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Amtliche Nachrichten
Kronik des Tages.
Angekommen: Se. Erzbischöfliche Gnaben der Erz⸗ bischof zu Koln, Wickliche Geheime Rath, Graf Spiegel zum Desenberg und Canstein, von Koͤln.
Se. Excellenz der General Lieutenant Braun, Inspee⸗ teur der ersten Artillerie⸗Inspection, aus Pommern.
Der Kaiserl. Russische General⸗Masor Pestel l., von Dresden. aarss. E5 „v. e g Zeitungs⸗Nachrichten. e1-1-e* Sten g105 rnFhs b,, Ien Rußland. eea.
Odessa, 10. Oet. Unsere heutige Zeitung enthäͤlt ein Reschn 98 Mazestat des Kalsers an unsern General⸗Gou, verneur, Grafen Worontzoff, mit der Nachricht von dem in Adrianopel abgeschlossenen Frieden.
„In Folge eines obrigkeitlichen Besehls“, heißt es in demselben Blatte, „haben wir die Freude anzukuͤndigen, daß morgen, wenn der Gesundheits⸗Zustand der Stadt so zu⸗ friedenstellend bleibt, als er seit dem 22 Todesfall war, der die Regierung noch zu fortgesetzten orsichtsmaaßregeln nöthigte, der äußere die Stadt umschließende Gesundheits⸗ Tordon ausgehoben, und die freie Verbindung mit dem In⸗ nern völlig wieder hergestellt werden wird. Wir wissen, mit welcher Ungeduld dieser Augenblick von den Bewohnern Irn so wie von ihren in benachbarten Staäͤdten wohnen⸗
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den den und Verwandten erwartet wird. Wir wissen, daß man an viclen Orten die Nachricht verbreitet hat, daß die ganze Bevölkerung von Odessa an der Pest gestorben sey; an andern Orten glaubt man, daß sich die Sterblichkeit auf einige Tausend Personen beschränkt habe. Alle diese laͤcher⸗ lichen Maährchen sind uns zu Ohren gekommen; deswegen beeilen wir ans alle Diejenigen zu beruhigen, die an den Be⸗ wohnern unserer Stadt Antheil nehmen. Die Reinigung des Mi⸗ lütair Lagers wird fortgesetzt. Die dort befindlich gewesenen Trup⸗ pen sind zwar nicht außer allem Verdacht, jedoch ganz von der Stabt abgeschlossen, und mit einer e umringt, die nicht der
Gefahr ausgescht n darf ihr Gesund,⸗
8 en cht die geringste Besorgniß erregen. Die „ icht die - d. nne,n de Meldawankea, in welchen sich die Pest
t hatte, werden noch einige Zeit unter Aufsicht und b. bleiben, und zwar nicht in Folge unumgäͤngllcher Nothwendigkeit, sondern aus bloßer Vorsicht. Diese Theile ünd übrigens schon seit langer Zeit gereinigt * —
Auftzehung des Cerdons wird ein dem Ewigen dar⸗ sgendes Dankgebet, füͤr den, den Bewohnern eühe⸗ ut gegen das verheerende Uebel, mit dem sie bedroht 4 arden, vor * ese mit der sich ecr
* den Abschluß des Friedens mit der Tuürkei zu veranstal⸗ ende daneghaan wird, findet morgen fruͤh um 11 Uhr statt Auch werden morgen die öffentlichen Spazier⸗
8. hnße und das es mit der „Semiramis, der 8* 1 lings Oper unsers „, eréssnet.
n cinem Rescript des Kaisers an den Befehlshaber ber seserve⸗Truppen und Präͤsibenten des auf Allerhoͤchsten Hescht ernannten Cemité zur Verpreviantirung der zweiten e Geeral der Cevanerle, Gensen Witt, bezeugen Ihre 8 Mazesizt A stihre und Erkenntlichkeit mit dem von dem Grafen und dem Comite geleisteten Dienste. Der beim Ober, Befehlshaber der Nen Armer stehende efisce. Ereater⸗ Fonton, und der Kaiserl. Flügel⸗Adju⸗ tant Chrbeubheat ümnbd., Pekrerer vamn Cüreeeeee ee,
üh 8 8 1 9 . 299. Berlin, Mittwoch den 28sten
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October
kommen. Unsere Rhede faͤngt an, sich mit Schiffen zu be⸗ decken; neues Leben zeigt sich im Hafen und in der Staht., und alle Gesichter sehen heiterer aus. Seit dem 6ten liefen hier 50 Schiffe ein; 22 aus Konstantinopel, und 28 aus er. * oberten Haͤfen. Seit dem Iten d. M., wo die Ausfuhr von Getreide wieder erlaubt wurde, segelten 11 mit Getreide be⸗ . ladene Schiffe von hier nach dem Auslande ab. “
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Paris, 20. Oct. Der Herzog von Bordeaux hat be⸗ reits gestern wieder mit seiner Schwester das Schloß der Tuilerieen bezogen. Auch die saͤmmtlichen Haus, Beamten Sr. Majestat des Königs und der Prinzen und Prinzessin⸗ nen haben Saint⸗Cloud geraͤumt.
Der Koͤniglich Sicilianische Botschafter, Fuͤrst von Ca⸗ stelcicala, hatre vorgestern, als am Tage vor der Abreise des Koͤnigs nach Fontalnebleau, die Ehre, Sr. Majestät in einer Privat⸗Audtenz das Notifications⸗Schreiben seines Souve⸗ rains in Betreff der Vermaͤhlung der Prinzessin Christine mit Sr. Majestaͤt dem Koͤnige von Spanlen zu uͤberreichen.
Die Infantin Louise Charlotte, Gemahlin des Infan⸗ ten von Spanien, Don Franz de aula, ist, nachdem sie Barcelona, wo sie Anfangs die nkunft ihrer erlauchten Aeltern, des Koͤnigs und der Köͤnigin von Reapel, abwar⸗ ten wollte, incognito verlassen, unvermuthet mit ihrer Halbz Schwester, der Herzogin von Berry, in Vienne (Dept. der Jre) zusammengetroffen, von wo aus beide Prinzessinnen zusammen die Reise nach Grenoble soreheseht haben.
Der Monlteur euthaͤlt eine Koͤnigliche Verordnung vom 18ten d. M., wodurch die zur Aufnahme in den Orden der Ehrenlegion bisher erforderliche Dienstzeit, von 25 auf 20 Jahre herabgesetzt wird. In der gesetzlich erforderlichen Frist, um von einer Klasse des Ordens in die andere vor⸗ zuruͤcken, wird im Uebrigen nichts geändert.
Eben dieses Blatt bringt eine auf den Bericht des Ministers des Innern erlassene Koͤnigliche Verordnung zur Kenntuiß des Publakums, wodurch die Koͤnigliche medicini⸗ sche Akademie in eilf Sectionen getheilt wird, nämlich
Anatomie und Physiologie; 2) medicinische Pathologie; 3) chirurgische Pathologie; 4) Therapeutik und medielnksche Naturgeschichte; 5) Operations⸗Lehre; 0) pathologische Ana⸗ tomie; 7) Entbindun s⸗Lehre; 8) oͤffentliche Gesundheits⸗ Lehre, gerichtliche Heilkunde und ärztliche Polizei; 9) Thier⸗ arzneiWissenschaft; 10) medleintsche Physik und Chemie; und 11) Phatmaceutlk.
In demselben Blatte des Monkteurs liest man auch einen interessanten Bericht des Ministers des Innern an den Koͤnig über den Fleischhandel in der Hauptstadt. Die Sache ist in wenigen Worten folgende: Die 585 der Baͤcker und Fleischer in Paris war bis zum Jahre 1791 stets gesetzlich bestimmt; so belief sich z. B. die der Fleischer im Jahre 1789 auf 230, und durste nicht üͤberschritten wer⸗ den. as Gesetz vom 17. Mäaͤrz 1791 gab den Fleisch⸗ handel völlig frei. Hlerdurch entstanden indessen so große Mißbraͤuche, daß man sich nach einer zehnzjäͤhrigen Erfahrung gensthizt sah, zu dem fruͤheren Systeme zurückzukchren. Ein Decret vom 30. Sept. 1802 verbot demnach das öͤffentliche Auslegen des Fleisches, und unterwarf die Fleischer nach Maaßgabe der Klasse, zu welcher sie geherten, einer Tautiens.-
ebel wurde dadurch gelindert, nicht gehoben, und man Pausr daher sechs Jahre spiter die Aueübune e nhe
g der Fleischer⸗ Professton noch mehr beschräͤnken zu mussen. Eine liche Verordnung vom 13. Junt 1808 bb seder Bankf bestimmte sonach, daß ankschlaͤchter sich kuͤnftig zwei Auslegebänke anschaffen
sollte, wovon man sodann die ein 1 Aterbin. am 6. Februar 1811, kam ine engehen liez. Sputerhlte