1829 / 311 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

läͤngere Dauer sichert, auf dem wechselseitigen Vortheile. Achtbar sind die Gewissenhaftigkeit und der feste Wille, mit welchen er von beiden Seiten ausgefuͤhrt und so eine Auf⸗ gabe geloͤst ward, die man kurz zuvor fuüͤr unlöoͤsbar hielt. Die Folgen, welche diese Uebereinkunft bisher äͤußerte, ent⸗ ssprechen vollkommen Meiner Erwartung. Indessen ist es einleuchtend, daß sie sich in ihrem ganzen Um⸗ fange erst im Laufe der Zeit entwickeln koͤnnen. Durch diesen, so wie durch einen ausgedehnten Handels⸗Vertrag mit wei andern Deutschen Koͤnigreichen, an welchem Ich gleich⸗ salls Antheil nahm, werden Sie die Bitte, die Sie am Schlusse des vorigen Landtags an Mich richteten, nicht nur gewäͤhrt, sondern selbst ihre kuͤhnsten Wuͤnsche uͤübertroffen finden. Mir gereicht es zur Zufriedenheit, auf diese Weise Rkeeein Ziel erreicht zu haben, welchem Ich seit zehn Jahren und auf den verschiedenste“ Wegen Mein Land zuzufuͤhren versuchte. Der Abschluß einer Uebereinkunft, durch welche den Rheinschiffahrts⸗Angelegenheiten eine veraͤnderte Ordnung gegeben und verschiedene Hindernisse gehoben werden sollen, die der Handels⸗Schiffahrt auf diesem Strome bisher hem⸗ mend entgegen traten, ist nahe bevorstehend. Ich zweifle nicht, daß sie auch auf Mein Land eine guͤnstige Wirkung aͤußern werde. Ueberhaupt lassen Mich mehrere Gruͤnde glauben, daß sich Meinen Unterthanen, und folglich auch Mir denn beide trenne Ich nie in Meiner Gesinnung eine bessere Aussicht in die Zukunft eröffne. Ich bin da⸗ hin gelangt die Schwierigkeiten zu uͤberwinden, welche eine angemessene und vollständige Ordnung der Angelegenheiten der Roͤmisch⸗katholischen Kirche in Meinem Großherzogthume bisher verzoͤgerten. Es steht Mir daher, ganz in der Kuͤrze, die Genugthuung bevor, durch Wiederanfeichtung des älte⸗ sten Deutschen Bischoffs⸗Sitzes, fuͤr die Gewissens⸗Beduͤrf⸗ nisse Meiner Unterthanen jenes Glaubensbekenntnisses sor⸗ gen zu koͤnnen. Die Finanz⸗Verwaltung befindet sich in einem befriedigenden Zustande. Der Zinsfuß der Staats⸗ Schuld ist durchgaͤngig herabgesetzt eine nicht unbedeu⸗ tende Summe der âlteren Schuld getilgt und das nöͤthige Betriebs Kapital der Staatskasse aus Ueberschuͤssen und Erspar⸗ nissen gebildet. Wenn Ich Ihnen durch meine Behoͤrden einige aaußerordentliche Ausgaben vorschlagen lasse, so werden Sie sich überzeugen, daß sie theils durch die Nothwendigkeit gehoten, theils

deurch die unverkennbaren Vortheile eeerken sind, die

8 fuͤr das Land daraus hervorgehen werden. Vielleicht komme Ich hierin nur Ihren eigenen Wuͤnschen entgegen. Die Finanz⸗Gesetzgebung hat sich bisher bewaͤhrt. Im Allgemei⸗ naen erachte Ich sie in ihren Grundlagen fuͤr vollendet und dden Beduͤrfnissen des Landes entsprechend. Wenigstens finde Ich Mich nicht veranlaßt, Ihnen neue Gesetze in diesem ggwWweige vorschlagen zu lassen. Ich beharre in dem Vor⸗ satze, die buͤrgerliche und peinliche Gesetzgebung ganz zu er⸗ neuern. Um zu umfassenden Werken in diesen Fächern zu 5 8* gelangen, habe Ich neue Wege einschlagen lassen, die, wie Ich hoffe, in wenig Jahren zum Ziele fuͤhren werden. Birss dahin darf indessen die uͤbrige Gesetzgebung nicht stille stehen. Noch sind mehrere Luͤcken in derselben auszufuͤllen. Die Zahl der neuen Gesetze und der Ergäͤnzungen aͤlterer, die Ich Ihrer Berathung unterlegen lasse, ist daher nicht klein. Während Meiner ganzen Regierung strebte Ich unausgesetzt dahin, die Hindernisse zu heben, welche Berechtigungen und Reechtsverhaͤltnisse einem freien und vollendeten Anbaue des Bodens entgegensetzen. Eine Reihe von Gesetzen zeugen von diesem Streben und von der Ruͤcksicht, die Ich dabei erworbenen Rechten widmete. Auch jetzt habe Ich die Vor⸗ lage verschiedener Culturgesetze anbefohlen, bestimmt jenes SGSpoystem zu vervollständigen und zu vollenden. Dann wird ——( es an der Zeit seyn, von dieser mittelbaren Befoͤrderung des 7 2 Ackerbaues zu einem unmittelbaren Einwirken auf die Cul⸗ tur des Bodens überzugehen. Es haͤngt von Ihnen ab, Mir hierzu die Mittel zu hren. Mit desonderem —Wohlgefallen habe Ich Mich durch die Beschluüͤsse des vori⸗ gen Landtags in den Stand gesetzt gesehen, ein anderes Werk zu vollenden und den Bewohnern der Standes, und Gerichtsherrlichen Bezirke, hinsichtlich der Frohnden, die 8 Wohlthaten zu gewähren, welche Ich fruͤher meinen 2 4 uͤbrigen Unterthanen zugewendet hatte. Erfreulich war b * Mir auch in dieser Zeit das Gelingen eines großen Un⸗ ternehmens der Wasserbaukunst, zu welchem Ich vor beinahe 140 Jahren den ersten Plan entwarf, das künftig seine Be⸗ stimmung erfuͤllen und in diesen Gegenden die zerstoöͤrende Wirkung der Ueberschwemmungen mindern wird, schon jetzt laber der Schifffahrt durch die Abkgezung des Weges bedeu⸗ renden Vorschub leistrt. Abermals sind manche Districte sdes Landes von Natur⸗Ereignissen empfindlich betroffen wor⸗

der Grundlage, welche vorzuͤglich Staats⸗Vertraͤgen eine den.

Das Uebel ist bedeutend, aber nicht geeignet Muth⸗ losigkeit zu erregen. Schlimmeres ward schon uüberstanden. Was von Mitteln zu Gebote steht, habe und werde Ich zur Unterstuͤtzung der Huͤlfsbeduͤrftigsten verwenden lassen. Soll⸗ ten diese Mittel und die oͤffentliche Mildthätigkeit nicht die nothwendige Huͤlfe gewaͤhren, so wuͤrde Ich, wiewohl un⸗ gern, Ihre Mitwirkung in Anspruch nehmen muüͤssen. In⸗ dem Ich Sie schließlich Meines landesvaͤterlichen Wohlwol⸗ lens versichere, ermahne Ich Sie, die Arbeiten, zu welchen Sie berufen sind, auf alle Weise zu foͤrdern.

Gotha, 4. Nov. Bereits im Jahre 1825 hatte die Herzogliche Landes⸗Regierung hieselbst der loöblichen, immer allgemeiner werdenden Sitte der Frauen, ihre Kleidung von weiblichen und nicht mehr von männlichen Händen verferti⸗ gen zu lassen, dadurch Vorschub geleistet, daß sie einzelnen Frauenspersonen gestattete, das Kleidermachen als ordentli⸗ ches Gewerbe zu betreiben, ohne daß die Zunft der Frauen⸗ schneider Einspruch dagegen thun, und ihr Verbietungs⸗ oder Aufhebungsrecht, wie man es nannte, ausuͤben konnte. Eine neuere Verfuͤgung der Herzoglichen Regierung gewährte aber den Naͤherinnen uͤberhaupt, welche die Kosten einer Conces⸗ sion nicht aufbringen koͤnnen, Schutz gegen das herkoͤmmliche Recht der Frauenschneider auf weibliche Arbeit, das die fort⸗ geschrittene Sitte zum Unrecht werden ließ. Von jetzt an ist das Fertigen aller Arten von Frauenzimmer⸗Kleidung in den Häusern und Wohnungen der Bestellerinnen auch o. Eoncessions⸗Ertheilung gestattet, und die Näherinnen, we sich mit diesem Erwerbszweige beschaͤftigen wollen, haben da⸗ von nur beim Stadtrathe Anzeige zu machen. Nur zur Ver⸗ fertigung von Frauenzimmer⸗Kleidern in den Wohnungen der Näherinnen, so wie zur Unterweisung von Schuͤlerinnen, und zur selbstständigen Betreibung dieses Erwerbzweiges sind auch ferner Congcessionen erforderlich, auf welche jedoch die⸗ jenigen keinen Anspruch zu machen haben, deren Aeltern oder Ehemänner durch Anstellung in oͤffentlichen Bedienungen oder durch Betreibung eines Gewerbes fuͤr sich und ihre Fa⸗ milien ihr hinlängliches Auskommen haben, so wie diejeni⸗ gen, welche nach Stand, Herkommen und sonstigen Verh⸗ nissen sich mehr zum haͤuslichen Dienst eignen. Die Fr en schneider behalten nur ein Anzeigerecht gegen diejenigen nit mit Concessionen versehenen Frauenzimmer, welche in ihren eignen Wohnungen fuͤr Andere Kleider machen.

Bremen, 4. Oct. Die htesige Zeitung enthaͤlt Folgendes: „Wie guͤnstig sich der Deutsche Handels⸗Verkehr mit den transatlantischen Laͤndern im Verhaͤltniß zu dem des üͤbrigen Europa zu gestalten beginnt, davon giebt unter An⸗ derm der nachstehende, aus zuverlaͤssiger Quelle stammende Auszug eines officiellen Handels⸗Berichts der Behoͤrden von

22 an die Spanische Regierung einen erfreulichen weis. Uebersicht des Handels von Havana im Jahre 182383.

Eingefuͤhrt fuͤr Ausgefuͤhrt fuͤr

Die V. St. von Nord⸗Amerika 4,676,340 2,022,879 Doll. Die freien Hansestaͤdte 1,584,108 1,344,129 * Großbritagien... 1,441,445 1,081,170 AüEAETA— 1,405,418 506,643 A*Mmn 276,760 587,985 * EEW1*— 242,058 560,259 * 15 155,058 11,053 ET1 85,613 381,920 * eEEEE1“ 60,907. 4,346 7 EeP ee.— 28,631 108,270 * e1“ 13,959 16,00

Oesterreich.

Wien, 1. November. Ihre K. K. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Salerno sind nebst Ihrer Durchl. Tochter, der Prinzessin Caroline, im erwuüͤnschtesten Wohl⸗ seyn hier eingetroffen. .

Die K. K. Truppen, welche die Besatzung von Mailand bilden, beschlossen am 15ten, 16ten und 17ten d. M. die jähr⸗ lichen Herbst⸗Uebungen mit einem großen Manoͤver: „Die Besatzung brach zu diesem Ende in der Nacht vom 14ten auf den 15ten von hier auf, und theilte sich in zwei Corps⸗ wo⸗ von das eine bei Barlassina, und das andere z Due Porte und Cermenate bivouaquirte. Es wurde angenom⸗ men, als 28* des Ticino und 2 Po

efuͤhrt wuͤrde, und die Stadt Mailand inzwischen mit ei⸗ 35,8 sich selbst uͤberlassen sey. Das bei Varlassina ehende Corps sollte Mailand vertheidigen, das andere stellte ee⸗ vor, welcher von der Schweiz heranruͤckte, um sich auptstadt der Lombardei zu bemäͤchtigen.

den der