1829 / 311 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

innem dadurch die Familienbande und die Verhaͤltnisse der guten Nachbarschaft mit dem Preußischen Hofe immer enger geknuͤpft werden; und in Betracht des Artikels 13. des Grundgesetzes haben Wir, nach Anhoͤrung Unseres Staats⸗

Raths und in Uebereinstimmung mit den General⸗Staaten, inn Folge des genannten Artikels des Grundgesetzes beschlossen und beschließen durch Gegenwaͤrtiges, zu der Vermäͤhlung * hnserer vielgeltebten Tochter, der Prinzessin Wilhelmine

Friederike Louise Charlotte Mariane der Niederlande, mit

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Sr. Köoͤnigl. Hoheit, dem Prinzen Friedrich Heinrich Albrecht, Sohn Sr. Majestaͤt des Königs . Unsere Ein⸗ woilligung zu geben.“ 1b

8 Die erste Kammer hat die Dank⸗Adresse an Se. Maje⸗ stät nach einigen Debatten mit 20 gegen 13 Stimmen an⸗ 1

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g nnommen. m Zlsten v. M. begab sich eine Deputation 1 eider Kammern der den Praͤsidenten der eersten Kammer an ihrer Spitze, nach dem Koͤnigl. Pallaste, um Seiner Majestaͤt die Adresse zu uͤberreichen; sie lautet: „Sire! Die Generalstaaten sind stets gluͤcklich, sich um den Thron Eurer Majestaͤt versammelt zu finden, und Ihnen die SHuldigung ihrer tiefen Ehrfurcht darzubringen. Die zahlreichen Beweise der Anhänalichkeit, welche Eure Maje⸗ stät in den seit der letzten Sesston besuchten Provinzen em⸗ pßfeangen haben, sind ein glänzender Beweis der Liebe der Nation zu ihrem Fuͤrsten, der Hoffnung, die sie auf Ihn setzt, und der Treue, auf welche Er unter allen Umstaͤnden rechnen kann. Wir wissen, Sire, den Schwung zu wuͤrdigen, wel⸗ chen die für das Wachsthum der oͤffentlichen Wohlfahrt ge⸗ trossenen Maaßregeln den meisten Zweigen unseres Gewerb⸗ fleihes gegeben haben. Wir hoffen mit Eurer Majestaͤt, daß diese Resultate, wenn der Gang der Ereigznisse sie auch ferner⸗ hin beguͤnstigt, dazu beitragen werden, immer mehr das Gluͤck dieses Köͤnigreichs zu entwickeln, welches den seltenen Vor⸗ ktheil genteßt, unter dem Einflusse belebender Institutionen alle Elemente des Reichthums in Bezug auf Ackerbau, Ge⸗ werbfleiß und Handel zu besitzen. Das Gluͤck und der Ruhm Ihres erhabenen Hauses, Sire, sind Eins mit dem Gluͤück und Ruyme des Belgischen Volks. Wir theilen die Freude welche die beabsichti zwischen Ihrer Koͤnigl. Hoeoheit der einzigen und vielgeliebten Prinzessin Tochter Eue⸗ rer Maj. und Sr. K. H. dem Prinzen Albrecht von Preußen Ew. 8 Maj. verursacht. Die Generalstaaten empfangen mit Freuden —2 Versicherungen Euerer Maj. uͤber das zwischen den Nie⸗ berlanden und allen Maͤchten herrschende gute Vernehmen. Wir sind gern uͤberzeugt, daß die von der Verwaltung in unseren Ostindischen Besitzungen getroffenen Maaßregeln den dort noch bestehenden Unruhen ern gluͤckliches Ende ma⸗ chen werden. Das Mutterland hat fuͤr die Erreichung die⸗ ses Zweckes große und hochherzige Opfer gebracht. Wir wuüͤnschen das Ende dieser Opfer zu sehen und fuͤhlen das Behuürfniß, die Fruͤchte derselden zu genießen. Wir werden uns mit den verschiedenen Gesetz Entwuͤrfen, welche Euere Maz. uns ankuͤndigt, mit derjenigen Aufmerksamkeit beschaͤf⸗ tigen, die sie verdienen. Die beiden Theile des Staats⸗ Budgets und die Gesetze in Betreff der uüuund der Art der Einnahme

Allem der Gegenstand unserer

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gte Verbindung

Mittel und Wege, gewisser Auflagen werden vor iserer reiflichsten Erwaͤgungen seyn. In der Reihe unserer Einrichtungen ist ein 18 riges Bud⸗ get mit allen großen oͤffentlichen Interessen b2

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8 1 Innigste verknuͤpft. Diese Betrachtung hat uns bei der sorgfäͤltigen 2 Pruͤfung geleitet, der wir in der vorigen Sitzung das Bud,

get unterworfen haben. Mit derselben Dorgfale werden wir die uns vorgelegten neuen Gesetz⸗Entwuͤrfe pruͤfen. Die derfinitwe Organisirung des Gerichtswesens ist einer der eifrig⸗ sten Waͤnsche unserer Mithuͤrger und ein neues Gesetzbuch der peinlichen Gerichtsordnung betrifft die theuersten Inter⸗ essen derselden. Diese Umstände sind Euerer Majestät 11n¹. Unterpfand mehr dafuͤr, daß wir wuͤnschen, die Gesetz⸗ Worschlaͤge üͤber diese Gegenstaͤnde annehmen und anerken⸗ endu köͤnnen, daß die in der letzten Sitzung gemachten

v. erkungen in Erwaͤgung gezogen sind., Wir schmeicheln z burch ein Gesetz über den pöͤffentlichen Unterricht die B Freiftansaseh der durch unsern Brundvertrag verbuͤrgten Geundsaͤte bestätigt zu sehen. Wir sind mit Eunerer Maj. n Ansicht, daß es in der Natur unseres Staates liege, E. . dnn Beftstigung des Wohlstandes und der Frei⸗ 88 deeen unserer itbürger dienen kann, so viel als moͤglich⸗ 8. Aegide der Gesete zu stellen. Die Absichten Eue⸗ * 8 Maj. entsprechen unseren Wuͤnschen und Sie koͤnnen 8 die redliche Mitwirkung unserer Versammlung rechnen. Die Vorschung hat Ihnen, Sire, den glorreichen Beruf vorbehalten, die Vereinigung der Niederlaͤndischen Provin⸗ nn unter desselbe Grundaesetz und unter das Scepter des

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nung dieser Provinzen auf die oͤffentliche Freiheit zu grüͤn⸗ den, und sie durch eben so friedliche als sichere Mittel W1“ die vollstaͤndige Organisation und die Aufrechterhaltung der I1 verfassungsmäßigen Buͤrgschaften auf immer zu befestigen. Wir sind uͤberzeugt, daß Euere Maj., dem Wahlspruche IW0 rer Ahnen getreu, es Sich stets angelegen seyn lassen werr den, diese Mittel zur Erfuͤllung Ihres hohen Berufes anzu⸗ B wenden. Euere Maj. werden dadurch das Gluͤck der Na 2 und das Ihrer Dynastie auf eine dauernde Weise ichern.“

Se. Maj. haben der Stadt Rotterdam ein Entrepot wie das in Amsterdam verliehen; vor der Hand soll das Öst⸗ indische Haus dazu eingerichtet werden.

Deutschland.

Stuttgart, 3. November. Durch eine Koͤnigl. Verr;— ordnung vom 20. Oct. sind die Staͤnde des Koͤnigreichs auf 88 Freitag den 15. Jan. 1830 in die Haupt, und Residenzstadt Stuttgart einberufen. Die Mitglieder beider Kammern haben spaͤtestens Tags zuvor sich dahier einzufinden, und bei deem staͤndischen Ausschusse sich zu melden, beziehungsweise zu l-. gitimiren. ELW

Seine Koͤnigliche Majestaät haben an die Stelle des mitt Tode abgegangenen Koͤnigl. Gesandten am Kaiserl. Oesterrei⸗ chischen Hofe, Staats⸗Ministers und Oberst⸗ Kammerherrn, , Grafen v. Zeppelin, den Kammerherrn und Geheimen Lega⸗. 1 tions⸗Rath, Freiherrn v. Blomberg zu Allerhöͤchstihrem außera-..—8— ordentlichen Gesandten und bevollmäͤchtigten Minister an ,e,, 8. sem Hofe zu ernennen geruhet.

Darmstadt, 3. Nov. Die auf den 26. October zumm vierten Landtage berufenen Staͤnde des Großherzogthums 8 konnten an diesem Tage, wegen des am 24sten erfolgten 2 hoͤchst traurigen Ablebens Ihrer Koͤnigl. Hoh. der Großhera.. zogin, ihre Arbeiten nicht beginnen, und es mußte deshalb die Constituirung der Kammern verschoben werden. Nach⸗ 8 dem nun in einer gestern gehaltenen Sitzung der zweiten Kammer dieselbe durch die Großherzogl. Einweihungs⸗Com-⸗ mission vorlaͤufig constituirt worden, haben Se. K. Hoh. der 9 heute Vormittag in Person den Landtag 8

folgender Rede eroͤffnet: 22 Gern sehe Ich Sie wieder um mich versammelt. 2

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Meine Herren Stände! 885 b

redendsten Beweis hiervon gebe Ich Ihnen, indem Ich perr soͤnlich diese Versammlung in einem Augenblicke eroͤffne,“ wo Ich, durch Kummer gebeugt, in Trauer versunken, den Verlust einer geliebten Gattin beweine, die 53 Jahre hin⸗ durch die Gefaͤhrtin Meines Lebens war. Mir ist in die ser vortrefflichen Fuͤrstin eine theuere Freundin, meine Lande eine wohlwollende Landes⸗Mutter, den Armen ein f mildthaͤtige Beschuͤtzerin hingestorben, deren Andenken in Aller Herzen forrleben und stets geehrt werden wird. Ergeben in die Beschluüsse der görtlichen Vorsehung erwarte Ich von ihr die Kraft meinen Verlust zu ertragen. Ich erkenne es dankbar, daß sie meine Tage fristet, weil Ich

Mich von der Liehe und dem Vertrauen Meines Volkes um⸗ zeben weiß, Mir auch die Befriedigung wird, zu sehen, wie S

die Fruͤchte eines vieljaͤhrigen Wirkens, das Mir durch die 8 schwierigen Verhaͤltnisse, mit welchen Ich während Meiner Regierung zu kämpfen hatte, so oft erschwert ward, sich mehr und mehr unter Meinen Augen entwickeln. Kein er⸗ hebliches Ereigniß hat Mir in den letztverflossenen Jahren Stoff zur Unzufriedenheit gegeben. Ueberall in Meinem Lande haben die Gesetze Gehorsam, Meine Regierung Erge⸗ benheit gefunden. Als Ich Sie zum letztenmal een

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melte, waren die Spuren vieljähriger Kriege an dem vermin derten Wohlstande Meiner Unterthanen immer noch sichtbar. 8 Allgemetne, zum Theil aͤußere Verhäͤltnisse, uͤber die Ich nicht zu gebieten vermochte, und die urspruüngliche Groͤße des Uebels laͤhmten zuweilen die Wirkung der Maaßregeln, die Ich er⸗ griff, um demselben abzuhelsen. Das Bewußtseyn, Alles was von Mir abhing, zur Entfernung jener Erscheinung ge⸗ than 89 haben, gewaͤhrte Mir Trost, minderte aber nicht Meine Betruͤbniß. Um so groͤßere Beruhigung empfinde Ich bei der Bepbachtung des in manchen Theilen Meines Landes wieder auf⸗ bluͤhenden Wohlstandes und einer regeren Gewerbsthäͤtigkeit,

die den Eintritt einer neuen Periode be⸗ eichnen

tritt s . welche uns allmaͤhlig die fruͤheren wird vergessen üsfehn b 88 us. sachen haben hierauf eingewirkt,

des unter welchen den Zoll Vereinigungs⸗Vertrag nennen muß, ich 9 der

Krone Preußen habe abschließen lassen Dies

rer ser Vertra⸗ verdankt seine Entstehung der Uebereinstimmung der Gesis⸗ -r. und Ansichten eines maͤchtigen Monarchen und der Meinigen, hinsichtlich dessen, was das Wohl Unserer beider⸗

* eses Massau zu bewirken; die neue g

. seitigen Untert

hanen foͤrdern koͤnnte. Er ruhr zugleich auf. .₰