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No. 320.
Berlin, Mittwoch den 18ten November
Amtliche Rachrichten. n 828 Kronik des Tages.
oubden ist zum Norarius im Friedensgerichts⸗Bezirke Goch, se Kleve, mit Anwrisung seines Wohn; orts in Goch bestellt worden. n
Angekommen: Der Koͤnigl. Dänische außerordentliche be reichischen Hofe, Graf von Bern starff, von Wien.
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Frankreich.
Paris, 10. Nov. Seine Majeßaͤt der Koͤnig sind gestern Abend aus Ramboutllet wieder hicher zuruͤckgekehrt. 2 Nachdem Ihre Siciltanische Majestäten, mit Ihrer Prinzessin Tochter, so wie auch die Jnaes von Berry, der Infant und die Jufantin von Spanien, Grenoble am Iten Vormittags verlassen haben, sind Hoͤchstdieselben am Abend desselben Tages in Valence und am 4ten in Avignon eingetroffen. Der Herzeg und die Herzogin von Orleans
kehren direet über Lyon hieher zuruͤch. 1
7 Der erste Leibarzt des Königs, Baron Portal, hat das Leeeees e Ma der Baron Dupuytren das Offi⸗ cier⸗ der Ehrenlegion erhalten.
Z Fer 88,* enthäͤlt heute eine Antwort auf den, (vorgestern gegebenen) Aufsatz, des Moniteurs uͤber deas Zeitungswesen in Frankreich. „Das Ministerium“ heißt
es darin, „welches durch die Unabhaͤngigkeit der periodischen
Mittel gebe sich gegen die Wahrheit zu vertheidigen, als wenn es derselben Stillschweigen gebiete. Es verlangt also, daß das Zeitungswesen einer Untersuchung unterworfen werde, weil die Opposttions, Blätter durch Verbreitung er⸗ dichteter Thatsachen, durch gehässige Verläumdungen und durch Erregung der Leidenschaften und des Partheigeistes, dem Lande mehr schadeten als nuͤtzten; weil sie sich zu einer denpotischen Macht erhöben, sich der Deputirten⸗ Kammer durch die schung der Wahlen, der Regterung durch die Vernichtnng ihres Einflusses, der E Praͤroga⸗ ive durch die Usurpirung des Rechtes, die Minister zu waͤh⸗ len, bemeisterten. Wäre die Presse wirklich so großer Ver⸗ ggehen schuldig als man ihr andichtet, wie hätte sie dann wohl irgend einen Eindruck auf eine Nation machen koͤnnen, die se verstuͤndig und aufgeklärt als die Franzssische ist ? Muͤssen wir denn ewig daran erinnern, daß die Presse nur dann 1 der Wiederhall der Stimme
Aüas 888 bei der —— einstimmendes Gefühl deren Gedanken Worte leiht. Die .2,e . eeeenr. 8 2 besten wissen, daß ein Iournal heftig, eidenschaftlich, verlaͤumderisch seyn kann, ehne auch nur mindesten Eindruck auf den gesunden Sinn der Menge zu machen. Hat sie nicht zwei Jahre lang ein Ministerium unaufhörlich mir Schmaäͤhungen und luͤgenhaften Beschuldigungen versolgt, ohne irgend Jemand mit ihren Declamationen hinters Licht zu fuͤhren? Wie an⸗ ders war dagegen der Erfolg, als wir, dei dem Antritte des 24 bhlgen Mintsteriums unsere Mißbilligung aussprachen? Banz Frankreich stimmte uns sofort bei, ja unsere Mitbuͤr⸗
1 ge ruͤndeten 912u,—
einensinsiuß ausuben tann, wenn sie des Volkes ist, daß sie nut deshalb
ger kamen uns in
dem Ausdrucke ihrer
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3 K
2 * 4 Der Ober Landeegerichts⸗Referendarius Ludwig Franz
Presse täglich beschaͤmt wird, glaubt, daß es kein leichteres
Gesandte und bevollmäͤchtigte Minister am Kaiserl. Oester⸗
ben wird, die Kammern aufzuloͤsen. Das Geruͤcht von einer
sie findet in unserm gesellschaftlichen Zustande in der Wirk⸗
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Besorgnisse zuvor. „„Die Nation,““ so sagen die mini⸗ steriellen Schriftsteller jetzt, „„bedarf keines Dollmetschers um ihre Wuͤnsche laut werden zu lassen; denn sie ist schon voͤllig im Besitze dessen, was sie nur immer verlangen kann;
lichkeit Alles was die Charte ihr verheißen hatte.“% Wir un⸗ srerseits fragen dagegen, ob der Geist und der Buchstabe der Charte nicht durch das doppelte Votum und die Sieben⸗ jaͤhrigkeit der Kammer verletzt worden sind 2 ob wir nicht eines Ge⸗ setzes wegen der Verantwortlichkeit der Minister entbehren? ob die Armee nicht schon lange angeblich auf ein peinliches Gesetzbuch, Frankreich auf eine gute Militair Organisation wartet? ob Handel und Gewerbfleiß nicht unter der Last der Abgaten, der Monopole und des Prohibittv⸗Systems erliegen? ob Frankreich nicht unter einer Municipal⸗Verfassung seufzt, 88 deren Willkuͤhr bereits laͤngst anerkannt worden ist? In 2 der That, es gehoͤrt eine gute Stirn dazu, um unter solch n Umstaͤnden noch * behaupten, daß man der Nation bereits zu viel gegeben habe, daß das Ministerium blos da sey, um die gemachten Zugestaändnisse wieder zuruͤck zu nehmen, und daß die Presse, weil sie auf der Erfuͤllung fruͤherer Ver⸗ sprechungen bestehe, aufruͤhrerisch und revolutionnair sey. Das allgemeine Mißbehagen, die Unruhe und die Besorgnisse, die man uns zur Last legt, sind lediglich Euer Werk und eine unvermeidliche Folge des gegenwaͤrtigen Systems der Regie⸗ rung. Unter den vorigen Ministern wurde Frankreich un⸗ geduldig wegen ihrer Unentschlossenheit; unter den jetzigen empfinder es Furcht und lauten Unwillen. Die jehigen Mi⸗ nister haben Schrecken gesäct, wie duͤrfen sie sich da wun⸗ dern, weun sie Haß und Argwohn aͤrndten 77 2 Der Constiturionnel enthäͤlt ein anonymes Schreiben in welchem den Ministern der bestimmte Entschluß zugeschrie⸗
Majoritäͤt in den Kammern, welche die Minister dem Kö⸗ nige versprochen haben sollten, sey blos verbreitet worden, um die wahre Absichten der Minister zu verhuͤllen. Keiner von ihnen habe jemals eine solche Masoritaͤt zugesagt, son⸗ dern alle haͤtten vielmehr der Krone die fruͤheren constitution⸗ nellen Wahlen als Resultat der Uneinigkeit der Rohalisten dargestellt, welche durch das jetzige Ministerium vereinigt worden seyen und denen es gelingen werde, die Revolution zu besiegen. Wenn auch uͤber andere Gegenstaͤnde unter den Ministern Meinungsverschiedenheit herrsche, so sey wenig⸗ stens die Frage wegen Aufloͤsung der Kammer völlig ent⸗ schieden. 3
In den Departements des Cher und Indre (der ehe⸗ maligen Provinz Berry) hat sich gleichfalls eine Association zur Verweigerung gesetzwidriger Steuern gebildet.
Die oͤffentlichen Blätter sprechen von einem neuen Fi⸗ nanz⸗Plane Behufs der Umschreibung der fünspCt. Rente. Das Journal du Commerce und der Courrier fran⸗ gais messen denselben der Herzogin Matthieu von Montmo⸗ rency bei. Den Besitzern von fuͤnfpy Ct. Renten wuͤrde man es danach anheimstellen, entweder ihre Renten in dreipCt. sn 75 8 umschreiben, oder sie fuͤr sich selbst dergestalt immobi⸗ isiren zu lassen, daß sie solche nur auf ihre Leibeserben uͤber⸗ tragen köͤnnten; Feeen jede andere Entäußerung, sey es, daß solche burch Verkauf, oder durch den Tod des Inhabers herbeigefuͤhrt wird, eine gezwungene Umschreibung in drei⸗ pCtige Renten zu 75 8 zur Folge haben würde. Wer sich innerhalb dreier Monate nicht fuͤr die eine oder die andere Alternative erklärte, wuͤrde sein Capital zum Pari⸗Course ausgezahlt erhalten, wozu die — sich die Mittel durch die Ausgabe dreipCtiger, mittelst Concurrenz zu negociiren⸗ der Renten perschaffen wuͤrde. Der Tilgungs⸗Fonds wuͤrde hinfuͤhro nur zur Einloͤsung der dreip Ctigen Rente, und zwar zu 18 vom ganzen Capitale verwendet werden.
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