1829 / 285 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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NE 285.

Amtliche Nachrichten. 88 Kronik des Tages.

.Maj znig haben den Commerzienrath W. . 22 Consul daselbst zu er⸗ nennen geruhet.

Ihre Koͤnigl. Hoheiten GSroßherzogin von Me den Rheingegenden kommend, gerreist.

der Bereeere und die cklenburg⸗Strelitz sind aus nach Neu⸗Strelitz hier durch⸗

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irke der Koͤnigl. Regierung zu xr28. S9288 die erledigte Predigerstelle bei der evangelischen Gemeinde zu Meschede, dem Candidaten Frie⸗ drich Wilhelm Seidenstuͤcker aus Soest verliehen worden;

1 8— g. Koln ist der Pfarrer van Wahnen zu Kerpen, im Kreise Bergheim, an die Stelle des entlassenen Landdechan⸗ den Zimmermann, zum Landdechanten des Decanats Kerpen; an ie Stelle des zum ersten Kaplan in Deutz befoͤrderten Johann Antwerpen, der bisherige Vicar Peter Wil⸗ helm -. zu Euskirchen zum zweiten Kaplan in Deutz; an die Stelle des verstorbenen Johann George Roggendorff ist der bisherige Vicar zu Doveren, Heinrich Leonard Conrads, zum Hältep sarrer in Liblar, Kreises Euskirchen, ernannt, und der bisherige Vicar Johann Arnold Dre⸗ richs zu in gleicher Eigenschaft nach Heddingho⸗

ven, im K Euskirchen, versetzt worden; zu Merseburg ist der Candidat des Predigt⸗Amts, Ernst Gottfried 92 als Pfarrer in Zuͤllsdorf, Ephorie Herzberg, und der bisherige Huͤlfs⸗Prediger zu⸗ Loͤs⸗ sen, Ephorie Werseburg, Johann Gortlob Wallen⸗ burg, als wirklicher Pfarrer daselbst befoͤrdert; ingleichen der ggberige Diakonus zu Artern, M. Johann Friedrich Muͤller, als Pfarrer nach Oberheldrungen, Ephorie Held⸗ rungen; der bisherige Diakonus zu Kelbra, Friedrich Wil⸗ helm Prange, als Pfarrer nach Leuna, Ephorie Merse⸗ burg, und der bisherige Pfarrer . Karl Frie⸗ drich Wilhelm Heyne, als Diakonus nach Artern ver⸗

setzt worden; Candidat der Theologie Carl Fer⸗

tettin ist der 1 . Ser a, üe⸗ zum Prediger in Brusenfelde und M

arwitz bei Greifenhagen ernannt worden.

8 * 2 Se 8. ETET11——

Zeitungs⸗RNachrichten. Ausland. 9 Fräankreich. e. „Pazis, 6. Oet. Der König ist gestern fruͤh um 6 Uhr ig Begleitung des Dauphins 22† der Dauphine nach Tompiègne, und der Herzog von⸗ Vordeaur nach Fontaine⸗ ileau gereist. Die Schwaster des Herzogs hat sich zur Wein⸗ & 82 bon begeben, und die rzogin hut seit vorgestern die Tuilerien, so daß in diesem Augenblicke das Selesn Saint⸗Cloud

ganz verlassen i Der von Chartres, aͤltester Sohn des Herzogs 1 aus dem Lager bei Lüneville hier 2,L

etroffen. 1 8 * Moniteur meldet, daß die en aus Kon⸗ stantinopel, vom 16ten v. M., die Na von dem, am

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lAten zu Adrianopel zwischen Rußland und der 85

geschlossenen Frieden erhalten habe. Zugleich fuͤgt das ge⸗ 28 Blatt die Bedingungen, jedoch als bloßes Geruͤcht, hinzu.

nd. Quotidienne ist bei Mittheilung dieser B din⸗ gungen in einen unbegreiflichen Widerspruch gerathen. Ge⸗ stern begleitete sie dieselben mit folgenden Worten: „Wenn dieses wirklich die von Rußland aufgelegten Bedingungen sind, so wuͤrde es uns sehr wundern, wenn der Sultan sie annähme; noch mehr wuͤrde es uns aber wundern, wenn der Franzoͤsische und Englische Botschafter zu einem solchen Trae⸗ tate die Haͤnde geboten haͤtten.“ Heute sagt das gedachte Blatt bei Mittheilung der näͤmlichen Bedingungen: „Das Gebiet der Osmanen in Europa bleibt mithin unberuͤhrt. Das St. Petersburger Cabinet kann also nicht des Ehrgeizes be⸗

Maͤßigung des Kaisers, welcher mitten in seinem Siegeslaufe nur der Stimme der Menschlichkeit und einer weisen Politik gefolgt ist, und einen geachteten Feind nicht hat zur Ver⸗ zweiflung bringen wollen.“

Der Moniteur zeigt nunmehr an, daß der Gou⸗ verneur von Martinique, Baron von Freycinet, seinen Instructionen gemaͤß, unterm 3. Aug. d. J. den Königlichen Gerichtshof der Colonie, wie solcher durch die Verordnung des Koͤnigs vom 5. Oct. 1828 gebildet worden, wieder ein⸗ gesetzt habe. Die Verordnung vom 24. Sept. v. J. über die Gerichts⸗Ordnung auf Martinique und Guadeloupe (S. Nr. 276 der vorjaͤhrigen Staats⸗Zeitung) bleibt jedoch in Kraft.

In der Gazette de France vom Föten liest man fol⸗ genden Artikel: „Als das verbuͤndete Europa fuͤr das durch Buonaparte erlittene Unheil an Frankreich Rache nahm, wer wandte damals den drohenden Blitzstrahl ab? Wer verhin⸗ derte die Verbuͤndeten, Frankreich zu zerstuͤckeln? War es das sonveraine Volk? Ach! es wuͤrde die Integritaͤt seines

rung, seine Religion, sein Vermoͤgen, seine Sitten, seine Ge⸗ setze, seine Kinder gegen alle Tyrannen und Tyranneien, die seit dreißig Jahren auf einander gefolgt waren, vertheidigt hatte. Die zu Freistaaten constituirten souverainen Vöͤlker, so kraftvoll im Angreifen, haben sich nie, selbst nicht gegen Maͤnner wie Caͤsar, Cromwel und Buonaparte vertheidigen koͤnnen. Aber die Legitimität trat aus dem Gewoͤlk, welches sie lange Zeit unseren Blicken entzogen hatte, hervor; sie erschien ohne Truppen, ohne Geld, ohne Land, und sogleich beugten sich die erbitterten Heere vor ihr, und das Princip der Erblichkeit, staͤrker als die Waffen, staͤrker als Ehrgeiz und Eifersucht, dies erhaltende Princip der buͤrgerlichen Ord⸗ nung, aͤußerte dieselbe Wirkung auch auf die politische. Und hat das Princip der Erblichkeit nicht immer und zwar in dem Maaße, als die christliche Gesittung fortschritt, die christlichen Koͤnige auf ihren Thronen erhalten, und die ge⸗ waltsame Zerstuͤckelung ihrer Staaten verhindert, ohne den auf rechtmaͤßige Anspruͤche begruͤndeten Gebiets⸗Vergrößerungen im Wege zu stehen? Also die Familie der Bourbonen, und sie allein ist es, welche Frankreich vor dem aͤußersten Un⸗ glück gerettet hat, indem sie es vor dem Buͤrgerkriege bewahrte, welcher öte unausbleibliche Folge einer neuen Usur⸗ pation oder eines unnuüͤtzen Widerstandes gewesen seyn wuͤrde. Der Koͤnig also und der Koͤnig allein ist es, der inmitten unseres Zwiespalts die Integritaͤt des Reiches erhalten; der König ist es, welcher Frankreich gerettet hat. .eesz IV. erbberte sein Koͤnigreich trotz dem Widerstande elnes Theils seiner Unterthanen, Ludwig XVIII. etoberte es trotz dem Grolle und der Eifersucht von ganz Europa, und vermehrte dadurch die Anspruͤüche seines Hauses, unter dessen Scepter Frankreich, von Regierung zu Regierung und selbst unter den schwaͤchsten Koͤnigen stets wachsend, die geachteteste Macht

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zuͤchtigt werden; auch die verlangte Geldsumme zeugt von der

Gebietes nicht besser vertheidigt haben, als es seine Regie⸗

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