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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Dem ikus J ütte zu Neuß Mechanikus Johann Heinrich Scht. vhennf e — 81 von dem Ausfertigungs⸗ tage an, Acht hintereinander folgende — ganzen Um⸗ Preupß . ts gültiges tent eee Tempel⸗Maschine an einem Webestuhle; f L ine zum Leimen wollener Ketten 8 — Maschens sammensetzung, wie sie durch a dell und Beschretdung erläͤutert worden, ohne 85 Andere in dem Gebrauche einzelner Theile an 129uan beschränken, deren Anwendung in einer — Vkrbindang zu demselben Zwecke bereits be⸗ kannt ist, ertheilt worden.
en: Se. Excellenz der General Lieutenant, α2124☚4à der Festungen und Chef der Ingenteute und iere, von Rauch, aus den Rheingegenden. General⸗Major und Inspecteur der Besatzung der ngen, von Schuͤtz, von Magdeburg. Der Köͤnitgl. Großbritanische außerordentliche Gesandte
Taylor, von London.
Der Kaiserl. Ru Kammerherr und Staatsrath Büurst Galitzin, als Courier von St. Petersburg.
Zeitungs⸗Nachrichten. 8 Auslan 1““ 2 2 Frankrelch. Parig, 26. Oct. Gestern Vormittag statteten IJ. KK. 9. der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Meck⸗ 8 Schwerin Sr. Maj. dem Känige und J9. K. HH. dem Dauphin und der Dauphine einen Besuch ab. Eine halde Stunde späͤter empfingen Se. Maj. auch den Besuch S. K. H. des Prinzen Leopold von Sachsen⸗Coburg. Vor der Messe hatte der neue Gesandte der Nord⸗Amerikonischen Freistaaten, Herr Rives, die Ehre, dem Monarchen in öffentlicher Audienz sein Credittv Nach der Messe machten die fremden Seehe⸗ und Gesandten dem Könige und der ichen Familie ihre Aufwartung.
Monireut enthält eine Königliche Verorduung vom 18:en d. M., wodurch der hem stiz⸗Ministerium von den Kammern bemillgte außerordentliche Zuschuß von 19,529,000 Fr. auf dessen B von 1830 unker die fünf
cttonen des gedachten Ministeriums vertheilt wird.
Duris, Duftesne, Deputirter des Departements des re, ist der Pariset Assoctation beigetreten.
2s. Jeurnal du Commerce enthaͤlt Folgenbes: „Man „ daß eine Anzahl hier anwesender Deputitten sich ern mit —— üͤder die Verweigerung des Budgets zauch scheint diese Frage bereits ein⸗ rts gegen die i zu seyn, nur weichen Ansichten noch darin von einander ab, ob dos Budget oder nur theilweise verwarfen werden solle. Ueber das dieser Verwerfung, so wie über das Angemessene und
sich desseihzen in der näͤchsten Sitzung zu bedie⸗ bis dahin das in nicht verändert seyn „ dat sich indessen unsers eens auch nicht der min⸗ bege Imeifel erhoden. Was die mtnisteriellen Blätter in decser ung seit zwei Monaten fabeln, und was die ubienne noch heute wirderholt, scheint auf keinen Depu⸗
und bevollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, Sir Brool I
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nen wolle.
fortzusetzen.
er zum Krie
der zweiten
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von Bourmorn sen und waͤre
305. Berlin, Dienstag den 3ten November 1— 1329
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Koͤnig““, meint dies seine Minister zu waͤt
tirten irgend einen Eindruck gemacht zu haben. „„Der
es lehtere Blatt, „„hat das Recht, sich blen, die Wahl⸗Kammer sie in An⸗
klagestand zu versetzen. Wenn, statt nach dem Art. 55 der Charte sich dieser Besugniß zu bedienen, die Kammer die⸗ selbe mißbraucht, um den Art. 14, welcher dem Koͤnige die Ernennung seiner Minister beilegt, zu verletzen, so begeht sie einen Frevel.”“% Das Budget solchen Ministern verweigern, die man des Verraths und der Erpressung nicht beschuldigen kann, hieße sonach, der Quotidienne zufolge, die von der Charte bewilligten Rechte uͤbertreten und den Koͤnig daran mahnen, daß Man koͤnnte nun fuͤglich dem ministeriellen Zeitungsschreiber antworten, daß die Wahl⸗Kammer eben so guͤt in den Gräͤn⸗ zen der Charte bleibe, wenn sie sich des 48sten Artikels zur Verwerfung des Budgeis, als wenn sie sich des 55sten Arti⸗ kels zur Anschuldigung der Minister bediene; daß sonach, wenn der Koͤnig, oder besser gesagt, seine Minister sich fuͤr ermaͤchtigt hielten, das Schwerdt zu ziehen, um die Vollzie⸗ hung des 48sten Artikels der Charte zu verhindern, sie sich mit gleichem Rechte auch der Vollziehung des 55sten Artikels
er ein Schwerdt an der Seite trage.
dem andern seyn wuͤrde. Von dem Rechte kann allo hier weiter keine Rede seyn, sondern bloß davon, ob die Ausuͤbung desselben angemessen und zeitgemäaͤß sey. In dieser Beztehung koͤnnte aber die Wahl⸗Kammer ebenfalls antworten, daß da die Charte ihr zwei Auswege gegen die Minister an die Hand gebe, es voͤllig in ihrem Belieben stehe, ob sie sich des einen oder des andern, des 48sten oder des 55sten Artikels, bedie⸗
Aber es laͤßt sich mit wenigen Worten beweisen,
daß gerade der 2— (die Verweigerung des Budgets) auf den vorliegenden Charte, auf den das Ministerium uns verweist, ist nur auf Handlungen des Verraths oder der Erpressung, deren die Verwaltung sich schuldig gemacht hat, anwendbar; die fruͤhe⸗ ren politischen Vergehen, welche die Minister vor ihrer Er⸗ nennung begangen haben moͤchten, koͤnnen als Anklagepunkt gegen sie nicht dienen, wohl aber koͤnnen sie einen Argwohn gegen sie begruͤnden. In diesem Falle würde die Wahl⸗ Kammer, wenn sie fich auch nicht fuͤr berechtigt hielte, die Mini⸗ ster vor die Schranken der Pairs⸗ Kammer zu laden, doch nich minder befugt, ja verpflichtet seyn, in Betracht des fruͤheren po litischen Ledens dieser Minister das Budget zu verweigern, un ihnen die Mittel zu entziehen, ihren strasbaren Absichte Folge zu geben. 8 F ugen als solche, vor die Pairs⸗Kam⸗ Befugniß, ihnen durch die Vorenthaltung des Budgets zu 4 erkennen zu geben, daß man in ihre Absichten Mißtrauen 88 setze. Haͤtte z. B. irgend ein Borschafter, der zum Mini⸗ ster erhoben worden wäre (der Fuürst von Polignac), früher eine diplomatische Unterhandlung so geleitet, daß die Depu⸗ tirten Kammer sie als nachrheilig fuͤr das Wohl und die Wuͤrde des Landes betrachten muͤßte, so wuͤrde dies doch kei⸗ nen hinreichenden Grund abgeben, um nach der Erhebung jenes Botschafters zum Minister denselben des 8 zeihen, wohl aber, um ihm die Subsidien z es ihm moͤglich machen könnten, seine anti Haͤtte irgend ein General Lien t) am Tage der Schlacht seine zum Feinde üͤbergegangen, so wüͦ 98⸗Minister erhohen wuͤrde General Lieutenants ihn nicht entgelten lasß aber wuͤrde es erlaubt seyn, durch die Vo gets das Heer von ihm zu befreien.
all am meisten paße. Der Artikel 55 der
Die Befugniß, einen oder mehrere Mini
lang durch die Lesdenschaftlichteir ba⸗
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Verraths u. u verweigern, die nationalen Pläne tenant (der Graf - Fahne verlas. rde man, wenn die Handlung des en können, wohll renthaltung des Bubda 8 Häͤtte ein Mirglierhshs — (der Graf von la —,—
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1.“
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