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den 9ten November
1 Kronik des Tages. 2 Abgereist. Der Koͤntgl. Polnische Hofmarschall, Graf 1 von Fredro, nach Warschau. EE 8 2 Ausland. 6
Rußland.
Odessa, A. October. Von den 4 Bataillonen, welche
sich außerhalb der Stadt in einem Lager abgesperrt befanden,
ist das Troitzkische, dessen Beobachtungs⸗Termin abgelaufen . war, vorgestern in sein gewoͤhnliches Kantonnement zuruͤckge⸗ kehrt; das Saratowsche kehrt heute zuruͤck, und dies wird in
2 oder 3 Tagen auch mit den noch uͤbrigen beiden Batail⸗ lons der Fall seyn. Im Quarantaine⸗Lazareth sind nur noch
dret Pestkranke vorhanden, die sich in der Genesung hefinden; mehrere Genesene sind bereits in die Stadt zuruͤckgekehrt. Das hiesige Journal verspricht die Mittheilung einer genauen
Liste Aller Pestkranken, die seit dem 19. Juni, wo sich die Pest zuerst zeigte, in die Quarantaine⸗Anstalt aufgenommen wurden, so wie eine Beschreidung ihrer Behandlung und
der Resultate derselben, Auf die eingegangene Nachricht
von einem Pestfalle in der Quarantaine von Dubossari ist dder wirkliche Staatsrath Baron Frank dahin gesendet woorden, um die
na 8 üre⸗ geln anzuordnen. ch den Umständen erforderlichen Maaßre
8 Woche sind hier mehrere Schiffe aus 8 — — . ange angt; seitdem aber weht es so heftig 1 aus — 8 alle Schifffahrt unterbrochen ist, und die 1 der Rhede befindlichen Schiffe viel auszustehen haben. Frankrelch. DParis, 1. Nov. Vorgestern Ab Miajestaͤt bhenrehene. mit den ee 43 der Marine und des Innern.
Der Dauphin und die Dauphine statteten gefbeci denn 8 S1osa.acs Lrbgroßherzogin von Mecklenburg⸗
erin .
Die Herzogin von San⸗Carlos, welche sich nach Ma⸗ drid begiedt, hatte gestern die Ehre, sich bei Sr. Masestat ne Löhns — 2½4₰ H. H. dem Dauphin und 88
ine zu beurlauben.
Zum ractbenten des auf den 13ten k. M. in Bordeaux zusammenberufenen großen Wahl⸗Collegiums des Gironde⸗
Tpattements ist derselde Herr Ravez ernannt worden, an b 8 Stelle dieses Collegium einen andern Deputirten zu b. vnehat. Man zweifelt nicht, daß die Wahl zu Gunsten
Eeister ausfallen werde. Rechnun Baron Delpierre, einer der Unter⸗Praͤsidenten des Ebren⸗ Pease. ist auf sein Ansuchen mit dem Titel eines Dienste, 8. ddenten, als Belohnung langjaͤhriger treuer St atsrathe . Ruhestand versehzt und dessen Stelle dem
Seit dem 1 von Audiffret verliehen worden.
granten, Entschäbigange man⸗ —— ₰ 9 222** * prüche bei der
& ö sind 130 als gültig anerkannt deezenn . g Such der Staats, Schuld eingetragen en den —2 e der fengeschriebenen Forderun⸗ bera⸗ eea ch ann 1 -al, 81 707,978 820 Fr. (s Müj⸗ Die Gazett
Lund in Renten auf
ede France sagt in Bezug auf die von
emmnann.
den Oppositions⸗Blättern verbreiteten Geruͤchte von Zwistig⸗ keiten unter den Ministern: „Wir koͤnnen versichern, daß alle diese Geruͤchte durchaus grundlos sind. Die von dem Mini⸗ sterium mittelst Stimmen⸗Mehrheit gefaßten Beschluͤsse ha⸗ ben bei keiner einzigen Berathung irgeud eine Spaltung veranlaßt, und was auch die Zeitungen sagen moͤgen, man darf sich uͤberzeugt halten, daß keiner der Minister auch nur daran denkt, seine Entlassung zu nehmen. Wir koͤnnen die Royalisten von allen Farben nicht dringend genug auffordern, vor den Vemuͤhungen der Repolutionnairs, sie untereinander zu entzweien, auf ihrer Huth zu seyn. Alles was man an⸗ wendet, um sie gegen das Ministerium einzunehmen, geschieht in keiner andern Absicht, als die jetzige Verwaltung zu vere. nichten. Die Royalisten muͤssen daher jeden Groll fahren lassen und nur von dem einzigen Waunsche beseelt seyn, das monarchische System, um jeden Preis und ohne Ruͤcksicht auf die Maͤnner, denen der Koͤnig die Leitung desselben anver⸗ traut hat, aufrecht zu erhalten.“
Die saͤmmtlichen hiesigen Zeitungen beleuchten heute die neueste Cottusche Schrift. Der Constitutionnel nennt die⸗ selbe geradezu ein Pamphlet, der Courrier frangais den Verfasser einen Rasenden. Allein auch die Gazette de France erklaͤrt, daß wenn sie zwar in der die Herr Cottu verfechte, naͤmlich den Triumph der Monarchie über die Revolution, mit demselben einverstanden sey, sie doch hinsichtlich der Mittel zur Erreichung dieses Zweckes
r Meinung nach haͤtten
vöͤllig von demselben abweiche; ihre tuͤchtige Minister nicht noͤthig, ihre Zuflucht zu gewaltsamen Maaßregeln zu nehmen, um jenen Triumph zu sichern; der gordische Knoten brauche nicht zerhauen zu werden; mit Ge⸗ duld lasse derselve sich eben so gut loͤsen. Die Gazette wirft Herrn Cottu drei Haupt⸗Irrthüͤmer vor: naͤmlich erstens, daß das jetzige Wahl⸗System dem Koͤnigthum Gefahr drohe, zweitens, daß die constituirende Macht des Koͤnigs durch das den Kammern zuerkannte Recht, das Budget zu verwerfen, vernichtet worden sey, und drittens, daß ein privilegirter und erblicher Wahl⸗Koͤrper allein der Monarchie Sicherheit ge⸗ waͤhren koͤnne.
Der Moniteur enthaͤlt eine von dem Spanischen Bot⸗ schafter, Grafen von Ofalia, unterzeichnete und der Franzoͤ⸗ sischen Regierung amtlich mitgetheilte Uebersicht von dem Stande des sogenannten Koͤniglichen Anlehns und der im⸗ merwaͤhrenden Schuld Spaniens, wobei das gedachte Blatt sich jedoch zugleich ausdruͤcklich gegen jede, der Verordnung vom 12.⸗November 1823 zuwiderlaufende Schlußfolgerung verwahrt, die man aus jener veu etwa zie⸗ hen moͤchte). Von dem Koniglichen Anlehn, wel⸗ ches bekanntlich im Jahre 1823 zu dem Betrage von 16,700,000 Spanischen Piastern (oder 90,180,000 Fr.) mit 5 pCt. Zinsen, wofuͤr man 83,500 Obligationen zu 200 Pia⸗ stern ausstellte, eroͤffnet wurde, und das in 20 Jahren zurüͤck⸗ gezahlt seyn soll, waͤren nach obiger Uebersicht bis jetzt 4,586,600 Piaster (naͤmlich 22,933 Obligationen zu 200 Pia⸗ ster) eingeloͤst worden, so daß jetzt nur noch 12,113,400 Pia⸗ ster (oder 65,412,360 Fr.) in Circulation waͤren. Von der sogenannten immerwaͤhrenden Rente, welche im Jahre 1824 auf 2 Millionen Spanische Piaster (40,000,000 Pia⸗ ster oder 216,000,000 Fr. in Kapital) mit einem Tilgungs⸗ Fonds von 1 pECt. festgesetzt wurde, wovon jedoch nur 1,266,500 Piaster ausgegeben worden seyn sollen, waͤren nach derselben Uebersicht bis zum 5. Sept. d. J. 38,850 Piaster
*) In dieser Verordnung heißt es unter Anderm, daß die Erlaubniß an der Pariser Boͤrse den Cours der Dbligationen von fremden Anleihen zu notiren, durchaus nicht die Verpflichtung der Regierung in sich schließe, sich derjenigen Franzosischen Un⸗ terthanen thaͤtig anzunchmen, die ihr Geld in jenen Fonds anle⸗
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