht Se.2n, ist im vorigen Monate in Kiei eine gedruckte, von dem Herrn Grafen von Holstein, dem Herrn Grafen zu Rantzau, den HH. von Cronstern, Ernst und C. von Moltke unterschrie⸗ bene „Aufforderung zu einer Subscription zu Wettrennen und einer mit denselben zu verbindenden Thierschau“ erschienen.
8 Griechenland.
Nachstehendes ist (dem Oesterreichischen Beobach⸗ ter zufolge) der Inhalt des von der National⸗Versammlung zu Argos unterm 3. August exklassenen Decrets, kraft dessen das gegenwaͤrtige provisorische Regierungs⸗System, mit eini⸗ gen Modisicationen, vorlaͤufig bestaͤtiget, und die Errichtung eines Senats, an der Stelle des Panhellenions, angeordnet wird:*) Nachdem die vierte National⸗Versammlung der Griechen reif und gruͤndlich uͤber die Ursachen, welche die am 30. Januar 1828 bekannt gemachte Acte Nr. 58 des Senats veranlaßt haben, nachgedacht; — nachdem sie zu⸗ gleich die Botschaft der Regierung vom 23. Juli, so wie sämmtliche, auf die gegenwaͤrtige provisorische Organisation des Staates sich beziehenden Decrete in Erwaͤgung gezogen hat; — uͤberzeugt, daß es unter den schwierigen Verhältnis⸗ sen, welche das Vaterland im Monate Januar 1828 bedroh⸗ ten, unmoͤglich war, den Staat anders, als durch ein pro⸗ visorisches System zu regieren; — endlich erwaͤgend, daß es auch jetzt noch, bei dem gegenwaͤrtigen kritischen Zustande der Nation, wo sie sich dem Ende ihrer langen Leiden und ihrer großen Aufopferungen zu naͤhern scheint, unmoͤglich ist, das Ziel ihrer Kaͤmpfe, naͤmlich Grundgesetze, auf unabän⸗ derliche Grundlagen gebaut, in Ausfuͤhrung zu bringen, an⸗ ders zu erreichen, als durch Fortdauer desselben provisori⸗ schen, gehoͤrig modificirten Systems — decretirt die vierte National⸗Versammlung der Griechen: 1) Die von dem ge⸗ setzgebenden Koͤrper (Senat) unterm 30. Januar 1828, zu Aegina erlassene Acte, wird mit nachstehenden Modtficatio⸗ nen bestaͤtiget: 2) Da nach dem Artikel 1 des Decrets vom 1. Februar 1828, wodurch die provisorische Regierung ein⸗ gesetzt wurde, das Panhellenion seine Functionen (die ihm nur bis zum Zusammentritt einer neuen Natio⸗ nal, Versammlung uüͤdertragen —warden waren), einge⸗ gestellt hat, so wird dieser Rath durch einen andern, wel⸗ cher gleichfalls aus sieben und zwanzig Mitgliedern bestehen, und den Namen Senat (12½0⁴) führen soll, ersetzt. 3) Ein und zwanzig Mitglieder des Senats werden von dem Pra⸗ sidenten Griechenlands aus einer Liste von drei und sechszig Candidaten, welche die National⸗Versammlung ihm vorlegt, gewaͤhlt; die Wahl der uͤbrigen sechs Mitglieder wird dem Praͤsidenten uͤberlassen. 4) Die Mitglieder des Senats, welche in Todes, oder Demisstons⸗Faͤllen durch andere ersetzt werden muͤssen, werden von dem Praͤsidenten nach Anleitung des vorstehenden Artikels gewählt. 5) Der Senat giebt sein Gutachten uͤber alle Decrete, die nicht rein administrativ sind; in diesem Falle muͤssen sie jedoch dem Senate vor der Bekanntmachung mitgetheilt werden, haben aber provisorisch Gesetzes⸗Kraft. 6) Falls der Senat anderer Meinung als die Regierung seyn sollte, wird das Decret dennoch in Voll⸗ zug gesetzt werden; aber die Verantwortlichkeit dafuͤr gegen die National⸗Versammlung, faͤllt sodann ganz auf die Regie⸗ rung. 7) Ausgenommen von voestehendem Artikel ist jeder Fall, wo von Feeese uͤber National⸗Guͤter, oder von irgend einer andern Maaßregel, die sich auf das Eigenthum oder auf die Finanzen des Staates bezieht, die Rede ist. Kein Decret üͤber diese Gegenstaͤnde soll in Vollzug gesetzt werden, wenn es nicht vorher von dem Senat genehmiget worden. 8), Die Gerichts⸗Ordnung, soll provisorisch nach dem gegenwaͤrtigen System, jedoch mit denjenigen Modifica⸗ tionen aufrecht erhalten werden, welche die Erfahrung an die & geben wird. Die Regierung wird aber zu gehöri⸗ ger Zeit dafuͤr sorgen, daß die Richter fuͤr Lebenszeit unent⸗ setzbar seyen, und daß die öoͤffentliche Iunstizpflege or anisirt werde. 9) Alle übrigen Zweige der innern Staat 38 rung, woruͤber in den vorsteh 8⸗Rebls⸗
e 8 glelben provisorisch in , Artikeln nichts bestimmt
8 gegenwaͤrti 2 auch be diesen werden diesenigen Modisteatienen⸗ Beesacce
2 Wir haben zwar dieses Deeret aus — be — 8 281 der Staats⸗
ch die obige, allem t Quelle geschboe Miccheenscene⸗ der
restem Weohlseyn hier cingetroffen und im Gasthofe zur alten Stadt London abgesttegen. . ZEbBö“
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tes wesentlich abwelcht, nicht solche vollstäͤndig 8¶ an
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