1829 / 293 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

9* * 5 Griechenland.

Der Courrier de Smyrne enthäͤlt folgendes De⸗ kret der Griechischen National Versammlung: „Indem der Congreß es als eine seiner ersten Pflichten detrachtet, seine Aufmerksamkeit auf die zur Beschleunigung der moralischen und politischen Restauration Griechenlands geeigneten Maaß⸗ regeln zu wenden; indem er als Grundlage dieser Restaura⸗ rion eine moralische Wiedergeburt der Buͤrger durch die Leh⸗ ren unserer heiligen Religion und durch eine gruündliche Er⸗ ziehung betrachtet; indem er ferner die Nothwendigkeit an⸗ erkennt, der Regierung die nöͤthigen Huülfsmittel zu sichern, um: 1) den Zustand der Kirche und der Geistlichkeit zu ver⸗ tessen; 2) das Waisenhaus mit seinem Zweck angemessenen Cink inften zu dotiren; 3) Zur Verbreitung des gegenseitigen Unter ichts aufzumuntern, und Normalschulen zu errichten; 4) S hulen fuͤr den hoͤhern Unterricht zu gruͤnden, fuͤr die⸗ jenigen, welche sich dem geistlichen Stande widmen, oder dem Staate in den Civil⸗Aemtern dienen, oder endlich ihre Laufbahn in den Wissenschaften und Kuünsten ma⸗ chen wollen; 5) öffentliche Druckereien einzurichten, beschließt der vierte National: Congreß der Griechen: Art. 1. Die Regierung ist ermaͤchtigt, in der ihr am sicher⸗ sten Und angemessensten scheinenden Weise alle Legate anzu⸗ nehmen, welche die Vaterlandsliche der Griechen, sie möͤgen nun im Inlande oder Auslande wohnen, zu Gunsten der Anstalten für Humanität und öffentlichen Nutzen ausgesetzt hat, oder noch aussetzen wird. Arr. 2. Die Regierung ist ermächtigt, in Uebereinstimmung mit dem Senat Maaßre⸗ 8 zu nehmen, wonach auch die im Staate bestehenden rommen Instirute mit den genannten Anstalten dabei con⸗ curriren können. Art. 3. Die Regierung wird eine Kasse einrichten, die unter ihrer unmirteldaren Leitung stehen soll, und in welche die aus Vermäaͤchtnissen und frommen Stif⸗ tungen herruͤhrenden Fonds depenirt werden sollen. Argos, 14. August 1829. (Folgen die Unterschriften.)“

Folgendes ist nach dem obgenannten Blatte das Dekret des vierten Griechischen National⸗Congresses in Be⸗ treff der Gemeinde⸗Schulden: „In Betracht, daß die Na⸗ tionat⸗Ehre erhekscht, den Gemeinden der verschiedenen Pro⸗ vinzen des Staates die Mittel zur Tilgung der unter Tuͤr⸗ kischer Herrschaft von ihnen gemachten

die directe Intervention der Regierung gegeben werden kön⸗ nen, beschließt die vierte Natisnal⸗Versammlung Griechen⸗

liquidirt und ihr Betrag definttiv festgestellt werden, entwe⸗

Commissionen, welche von den betheiligten Partheten und der Regierung gemeinschaftlich ernannt werden. Art. 2. So⸗ beald die Schuld der Billigkeit gemäaͤß festgestellt ist, soll ihr Betrag in das große Buch der Nattomalschuld eingetragen werden, und der Gläubiger die Zinsen davon und allmälig llauch das Kapital, nach der mit der Regierung getroffenen Mebereinkunft empfangen. Art. 3. Der seirs durch die Gemeinden, zu deren Gunsten er biese Ver⸗ pflichtungen uͤbernommen hat, entschädigt werden. Zu dem Ende wird die Regierung, nachdem sie die Meinung der Gemeinden selhst eingeholt und mit der Zustimmung des EScenats, eine oder die andere Abgabe auflegen, welche nach und nach den Schatz für seine zur Tilgung jener Schulden gemachten Verschüsse enrschäͤdigen kann. Arges, 11. Au⸗ 7a 1829.“ ta.ß

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. * Mew⸗York, 18. Sept. Die Bewohner der Provinz

2 ugusta in Verginien, die eine nde Zahl von Sklaven besätt, haben an die im naͤchsten Monate in Richmond heäaltende Versammlung, in welcher über vorzunehmende besserungen in der Constitution Virzinia s berath

Ver⸗ 1 den sol, aine Denkschrift versaßt, in der sie auf Abs⸗

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Sklaverci ant Staateinteresße 2 die sie als sittenverderblich und dem

inr selbiger entwichelten n , LEr Shapen * 3 5 —x hazeasen und 8 den bisherigen Be⸗ stzern derselben zustehenben

ECEN e 22 se piel als maͤglich berüͤck,

Schulden zu ver⸗ schaffen, und in Betracht, daß ihnen diese Mittel nur durch

lands: Art. 1. Die Schulden, welche die Gemeinden der verschiedenen Provinzen des Staates waäͤhrend der ottoma⸗ nisschen Herrschaft bei Priwatleuten gemacht haben, sollen

* von 5 bis 6, und selten von 7 Zoll Breite der durch die Gerichtshöfe oder durch gemtschte Special⸗

taat wird seiner, sich abnehmen

mit großer Behurtsamkeit wie möglich 8 Dicke

er unter Anderem, „wollen

8 oarpercher Opfer brimgem, welche die 6h el nothwendig

. eines kuͤnftigen Sane e r

3 8 u seyn, der nothwendig erfolgen muß, wenn wir lahs .530

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Vor Kurzem begab sich der Bischof Hobart na

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Castle, um den Zustand der dortigen Indianischen Colonie zu untersuchen. Die Bewohner derselben, die von seiner An⸗ kunft unterrichtet waren, hatten ihm eine aus 50 bis 60 Personen bestehende Deputation, worunter sich ihre Ober⸗ haͤupter und ein Dollmetscher befanden, zu Pferde entgegen gesendet. Gleich nach seiner Ankunft wohnte der Bischof in der Kirche der Colonie einem Gottesdienste, und einer Firme⸗ lung von 97 eingeborenen Indianern und einer äffentlichen Communion bei.

Einige Tage spaͤter war der Bischof bei einer in freier Luft gehaltenen Versammlung von ohngefaͤhr 200 Oberhaͤup⸗ tern und Kriegern zugegen. Ohngefaͤhr 180 derselben hatten sich in einem großen Kreise auf dem Boden gelagert, und die uͤbrigen im Innern dieses Kreises einen zweiten kleineren um den Bischof und die ihn begleitende Geistlichkeit gebildet, die in der Mitte auf Stuͤhlen saßen. Einer der Böerhaäͤupter wendete sich hierauf an den Bischof, und bat durch Vermit⸗ telung des Dollmetschers um seinen Rath in einer streiti en Angelegenheit der Colonie, den derselbe auch ertheilte. Als die Berathungen ein Ende hatten, uͤberreichte das aäͤlteste Oberhaupt der Indianer im Namen des ganzen Stammes dem Bischofe ein Geschenk als Zeichen der allgemeinen Hoch⸗ achtung und unerschuͤtterlichen Treue. Diese ganze Scene die von Augenzeugen als äußerst malerisch geschildert wird, erinnert an die berühmte Zusammenkunft, und an den Ver⸗ trag W. Penn's mit den Indianern in Pensylvania.

Wissenschaftliche Nachrichten. Berlin. Unter den vielen sehenswerthen Gegen⸗ staͤnden, welche das Preußische Seehandlungs⸗Schiff „Prin⸗ zessin Louise“ von seiner Reise um die Welt aus Tan⸗ ton hieher gebracht hat,*) befinden sich auch ganz vorzuüͤglich schoͤne Chinesische Malereien auf sogenanntem hennanbn Da dieses Papier sowohl als die Anwendung desselben zum Malen noch wenig bekannt ist, so theilen wir hiemit 8 Lesern solgende durch die Gefäͤlligkeit eines Beamten obenerwaͤhnten Schiffes uns hleruͤber gewordene Notigen mit. Diesen zufolge ist das sogenannte Reispapter (Chinesisch Tung tchit) nicht wie es der Name andeutet aus Reis per⸗ fertigt, sondern wird von eimer schilfartigen Sumpfpflanze (vermuthlich aus der Classe der Halbgräser Cyperacene Juss :) 6 99 deren Mark eine feine zarte und dabei sehr weiße Zubstaunz bildet. Diese Pflanze waͤchst nur im Innern von China, ist gewoͤhnlich mehrere Fuß hoch, und größtentheils 1 bis 2 Zoll dick, in Adbtheilungen oder Knoten von J, höch, stens 8 Laͤnge, daher man auch nur Papier⸗ Blätter t. Die Zu-⸗ bereitung dieses Papiers geschleht auf 3 dem die oberen sungen Auswüchse der Pflanze und das untere Wurzel⸗Eude abgeschnitten, so werden die brauchh, —. 4 bis 7 Zoll langen Theile zwischen den Knoten s bahin, wo das volle Mark anfängt, 8 und auf kurze Zeit in freier Luft getrocknet, * wassrigen Theile verdampfen, und die außere Schaale läßt, ohne das Mark zu beschäͤdtgen. Dieses reine Mark wird mit schmalen, eigends dazu einge, richteten Messern von auswendig an und der Dicke nach rings um zu einem einzigen Blatte geschnitten. Dieses muß schehen, damit das Blatt so viel han⸗ und nicht durch viele Eimn

schnitte ich und daher zur Maleret untauglich wird.. Ein selches Blatt ist alsdann 2 bis 31 Fuß lang, und nur.

5 bis 7 Zoll breit, aber nie ohne Fehler, d. h. entmeder be,. finden sich darin Einschnitte von Messern, oder es bletben auch durch das Anfassen die Eindrucke der Finger und Nü. 818 gel darauf zurück. Das zum Verkauf nach Europa kom,. mnende Papier besteht aus den herausgeschnittenen guten Stellen, die ohngefähr den vierten Theil der langen Blüeter 8 ausmachen; hierdurch wird das Papier von gräßerem For⸗ mat verhältnißmäßig erwas theuer. Die uͤbtig dlechenben kleinen Sruͤcke werden in Ehina in allen Schattt ven. Roth, Gruün, Gelb u. s. w. gefärht, und seit cintgen in zur Verfertigung der schöͤnsten kuͤnstlichen ge⸗ raucht. Seit 7 Jahren erst erfanden die Chinesen d96 aukft diesem Papier; fruͤher brauchten sie das Mark der Sumpfpslanze, aus dem es hestedt, zu Schuhsohlen, indem sie es auf der unteren Sohle mit eingefaßt, zusammen 2, woe.

durch eine Zell und ihrer Elasticitäͤt wegen, sehr de⸗

21 2, Mre Fehalten ugg vor, üͤbg dicenigen, welche in das

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