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A 2 e Stockholm, 9. October.
zur Freude
19 Ihrem Gemahle, Prinzen Wilhelm von
den jungen Leute
fig benutzen zu kännen; da ferner die
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zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung Nr. 290.
ine Menge aͤchter Perlen in verschiedenen Groͤßen, und zu
.er. Armbendern benutzt; eine Guir⸗ lande von Perlen, Lilien vorstellend, mit kuͤnstlichen gruͤnen Blättern; ein massiv goldener Faͤcher mit Brillanten; in Silber gesaßte Brillanten, ungefaͤhr 1000 an der Zahl, auf Silberbraht gezogen, zum Theil auf Baͤnder genaäͤht, und je⸗ der mit einer Zahl versehen; ein Zweig von aͤchten erlen bläͤulicher Farbe und in Brillanten gefaßt; ein alter einige Bildnisse der Großfuͤrsten Alexander, Konstantin, Ni⸗ colaus und Michael, in deren Jugend gemalt.
Der Landmansvriend, ein neues in Gent erscheinendes Flamländisches Blatt fuͤr die Bewohner des platten e macht bekannt, daß seine Tendenz dahin gehen öir 2. ie Heuchelei und schlechte Gesinnung der Oppositionsblatter zu
Hekuͤmpfen.
Schweden und Norwegen. 1 Vorigen ees begaben sich IJ. MM. der Koͤnig und die Koöͤnigin nach Drottning⸗ 25ꝓ* nahmen bei IJ. KK. ö und der Kronprinzessin das Mittagsmahl ein. Auf * 8 reise zur Hauptstabt empfanden Ge⸗ Maj. einige Fieber⸗Anfäͤlle, welche während der Nacht zunahmen, und von Erbrechen be⸗ gleitet waten. Am Montage trar zwar ein ruhigerer Zu⸗ stand ein, aber seitdem sind Se. Maj. von einem Wechsel⸗ Fieber befallen und gezwungen,⸗ das Bett zu huͤten. Zur Benh gung des Publikums sind gestern und heute in der amtlichen Zeitung zwei Buͤlletins üͤber das Befinden des Köͤ⸗ nigs erschienen. Dem heutigen, um 7 Uhr Abends, bekannt zufelge, war der Zustand des Durchl. Kranken, aller Bewohner der Residenz, weit beruhigender, Die Reichs⸗
gemachten denn Se. Maj. hatten kein Fieber gehabt. —
Fände haben sich mittelst einer gemeinschaftlichen Deputation
nach dem Befinden des Koͤnigs erkundigen lassen. — JJ.
KK. H H. der Kronprinz und die Kronprinzessin haben Droꝛt⸗
ningholm verlassen, und sich in die hiesige Winter⸗Residenz
Segeben.
Deutschland.
r Hamburg, 16. Oct. Die Prinzen Alexander und Pe⸗
von Oldenburg sind vor etlichen Tagen hier angekommen. . K. H,. die Prinzessin Charlotte von Daͤnemark nebst 9 vesen und Fuͤrstl.
nd am 13ten d. in Altona angelangt. e shaa n des Suͤd⸗Amerikanischen Befreiungskrie⸗ les wegen seiner Thaten so oft genannte General, dann scepräͤsident der Republik Columbien, Santander, ein po⸗
litischer Gegner Bolivars, ist von Porto Cabello hier ange⸗
kommen, und gedenkt sich, dem Vernehmen nach, nach Paris zu begebden.
annover, 12. Oet. Die Gesetzsammlung enthäͤlt
eine vom 11ten v. M. datirte Koͤnigliche Verordnung uͤber
die Beföͤrderung einer moͤglichst sorgfältigen Bildung der
den Inländer, und über die zur Erreichung dieses — 2 Maturitaͤts⸗Pruͤfungen. Im Ein⸗ ange dieser Verordnung heißt es: „Da es zu Unserer Leanntniß gekommen ist, daß die auf die Universität abgehen⸗ nicht immer diejenigen wissenschaftlichen
Vorkenninisse besitzen, welche durchaus erforderlich sind, dim die akabemischen Vorträge recht verstehen und zweckmä⸗ naes E. immer haͤufiger werden, da ünglinge aus solchen Ständen, denen es u einer an 8 Pens⸗ eines Gelehrten noͤthigen Aus⸗ Büldüng der Sitten und Kenntnisse ihrer Kinder an Ge⸗ tegenheit und Mitteln sehlt, durch falsche Ansichten ge⸗ leitet, dem gelchrten Stande gewidmet, und dadurch an⸗ deren, in shrer Art nicht weniger achtungswerthen und chenfalls Anlagen und Geschicklichkeit erfordernden Ge⸗ werbsarten zut Verminderung ihres eigenen wahren Lebens⸗ glückes entzogen werden, so 1* wir es nothwendig, den vielfachen Nachtheilen, weiche hieraus, so wie aus dem üͤber⸗ hand nehmenden Zudrängen zum Studiren entstehen, entge⸗ en zu wirken u. s. w.“ ach dieser Verordnung muͤssen ch Ale Schüler, welche sich den gelehrten Studien widmen wollen, nach ersolgter Confirmation einer Faͤhigkeits⸗Pruͤfuns unterwersen. Diese Pruͤfung wird von einer, aus saͤmmtli⸗ chen Lehrern des Eymnasii, und aus einem dazu angeordne⸗ ten Geistlichen „ Commission vorgeno Fer⸗
vorbereitet und geeignet haben.
ner muß sich jeder Juͤngling, welcher sich einem men will, fuͤr welchen — oder —— scher Cursus vorgeschrieben ist, vor seinem Abgange auf die Universitaͤt einer Maturitaͤts⸗Pruͤfung unterwerfen. Bei al⸗ len kuͤnftigen Gesuchen um Anstellung in den Staatsdienst zur juristischen, aͤrztlichen und hoͤheren chirurgischen Praxig u. s. w. muß, neben dem Feslimonio triennii academici auch ein Maturitaͤts⸗Zeugniß beigebracht werden. Ohne ein solches wird das Gesuch unfehlbar zuruͤckgewiesen. Gedachte Verordnung soll vom 1. Jan. 1830 an in Kraft treten.
Wuͤrzburg, 11. Oct. Se. Königl. Hoheit der Prinz Leopold von Sachsen⸗Coburg ist gestern unter dem Namen eines Grafen von Henneberg nebst Gefolge hier angekom⸗ men, im Gasthofe zum Schwan abgestiegen, und setzte heute fruͤh die Reise uͤber Oehringen und Langenburg nach Eng⸗ land fort.
Frankfurt a. M., 14. October. Das gestrige Amts⸗ blatt enthaͤlt die Dienst⸗Pragmatik fuͤr unsere Civil⸗Staats⸗ diener. Dieselben theilen sich demnach in zwei Klassen. Zu Staatosdienern der ersten Klasse werden alle diejenigen ge⸗ zaͤhlt, die sich durch akademische Studien, oder doch sonst durch besondere wissenschaftliche Bildung zum Staatsdienst Zu den Staatsdienern zwei⸗ ter Klasse gehoͤren dagegen Alle, deren Dienst⸗Verrichtungen eigentlich nur mechanisch sind, nur Routine, aber keine streng wissenschaftliche Bildung erfordern, uͤberhaupt, die solche Stellen bekleiden, wozu sich Personen eignen, die sich ur⸗ spruͤnglich zu einem anderen buͤrgerlichen Beruf bestimmt hatten. Die Staatsdiener erster Klasse werden auf Lebens⸗ zeit angestellt; sie koͤnnen nur wegen Dienst⸗Untreue und grö⸗ beren Amts⸗ und Dienstpflicht⸗Verletzungen, oder wegen Dis⸗ ciplinar⸗Vergehen nur dann, wenn alle Grade der Discipli⸗ nar⸗Strafen, um sie zur Pflicht⸗Erfuͤllung zu vermoͤgen, schon vergeblich verhaͤngt worden waren, — und zwar nur durch richterliches Erkenntniß, ihrer Stelle mit Verlust allen Ge⸗ halts, und ohne alle Entschaͤdigung entsetzt werden. Alle Staatsdiener zweiter Klasse werden nur auf Widerruf vom Senat angestellt. Staatsdiener erster Klasse koͤnnen nach vierzig Dienstjahren, auch wenn sie noch dienstfähig seyn soll⸗ ten, ihr Amt mit Beibehaltung ihres Ranges, Lac und ganzen Gehaltes niederlegen.
Oesterreich. Wien, 12. Oct. Im Oesterreichischen Beobachter
liest man unter der Rubrik: Literarische Notiz Folgen⸗ des: „Der 9. bis 14. October des Jahres 1529 waren fuͤr Wien Tage harter Bedrängniß, aber auch eben so viele Tage der Verherrlichung Oesterreichischer Heeres⸗Tapferkeit und Buͤr⸗ gertreue, die nicht allein in unsern vaterlaͤndischen Annalen, sondern in der Weltgeschichte fuͤr ewige Zeiten glänzen wer⸗ den. — Soliman der Große war mit seinen bis dahin un⸗ b degten Heeren am 27. Septbr. 1529 vor Wiens Mauern er schienen; am 9. Oct. begann der erste Sturm, welcher ab⸗ geschlagen, am 11ten und 12ten eben so fruchtlos wiederholt wurde, und endlich am 14ten an der unerschüͤtterlichen Ta⸗ pferkeit der Vertheidiger, zur gänzlichen Entmuthigung der Belagerer scheiterte, so daß die Morgenroͤthe des 15ten schon das verlassene Lager der Janitscharen beleuchtete, und Wien am Vormittag des Therestentages seine Befreiung mit einem herrlichen Hochamte im Dome zu St. Stephan feierte. — Zur dreihundertsährigen Jubelfeier dieser Belagerung hat uns Hr. Hofrath von Hammer mit einer Beschreibung der⸗ selben zum Theil aus bisher noch unbekannten christlichen und Türkischen Auellen (im Verlage bei K. A. Hartleben in Pest) beschenkt. Se. K. K. Hoheit der Erzherzog Kron⸗ prinz haben huldreich die Widmung dieses Werkes anzuneh⸗ men, und das auf Veranstaltung des Verlegers eigends zu diesem Zweck auf Pergament gedruckte Dedications⸗Epemplar aus den Handen des Verfassers zu empfangen geruhet.
It alien.
Neapel, 27. Sept. Die am 7. drid unterzeichneten Devlobange Aene eee staͤt dem Koͤnige von Spanien und der Prinzessin Marie Christine von beiden Sicilien wurden hier am 24. Septem⸗ ber in einen foͤrmlichen Ehe Contract verwandelt, wobe.: die
rinzessin Braut die gewoͤhnliche Erklarung abgah. Der oͤnig von Neapel hat dem Ritter Labrador den Titel ei⸗ 11“ 11“ 82 8